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   BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98   

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https://dejure.org/1999,140
BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98 (https://dejure.org/1999,140)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1999 - 1 AZR 631/98 (https://dejure.org/1999,140)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 (https://dejure.org/1999,140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung - Rückwirkende Genehmigung - Grundsätze des Vertrauensschutzes - Entfallen schutzwürdigen Vertrauens - Fortbestand tariflicher Regelungen

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 3; ; BGB § 134; ; TVG § 1; ; TVG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BetrVG § 77 Abs. 3; TVG §§ 1, 2
    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Heilung tarifwidriger Betriebsvereinbarung durch rückwirkende Tariföffnungsklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 91, 244
  • NZA 1999, 1059
  • BB 1999, 1012
  • BB 1999, 1822
  • BB 1999, 1976
  • DB 1999, 1660
  • DB 1999, 913
  • JR 2000, 219
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98
    Dies gilt auch für bereits entstandene und fällig gewordene, aber noch nicht abgewickelte Ansprüche, die aus einer Tarifnorm folgen; diese genießen keinen Sonderschutz gegen rückwirkende Änderungen (BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung unter Aufgabe der bis dahin vertretenen entgegenstehenden Auffassung und unter umfassender Darlegung des Meinungsstandes; s. auch Bott, FS Schaub, S. 47 ff.).

    bb) Der Rückwirkung von Tarifverträgen sind aber die gleichen Grenzen gesetzt wie der Rückwirkung von Gesetzen (BAG Urteil vom 23. November 1994, aaO, unter II 2 c dd der Gründe; entsprechend für die Rückwirkung von Betriebsvereinbarungen Senatsurteil vom 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - AP Nr. 61 zu § 77 BetrVG 1972, unter II 1 b der Gründe; siehe im einzelnen auch ErfK/Schaub, § 4 TVG Rz 26; Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 4 Rz 35; Löwisch/Rieble, aaO, § 1 Rz 204; Bott, aaO - alle m.w.N.).

    Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn er mit einer abweichenden Neuregelung rechnen mußte, ferner wenn die geltende Regelung unklar oder verworren war, schließlich wenn er sich (z.B. wegen widersprüchlicher Rechtsprechung) nicht auf eine bestimmte Auslegung der Norm verlassen durfte (BAG Urteil vom 23. November 1994, aaO, m.w.N.).

    In diesem Sinne entfällt der Vertrauensschutz in den Fortbestand einer tariflichen Regelung etwa dann, wenn die Tarifvertragsparteien eine "gemeinsame Erklärung" über den Inhalt der Tarifänderung und den beabsichtigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vor Abschluß des Tarifvertrages abgeben und diese den betroffenen Kreisen bekanntgemacht wird (BAG Urteil vom 23. November 1994, aaO).

    Ausreichend und entscheidend ist daher die Kenntnis der betroffenen Kreise, hier also der gewerkschaftsangehörigen Belegschaft insgesamt (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung, unter II 2 c dd der Gründe).

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 889/93

    Gruppenführervertreter bei der Bundesbahn: Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98
    Dies gilt auch für bereits entstandene und fällig gewordene, aber noch nicht abgewickelte Ansprüche, die aus einer Tarifnorm folgen; diese genießen keinen Sonderschutz gegen rückwirkende Änderungen (BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung unter Aufgabe der bis dahin vertretenen entgegenstehenden Auffassung und unter umfassender Darlegung des Meinungsstandes; s. auch Bott, FS Schaub, S. 47 ff.).

    Ausreichend und entscheidend ist daher die Kenntnis der betroffenen Kreise, hier also der gewerkschaftsangehörigen Belegschaft insgesamt (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung, unter II 2 c dd der Gründe).

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98
    aa) § 77 Abs. 3 BetrVG sichert den Vorrang der aktualisierten und ausgeübten Tarifautonomie (vgl. nur Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - AP Nr. 8 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, unter I 1 der Gründe).

    Eine gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (ständige Senatsrechtsprechung, siehe nur Urteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - AP Nr. 8 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; BAG Urteil vom 5. März 1997 - 4 AZR 532/95 - AP Nr. 10 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; Kreutz, GK-BetrVG, 6. Aufl., § 77 Rz 104, mit ausführlichen Nachweisen).

  • LAG Düsseldorf, 09.06.1998 - 3 (4) Sa 2170/97

    Öffnungsklausel im Haus-Tarifvertrag; Herabsetzung des Tariflohns durch

    Auszug aus BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 (4) Sa 2170/97 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Juni 1998 - 3 (4) Sa 2170/97 - aufgehoben, soweit es der Zahlungsklage stattgegeben und über die Kosten entschieden hat.

  • BAG, 19.09.1995 - 1 AZR 208/95

    Nachträgliche Heilung einer mitbestimmungswidrigen Anrechnung von Tariferhöhungen

    Auszug aus BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98
    bb) Der Rückwirkung von Tarifverträgen sind aber die gleichen Grenzen gesetzt wie der Rückwirkung von Gesetzen (BAG Urteil vom 23. November 1994, aaO, unter II 2 c dd der Gründe; entsprechend für die Rückwirkung von Betriebsvereinbarungen Senatsurteil vom 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - AP Nr. 61 zu § 77 BetrVG 1972, unter II 1 b der Gründe; siehe im einzelnen auch ErfK/Schaub, § 4 TVG Rz 26; Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 4 Rz 35; Löwisch/Rieble, aaO, § 1 Rz 204; Bott, aaO - alle m.w.N.).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98
    Das ergibt die Auslegung der Vereinbarung (vgl. zu den Grundsätzen der Tarifauslegung nur BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95

    Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98
    Eine gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (ständige Senatsrechtsprechung, siehe nur Urteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - AP Nr. 8 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; BAG Urteil vom 5. März 1997 - 4 AZR 532/95 - AP Nr. 10 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; Kreutz, GK-BetrVG, 6. Aufl., § 77 Rz 104, mit ausführlichen Nachweisen).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98
    Die Frage, welcher der Tarifverträge bei einem Nebeneinander von Verbands- und Haustarifvertrag zur Anwendung kommt, richtet sich nach den Grundsätzen der Tarifkonkurrenz, wobei der Haustarifvertrag als der sachnähere regelmäßig den Vorrang hat (BAG Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, unter B II 3 der Gründe; vgl. auch Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 1490; Löwisch/Rieble, TVG, § 4 Rz 306).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98
    Die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unterliegt auch nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Senatsbeschluß vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972, unter B III 2 c aa der Gründe).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Mit einer solchen Formulierung wird regelmäßig zum Ausdruck gebracht, daß entgegenstehende Vereinbarungen nur zur endgültigen oder schwebenden Unwirksamkeit führen (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 64; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 134 Rn. 7).
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Vorlagepflicht

    Die Zulassung muß im Tarifvertrag nur deutlich zum Ausdruck kommen (BAG 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244, 254; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - DB 2003, 455).
  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

    b) § 17 BV 97 ist in Folge seines Verstoßes gegen die Regelungssperre unwirksam (zu dieser Rechtsfolge BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 127, 297; 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 91, 244; zuletzt 26. Januar 2017 - 2 AZR 405/16 - Rn. 16 f. mwN) .

    Allenfalls die zuständigen Tarifvertragsparteien vermögen eine solche Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung zu genehmigen (dazu BAG 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244) .

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