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   BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 190/98   

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https://dejure.org/1999,551
BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 190/98 (https://dejure.org/1999,551)
BAG, Entscheidung vom 18.03.1999 - 8 AZR 190/98 (https://dejure.org/1999,551)
BAG, Entscheidung vom 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 (https://dejure.org/1999,551)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; BetrVG § 102; KSchG § 1
    Betriebsteilübergang - Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; KSchG § 1; BetrVG § 102
    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen Betriebsteilübergang - Besonderheiten der sozialen Auswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer mangelhaften Sozialauswahl; Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen Teilbetriebserwerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 91, 129
  • NJW 1999, 3508
  • ZIP 1999, 1537
  • MDR 1999, 1202
  • NZA 1999, 870
  • BB 1999, 1712
  • DB 1999, 1805
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 190/98
    Diese Vorschrift schützt nur vor einer Kündigung wegen des Betriebsübergangs; sie greift nicht ein, wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen hat und der Betriebsveräußerer das Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit für den widersprechenden Arbeitnehmer wegen des Betriebsübergangs geltend macht (vgl. nur BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316, 326 = AP Nr. 81 zu § 102 BetrVG 1972, zu IV 1 der Gründe).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann sich auch der Arbeitnehmer, dem ohne seinen Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsplatz bei dem Übernehmer erhalten geblieben wäre, auf eine mangelhafte Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) berufen (BAG Urteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 B - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 5 b der Gründe; BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316, 327 = AP Nr. 81 zu § 102 BetrVG 1972, zu IV 4 der Gründe).

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 190/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht es jedem von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer frei, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses ohne Angabe von Gründen zu widersprechen (vgl. nur Senatsurteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - AP Nr. 177 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 449/91

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 190/98
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann sich auch der Arbeitnehmer, dem ohne seinen Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsplatz bei dem Übernehmer erhalten geblieben wäre, auf eine mangelhafte Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) berufen (BAG Urteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 B - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 5 b der Gründe; BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316, 327 = AP Nr. 81 zu § 102 BetrVG 1972, zu IV 4 der Gründe).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 190/98
    Im erneuten Berufungsverfahren ist in Abhängigkeit von der Entscheidung zur Wirksamkeit der Kündigung über den Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu entscheiden (BAG Beschluß vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

    Auszug aus BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 190/98
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann sich auch der Arbeitnehmer, dem ohne seinen Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsplatz bei dem Übernehmer erhalten geblieben wäre, auf eine mangelhafte Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) berufen (BAG Urteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 B - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 5 b der Gründe; BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316, 327 = AP Nr. 81 zu § 102 BetrVG 1972, zu IV 4 der Gründe).
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den

    Denn die Kündigung wäre nicht "wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils", sondern im Anschluss an den vom Kläger erhobenen Widerspruch ausgesprochen worden (vgl BAGE 91, 129 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Nach der Rechtsprechung des BAG kann sich daher jeder Arbeitnehmer, dem ohne seinen Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses bei dem Betriebsübernehmer der Arbeitsplatz erhalten geblieben wäre, im Rahmen einer betrieblichen Kündigung durch den Betriebsveräußerer auf eine mangelhafte Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) berufen (vgl BAGE 91, 129 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAGE 123, 1 = AP Nr. 94 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Richtig ist allerdings, dass nach früherer, zur Rechtslage bis 31. Dezember 2003 ergangener Rechtsprechung des BAG die Gründe für den Widerspruch in die Prüfung der sozialen Auswahlgesichtspunkte mit einzubeziehen waren, die Sozialauswahl im Interesse drittbetroffener Arbeitnehmer also - entgegen den Vorstellungen der Beklagten durchaus auch bei höherem Lebensalter - zu Lasten des Widersprechenden ausfallen konnte, wenn dieser keine beachtlichen Gründe für den Widerspruch vorzuweisen hatte (BAGE 91, 129 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Zu berücksichtigen sind deshalb etwa die berechtigte Befürchtung eines baldigen Arbeitsplatzverlustes oder einer baldigen wesentlichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen beim Erwerber (BAGE 91, 129 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Allerdings sollen nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Prüfung der sozialen Auswahlgesichtspunkte die Gründe für den Widerspruch berücksichtigt werden (vgl. Senat 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 22 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 30, zu II 5 b der Gründe; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316, zu IV 4 der Gründe; BAG 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - BAGE 91, 129, zu B II 2 a der Gründe; 24. Februar 2000 - 8 AZR 167/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 104, zu III 2 c der Gründe; Senat 22. April 2004 - 2 AZR 244/03 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 53, zu B II 2 der Gründe; kritisch KR-Pfeiffer 8. Aufl. § 613a BGB Rn. 119 f.; Meyer NZA 2005, 9, 12 "triftiger Sachgrund"; Nicolai BB 2006, 1162, 1165; auch Lipinski DB 2002, 1214 ff. - keine soziale Auswahl - Fischer AuR 2002, 291 ff.; Gaul NZA 2006, 730, 732; Löw AuR 2006, 224, 225 - keine Einschränkung der Sozialauswahl bei Widerspruch des Arbeitnehmers -, jeweils mwN).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 397/06

    Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang

    So hat der Senat in seiner Entscheidung vom 18. März 1999 (- 8 AZR 190/98 - BAGE 91, 129 = AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 41 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 40) zusammengefasst ausgeführt, dass bei der Prüfung der sozialen Gesichtspunkte die Gründe für den Widerspruch zu berücksichtigen sind.
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich auch der Arbeitnehmer, dem ohne seinen Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsplatz bei dem Übernehmer erhalten geblieben wäre, grundsätzlich auf eine mangelhafte Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) berufen (18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - BAGE 91, 129 = AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 41 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 40, zu B II 2 a der Gründe; 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 -, zu II 4 c aa der Gründe).
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Daran ändert nichts der Umstand, daß trotz des Widerspruchs des Klägers soziale Gesichtspunkte bei der Auswahl des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 3 KSchG zu berücksichtigen waren (vgl. Senatsurteil 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 41 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 40, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 der Gründe).

    Diese Vorschrift schützt nur vor einer Kündigung wegen des Betriebsübergangs, greift aber nicht ein, wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen hat und der Betriebsveräußerer das Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit für den widersprechenden Arbeitnehmer wegen des Betriebsübergangs geltend macht (vgl. nur BAG 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316, 326, zu IV 1 der Gründe; Senatsurteil 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - aaO, zu B II 1 der Gründe).

    Soll statt seiner einem anderen Arbeitnehmer gekündigt werden, der die Möglichkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht hat, müssen berechtigte Gründe des Arbeitnehmers vorliegen, der sich auf die soziale Auswahl zu Lasten des Arbeitskollegen beruft (Senatsurteil 18. März 1999 aaO, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Andererseits ergibt sich: Ist der widersprechende Arbeitnehmer sozial nicht ganz erheblich, sondern nur geringfügig schutzwürdiger als die vergleichbaren Arbeitnehmer, verdient er allenfalls dann den Vorrang, wenn seinem Widerspruch die berechtigte Befürchtung eines baldigen Arbeitsplatzverlustes oder einer baldigen wesentlichen Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen bei dem Erwerber zugrundeliegt (Senatsurteil 18. März 1999 aaO, zu B II 2 d der Gründe).

  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

    a) Die Möglichkeit des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang auf den Erwerber zu widersprechen, entspricht ständiger Rechtspraxis seit Inkrafttreten des § 613a BGB (Senat 25. Januar 2001 - 8 AZR 336/00 - AP BGB § 613a Nr. 215 = EzA BGB § 613a Nr. 194; 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - BAGE 91, 129 = AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 41 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 40; 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BAGE 88, 196 = AP BGB § 613a Nr. 177 = EzA BGB § 613a Nr. 163).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es dem Arbeitnehmer, dem ohne seinen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses der Arbeitsplatz bei einem Übernehmer erhalten geblieben wäre, grundsätzlich nicht verwehrt, sich auf eine mangelhafte Sozialauswahl zu berufen (18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - BAGE 91, 129; 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 - BAGE 70, 238; 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Da das Widerspruchsrecht als Ausdruck des Umstandes, daß dem Gläubiger ein Schuldnerwechsel nicht gegen seinen Willen aufgedrängt werden kann, an keine besonderen Gründe gebunden ist (BAG 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - BAGE 91, 129; 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BAGE 88, 196; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613 a BGB Rn. 109), muß der Arbeitgeber grundsätzlich jedenfalls ab dem Zeitpunkt mit dem Widerspruch rechnen, in dem er den Arbeitnehmer von dem bevorstehenden Betriebsübergang unterrichtet, der Arbeitnehmer also Kenntnis von dem Betriebsübergang hat.
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99

    Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang

    Das gilt auch bei dem Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber eines Teilbetriebs (vgl. näher Senatsurteil 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 41, auch in der zur Veröffentlichung Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Daran ändert nichts der Umstand, daß trotz des Widerspruchs des Klägers soziale Gesichtspunkte bei der Auswahl des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 3 KSchG zu berücksichtigen waren (vgl. Senatsurteil 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - aaO, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99

    Widerspruch bei Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Daran ändert nichts der Umstand, daß trotz des Widerspruchs des Klägers soziale Gesichtspunkte bei der Auswahl des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 3 KSchG zu berücksichtigen waren (vgl. Senatsurteil 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 41 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 40, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 der Gründe).

    Diese Vorschrift schützt nur vor einer Kündigung wegen des Betriebsübergangs, greift aber nicht ein, wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen hat und der Betriebsveräußerer das Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit für den widersprechenden Arbeitnehmer wegen des Betriebsübergangs geltend macht (vgl. nur BAG 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - BAGE 82, 316, 326, zu IV 1 der Gründe; Senatsurteil 18. März 1999 - 8 AZR 190/98 - aaO, zu B II 1 der Gründe).

    Soll statt seiner einem anderen Arbeitnehmer gekündigt werden, der die Möglichkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht hat, müssen berechtigte Gründe des Arbeitnehmers vorliegen, der sich auf die soziale Auswahl zu Lasten des Arbeitskollegen beruft (Senatsurteil 18. März 1999 aaO, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Andererseits ergibt sich: Ist der widersprechende Arbeitnehmer sozial nicht ganz erheblich, sondern nur geringfügig schutzwürdiger als die vergleichbaren Arbeitnehmer, verdient er allenfalls dann den Vorrang, wenn seinem Widerspruch die berechtigte Befürchtung eines baldigen Arbeitsplatzverlustes oder einer baldigen wesentlichen Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen bei dem Erwerber zugrundeliegt (Senatsurteil 18. März 1999 aaO, zu B II 2 d der Gründe).

  • LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05

    Sozialauswahl in einem Filialbetrieb

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 522/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl -; Berücksichtigung eines Widerspruchs

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 244/03

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des Arbeitnehmers

  • LAG Niedersachsen, 08.10.2004 - 10 Sa 679/04

    Austauschbarkeit; Darlegung; Darlegungs- und Beweislast; Einarbeitung;

  • ArbG Bochum, 04.11.1999 - 3 Ca 1153/99

    Sozialauswahl bei der Kündigung eines Arbeitnehmers; Widerspruch gegen den

  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 336/00

    Widerspruch bei Betriebsübergang

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 218/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl nach Widerspruch des gekündigten

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 287/06

    Betriebsübergang, Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB, fristgemäßer Widerspruch

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2006 - 7 (8) Sa 730/06

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

  • LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 423/99

    Versetzung: Unwirksamkeit infolge vermuteter Arbeitnehmerüberlassung nach Ablauf

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 477/06

    Betriebsübergang im gekündigten Arbeitsverhältnis und Zusage einer ratierlich zu

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 8 AL 271/05

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag -

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber,

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (5) Sa 481/06

    Betriebsübergang im gekündigten Arbeitsverhältnis und Zusage einer ratierlich zu

  • LAG Sachsen, 19.07.2001 - 8 Sa 959/00

    Betriebsübergang: Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses -

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 243/03

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des Arbeitnehmers

  • LAG Hamburg, 05.02.1998 - 1 Sa 16/97

    Klage eines Arbeitnehmers (Sachverständiger im Bereich Emission. Wärme- und

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