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   BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98   

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https://dejure.org/1999,419
BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98 (https://dejure.org/1999,419)
BAG, Entscheidung vom 04.08.1999 - 5 AZR 642/98 (https://dejure.org/1999,419)
BAG, Entscheidung vom 04. August 1999 - 5 AZR 642/98 (https://dejure.org/1999,419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Papierindustrie - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Betriebsübergang - Arbeitsvertragliche Bindung - Betriebsübernehmer - Tarifbindung des Arbeitgebers - Gleichstellungsabrede

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1 in der bis zum 31. Dezember 1998 ge... ltenden Fassung; ; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Papierindustrie in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 6. Januar 1995 § 21 Nr. 1; ; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4 Abs. 1 in der bis zum 31. 12. 1998 geltenden Fassung; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Papierindustrie in der Bundesrepublik Deutschland i. d. F. vom 6. 1. 1995 § 21 Nr. 1
    II. Papierindustrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, Arbeitsrecht, Höhe der Entgeltfortzahlung bei einzelvertraglicher Bezugnahmeklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 171
  • ZIP 1999, 1985
  • NZA 2000, 154
  • BB 1999, 2568
  • BB 2000, 1086
  • BB 2000, 1091
  • DB 1999, 2474
  • DB 2000, 676
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98
    Danach soll die vertragliche Bezugnahme eine Gleichstellung der nichtorganisierten mit den tarifgebundenen Arbeitnehmern bewirken (im Anschluß an BAG Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 5).

    a) Das Landesarbeitsgericht hat die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelte Regel über die Auslegung einzelvertraglicher Bezugnahmeklauseln zutreffend wiedergegeben (vgl. dazu nur BAG Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 5, m.w.N. zur früheren Rechtsprechung).

  • LAG Köln, 20.05.1998 - 8 Sa 79/98

    Bezugnahme auf Tarifvertrag, Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 8 Sa 79/98 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Mai 1998 - 8 Sa 79/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 309/84

    Betriebsübergang - Tarifvertrag - Bindungswirkung - Bindungdes Erwerbers an den

    Auszug aus BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98
    Die arbeitsvertragliche Bindung des Betriebsübernehmers an die Normen der beim alten Betriebsinhaber anwendbaren Tarifverträge für die Dauer eines Jahres nach Betriebsübergang umfaßt allein die zur Zeit des Betriebsübergangs geltenden Tarifnormen (BAG Urteil vom 13. November 1985 - 4 AZR 309/84 - BAGE 50, 158 = AP BGB § 613 a Nr. 46; ErfK/Preis BGB § 613 a Rn. 71).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Hierdurch soll die Gleichstellung der Außenseiter mit den tarifgebundenen Arbeitnehmern erreicht werden (so zur ausdrücklich vereinbarten Geltung des jeweiligen Tarifvertrags bei Tarifbindung des Arbeitgebers Senat 4. August 1999 - 5 AZR 642/98 - BAGE 92, 171 sowie BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296; BAG 19. Januar 1999 aaO).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Die Rechtsprechung des Senats wird von anderen Senaten des Bundesarbeitsgerichts geteilt (19. Januar 1999 - 1 AZR 606/98 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 9 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 10; 4. August 1999 - 5 AZR 642/98 - BAGE 92, 171; 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 5; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 70 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) .

    Dazu sind auch schon seit längerem Formulierungsvorschläge erarbeitet worden (zB Hanau/Kania FS Schaub S. 239, 261; Gaul BB 2000, 1086, 1088; Reichel Die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den Tarifvertrag S. 252; Lambrich BB 2002, 1267; Henssler/Heiden RdA 2004, 241, 246).

  • LAG Hamburg, 15.11.2000 - 4 Sa 32/00

    Arbeitsvertrag: Bezugnahme auf Tarifvertrag - Auslegung- Tariflohnerhöhung

    Das Arbeitsgericht hat zur Begründung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04. August 1999 ( 5 AZR 642/98 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie) im Wesentlichen ausgeführt, einzelvertragliche Bezugnahmeklauseln sollten das widerspiegeln, was tarifrechtlich gelte.

    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04. August 1999 ( 5 AZR 642/98 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie)) sei kein allgemein-abstrakter Rechtssatz zur Auslegung von arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln im Falle des arbeitgeberseitigen Verbandsaustritts abzuleiten.

    Zutreffend habe das Bundesarbeitsgericht auch in der Entscheidung vom 04. August 1999 ( 5 AZR 642/98 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie) festgestellt, dass die Bezugnahme nur widerspiegeln solle, was tarifrechtlich gelte.

    Insbesondere ist aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04. August 1999 ( 5 AZR 642/98 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie)) kein allgemein-abstrakter Rechtssatz zur Auslegung von arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln im Falle des arbeitgeberseitigen Verbandsaustritts abzuleiten.

    Daneben wird auch beabsichtigt, nicht durch untertarifliche Arbeitsbedingungen einen Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt zu schaffen; gerade diese Zielsetzung der vereinbarten Verweisung hat die Beklagte vorliegend ausdrücklich hervorgehoben (vergl. zu allem Schaub, ZTR 2000, 259 ff; Kania, Sonderbeilage zu NZA 2000, 45 ff; Däubler, NZA 1996, 225 ff;AZR 642/98.- RdA 2000, 178 ff).

    Dies muss jedoch nicht zugleich bedeuten, dass nur derjenige Tarifvertrag über die arbeitsvertragliche Inbezugnahmeklausel zur Anwendung kommen kann, an den der Arbeitgeber im Sinne des Tarifvertragsrechts gebunden ist (so aber BAG, Urteil vom 04. August 1999 - 5 AZR 642/98 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie), es sei denn, es lägen zusätzliche entsprechende Anhaltspunkte vor.

    Die Bezugnahme auf die jeweiligen Tarifverträge kann damit nur den Sinn haben, die bei jeweils beiderseitiger kongruenter Tarifgebundenheit unmittelbar und zwingend geltenden Bedingungen unabhängig von der Organisationszugehörigkeit der Vertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsvertrages zu machen (so zutreffend Annuß, Anmerkung zum Urteil des BAG vom 04. August 1999 - 5 AZR 642/98 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie).

    Die Argumentation des Bundesarbeitsgerichts, eine Gleichbehandlung zwischen Organisierten und Außenseitern lasse sich nur durch Auslegung der Klausel dahingehend erzielen, dass die für den Arbeitgeber jeweils geltenden Tarifverträge Anwendung finden und bei Wegfall einer Bindung des Arbeitgebers die Bezugnahmeklausel ohne materiell-rechtliche Bedeutung bleibe, da die arbeitsvertraglich vereinbarte Gleichstellung inhaltlich nicht mehr ausgefüllt werden könne (vergl. BAG, Urteil vom 04. August 1999 - 5 AZR 642/98 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie; Urteil vom 04. September 1996 - 4 AZR 135/95 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) erweist sich nach Auffassung der angerufenen Kammer nicht als zwingend.

    Insoweit wird allerdings vertreten, dass es sich bei einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Verweisungsklausel den organisierten Arbeitnehmern gegenüber nur um eine deklaratorische Bestimmung handelt, die nur wiederhole, was sowieso gelte (vergl. Schwab, BB 1994, 783; Frieges, DB 1996, 1281; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, a.a.O. § 208 Randnote 3; anderer Auffassung u.a.: Däubler, NZA 1996, 225 ff; Annuß, Anmerkung zur Entscheidung des BAG vom 4. August 1999 - 5 AZR 642/98 - RdA 2000, 178 ff; Annuß/Thüsing in Anmerkung zum Urteil des BAG vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 752/98 - EzA § 4 TVG Bundespost Nr. 11; wohl auch Kania, Sonderbeilage zu NZA 2000, 45 ff).).

    Eine so verstandene Bezugnahmeklausel muss damit die vollen rechtsgeschäftlichen Wirkungen auch dann entfalten, wenn der Tarifvertrag zufällig kraft beiderseits einschlägiger Organisationszugehörigkeit ohnehin gelten würde, so dass sie stets konstitutiv wirkt (so ausdrücklich und zutreffendAZR 642/98 - RdA 2000, 178 ff).

    Letztlich bleibt darauf hinzuweisen, dass sich, soll die Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers für die Auslegung der Gleichstellungsabrede maßgeblich sein, bei konsequenter Anwendung einer solchen Auslegungsregel ergäbe, dass mit Verbandsaustritt gar kein Tarifvertrag mehr Anwendung finden kann (vergl. insoweit auch entsprechend Urteil des BAG vom 04. August 1999 - 5 AZR 642/98 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie).

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