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   BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97   

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BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97 (https://dejure.org/1999,345)
BAG, Entscheidung vom 09.06.1999 - 7 ABR 66/97 (https://dejure.org/1999,345)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 (https://dejure.org/1999,345)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei) (Pressemitteilung)

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 26
  • MDR 1999, 1511
  • NZA 1999, 1292
  • BB 1999, 1379
  • DB 1999, 1275
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 22/95

    Gesetzestexte für den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
    Demzufolge geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einem Bestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der zur Verfügung zu stellenden Kommentarliteratur (BAG Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 15/94 - AP Nr. 43 zu § 40 BetrVG 1972), bei Fachzeitschriften (BAG Beschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972), bei Gesetzestexten (BAG Beschluß vom 24. Januar 1996 - 7 ABR 22/95 - AP Nr. 52 zu § 40 BetrVG 1972) sowie bei der Anschaffung von Personalcomputern (BAG Beschluß vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972) aus.

    Denn maßgebend sind allein die betrieblichen Verhältnisse und nicht die fiktiven Verhältnisse in anderen Betrieben des Arbeitgebers (BAG Beschluß vom 24. Januar 1996 - 7 ABR 22/95 - AP Nr. 52 zu § 40 BetrVG 1972).

  • BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97

    PC für den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG Beschluß vom 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, können die Gerichte die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG Beschlüsse vom 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - aaO; vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, können die Gerichte die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG Beschlüsse vom 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - aaO; vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt worden sind, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG st. Rspr., zuletzt Beschluß vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.1997 - 5 TaBV 12/97

    Betriebsrat: Sachmittel - Telefonanlage bei Unternehmen mit Filialen

    Auszug aus BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 5 TaBV 12/97 - Beschluß vom 18. September 1997.

    Auf die Rechtsbeschwerden der beteiligten Betriebsräte wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. September 1997 - 5 TaBV 12/97 - aufgehoben.

  • BAG, 26.10.1994 - 7 ABR 15/94

    Fachliteratur für die Betriebsvertretung

    Auszug aus BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
    Demzufolge geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einem Bestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der zur Verfügung zu stellenden Kommentarliteratur (BAG Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 15/94 - AP Nr. 43 zu § 40 BetrVG 1972), bei Fachzeitschriften (BAG Beschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972), bei Gesetzestexten (BAG Beschluß vom 24. Januar 1996 - 7 ABR 22/95 - AP Nr. 52 zu § 40 BetrVG 1972) sowie bei der Anschaffung von Personalcomputern (BAG Beschluß vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972) aus.
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung -

    Auszug aus BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
    Das Betriebsverfassungsgesetz verweist den Betriebsrat für den innerbetrieblichen Dialog mit der Belegschaft nicht auf die Durchführung von Betriebsversammlungen oder Sprechstunden (BAG Beschluß vom 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - AP Nr. 10 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98

    Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz

    Auszug aus BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
    Ob er die notwendigen technischen Vorkehrungen getroffen hat, um Anrufe der Betriebsräte in den einzelnen Verkaufsstellen zu ermöglichen, ist ggf. im Vollstreckungsverfahren zu prüfen (vgl. BAG Urteile vom 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - AP Nr. 26 zu § 618 BGB; vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
    Demzufolge geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einem Bestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der zur Verfügung zu stellenden Kommentarliteratur (BAG Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 15/94 - AP Nr. 43 zu § 40 BetrVG 1972), bei Fachzeitschriften (BAG Beschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972), bei Gesetzestexten (BAG Beschluß vom 24. Januar 1996 - 7 ABR 22/95 - AP Nr. 52 zu § 40 BetrVG 1972) sowie bei der Anschaffung von Personalcomputern (BAG Beschluß vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972) aus.
  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 85/76

    Aufgaben des Betriebsrats - Unterrichtung der Belegschaft - Kosten des

    Auszug aus BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
    Welche Informations- und Kommunikationswege der Betriebsrat für zweckmäßig hält, ist von ihm nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 6 ABR 85/76 - AP Nr. 15 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
    Ob er die notwendigen technischen Vorkehrungen getroffen hat, um Anrufe der Betriebsräte in den einzelnen Verkaufsstellen zu ermöglichen, ist ggf. im Vollstreckungsverfahren zu prüfen (vgl. BAG Urteile vom 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - AP Nr. 26 zu § 618 BGB; vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94

    Fachliteratur für den Betriebsrat

  • BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats

    Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlußfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (vgl. auch BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 88, zu B II 2 der Gründe; 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 2 der Gründe; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - nv., zu B I 3 der Gründe).

    Die vom Landesarbeitsgericht auf Grund einer solchen Prüfung ergehende Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ihrerseits nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - nv., zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei

    Diese ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Hinzuziehung des Rechtsanwalts sowie eine ggf. erteilte Honorarzusage der Erledigung einer gesetzlichen Aufgabe des Betriebsrats diente und der Betriebsrat nicht nur die Interessen der Belegschaft berücksichtigt, sondern bei seiner Entscheidung auch berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere auch dem Interesse an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht, Rechnung getragen hat (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 92, 26) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Heranziehung eines Rechtsanwalts und die Erteilung einer Honorarzusage für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen wurden (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 14; 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 92, 26) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14

    Betriebsgeheimnis, Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungsinteresse, Personalabbau,

    Auch die sachgerechte Wahrnehmung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte ist ohne einen Informations- und Meinungsaustausch zwischen Betriebsrat und Belegschaft nicht denkbar (BAG vom 9.6.1999, 7 ABR 66/97 - Rz. 24 - zu § 40 BetrVG).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Das kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, auf welche Weise er das geschuldete Ergebnis - die Sachmittelbereitstellung am PC-Arbeitsplatz des dritten Betriebsratsmitglieds - herbeiführt (vgl. BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 26).
  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 33/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

    Ob er die notwendigen technischen Vorkehrungen getroffen hat, um Anrufe der Arbeitnehmer von ihren Verkaufsstellen aus in den Verkaufsstellen, in denen Betriebsratsmitglieder beschäftigt sind, zu ermöglichen, ist im Vollstreckungsverfahren zu prüfen (vgl. BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B I der Gründe mwN).

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 2 der Gründe mwN).

    Bewirken erst technische Veränderungen an diesen Anlagen die nach § 40 Abs. 2 BetrVG erforderliche Nutzbarkeit der Fernsprecheinrichtung, sind sie Teil des Sachmittelanspruchs des Betriebsrats (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 3 a der Gründe).

    Auch die sachgerechte Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte ist ohne Informations- und Meinungsaustausch zwischen Betriebsrat und Belegschaft nicht denkbar (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 3 b der Gründe).

    Er muß sich nicht vom Arbeitgeber vorschreiben lassen, auf welche Art die innerbetriebliche Kommunikation erfolgen soll (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 3 c aa und bb der Gründe mwN).

    Dementsprechend kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, die vorhandene Telefonanlage so einrichten zu lassen, daß der Betriebsrat in den Verkaufsstellen seines Zuständigkeitsbereichs anrufen kann (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO; 8. März 2000 - 7 ABR 73/98 - nv.).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Das ist Sache des Betriebsrats, der seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II 3 c bb der Gründe).

    Das bedeutet aber nicht, dass es dem Arbeitgeber überlassen bleibt, die Art des Sachmittels für die Geschäftsführung des Betriebsrats zu bestimmen (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II 3 c bb der Gründe).

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Vielmehr hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes einerseits und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers andererseits gegeneinander abzuwägen (vgl. zu § 40 Abs. 1 BetrVG BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 5 zu B II 2 der Gründe; vgl. zu § 40 Abs. 2 BetrVG BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen -, zu B II 2 der Gründe).

    Dabei hat er auch die Kostenbelange des Arbeitgebers zu berücksichtigen (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 5 zu B II 2 b) der Gründe; BAG 9. Juni 1999- 7 ABR 66/97 - zu B II 2 der Gründe).

    Diese ist wie in den sonstigen Fällen des § 40 BetrVG auf die Prüfung beschränkt, ob die Hinzuziehung sowie eine etwa erteilte Honorarzusage unter den konkreten Umständen der Erledigung einer gesetzlichen Aufgabe des Betriebsrats diente und der Betriebsrat nicht nur die Interessen der Belegschaft berücksichtigt, sondern bei seiner Entscheidung auch berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere auch dem an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht Rechnung getragen hat (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B II 2 der Gründe).

    Die vom Landesarbeitsgericht aufgrund einer solchen Prüfung ergehende Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

    Es ist Sache des Verpflichteten zu entscheiden, auf welche Weise er das geschuldete Ergebnis herbeiführt (vgl. BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 26).
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ihrerseits nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff der Erforderlichkeit verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung außer Acht gelassen hat (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II 2 der Gründe; 1. Dezember 2004 - 7 ABR 18/04 - aaO, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

  • BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 18/04

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

  • LAG Köln, 24.06.2022 - 9 TaBV 52/21

    Antragsbindung im Beschlussverfahren; Heilung eines Verstoßes gegen § 308 ZPO ;

  • BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00

    Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten

  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 53/01

    Umfang der Freistellung einer Frauenvertreterin

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 9/99

    Sachmittelanspruch des Betriebsrats

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 34/16

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LAG Düsseldorf, 08.01.2004 - 11 TaBV 33/03

    Einsatz von Büropersonal zur Erledigung interner organisatorischer und

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • LAG Köln, 12.06.2001 - 13 TaBV 9/01

    Betriebsrat; sachliche Mittel; Freischaltung der Telefonanlage

  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01

    Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes im Rahmen des Zustimmungsverfahren bei

  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08

    Gesamtbetriebsrat - Nutzung von Telefonen

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98

    Betriebsrat: Anspruch auf Duldung des Zugangs eines beauftragten Rechtsanwalts

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02

    Betriebsrat und Sachmittel und Informations- und Kommunikationstechniken und

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2009 - 9 TaBV 98/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Fernsprechverbindung mit Beschäftigten in

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 58/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 103/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15

    Ausschluss aus dem Betriebsrat - Störung des Betriebsfriedens

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12

    Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und

  • BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05

    Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 73/98

    Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat

  • LAG Hamm, 16.05.2007 - 10 TaBV 101/06

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten; Erforderlichkeit von

  • LAG Nürnberg, 10.12.2002 - 2 TaBV 20/02

    Auswahlrecht des Arbeitgebers für Sachmittelausstattung des Betriebsrats;

  • LAG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 TaBV 7/07

    Zum Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freischaltung von Telefonapparaten in

  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 15/12

    Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten des Betriebsrats im

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 54/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • BAG, 25.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung eines Internetanschlusses für

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 92/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • LAG Hamm, 02.10.2009 - 10 TaBV 189/08

    Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten aus arbeitsgerichtlichem

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 105/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Anwaltskosten; ordnungsgemäße

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 28.06.2005 - 4 Ca 4253/04
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.1999 - 4 TaBV 22/99

    Betriebsrat: Sachmittel - arbeitsrechtliche Fachliteratur

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2012 - 5 TaBV 6/11

    Fahrtkosten zu den Sitzungen der Hauptschwerbehindertenvertretung für den Bereich

  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 6 TaBV 1/01

    Bereitstellen von Telefonverbindungen mit dem Betriebsrat für die Mitarbeiter

  • LAG Baden-Württemberg, 17.04.2001 - 8 TaBV 1/01

    Telefonische Erreichbarkeit aller Betriebsratsmitglieder

  • LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 TaBV 51/06

    Kosten des Betriebsrates - betriebsverfassungsrechtlicher

  • LAG Köln, 08.03.2000 - 3 TaBV 61/99

    Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat - Kostentragung durch den

  • ArbG Siegburg, 19.12.2000 - 5 BV 43/00
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