Rechtsprechung
   BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 738/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2321
BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 738/98 (https://dejure.org/1999,2321)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1999 - 7 AZR 738/98 (https://dejure.org/1999,2321)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 7 AZR 738/98 (https://dejure.org/1999,2321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 320
  • NZA 2000, 598
  • BB 2000, 832
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.12.1994 - 7 AZR 342/94

    Fünfjahresgrenze für befristete Arbeitsverträge nach HRG

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 738/98
    Der Senat hält daran fest, daß in die Berechnung der Höchstbefristungsgrenze des § 57 c Abs. 2 HRG die Laufzeiten auch solcher Verträge einzubeziehen sind, die zwar keinen Sachgrund nach § 57 b Abs. 2 Nr. 1 - 4 und Abs. 3 HRG benennen, jedoch nach der vertraglichen Vereinbarung auf solche Sachgründe hätten gestützt werden können (BAG Urteil vom 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP Nr. 3 zu § 57 b HRG).

    Eine Nichtanrechnung solcher Verträge wäre mit dem Zweck der Zusammenrechnungsvorschrift nicht zu vereinbaren (BAG Urteil vom 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP Nr. 3 zu § 57 b HRG).

    Die Voraussetzungen einer vom Sachgrunderfordernis losgelösten Unwirksamkeitsfolge hat der wissenschaftliche Mitarbeiter vorzutragen (BAG Urteil vom 14. Dezember 1994, aaO).

    Die Mitarbeit an einem zeitlich begrenzten Forschungsprojekt allein läßt auf eine solche Vereinbarung ebensowenig schließen wie der Erwerb von Fähigkeiten, die mit jeder beruflichen Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind (BAG Urteil vom 14. Dezember 1994, aaO, zu I 2 b der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.1998 - 16 Sa 122/97
    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 738/98
    7 AZR 738/98 16 Sa 122/97 Baden-Württemberg.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. August 1998 - 16 Sa 122/97 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 04.12.1996 - 7 AZR 205/96

    Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Hochschulrahmengesetz

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 738/98
    Eine einseitig angestrebte Qualifizierung als Nachwuchswissenschaftler genügt dafür nicht (BAG Urteil vom 4. Dezember 1996 - 7 AZR 205/96 - AP Nr. 12 zu § 57 b HRG, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 560/91

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Fachhochschulassistenten

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 738/98
    Dazu bedarf es einer darauf gerichteten Vereinbarung (BAG Urteil vom 19. August 1992 - 7 AZR 560/91 - BAGE 71, 118 = AP Nr. 2 zu § 57 b HRG, zu I 2 b der Gründe), an der es vorliegend fehlt.
  • BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 126/96

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichen Mitarbeitern

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 738/98
    Dieser auf dem Gedanken des Wissenschaftstransfers beruhende Sachgrund setzt voraus, daß die Tätigkeit den Erwerb besonderer Kenntnisse in der Forschung bezweckt, die der Fort- und Weiterbildung in einem Beruf dienen, der außerhalb der jeweiligen Hochschule bzw. des betreffenden Forschungsbereichs wenigstens aber in einem anderen Forschungs- oder Hochschulbereich ausgeübt werden soll (BAG Urteil vom 6. November 1996 - 7 AZR 126/96 - BAGE 84, 278 = AP Nr. 11 zu § 57 b HRG).
  • Drs-Bund, 04.06.1984 - BT-Drs 10/1543
    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 738/98
    Bei der Beklagten handelt es sich um eine Großforschungseinrichtung (vgl. BT-Drucks. 10/1543 S. 259), die auf der Grundlage von Art. 91 b GG vom Bund und vom Land Baden-Württemberg finanziert wird.
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Diese Einbeziehung kommt dagegen nicht in Betracht, wenn die Überschreitung der Höchstgrenze nicht auf den erleichterten Befristungsmöglichkeiten des § 57 b Abs. 2 und Abs. 3 HRG beruht, weil der Arbeitgeber bei der Befristung des letzten Arbeitsvertrags nicht auf die besonderen Befristungsmöglichkeiten des § 57 b Abs. 2 und Abs. 3 angewiesen ist (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu A I 1 b der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 AZR 738/98 - AP HRG § 57 b Nr. 22 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 22, zu 2 a der Gründe; 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP HRG § 57 b Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 129, zu I 1 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 16.03.2001 - 5 Sa 1549/00

    Befristeter Arbeitsvertrag eines wissenschaftlichen Mitarbeiters einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Lediglich im Rahmen dieser Prüfung hat der Senat - in teilweiser Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - entschieden, daß in die Befristungshöchstdauer des § 57 c Abs. 2 Satz 2 HRG auch die Zeiten vorangegangener Arbeitsverträge einzubeziehen sind, deren Befristung zwar nicht ausdrücklich auf einen der Befristungsgründe des § 57 b Abs. 2 und 3 HRG gestützt wurde, hierauf aber hätte gestützt werden können (BAG 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP HRG § 57 b Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 129, zu I 1 b der Gründe; ebenso BAG 20. Oktober 1999 - 7 AZR 738/98 - AP HRG § 57 b Nr. 22 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 22, zu 2 a der Gründe).
  • LAG Sachsen, 14.09.2000 - 8 Sa 644/99
    Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20.10.1999 7 AZR 738/98 Teil 2 a der Gründe) zufolge kann die Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen Überschreitens der Höchstbefristungsgrenze des § 57 c Abs. 2 HRG dann unwirksam sein, wenn bei einer Reihe vorgenommener Befristungen eines Arbeitsverhältnisses zwar eine oder auch mehrere Befristungen nicht auf Sachgründe nach § 57 b HRG gestützt werden, diese aber auf solche Sachgründe gestützt hätten werden können und bei Hinzurechnung der entsprechend zurückgelegten Zeiten die vorgesehene Höchstdauer von fünf Jahren überschritten würde.

    Die Voraussetzugen einer derartigen Unwirksamkeit hat der Arbeitnehmer darzutun (BAG, Urteil vom 20.10.1999, a. a. O., Teil 2 b der Gründe).

  • LAG München, 01.07.1999 - 3 Sa 1256/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Arzt im Praktikum

    Mit der Befristungshöchstgrenze von fünf Jahren, deren Überschreitung die Unwirksamkeit der Befristung und damit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zur Folge hat (BAG vom 20.10.1999 -- 7 AZR 738/98; KR-Lipke (5. Aufl.), § 57c HRG Nr. 11), sollen die betroffenen Arbeitnehmer vor einer sozial unvertretbaren Ausdehnung der Befristungsmöglichkeiten des HRG geschützt werden (APS/Schmidt, § 57c HRG Rdn. 1).

    Denn in die Berechnung der Höchstbefristungsgrenze des § 57c Abs. 2 HRG sind auch die Laufzeiten solcher befristeter Verträge einzubeziehen, die zwar entgegen § 57b Nr. 5 HRG keinen Sachgrund nach dessen Abs. 2 Nr. 1 bis 4 nennen, jedoch nach der vertraglichen Vereinbarung auf solche Sachgründe hätten gestützt werden können (BAG vom 20.10.1999 -- 7 AZR 738/98; vom 14.12.1994 = AP Nr. 3 zu § 57b HRG ).

  • BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 576/00

    Arzt im Praktikum

    Dabei sind nach der Rechtsprechung des Senats bei der Berechnung dieser Grenze die Laufzeiten auch solcher Arbeitsverträge einzubeziehen, die zwar keinen Sachgrund nach § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und Abs. 3 HRG benennen, deren Befristung jedoch auf einen der dort genannten Sachgründe hätte gestützt werden können (BAG 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP HRG § 57 b Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 129, zu I 1 b der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 AZR 738/98 - BAGE 92, 320 = AP HRG § 57 b Nr. 22, zu 2 a der Gründe; vgl. auch 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu A I 1 b der Gründe).
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 188/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Dabei sind bei der Befristungshöchstdauer auch Arbeitsverträge einzubeziehen, deren Befristung zwar nicht ausdrücklich auf einen der Befristungsgründe des § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und Abs. 3 HRG gestützt wurde, hierauf aber hätte gestützt werden können (BAG 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP HRG § 57 b Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 129, zu I 1 b der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 AZR 738/98 - AP HRG § 57 b Nr. 22 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 22, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.06.2005 - 7 AZR 499/04

    Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter

    In die Fünfjahresfrist sind auch befristete Arbeitsverträge einzubeziehen, die zwar nicht ausdrücklich auf einen der Gründe des § 57b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und Abs. 3 HRG aF gestützt werden, hierauf aber hätten gestützt werden können (BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 394/01 - AP HRG § 57b Nr. 30, zu I 2 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 AZR 738/98 - BAGE 92, 320 = AP HRG § 57b Nr. 22 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 22, zu 2 a der Gründe; 14. Dezember 1994.
  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2005 - 9 Sa 19/05

    Befristung einer Lektorin an einer Universität

    Das Arbeitsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.10.1999, (7 AZR 738/98, AP-Nr. 22 zu § 57 b HRG) erforderlich ist, dass die Parteien bei Vertragsschluss konkrete Vorstellungen über eine nach Ablauf der Befristung auszuübende Berufstätigkeit und deren Anforderungen haben.
  • LAG Niedersachsen, 09.09.2004 - 7 Sa 1902/03

    Befristung; Berechnung; Darlegung; Höchstbefristungsgrenze; Laufzeit; Sachgrund;

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 20.10.1999 (7 AZR 738/98, AP Nr. 22 zu § 57 b HRG) daran festgehalten, dass in die Berechnung der Höchstbefristungsgrenze des § 57 c Abs. 2 HRG die Laufzeiten auch solcher Verträge einzubeziehen sind, die zwar keinen Sachgrund nach § 57 b Abs. 2 Nr. 1 - 4 und Abs. 3 HRG benennen, jedoch nach der vertraglichen Vereinbarung auf solche Sachgründe hätte gestützt werden können.
  • LAG Baden-Württemberg, 13.12.2000 - 3 Sa 36/00

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im Hochschulbereich; Bedeutung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht