Weitere Entscheidung unten: BAG, 09.12.1999

Rechtsprechung
   BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    KSchG § 1 Abs. 2

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

  • RA Kotz

    Wegfall des Arbeitsplatzes aufgrund Personalreduzierung

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kündigung wegen dauerhafter Personalreduzierung

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen dauerhafter Personalreduzierung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Darlegungslast des Arbeitgebers für Unternehmerentscheidung über Reduzierung des Personalbestands

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber hat Unternehmerentscheidung, die zu betriebsbedingten Kündigungen führt, hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" zu verdeutlichen

Besprechungen u.ä. (2)

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Unternehmerentscheidung bei der betriebsbedingten Kündigung

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Darlegungslast des Arbeitgebers für Unternehmerentscheidung über Reduzierung des Personalbestands

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Personalabbau und Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess" von RA Thomas Hartmann, LL.M., original erschienen in: FA 2011, 162 - 166.

Verfahrensgang

  • ArbG Berlin, 24.04.1998 - 83 Ca 3995/98
  • LAG Berlin, 12.11.1998 - 7 Sa 51/98
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 92, 71
  • NJW 2000, 381
  • ZIP 1999, 1721
  • MDR 1999, 1389
  • BB 1999, 1436
  • BB 1999, 2408
  • DB 1999, 1399
  • DB 1999, 1909
  • NZA 1999, 1098



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Wird zitiert von ... (274)  

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01  

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (s. etwa BAG 17. Juni 1999 -2AZR 141/99 -BAGE 92, 71; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).

    Je näher die eigentliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluß rückt, um so stärkere Anforderungen werden etwa an die Darlegungslast des Arbeitgebers gestellt, der verdeutlichen muß, daß infolge der unternehmerischen Entscheidung ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 17. Juni 1999 -2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98  

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Zur abgestuften Darlegungslast betreffend die Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Stellenreduzierung (vgl. auch insoweit Parallelurteile vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 und 2 AZR 141/99 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Unternehmerentscheidung ist hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" zu verdeutlichen, damit das Gericht überhaupt prüfen kann, ob sie - im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung - nicht offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - auch zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Deshalb sind wegen der Nähe zum bloßen Kündigungsentschluß, dessen Durchsetzung wegen § 1 Abs. 2 KSchG nicht bloß auf Unsachlichkeit oder Willkür zu überprüfen ist, die Anforderungen an den gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG vom Arbeitgeber zu erbringenden Tatsachenvortrag, der die Kündigung bedingen soll, nicht zu niedrig anzusetzen, wie der Senat in dem bereits erwähnten, parallel gelagerten Rechtsstreit vom selben Tag entschieden hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98  

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Wie der Senat in einem parallel gelagerten Rechtsstreit am gleichen Tage entschieden hat (Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen) kann dann, wenn die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluß ohne nähere Konkretisierung nicht voneinander getrennt werden können, die vom Senat bisher angenommene Vermutung (vgl. u.a. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262, 271 f. = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 2 c der Gründe und vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - AP Nr. 8, aaO, zu II 2 a der Gründe), die Unternehmerentscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht von vornherein greifen.

    aa) Insoweit ist für den vorliegenden Fall - im Unterschied zu der im Parallelfall - 2 AZR 141/99 - getroffenen Unternehmerentscheidung, bei der die eigentliche Organisationsentscheidung und die an sich daraus folgende Kündigung praktisch zusammenfielen - festzustellen, daß die Beklagte durch den Gesellschafterbeschluß vom 12. März 1997 eine schon nach außen deutlich sichtbarere Organisationsentscheidung getroffen hat, der Anfang April die Kündigungen der davon betroffenen Bauwerker folgten.

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Rechtsprechung
   BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 195/98   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • rechtsportal.de

    BAT § 62 Abs. 2 lit. f, § 63 Abs. 3 S. 2
    Übergangsgeld bei Übertritt in Beamtenverhältnis

  • Judicialis

    Übergangsgeld bei Übertritt in Beamtenverhältnis

  • Betriebs-Berater

    Übergangsgeld bei Übertritt in Beamtenverhältnis

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • ArbG Dortmund, 21.08.1996 - 7 Ca 6307/95
  • LAG Hamm, 12.09.1997 - 5 Sa 98/97
  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 195/98

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 92, 71
  • BB 2000, 1996
  • NZA 2000, 1347
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