Rechtsprechung
| BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Alpmann Schmidt
HGB § 84 Abs. 1, § 86 Abs. 1, 2, § 92 Abs. 1, 2, § 92a Abs. 1 SGB IV § 7 Abs. 4 UWG § 1 VAG §§ 81, 83 ZPO § 256
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Status von Versicherungsvertretern: Keine Arbeitnehmerstellung wegen hauptberuflichen Tätigkeitsumfangs im Rahmen freier Arbeitszeitgestaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmerstellung von Versicherungsvertretern
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Arbeitnehmerstellung von Versicherungsvertretern
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Arbeitnehmerstellung von Versicherungs-vertretern
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern
- BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
§ 5 Abs. 1 BetrVG
selbstständiger Versicherungsvermittler - finanztip.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters
- finanztip.de (Kurzinformation)
Versicherungsvermittler: Selbständig oder abhängig beschäftigt?
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Bestimmung der Selbstständigkeit eines Handelsvertreters allein nach § 84 Abs. 1 HGB ("Hamburg-Mannheimer")
Verfahrensgang
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 92, 132
- BAGE 93, 132
- VersR 2000, 1501
- BB 2000, 1837
- DB 1999, 2648
- DB 2000, 1618
- NZA 2000, 1162
Wird zitiert von ... (30)
- LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08
AGB; Arbeitnehmer; Provision; Rückzahlung; Versicherungsvertreter; Vorschuss
Zwar besteht zu angestellten Außendienstmitarbeitern in diesem Punkt kein oder nur ein unwesentlicher Unterschied, trotzdem ist zu berücksichtigen, dass vertragsrechtlich kein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit besteht (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, AP HGB § 84 Nr. 12; 15. Dezember 1999, 5 AZR 3/99, AP HGB § 92 Nr. 5).(a) Bei Versicherungs- und Bausparkassenvertretern kann die Vorgabe eines innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu erledigenden Mindestsolls z. B. bezüglich der zur erreichenden Mindestproduktion an Versicherungsabschlüssen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO) oder täglicher Abschlüsse und Kundenkontakte (…vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, aaO) zu einer zeitlichen Weisungsgebundenheit führen.
Abgesehen davon, dass es an einem konkreten Vortrag des Beklagten zum zeitlichen Umfang für die 15 bis 20 Kundenbesuche wöchentlich fehlt, ist ein gewisses Mindestsoll mit dem Status als Selbständiger nicht von vornherein unvereinbar, da sich der Handelsvertreter nach § 86 Abs. 1 HGB um den Abschluss von Geschäften zu bemühen und hierbei die Interessen des Unternehmens wahrzunehmen hat (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).
Auch der Eingriff in freie Bestimmung der Lage der Arbeitszeit durch die Anordnung, an einem bestimmten Wochentag vormittags an einer Besprechung teilzunehmen, ist nicht so gravierend, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).
Der Grad zulässiger Kontrolle wird nur überschritten, wenn der Vertreter verpflichtet wird, umfangreich und in engen zeitlichen Intervallen über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten und das Unternehmen damit die Möglichkeit erhält, ihn zu überprüfen und die selbstbestimmte Gestaltung der Tätigkeit zu beeinträchtigen (BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).
Es hat insoweit offen gelassen ob die Pflicht zur Teilnahme an einem auf hundert Tage angelegten Ausbildungsprogramm ausreichend dafür ist, ein auf unbefristete Zeit eingegangenes Versicherungsvertreterverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren (vgl. BAG 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).
- LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02
Berufungsfrist nach ZPO-Reform 2002, Rechtsmittelbelehrung
Darlegungs- und beweisbelastet für die tatsächlichen Behauptungen, auf die die Arbeitnehmereigenschaft gestützt wird, ist der Dienstnehmer (BAG vom 05.12.1999, 5 AZR 169/99 = AP Nr. 12 zu § 84 HGB zu B II 2 a, bb der Gründe).Hinsichtlich vorgetragener Weisungen des Dienstberechtigten ist zu differenzieren, ob die Weisung die "Gestaltung" der Tätigkeit oder den Inhalt der geschuldeten Tätigkeit betrifft, da der Inhalt der geschuldeten Tätigkeit auch gegenüber Selbständigen vorgegeben werden kann (vgl. BAG vom 05.12.1999, a.a.O., unter B II 2 b, cc der Gründe).
Hinsichtlich des Umfangs der Tätigkeiten, die der zur Dienstleistung Verpflichtete zur Begründung des Arbeitnehmerstatus anführt, kommt es darauf an, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Erbringung der angesprochenen Tätigkeiten besteht (vgl. BAG vom 05.12.1999, a.a.O., zu B II 2 a, aa der Gründe).
Der für die Beurteilung des Status maßgebliche wirkliche Geschäftsinhalt ergibt sich regelmäßig aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung (BAG vom 05.12.1999, a.a.O., zu B II 1 der Gründe).
- LAG München, 22.07.2004 - 2 Sa 1323/03
Wirksame Kündigung eines Handelsvertretervertrages - unsubstantiierte …
Dieser ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen und deren tatsächlicher Durchführung (BAG vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - NZA 2000, 1162).Mit dem Selbständigenstatus lassen sich entsprechende Vorgaben vereinbaren, wenn dem Vertreter im Hinblick auf die notwendige Arbeitszeit ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG v. 15.12.1999 aaO).
Weisungen im Einzelfall sind wegen der Interessenwahrungspflicht des Versicherungsvertreters aus §§ 92, 86 Abs. 1 HGB und wegen des "im wesentlichen" bleibenden Selbstbestimmungsrechts nach § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Status eines Selbständigen zu vereinbaren (BAG v. 15.12.1999 aaO).
Der Grad zulässiger Kontrolle ist überschritten, wenn der Vertreter verpflichtet wird, umfangreich und in engen zeitlichen Interwallen über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten, und das Unternehmen damit die Möglichkeit erhält, ihn zu überprüfen und die selbstbestimmte Gestaltung seiner Tätigkeit zu beeinträchtigen (BAG v. 15.12.1999 aaO).
Außerdem kann sich ein Selbständiger gegen ihm vom Unternehmen auferlegte Verpflichtungen zur Wehr setzen, wenn diese Verpflichtungen ihm für seinen Status zu weit gehen und sie sich nicht klar aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben (BAG v. 15.12.1999 aaO).
- BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09
Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich …
Die heranzuziehenden Anknüpfungspunkte müssen sich den gesetzlichen Unterscheidungsmerkmalen zuordnen lassen (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 93, 132; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 93, 112; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 324).Eine Anordnung, an einem bestimmten Wochentag an einer Besprechung teilzunehmen, stellt jedoch keinen so gravierenden Eingriff dar, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 93, 132).
- LAG Thüringen, 26.09.2000 - 7 Sa 599/99
Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters
Zur Abgrenzung des selbständigen Versicherungsvertreters von Angestellten (im Anschluß an BAG vom 15.12.1999 AP Nr. 12 zu § 84 HGB).Im Verfahren hier reichte die Beklagte die Entscheidung des BAG vom 15.12.1999, 5 AZR 169/99 (AP Nr. 12 zu § 84 HGB = EzA Nr. 82 zu § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff) zur Prozeßakte (Schriftsatz vom 02.06.2000, Bl.714 d. A.).
Die ausgewechselte Prozeßvertretung der Klägerin nimmt das Urteil des BAG vom 15.12.1999 (a. a. O.) nicht zur Kenntnis.
Das BAG hat im N. Verfahren zum Außendienst der Beklagten (5 AZR 169/99) eine vergleichbare Vertragslage überprüft und erkannt, daß die Regelungsdichte mit dem Selbständigenstatus vereinbar ist.
- BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02
Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter
Zum Umfang des Spielraums bei der Arbeitszeit ist nicht die Beklagte, sondern die Klägerin darlegungs- und beweisbelastet (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132, 142). - LAG München, 14.07.2005 - 4 Sa 114/05
Kein Arbeitnehmerstatus des Versicherungsvertreters und Inhabers einer …
Dass solche informellen Vorgaben - "Empfehlungen", "Erwartungen", wie es die Beklagte formuliert - und ein dadurch zweifellos veranlasster gewisser faktischer Abschluß-/Umsatzdruck auf den Kläger als Inhabers einer Generalagentur bereits derart weitgehende Vorgaben dargestellt haben sollten, dass ihm im Hinblick auf die notwendige Arbeitszeit kein erheblicher Spielraum mehr verblieben wäre (vgl. BAG, U. v. 15.12.1999, AP Nr. 12 zu § 84 HGB - II. 2. a) bb) der Gründe - U. v. 26.05.1999, AP Nr. 104 zu § 611 BGB Abhängigkeit, m. w. N.), behauptet der Kläger nicht - weder ergibt sich dies wiederum aus der vorgelegten Korrespondenz mit der Bezirksdirektion der Beklagten noch liegen hierfür ein ausreichend konkreter Sachvortrag des Klägers oder Anhaltspunkte im Sachverhalt sonst vor.Im Übrigen ist selbst eine weisungsmäßig vorgegebene Pflicht zum wöchentlichen Erscheinen in der Bezirksdirektion der Beklagten noch nicht ohne weiteres bereits geeignet, die grundsätzliche Freiheit zur Bestimmung der Lage der Arbeitszeit in derart gravierender Weise zu beeinträchtigen, dass dies mit dem Status des Selbstständigen schlechterdings unvereinbar wäre (vgl. BAG, U. v. 15.12.1999, AP Nr. 12 zu § 84 HGB - II. 2. a) aa) der Gründe -, m. w. N. zur früheren Rechtsprechung).
Für eine, atypische, Weisungsabhängigkeit des Klägers lässt sich daraus allerdings nichts Entscheidendes herleiten (vgl. BAG, U. v. 15.12.1999, AP Nr. 12 zu § 84 HGB - II. 2. f der Gründe -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 TaBV 37/06
Wahlanfechtung
Letztlich beinhaltet eine etwaige Verpflichtung der Handelsvertreter zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen im Hinblick darauf, dass diese vorliegend - soweit ersichtlich - keineswegs häufig stattfinden, nicht einen so gravierenden Eingriff, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre(vgl. BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - wonach sogar die Verpflichtung, an jedem Freitagvormittag auf der Geschäftsstelle zu erscheinen, noch nicht zur Bejahung einer Arbeitnehmerstellung von Versicherungsvertretern führt).Diesbezüglich ist zu beachten, dass sogar die Verpflichtung, in wöchentlichen Intervallen über Zeit, Ort, Erfolg und Misserfolg von Kundenbesuchen zu berichten, noch mit der gesetzlichen Berichtspflicht eines selbständigen Versicherungsvertreters vereinbar erscheint (BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 -).
Selbst die förmliche Weisung, sich innerhalb einer Frist um die Rettung eines Vertrages zu bemühen, ist von der Interessenwahrungspflicht des Versicherungsvertreters aus § 86 Abs. 1 HGB gedeckt (BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11
Unbegründete Kündigungsschutzklage einer Immobilienberaterin der Bausparkasse als …
(1) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass die Anordnung, an einem bestimmten Wochentag an einer Besprechung teilzunehmen, keinen so gravierenden Eingriff darstellt, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (BAG 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132 ).Aber selbst eine Anordnung, jede Woche an einem bestimmten Wochentag an einer Besprechung teilzunehmen, stellt keinen so gravierenden Eingriff dar, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (BAG 09.06.2010 a.a.O Rn. 25 unter Hinweis auf BAG 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 93, 132 ).
Das Verlangen des Unternehmers nach der Vorlage von Wochenberichten geht über die gesetzliche Berichtspflicht nach § 86 Abs. 2 HGB nicht hinaus (BAG 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - zitiert nach juris, Rn. 88).
- BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01
Handelsvertreter bzw. Versicherungsvertreter: Abgrenzung zwischen selbständiger …
- FG Düsseldorf, 12.10.2001 - 18 K 2524/97
Gewerbesteuerpflicht; Selbständigkeit; Arbeitszeitgestaltung; Bezirksdirektor; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2009 - 15 Sa 310/09
Überprüfung eines Consultant-Vertrages
- ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06
Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters, Rückzahlungspflicht, …
- OLG Naumburg, 08.03.2004 - 7 W (Hs) 3/04
- BFH, 03.02.2000 - V B 129/99
Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?
- OLG Naumburg, 08.03.2004 - 7 W Hs 3/04
Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer
- LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer einer KG
- LAG Niedersachsen, 05.05.2003 - 13 Ta 79/03
Rechtsweg - Arbeitnehmerstatus - Vertragshändlervertrag - arbeitnehmerähnliche …
- OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02
- LAG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ta 471/03
Rechtsweg: Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft einer Studienleiterin, die nach …
- LAG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ta 644/03
Rechtsweg: Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters
- OLG Frankfurt, 08.01.2010 - 22 W 55/09
Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters
- LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99
Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters
- LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99
Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters
- BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 609/02
- ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Änderungskündigung - …
- LSG Sachsen, 23.01.2001 - L 4 RA 101/00
- OLG Hamm, 04.08.2004 - 35 W 8/04
- LAG Hamm, 15.08.2003 - 2 Ta 815/02
Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Medienberater, die …
Für Blogger: