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   BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98   

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BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98 (https://dejure.org/2000,1141)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2000 - 9 AZR 932/98 (https://dejure.org/2000,1141)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 (https://dejure.org/2000,1141)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei unterlassener Mitteilung über vorzeitiges Ende einer Schwangerschaft kann Fortführung des Arbeitsvertrags nicht als Schaden geltend gemacht werden - Schadensersatzanspruch umfasst nicht fingierte Kündigung zum Schwangerschaftsende

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 179
  • NJW 2001, 92
  • NZA 2000, 1157
  • BB 2000, 2206
  • DB 2000, 2276
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
    Dementsprechend geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Vertragspartner, der aufgrund Irreführung oder infolge unzureichender Aufklärung der Gegenpartei zum Vertragsschluß veranlaßt worden ist, nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß im Wege der Naturalrestitution verlangen kann, daß dieser Vertrag rückgängig gemacht wird (vgl. BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - ZIP 1998, 154 mwN).

    Ein Vermögensschaden tritt also nicht automatisch mit der Eingehung des Vertrags ein, sondern bedingt, daß der Vertragsschluß für den Betroffenen wirtschaftlich nachteilig ist (BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - aaO).

  • LAG Niedersachsen, 10.11.1998 - 13 Sa 785/98

    Anspruch auf Gehaltszahlung nach unwirksamer außerordentlicher Kündigung; Anzeige

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
    9 AZR 932/98 13 Sa 785/98.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. November 1998 - 13 Sa 785/98 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung des Beklagten das Teilurteil des Arbeitsgerichts Emden vom 19. Februar 1998 - 2 Ca 447/97 - abgeändert und die Anschlußberufung der Klägerin zurückgewiesen hat.

  • BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 58/90

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle - Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits zum Haftungstatbestand Verschulden bei Vertragsschluß entschieden, daß die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht wie die des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung für die Dauer einer Kur keinen Vermögensschaden im Rechtssinn bedeutet (27. März 1991 - 5 AZR 58/90 - AP LohnFG § 1 Nr. 92 = EzA LohnFG § 1 Nr. 117).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
    Welche "Rechnungsposten" in den Vergleich/die Bilanz einzubeziehen sind, ist vielmehr wertend zu bestimmen (BGH 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 - BGHZ 98, 212).
  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92

    Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
    Nach § 3 Abs. 2 Satz 5 5. VermBG hat die Klägerin keinen Anspruch auf Zahlung an sie selbst, sondern nur auf Zahlung an das von ihr bestimmte Unternehmen/Institut (vgl. BAG 3. März 1993 - 10 AZR 36/92 - nv.).
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
    So ist anerkannt, daß der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber drohende Schäden anzuzeigen hat (BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
    Die Klägerin war auch nicht gehalten, im Anschluß an das Versäumnisurteil dem Beklagten ihre Dienste erneut anzubieten, sondern konnte eine Arbeitsaufforderung des Beklagten abwarten (BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - AP BGB § 615 Nr. 79 = EzA BGB § 615 Nr. 93).
  • BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87

    Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
    Erforderlich ist vielmehr ein besonders grober Vertragsverstoß und die Gefährdung von Rechtsgütern des Arbeitgebers, seiner Familienangehörigen oder anderer Arbeitnehmer, deren Schutz Vorrang vor dem Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Verdienstes hat (BAG 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - AP BGB § 615 Nr. 42 = EzA BGB § 615 Nr. 43).
  • BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86

    Haftung des Arbeitnehmer bei Doppelarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
    Ein wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreier Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung mitzuteilen, weil sich hieraus Beitrags- und Meldepflichten ergeben, sofern dadurch Versicherungspflicht eintritt (BAG 18. November 1988 - 8 AZR 12/86 - BAGE 60, 135).
  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 736/95

    Mutterschutz, Kündigungsverbot

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist hierfür ohne Bedeutung, daß die Arbeitnehmerin nach § 5 Abs. 1 MuSchG jedenfalls im Regelfall nicht verpflichtet ist, das Bestehen einer Schwangerschaft mitzuteilen (BAG 13. Juni 1996 - 2 AZR 736/95 - BAGE 83, 195 mwN).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 134/94

    Arbeitsverhältnis - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BGH, 23.02.1989 - IX ZR 236/86

    Pflicht zur Anzeige von Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    (2) Zur Beseitigung des Aufhebungsvertrags im Wege des Schadensersatzes bedarf es keines Neuabschlusses des Arbeitsvertrags (vgl. BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - zu I 4 b cc (1) der Gründe, BAGE 93, 179) .
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Hiervon ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Vorgängervorschrift nach § 5 Abs. 1 Satz 1 MuSchG aF ausgegangen (BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - BAGE 93, 179; 13. Juni 1996 - 2 AZR 736/95 - BAGE 83, 195) , dessen Regelungsgehalt mit § 15 Abs. 1 Satz 1 MuSchG unverändert geblieben und lediglich redaktionell überarbeitet worden ist (vgl. BT-Drs. 18/8963 S. 86 f.) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auch in diesem Fall kann der Arbeitnehmer regelmäßig eine Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers abwarten (BAG 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - zu B I 1 d der Gründe, RzK I 13b Nr. 18; 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329; 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - zu I 1 der Gründe, BAGE 93, 179; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 28, BAGE 124, 141; KR/Spilger 9. Aufl. § 11 KSchG Rn. 24, 24a; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 11 Rn. 22, 24) .
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Eines Angebots des Klägers bedurfte es nicht (§ 296 BGB); es wäre vielmehr Sache der Beklagten gewesen, den Kläger zur Arbeit aufzufordern (vgl. Senat 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - BAGE 93, 179).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Da in der Kündigung zugleich die Erklärung der Beklagten lag, sie werde die Leistung nicht annehmen, bedurfte es keines Angebots des Klägers, §§ 295, 296 Satz 1 BGB (vgl. BAG 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244; 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333; 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329; 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - BAGE 93, 179, 183; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

    Informations- und Anzeigepflichten können Arbeitnehmer auch ohne entsprechende Regelungen treffen (zur Pflicht, die Beendigung einer Schwangerschaft anzuzeigen, vgl. BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - Rn. 30, BAGE 93, 179; zur Anzeigepflicht bei drohenden Schäden für den Arbeitgeber vgl. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 15/07 - Rn. 21; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - Rn. 35, BAGE 80, 144) .

    Dieser Umstand führt weder zum Wegfall der aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Nebenpflichten (vgl. BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - zu I 4 b aa (2) der Gründe, BAGE 93, 179) , noch mindert er den Grad des Verschuldens.

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne daß es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (st. Rspr. vgl. BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - BAGE 93, 179; 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329).

    Ist der Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigungserklärung mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug gekommen, so muß er zur Beendigung des Annahmeverzugs die versäumte Arbeitsaufforderung nachholen (BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - aaO).

  • LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20

    Fristlose Kündigung wegen Rückgabe eines verschmutzten und beschädigten

    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (st. Rspr., vgl. etwa BAG, Urteil vom 17. Juli 2012 - 1 AZR 563/11, Rn. 12, juris; BAG, Urteil vom 18. Januar 2000- 9 AZR 932/98, BAGE 93, 179 ff.).
  • LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20

    Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung

    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (st. Rspr., vgl. etwa BAG, Urteil vom 17. Juli 2012 - 1 AZR 563/11, Rn. 12, juris; BAG, Urteil vom 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98, BAGE 93, 179 ff.).
  • BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 590/99

    Verletzung von Mitteilungspflichten - Schadenersatz

    a) Der Senat hat in seiner, dem Urteil des Landesarbeitsgerichts zeitlich nachfolgenden Entscheidung vom 18. Januar 2000 (- 9 AZR 932/98 - BAGE 93, 179) eine Rechtspflicht der Arbeitnehmerin bejaht, bei vorzeitiger Beendigung der Schwangerschaft den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten.

    aa) Wie der Senat ebenfalls in dem Urteil vom 18. Januar 2000 (aaO) entschieden hat, hat ein Arbeitgeber gegen eine Arbeitnehmerin in einem solchen Fall Anspruch auf Schadenersatz nach den Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung.

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03

    Aufhebung des Arbeitsvertrages durch einen Umschulungsvertrag; Notwendigkeit

  • LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07

    Chefarzt; Annahmeverzug; anrechenbarer Zwischenverdienst;

  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
  • LAG München, 11.07.2007 - 10 Sa 12/07

    Altersversorgung betriebliche; Schadenersatz wegen Verletzung der

  • ArbG Mainz, 20.10.2004 - 10 Ca 1668/04

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslohn unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs;

  • LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11

    Fortfall des Annahmeverzugs im Fall einer aus formalen Gründen für unwirksam

  • LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 1960/10

    Zahlung von Schadensersatz wegen der Entziehung eines auch zur privaten Nutzung

  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2004 - 15 Sa 15/04

    Fälligkeit des dem Handlungshelfer zukommenden Gehalts (§64 Satz 1 HGB);

  • LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 1963/10

    Zumutbarkeit der Entgegennahme der Arbeitsleistung wegen einer Vielzahl von

  • LAG Niedersachsen, 11.10.2004 - 5 Sa 1360/03

    Bestehen eines erfüllbaren Arbeitsverhältnisses als Voraussetzung für einen

  • LAG Düsseldorf, 26.01.2001 - 9 (4) Sa 1494/00

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters nach § 160 HGB für Ansprüche aus

  • ArbG Wuppertal, 24.07.2008 - 7 Ca 1177/08

    Sittenwidrige Vergütung eines KfZ-Mechatronikers

  • LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 367/07

    Verhaltensbedingte Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Offenbarungspflicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2011 - 3 Sa 234/11

    Annahmeverzugslohn - Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers

  • LAG Hamburg, 26.11.2003 - 4 Sa 62/03

    § 9 MuSchG - Entbindung

  • LAG Köln, 24.06.2010 - 6 Sa 381/10

    Annahmeverzug bei Betriebsübergang; Haftungsausschluss der Betriebserwerberin für

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