Rechtsprechung
BAG, 22.03.2000 - 4 ABR 79/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
- Judicialis
TVG § 2 Abs. 1; ; TVG § 2 Abs. 2; ; TVG § 2 Abs. 3; ; TVG § 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVG § 2 Abs. 1, 2, 3, § 3 Abs. 1
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
TVG § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 3 Abs. 1
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 14.01.1998 - 2 BV 87/97
- LAG Köln, 20.11.1998 - 11 TaBV 15/98
- BAG, 22.03.2000 - 4 ABR 79/98
Papierfundstellen
- BAGE 94, 126
- NZA 2000, 893
- BB 2000, 1734
- DB 2000, 2024
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Köln, 20.11.1998 - 11 TaBV 15/98
Geltung von Tarifverträgen nur zwischen "beiderseits Tarif gebundenen"
Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 ABR 79/98
4 ABR 79/98 11 TaBV 15/98.Die Rechtsbeschwerde der Arbeitnehmerin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. November 1998 - 11 TaBV 15/98 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Die Abschlussbefugnis muss nicht ausdrücklich in der Satzung der Spitzenorganisation aufgeführt werden; es genügt, wenn sich diese Aufgabe durch Auslegung der Satzung ermitteln lässt (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 ABR 79/98 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 94, 126) . - LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Die Abschlussbefugnis muss nicht ausdrücklich in der Satzung der Spitzenorganisation aufgeführt werden; es genügt, wenn sich diese Aufgabe durch Auslegung der Satzung ermitteln lässt (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 ABR 79/98 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 94, 126). - BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 241/02
Mitgliedschaft einer Handwerksinnung in Arbeitgeberverband
Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört, wie dies § 2 Abs. 3 TVG verlangt (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 ABR 79/98 - BAGE 94, 126, 129 = AP TVG § 2 Nr. 49 = EzA TVG § 2 Nr. 22, zu II 1 b aa der Gründe), der Abschluß von Tarifverträgen.Dem steht nicht entgegen, daß bei ihm neben Vereinigungen von Baugewerbetreibenden auch Einzelpersonen die Mitgliedschaft erwerben können (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 ABR 79/98 - BAGE 94, 126, 128 = AP TVG § 2 Nr. 49 = EzA TVG § 2 Nr. 22, zu II 1 a der Gründe).
- SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung - …
Nicht nur aufgrund des Verwaltungshandelns und der früheren Rechtsprechung des BAG "(insb. zu § 2 Abs. 3 TVG, siehe nur BAG v. 22.2.1957 - 1 AZR 426/56; BAG v. 22.3.2000 - 4 ABR 79/98; BAG v. 6.5.2003 - 1 AZR 241/02)" sei für die Zeit vor dem 14.12.2010 aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit von der Tariffähigkeit der CGZP, jedenfalls aber von der Wirksamkeit der vor dem 14.12.2010 abgeschlossenen CGZP-Tarifverträge auszugehen.Die Abschlussbefugnis muss nicht ausdrücklich in der Satzung der Spitzenorganisation aufgeführt werden; es genügt, wenn sich diese Aufgabe durch Auslegung der Satzung ermitteln lässt (vgl. BAG 22.03.2000, 4 ABR 79/9, zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 94, 126).
- ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit …
Die Abschlussbefugnis muss nicht ausdrücklich in der Satzung der Spitzenorganisation aufgeführt werden; es genügt, wenn sich diese Aufgabe durch Auslegung der Satzung ermitteln lässt (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 ABR 79/98 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 94, 126).