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   BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99   

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https://dejure.org/2000,950
BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99 (https://dejure.org/2000,950)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2000 - 9 AZR 203/99 (https://dejure.org/2000,950)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 (https://dejure.org/2000,950)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gekündigter Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, sich eine neue Arbeit zu suchen; §§ 611 Abs. 1, 615 Satz 1, 293 ff. BGB

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 615 Satz 2; ; KSchG § 11 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615 S. 2; KSchG § 11 Nr. 2
    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 615 Satz 2; KSchG § 11 Nr. 2
    Annahmeverzug des Arbeitgebers: Keine Anrechnung böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerbs wegen unterbliebener Meldung des Arbeitnehmers beim Arbeitsamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 615 Satz 2 BGB; § 11 Nr. 2 KSchG
    Zahlung von Annahmeverzugslohn/Anrechnung von böswillig versäumtem Erwerb

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss man sich während des Kündigungsschutzklageverfahrens als arbeitssuchend beim Arbeitsamt melden?

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 615 Satz 2 BGB; § 11 Nr. 2 KSchG
    Zahlung von Annahmeverzugslohn/Anrechnung von böswillig versäumtem Erwerb

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arbeitsrecht, Anrechenbarer Zwischenverdienst bei unterlassener Meldung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 343
  • NJW 2001, 243
  • ZIP 2000, 2319
  • NZA 2001, 26
  • NJ 2001, 219
  • BB 2001, 203
  • DB 2001, 154
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.08.1998 - 5 (3) Sa 188/97

    Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug entsprechend VGr. IV a BAT(West bzw. Ost);

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99
    Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt - 5 (3) Sa 188/97 -.

    9 AZR 203/99 5 (3) Sa 188/97.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 12. August 1998 5 (3) Sa 188/97 aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.

  • BAG, 18.10.1958 - 2 AZR 291/58

    Begriff der Böswilligkeit

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99
    aa) Der Arbeitnehmer unterläßt böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er vorsätzlich grundlos Arbeit ablehnt oder vorsätzlich verhindert, daß ihm Arbeit angeboten wird (ständige Rechtsprechung des BAG seit 18. Oktober 1958 - 2 AZR 291/58 - BAGE 6, 306; 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BAGE 88, 196 mwN).

    Fahrlässiges, auch grob fahrlässiges Verhalten genügt hingegen nicht (BAG 18. Oktober 1958 - 2 AZR 291/58 - aaO).

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99
    aa) Der Arbeitnehmer unterläßt böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er vorsätzlich grundlos Arbeit ablehnt oder vorsätzlich verhindert, daß ihm Arbeit angeboten wird (ständige Rechtsprechung des BAG seit 18. Oktober 1958 - 2 AZR 291/58 - BAGE 6, 306; 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BAGE 88, 196 mwN).
  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99
    Eine Anrechnung kommt danach allein in Betracht, wenn die Untätigkeit des Arbeitnehmers ursächlich dafür ist, daß der Arbeitgeber keinen tatsächlich erzielten Verdienst anrechnen kann (BAG 10. Februar 1981 - 6 AZR 43/78 - nv.; 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - AP BGB § 615 Nr. 35 a = EzA BGB § 615 Nr. 52; Löwisch KSchG 8. Aufl. § 11 Rn. 15).
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99
    Dazu kann er zB dem Arbeitnehmer anbieten, ihn vorläufig für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses weiterzubeschäftigen (vgl. BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164).
  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99
    § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG unterscheiden sich somit zwar in ihrem Wortlaut, sie sind inhaltlich aber deckungsgleich (vgl. BAG 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - AP BGB § 615 Nr. 47 = EzA BGB § 615 Nr. 67).
  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 194/99

    Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99
    Will der Arbeitgeber sein Entgeltrisiko im Annahmeverzug mindern, so hat er die hierfür erforderlichen Handlungen selbst vorzunehmen (vgl. Senatsurteil 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97).
  • BAG, 24.02.1981 - 6 AZR 334/78
    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99
    b) Allein das Unterlassen der Meldung des Arbeitnehmers beim Arbeitsamt als arbeitssuchend erfüllt nicht das Merkmal des böswilligen Unterlassens (BAG 24. Februar 1981 - 6 AZR 334/78 - nv.).
  • BAG, 10.02.1981 - 6 AZR 43/78
    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99
    Eine Anrechnung kommt danach allein in Betracht, wenn die Untätigkeit des Arbeitnehmers ursächlich dafür ist, daß der Arbeitgeber keinen tatsächlich erzielten Verdienst anrechnen kann (BAG 10. Februar 1981 - 6 AZR 43/78 - nv.; 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - AP BGB § 615 Nr. 35 a = EzA BGB § 615 Nr. 52; Löwisch KSchG 8. Aufl. § 11 Rn. 15).
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    f) Soweit ein Auskunftsanspruch unter Berufung auf die Rechtsprechung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2000 abgelehnt wird, wonach nicht einmal das Unterlassen der Meldung des Arbeitnehmers beim Arbeitsamt [heute: Agentur für Arbeit] als arbeitssuchend das Merkmal des böswilligen Unterlassens erfülle und den Arbeitnehmer keine Obliegenheit treffe, die Vermittlung der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 94, 343) , hält der nunmehr für Rechtsfragen des Annahmeverzugs zuständige Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest.
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Die Vorschriften unterscheiden sich insoweit zwar in ihrem Wortlaut, sind aber inhaltlich deckungsgleich (BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 - BAGE 94, 343, 345).

    Die Frage der Zumutbarkeit ist unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben zu bestimmen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BAGE 88, 196, 204; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97, zu II 1 der Gründe; 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 - BAGE 94, 343, 346, jeweils mwN).

  • BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit -

    Die Nichterfüllung der sozialrechtlichen Meldepflicht hat auch nicht aus Vertrauensschutzgesichtspunkten unbeachtet zu bleiben, insbesondere ist ein Vertrauen, dass ein Unterlassen der Meldung bei der Agentur für Arbeit nach den Entscheidungen des Neunten Senats vom 16. Mai 2000 (- 9 AZR 203/99 - BAGE 94, 343) und des Sechsten Senats vom 24. Februar 1981 (- 6 AZR 334/78 -) nicht bei der Prüfung böswilligen Unterlassens iSv. § 11 Nr. 2 KSchG zu berücksichtigen sei, nicht schutzwürdig (vgl. dazu ausf. BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 26) .

    Sie hat die Klägerin auch nicht über konkrete Stellenangebote informiert (vgl. dazu bereits BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 203/99 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 94, 343) .

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