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   BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98   

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https://dejure.org/2000,652
BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98 (https://dejure.org/2000,652)
BAG, Entscheidung vom 08.03.2000 - 7 ABR 11/98 (https://dejure.org/2000,652)
BAG, Entscheidung vom 08. März 2000 - 7 ABR 11/98 (https://dejure.org/2000,652)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 1; ; BetrVG § 37 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6
    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6
    Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Schulungsveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Btriebsratsbeschluss

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds ohne Betriebsratsbeschluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 42
  • MDR 2000, 1078
  • NZA 2000, 838
  • BB 2000, 1626
  • DB 2000, 1335
  • DB 2000, 579
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.1997 - 2 TaBV 3/97

    Anspruch des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber auf Freistellung von der

    Auszug aus BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 2 TaBV 3/97 - Beschluß vom 22. Oktober 1997.

    7 ABR 11/98 2 TaBV 3/97.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Oktober 1997 - 2 TaBV 3/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92

    Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

    Auszug aus BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98
    Ein Beschluß des Betriebsrats, der nach dem Besuch der Schulung gefaßt wird und in dem die Teilnahme des Betriebsratsmitglieds gebilligt wird, begründet keinen Anspruch des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG auf Kostentragung (Aufgabe von BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 2).

    Soweit der Senat in seinem Beschluß vom 28. Oktober 1992 (- 7 ABR 14/92 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 2 zu II 3 der Gründe) angenommen hat, ein fehlender oder fehlerhafter Beschluß könne nachträglich ausdrücklich oder konkludent gebilligt werden, hält der Senat daran nicht fest.

  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Auszug aus BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98
    Die Pflicht zur Kostentragung setzt einen wirksamen Entsendebeschluß des Betriebsrats voraus (BAG 7. Juni 1989 - 7 ABR 26/88 - BAGE 62, 74 zu I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats

    Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlußfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (vgl. auch BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 88, zu B II 2 der Gründe; 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 2 der Gründe; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - nv., zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 28.03.2007 - 7 ABR 33/06

    Betriebsratskosten - Schulung - Unterbringung im Hotel

    Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das dort vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (st. Rspr., vgl. BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (st. Rspr., vgl. BAG 28. März 2007 - 7 ABR 33/06 - Rn. 10, AE 2008, 49; 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 4, zu B I der Gründe; 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 -BAGE 94, 42 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B I der Gründe).

    Dabei hat er unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu prüfen, ob die Teilnahme erforderlich iSv. § 37 Abs. 6 BetrVG ist oder nicht (BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 2 der Gründe).

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Dazu gehören auch die Kosten, die anläßlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das dort vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (st. Rspr., so BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Grundsätzlich muss der für die Schulungsteilnahme erforderliche Betriebsratsbeschluss auf ein konkretes Betriebsratsmitglied und auf eine konkrete, nach Zeitpunkt und Ort bestimmte Schulung bezogen sein (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 21 f.; 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - zu B 2 der Gründe, BAGE 94, 42) .
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    So hat der Senat entschieden, dass ein nach dem Besuch einer Schulungsveranstaltung gefasster Betriebsratsbeschluss, in dem die Teilnahme des Betriebsratsmitglieds gebilligt wird, keinen Anspruch des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG auf Kostentragung durch den Arbeitgeber begründet (8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 3 der Gründe).
  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Betriebsrat das Alleinbeurteilungsrecht über die Erforderlichkeit einer Maßnahme, die der Erledigung von Betriebsratsaufgaben dient (BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 3 der Gründe).

    Das schließt es aus, die Erforderlichkeit einer kostenverursachenden Maßnahme mit Erkenntnissen zu begründen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt oder während des Verfahrens über die Kostenfreistellung entstanden sein können (vgl. BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 2 der Gründe).

  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Entsprechend setzt die Pflicht des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 BetrVG, die Kosten der Teilnahme an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung zu tragen, einen Beschluss des Betriebsrats über die Entsendung des Betriebsratsmitglieds zu der Veranstaltung voraus (vgl. BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - zu B 1 der Gründe, BAGE 94, 42) .
  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Denn dies ist Voraussetzung für die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers (BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 76, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68; 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 5 zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99

    Kosten anwaltlicher Tätigkeit für ein Mitglied der Jugend- und

    Die stillschweigende Hinnahme einer anwaltlichen Tätigkeit ohne ausdrücklichen Beschluß des Betriebsrats löst daher keine Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers aus (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 76; zuletzt BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ein auf § 40 Abs. 1 BetrVG beruhender Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats besteht schon deswegen nicht, weil es an einer entsprechenden Beschlußfassung des Betriebsrats über die Einleitung des vorliegenden Verfahrens gefehlt hat und diese Beschlußfassung nach Abschluß der ersten Instanz nicht mehr nachholbar ist (vgl. BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

  • LAG Nürnberg, 23.11.2023 - 2 TaBV 8/23

    Kostenfreistellungsverfahren - Betriebsratsbeschluss - rückwirkende Genehmigung

  • LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05

    Einigungsstelle - Beisitzer - Honorar - Betriebsratsbeschluss

  • LAG Nürnberg, 24.08.2009 - 5 TaBV 32/06

    Gerichtsbeschluss - Rechtskraft - erneutes Verfahren - Betriebsratsbeschluss -

  • LAG Hessen, 06.12.2007 - 9 TaBV 153/07

    Anwaltsvergütung - Beratungskosten - Betriebsratswahl - Schulungskosten -

  • LAG Hessen, 30.01.2017 - 16 TaBV 185/16

    Umfang der Erstattung der Reisekosten eines Betriebsratsmitgliedes anlässlich der

  • LAG München, 30.10.2012 - 6 TaBV 39/12

    Betriebsratsschulung zum Thema Mobbing

  • LAG Nürnberg, 27.09.2023 - 2 TaBV 8/23

    Kostenfreistellungsverfahren - Betriebsratsbeschluss - rückwirkende Genehmigung

  • LAG Hamm, 15.10.2010 - 10 TaBV 37/10

    Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung an

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08

    Betriebsrat, Schulungskosten, Kostenerstattung, Betriebsratsmitglied,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15

    Auflösung des Betriebsrats - Pflichtverstoß einzelner Mitglieder

  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 157/08

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten; Erforderlichkeit der

  • LAG Hessen, 30.01.2016 - 16 TaBV 198/16

    Umfang der Erstattung der Reisekosten eines Betriebsratsmitgliedes anlässlich der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13

    Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an Grundschulung - Erforderlichkeit

  • ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 BV 29/11

    Betriebsratsseminar zum Thema "burn out"

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2006 - 9 TaBV 21/06

    Keine Freistellung des Betriebsrats von Schulungskosten bei Schulung ohne

  • LAG Hamm, 11.10.2007 - 13 Sa 1100/07

    Schulung; Erforderlichkeit; Tagesseminar; Betriebsrat; Tarifvertrag;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 10 TaBV 1058/10

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Antragsauslegung hinsichtlich des

  • LAG Bremen, 03.11.2000 - 4 TaBV 10/00

    Betriebsrat: Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung

  • VG Ansbach, 06.11.2018 - AN 8 P 18.01371

    Keine Kostentragungspflicht des Dienstherrn für mutwillige und haltlose

  • VG Ansbach, 06.11.2018 - AN 8 P 18.1371

    Keine Kostentragungspflicht des Dienstherrn für mutwillige und haltlose

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2008 - 22 TaBV 1900/07

    Erstattung Schulungskosten

  • ArbG Leipzig, 05.05.2006 - 10 BV 57/05

    Freistellung von Rechtsanwaltskosten im Wege eines arbeitsgerichtlichen

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