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   BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 622/98   

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BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 622/98 (https://dejure.org/2000,2015)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2000 - 5 AZR 622/98 (https://dejure.org/2000,2015)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 (https://dejure.org/2000,2015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BBiG § 14; ; BBiG § 34; ; BBiG § 41; ; BBiG § 11 Abs. 1 Satz 2; ; BBiG § 25 Abs. 2 Ziff. 2; ; BBiG § 29 Abs. 1; ; BGB § 615; ; ArbGG § 111 Abs. 2 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BBiG §§ 14, 34, 41, 11 Abs. 1 Satz 2, § 25 Abs. 2 Ziff. 2, § 29 Abs. 1; BGB § 615; ArbGG § 111 Abs. 2 Satz 5
    Berufsausbildungsverhältnis: Verlängerung bei Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 66
  • MDR 2000, 1328
  • NZA 2001, 214
  • BB 2000, 1787
  • DB 2000, 1623
  • JR 2001, 308
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Düsseldorf, 09.06.1998 - 3 Sa 501/98

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 622/98
    5 AZR 622/98 3 Sa 501/98.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Juni 1998 - 3 Sa 501/98 - zum Teil aufgehoben und im Umfang der Aufhebung die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21. Januar 1998 - 4 Ca 1448/97 - zurückgewiesen.

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 58/98

    Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses, wenn der Auszubildende wegen Krankheit

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 622/98
    Außerhalb des Berufsausbildungsverhältnisses ist dies in der Regel nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich (BAG 30. September 1998 - 5 AZR 58/98 - AP BBiG § 14 Nr. 9 = EzA BBiG § 14 Nr. 9).

    Angesichts des Zwecks des § 14 Abs. 3 BBiG, dem Auszubildenden die erfolgreiche Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses zu ermöglichen (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 58/98 - AP BBiG § 14 Nr. 9) kann diese Regelung als wirksame Beschränkung der Berufsfreiheit und der allgemeinen Handlungsfreiheit des Ausbildenden angesehen werden.

  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 441/88

    Berufsausbildungsverhältnis - Klagefrist nach § 4 KSchG

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 622/98
    Dieses über eine wesentliche Vorfrage geführte Schlichtungsverfahren genügt den Anforderungen des § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG (vgl. BAG 13. April 1989 - 2 AZR 441/88 - BAGE 61, 258, 265 ff.).
  • BAG, 10.08.1977 - 5 AZR 394/76

    Prozeßvollmacht - Ermächtigung zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen -

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 622/98
    Die wohl überwiegende Meinung geht davon aus, Auszubildende hätten Anspruch auf Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zum Abschluß einer zweiten Wiederholungsprüfung, wenn diese noch innerhalb der Jahresfrist stattfinde (Kasseler Handbuch/Taubert Bd. II Berufliche Bildung 5.1 Rn. 248; Knigge in AR-Blattei SD 400.2 Rn. 335; Brill BB 1978, 208, 210; Benno Natzel BBiR 3. Aufl. S 268; Gedon/Spiertz BBiR Kommentar Stand November 1999 § 14 BBiG Rn. 32; Hess/Löns BBiR 2. Aufl. S 50; KR/Weigand 5. Aufl. BBiG §§ 14, 15 Rn. 25).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses

    Die Vorschrift dient der Verwirklichung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) des Auszubildenden (BAG 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - BAGE 94, 66, 72).

    Dementsprechend bezweckt die Verlängerung einem Auszubildenden, der die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, die erfolgreiche Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses doch noch zu ermöglichen (BAG 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - aaO).

    Für den Beginn des Verlängerungszeitraums ist das Ende der ursprünglichen Ausbildungszeit maßgebend (BAG 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - BAGE 94, 66; 26. September 2001 - 5 AZR 630/99 - EzA BBiG § 14 Nr. 11).

    Damit greift die Bestimmung in die Berufsfreiheit des Ausbildenden ein (Art. 12 GG) und berührt dessen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG (BAG 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - BAGE 94, 66).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    a) Ein Anspruch aus § 615 BGB, der auch im Ausbildungsverhältnis Anwendung findet (vgl. BAG 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - BAGE 94, 66 = AP BBiG § 14 Nr. 10 = EzA BBiG § 14 Nr. 10; 26. September 2001 - 5 AZR 630/99 - EzA BBiG § 14 Nr. 11) setzt nach den §§ 294 ff. BGB grundsätzlich ein Angebot des Arbeitnehmers/Auszubildenden voraus.
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 527/06

    Berufsausbildung - Vorzeitige Beendigung - Schadensersatz

    Soweit die Revision geltend macht, § 16 Abs. 1 Satz 1 BBiG aF sichere demgegenüber die monatliche Weiterzahlung der Ausbildungsvergütung wie im Fall des § 615 BGB, verkennt sie, dass der Annahmeverzug einen Fortbestand des Berufsausbildungsverhältnisses voraussetzt (vgl. BAG 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - BAGE 94, 66).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - 2 Sa 490/12

    Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses bei der Bank wegen

    Hinsichtlich der im Wege der Klageerweiterung verfolgten Annahmeverzugsansprüche bedurfte es keiner erneuten Anrufung des Ausschusses, weil die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung wesentliche Vorfrage für das Bestehen dieser Ansprüche ist ( vgl. BAG 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - Rn. 10, NZA 2001, 214; 13. April 1989 - 2 AZR 441/88 - Rn. 37, NZA 1990, 395 ).
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 360/10

    Tarifliche Jahressonderzahlung für Auszubildende

    Dass die Tarifvertragsparteien einem Auszubildenden bei Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Nichtbestehens der Abschlussprüfung oder gar einer ersten Wiederholungsprüfung (vgl. dazu BAG 26. September 2001 - 5 AZR 630/99 - EzA BBiG § 14 Nr. 11; 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - BAGE 94, 66) eine erhöhte Jahressonderzuwendung infolge längerer Betriebszugehörigkeit zukommen lassen wollten, ist nicht erkennbar.
  • LAG Sachsen, 11.05.2005 - 2 Sa 620/04

    Schlüssiger Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei

    Demgegenüber wendet das Bundesarbeitsgericht § 615 BGB an, ohne sich mit den hier aufgeworfenen Fragen auseinander zu setzen (vgl. etwa Urteil vom 15.03.2000 - 5 AZR 622/98 - EzA § 14 BBiG Nr. 10).
  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 630/99

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten

    Dies hat der Senat in Übereinstimmung mit der wohl überwiegenden Meinung im Schrifttum bereits entschieden und ausführlich begründet (vgl. BAG 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - BAGE 94, 66, Nachweise der Literatur unter II 1 c der Entscheidungsgründe).
  • LAG Düsseldorf, 02.07.2003 - 12 Sa 407/03

    Schadensersatz wegen unberechtigter Ablehnung einer nach § 8 TzBfG beantragten

    Indem das Gesetz die Klage (auf Abgabe einer Willenserklärung des Arbeitgebers) vorschreibt und also auf § 894 ZPO einbezieht, knüpft es an die unbegründete oder verspätete Ablehnung keine Zustimmungsfiktion (Küttner/Reinecke, Personalbuch 2003, "Elternzeit" Rz. 26 f.; vgl. auch BAG, Urteil vom 15.03.2000, 5 AZR 622/98, AP Nr. 10 zu § 14 BBiG).
  • LAG München, 31.01.2005 - 11 Sa 712/04

    Wirksamkeit eines Berufsausbildungsvertrages

    Dieser findet - ungeachtet des § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBiG - auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung, wenn der Ausbildende eine unwirksame Kündigung erklärt hat (vgl. BAG, Urteil v. 15.03.2000 - Az. 5 AZR 622/98).
  • LAG Hessen, 14.12.2011 - 18 Sa 1730/10

    Annahmeverzug - Angebot auf Prozessbeschäftigung im Ausbildungsverhältnis -

    § 615 BGB findet auch im Ausbildungsverhältnis Anwendung (BAG Urteil vom 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - NZA 2001, 214; BAG Urteil vom 26. September 2001 - 5 AZR 630/99 - EzA § 14 BBiG Nr. 11; BAG Urteil vom 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - NZA 2006, 1406) .
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 74/99
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