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   BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 906/98   

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BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 906/98 (https://dejure.org/2000,1431)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2000 - 7 AZR 906/98 (https://dejure.org/2000,1431)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 (https://dejure.org/2000,1431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; BeschFG § 1 Abs. 5; ; KSchG § 4; ; SGG § 84; ; BAT § 59 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagefrist bei auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit der Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG auf auflösende Bedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anwendbarkeit der Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG auf auflösende Bedingungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG auf auflösende Bedingungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 7
  • MDR 2000, 1079
  • NZA 2000, 821
  • NZI 2001, 78
  • NZI Beilage 2001, 78
  • BB 2000, 1473
  • DB 2000, 2076
  • DB 2000, 528
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97

    Rücknahme des Rentenantrags und auflösende Bedingung

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 906/98
    Fortführung der Senatsrechtsprechung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge einer Rentengewährung nach § 59 Abs. 1 BAT (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8) endet das Arbeitsverhältnis eines Angestellten nach § 59 Abs. 1 BAT nicht mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über die Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente zugestellt wird, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Widerspruchsfrist des § 84 SGG seinen Rentenantrag zurücknimmt.

    Das rechtfertigt nach den Grundsätzen des Befristungsrechts die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf den gesetzlichen Kündigungsschutz nur deswegen, weil durch den Bezug dauerhafter Rentenleistungen dem aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Bestandsschutz und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Absicherung des Arbeitnehmers Rechnung getragen wird (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 zu 2 c der Gründe).

  • LAG Hamm, 24.07.1998 - 5 Sa 2140/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Unbilligkeit der Berufung des Landes auf

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 906/98
    Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Sa 2140/97 -.

    7 AZR 906/98 5 Sa 2140/97.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Juli 1998 - 5 Sa 2140/97 - aufgehoben.

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 906/98
    Die Anknüpfung des Beendigungstatbestands an eine nur auf Antrag zu gewährende Rentenleistung wahrt darüber hinaus auch das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht des Arbeitnehmers, in eigener Verantwortung über die Fortführung der von ihm gewählten Tätigkeit zu entscheiden (BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - AP GG Art. 12 Nr. 70 zu C III 1 der Gründe).
  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 906/98
    a) Die Tarifvorschrift des § 59 Abs. 1 BAT, nach der ua das Arbeitsverhältnis aufgrund der Gewährung einer Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit endet, regelt eine auflösende Bedingung (BAG st. Rspr. 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 zu I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente

    § 59 Abs. 1 BAT regelt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge des Eintritts einer auflösenden Bedingung (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - AP BAT-O § 59 Nr. 1; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 1 a der Gründe).

    Aus dem tariflichen Zusammenhang ist nämlich erkennbar, dass die Tarifvertragsparteien die Beendigung grundsätzlich nicht nur an das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen für den Bezug von Rente und Zusatzversorgung am Ende des Arbeitsverhältnisses geknüpft haben, sondern auch davon ausgegangen sind, dass der seinen Arbeitsplatz verlierende Arbeitnehmer tatsächliche Rentenversicherungsleistungen dauerhaft erhält (11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 b der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 a der Gründe).

    Wenn der Arbeitnehmer daher von seiner sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis Gebrauch macht und seinen Rentenantrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist zurücknimmt oder seinen Antrag innerhalb der Widerspruchsfrist und damit vor Eintritt der Bestandskraft des Rentenbescheides einschränkt und anstelle einer Dauerrente eine befristete Rente begehrt, so treten die Rechtsfolgen des § 59 Abs. 1 Satz 1 BAT nicht ein (11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - aaO, zu 2 der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - aaO, zu 2 a der Gründe).

    Nur für eine solche Übergangszeit ist eine derartige Unsicherheit hinzunehmen (23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - aaO, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 827/13

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Aus dem tariflichen Zusammenhang ist erkennbar, dass die Tarifvertragsparteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht nur an das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen für den Bezug von Rente am Ende des Arbeitsverhältnisses geknüpft haben, sondern auch davon ausgegangen sind, dass der seinen Arbeitsplatz verlierende Arbeitnehmer tatsächlich auf Dauer Rentenleistungen erhält (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 22; vgl. auch BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 148; 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - zu I 1 a und b der Gründe, BAGE 107, 241; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - zu 2 a und b der Gründe, BAGE 94, 7; 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - zu 2 b der Gründe) .

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats wird das Arbeitsverhältnis trotz Zustellung eines Rentenbescheids nicht beendet, wenn der Arbeitnehmer von seiner sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis Gebrauch macht und seinen Rentenantrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist des § 84 SGG zurücknimmt oder einschränkt und den Arbeitgeber davon alsbald unterrichtet (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn.   34; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 59, BAGE 148, 357; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 23; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 148; 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - zu I 1 c aa der Gründe, BAGE 107, 241; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - zu 2 der Gründe, BAGE 94, 7; 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - zu 2 der Gründe) .

  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 302/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentengewährung

    Dabei ist die aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende, den Gerichten obliegende Pflicht, den Arbeitnehmer vor einem grundlosen, den staatlichen Kündigungsschutz umgehenden Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen, auch bei der Auslegung tariflicher Beendigungsnormen zu beachten (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe; BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu II 3 der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 b der Gründe).

    § 25 II Abs. 1 TV Arb dient ebenso wie § 59 Abs. 1 BAT (vgl. dazu insbesondere BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134; BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3; BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zVv.) oder § 62 MTArb (vgl. dazu BAG 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - nv.) einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit zu verrichten und bei dem bei einer Fortsetzung der Tätigkeit die Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes besteht.

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist außerdem grundsätzlich erst die mit dem Bezug dauerhafter Rentenleistungen verbundene wirtschaftliche Absicherung des Arbeitnehmers geeignet, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung zu rechtfertigen (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 b der Gründe).

    Schließlich ist durch § 25 II Abs. 1 TV Arb auch die rentenrechtliche Dispositionsbefugnis des Arbeitnehmers gewahrt (vgl. BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 135/04

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

    § 59 Abs. 1 BAT regelt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge des Eintritts einer auflösenden Bedingung (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - AP TzBfG § 17 Nr. 5 = EzA TzBfG § 17 Nr. 5, zu I 1 der Gründe; 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - AP BAT-O § 59 Nr. 1 = EzBAT BAT § 59 Nr. 20, zu I 1 der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01

    Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers

    Anders als nach neuem Recht (§ 21 TzBfG iVm. § 17 TzBfG) findet § 1 Abs. 5 BeschFG auf die Kontrolle einer auflösenden Bedingung keine Anwendung (BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 = AP BAT § 59 Nr. 10, zu I 2 der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25, zu 1 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 13 Sa 108/11

    Bezug einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung als auflösende

    Dabei ist die aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende, den Gerichten obliegende Pflicht, den Arbeitnehmer vor einem grundlosen, den staatlichen Kündigungsschutz umgehenden Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen, auch bei der Auslegung tariflicher Beendigungsnormen zu beachten (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe; BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 ff. = NZA 2001, 737 ff., zu II 3 der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 b der Gründe).

    b) § 5 Abs. 2.a. MTV dient ebenso wie § 59 Abs. 1 BAT (vgl. dazu insbesondere BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134; BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3; BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 -) oder § 62 MTArb (vgl. dazu BAG 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - nv.) einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit zu verrichten und bei dem bei einer Fortsetzung der Tätigkeit die Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes besteht.

    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist außerdem grundsätzlich erst die mit dem Bezug dauerhafter Rentenleistungen verbundene wirtschaftliche Absicherung des Arbeitnehmers geeignet, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung zu rechtfertigen (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 b der Gründe).

    dd) Schließlich ist durch § 5 Abs. 2.a. MTV auch die rentenrechtliche Dispositionsbefugnis des Arbeitnehmers gewahrt (vgl. BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Erwerbsunfähigkeit

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats zu der insoweit inhaltsgleichen Bestimmung in § 59 Abs. 1 BAT endet das Arbeitsverhältnis zwar nicht, wenn der Arbeitnehmer nach Zustellung des die Erwerbsunfähigkeit feststellenden Rentenbescheids des zuständigen Rentenversicherungsträgers innerhalb der Widerspruchsfrist des § 84 SGG seinen Rentenantrag zurücknimmt (11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 Gründe) oder wenn er innerhalb dieser Frist seinen Rentenantrag beschränkt und anstelle der unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrente lediglich eine Zeitrente verlangt (23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 a der Gründe).

    Von ihm wird lediglich verlangt, daß er in der Zeit bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist und ggf. einer zusätzlichen Frist von wenigen Tagen für die Übermittlung der arbeitnehmerseitigen Mitteilung über die Rücknahme oder Beschränkung des Rentenantrags keine Dispositionen über den möglicherweise zum Ende des Zustellungsmonats frei gewordenen Arbeitsplatz trifft (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - aaO, zu 2 d der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - aaO, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 469/01

    Altersgrenze - Änderung des Geburtsdatums

    Bei dieser handelt es sich nicht um eine auflösende Bedingung, für die § 1 Abs. 5 BeschFG 1996 nicht gilt (BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25), sondern um eine Befristung, deren Unwirksamkeit mit der Entfristungsklage nach § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG 1996 geltend zu machen ist.
  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 602/11

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung - Nichtigkeit eines Rentenbescheids

    Aus dem tariflichen Zusammenhang ist nämlich erkennbar, dass die Tarifvertragsparteien die Beendigung grundsätzlich nicht nur an das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen für den Bezug von Rente am Ende des Arbeitsverhältnisses geknüpft haben, sondern auch davon ausgegangen sind, dass der seinen Arbeitsplatz verlierende Arbeitnehmer tatsächliche Rentenversicherungsleistungen dauerhaft erhält (BAG 11. März 1998 -  7 AZR 101/97  - zu 2 b der Gründe, AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5; 23. Februar 2000 -  7 AZR 906/98  - zu 2 a und b der Gründe, BAGE 94, 7 ; 3. September 2003 -  7 AZR 661/02  - zu I 1 a und b der Gründe, BAGE 107, 241; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 148) .
  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs

    Diese Vorschrift findet keine Anwendung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge des Eintritts einer auflösenden Bedingung, wie sie § 59 Abs. 1 BAT regelt (BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BB 2000, 1473).
  • BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung -

  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 18/09

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 59 Abs 1 S 1 BAT mit Zustellung des

  • LAG Hamm, 10.07.2003 - 17 Sa 514/03

    Unwirksame Vereinbarung eines auflösend bedingten Arbeitsverhältnisses

  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Nichtigerklärung eines Rentenbescheids;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 393/05

    Befristung: Vorliegen einer Befristungsabrede und auflösender Bedingung;

  • BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 329/01

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens des gesetzlichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2013 - 1 Sa 363/12

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an

  • LAG Berlin, 25.02.2000 - ARST 2000

    Berufsausbildungsverhältnis; Verlängerungsverlangen

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