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   BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 900/98   

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https://dejure.org/2000,972
BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 900/98 (https://dejure.org/2000,972)
BAG, Entscheidung vom 29.06.2000 - 6 AZR 900/98 (https://dejure.org/2000,972)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 (https://dejure.org/2000,972)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rufbereitschaft - Funktelefon

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rufbereitschaft - Voraussetzungen nach BAT

  • Judicialis

    BAT § 15 Abs. 6 b; ; TVG § 1 Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 15 Abs. 6 b; TVG § 1 Auslegung
    Rufbereitschaft - Funktelefon

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 15 Abs. 6b; TVG § 1
    Vergütungspflicht bei Rufbereitschaft per Handy: Unerheblichkeit des Wegfalls der Verpflichtung zur Anzeige des Aufenthaltsorts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 210
  • MDR 2001, 278
  • NZA 2001, 165
  • BB 2000, 1682
  • BB 2001, 261
  • DB 2000, 1414
  • DB 2001, 102
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.10.1998 - 4 Sa 318/98

    Vergütung für das Mitführen des Funktelefons im Rahmen der Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 900/98
    Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 4 Sa 318/98 -.

    6 AZR 900/98 4 Sa 318/98.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 15. Oktober 1998 - 4 Sa 318/98 - aufgehoben.

  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 592/89

    Arbeitsbereitschaft durch genaue Zeitvorgabe.

    Auszug aus BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 900/98
    Er muß diesen Ort so wählen, daß er die Arbeit auf Abruf aufnehmen kann, und muß ihn dem Arbeitgeber anzeigen (BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 - AP BMT-G II § 67 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 1; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Juni 2000 § 15 Erl. 19 a; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand Juni 2000 § 15 Rn. 55; Jobs/Zimmer ZTR 1995, 483).
  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 264/20

    Vergütungsrechtliche Einordnung von ärztlichem Hintergrunddienst als

    § 7 Abs. 6 Satz 1 TV-Ärzte/TdL setzt nicht voraus, dass zwischen Abruf und Arbeitsaufnahme eine zeitliche Verzögerung oder eine Ortsveränderung liegen muss (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 330/09 - Rn. 15; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - zu II der Gründe, BAGE 95, 210) .
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

    Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

    Er kann sich hierfür an einem Ort seiner Wahl aufhalten, der dem Arbeitgeber anzuzeigen ist oder von dem aus er über "Piepser" oder "Handy" jederzeit erreichbar ist (BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 - AP BMT-G II § 67 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 1; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02

    Rufbereitschaft - Vergütung angefallener Arbeit

    Sie soll es dem Arbeitgeber - ebenso wie der Bereitschaftsdienst gemäß § 15 Abs. 6a BAT - ermöglichen, den Angestellten auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).

    Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - EzA BGB § 611 Rufbereitschaft Nr. 2, zu B I 2 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).

    Eine Heranziehung des Angestellten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit stellt einen Eingriff in die Freizeitgestaltung dar, den die Tarifvertragsparteien als nicht mehr vom Tarifgehalt abgedeckt und daher gesondert vergütungspflichtig ansehen (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 579/04

    Tarifauslegung - Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung

    Die Rufbereitschaft soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 22. Januar 2004 - 6 AZR 543/02 -, zu II 2 a der Gründe; 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - BAGE 108, 62, 69; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).
  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02

    Rufbereitschaft - tarifliche Verpflegungspauschale

    Die Rufbereitschaft soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer auch außerhalb der Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).

    Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - ZTR 2002, 432, zu B I 2 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09

    Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des

    Es reicht vielmehr aus, dass der Arzt innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft auf einen entsprechenden Abruf des Arbeitgebers tatsächlich zur Arbeitsleistung herangezogen wird (vgl. zur Vorgängervorschrift § 15 Abs. 6b BAT Senat 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213; 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4).
  • LAG Niedersachsen, 18.06.2015 - 4 Sa 74/15

    Berechnung des Referenzentgelts eines Oberarztes unter Berücksichtigung des für

    Sie soll es dem Arbeitgeber - ebenso wie der Bereitschaftsdienst gem. § 10 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA - ermöglichen, den Arzt auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98).

    Eine Heranziehung des Arztes außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit stellt einen Eingriff in die Freizeitgestaltung dar, die die Tarifvertragsparteien als nicht mehr vom Tarifgehalt abgedeckt und daher gesondert vergütungspflichtig ansehen (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98).

  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02

    Keine Verpflegungspauschale für Einsatzwechseltätigkeit bei Rufbereitschaft ohne

    Die Rufbereitschaft soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer auch außerhalb der Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).

    Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich Vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - ZTR 2002, 432, zu B 12 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 -BAGE 95, 210, 214, 215).

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 331/09

    Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des

    Es reicht vielmehr aus, dass der Arzt innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft auf einen entsprechenden Abruf des Arbeitgebers tatsächlich zur Arbeitsleistung herangezogen wird (vgl. zur Vorgängervorschrift § 15 Abs. 6b BAT Senat 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213; 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4).
  • BAG, 22.11.2004 - 6 AZR 544/02

    Verpflegungspauschale bei Rufbereitschaft - Rufbereitschaft; tarifliche

    Die Rufbereitschaft soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer auch außerhalb der Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).

    Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich Vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - ZTR 2002, 432, zu B I 2 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 18 LP 3/21

    Arbeitszeit; Beschwerde; Corona; Kostenübernahme; Mitbestimmung; Personalrat;

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD I-0124/P16
  • ArbG Cottbus, 12.06.2013 - 4 Ca 194/12

    Kein Anspruch auf Bereitschaftsdienstentgelt bei Gewährung von Freizeitausgleich

  • ArbG Brandenburg, 10.11.2021 - 4 Ca BVGa5/21
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