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   BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99   

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BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99 (https://dejure.org/2000,480)
BAG, Entscheidung vom 21.09.2000 - 2 AZR 440/99 (https://dejure.org/2000,480)
BAG, Entscheidung vom 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 (https://dejure.org/2000,480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 33 Abs. 4; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; BGB § 162; ; PersVG LSA § 61 Abs. 3; ; PersVG LSA § 67 Nr. 8; ; BPersVG § 108 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 59 (Leitsatz)

    §§ 1 Abs. 2, 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG; §§ 61 Abs. 3, 67 Nr. 8 PersVG LSA; § 108 Abs. 2 BPersVG; § 162 BGB; Art. 28 Abs. 2, 33 Abs. 4 GG
    Kündigung/dringendes betriebliches Erfordernis/Umwandlung einer Angestellten- in eine Beamtenstelle/Anforderungsprofil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 350
  • MDR 2001, 457
  • NVwZ-RR 2001, 322
  • NZA 2001, 255
  • NJ 2001, 222 (Ls.)
  • BB 2001, 210
  • BB 2001, 416
  • JR 2001, 484
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
    Auch wenn die Organisationsentscheidung selbst nur dahingehend zu überprüfen ist, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist, so unterliegt es stets der vollen Überprüfung, ob die Organisationsentscheidung tatsächlich ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Beschäftigungswegfall ist (Senat 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86).

    Hat der Arbeitgeber jedoch für eine bestimmte Tätigkeit eine Einstellungsentscheidung getroffen und bleibt die Tätigkeit im wesentlichen bestehen, liegen allein aufgrund einer Umwidmung dieser Stelle in eine Beförderungsstelle keine dringenden betrieblichen Erfordernisse zur Kündigung vor; die abzudeckende Arbeitskapazität bleibt dieselbe (Senat 10. November 1994 und 5. Oktober 1995 aaO).

    Die Gestaltung des Anforderungsprofils unterliegt dabei der lediglich auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden Unternehmerdisposition des Arbeitgebers (Senat 10. November 1994 und 5. Oktober 1995 aaO).

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
    Dabei zielt die Konkurrentenklage regelmäßig nur auf eine Neubescheidung im Sinne von § 113 Abs. 5 VwGO bzw. eine Wiederholung der Auswahlentscheidung (BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165).

    Schon wegen Zeitablaufs ist die Konkurrentenklage regelmäßig nicht zur endgültigen Durchsetzung der Rechte des Betroffenen geeignet, weil eine Erledigung der Hauptsache eintritt, wenn die erstrebte Wiederholung der Auswahlentscheidung gegenstandslos wird, weil das Bewerbungsverfahren durch die endgültige Besetzung der Stelle abgeschlossen ist (BAG 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244; BAG 2. Dezember 1997 aaO).

  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98

    Tariflicher Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
    Gegenüber dem bisherigen Stelleninhaber, der das Anforderungsprofil der neu geschaffenen Beamtenstelle erfüllt, kann sich der öffentliche Arbeitgeber nicht darauf berufen, daß er selbst durch eine anderweitige Besetzung der Stelle die Weiterbeschäftigung des Betreffenden unmöglich gemacht hat (vgl. BAG 20. März 1997 - 8 AZR 829/95 - AP Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 40 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Soziale Auswahl Nr. 4; 24. April 1997 - 8 AZR 117/95 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 65 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Soziale Auswahl Nr. 3; 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen [zVv.]).

    Dies kann der Fall sein, wenn er einen freien geeigneten Arbeitsplatz in Kenntnis einer Kündigungsschutzklage oder eines Wiedereinstellungsanspruchs anderweitig besetzt hat (BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zVv.).

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 829/95

    Kündigung wegen Nichtübernahme als Hochschuldozent

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
    Gegenüber dem bisherigen Stelleninhaber, der das Anforderungsprofil der neu geschaffenen Beamtenstelle erfüllt, kann sich der öffentliche Arbeitgeber nicht darauf berufen, daß er selbst durch eine anderweitige Besetzung der Stelle die Weiterbeschäftigung des Betreffenden unmöglich gemacht hat (vgl. BAG 20. März 1997 - 8 AZR 829/95 - AP Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 40 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Soziale Auswahl Nr. 4; 24. April 1997 - 8 AZR 117/95 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 65 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Soziale Auswahl Nr. 3; 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen [zVv.]).

    Eine Kündigung, die einzig dem Zweck dient, vorhandene geeignete Arbeitnehmer durch etwa noch besser geeignete zu ersetzen, ist unzulässig (BAG 20. März 1997 - 8 AZR 829/95 - aaO).

  • BAG, 26.02.1957 - 3 AZR 278/54
    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
    Die Organisationsentscheidung des öffentlichen Arbeitgebers, eine Angestelltenstelle, auf der hoheitliche Aufgaben erledigt werden, in eine Beamtenstelle umzuwandeln und mit einem Beamten zu besetzen, kann ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung des bisherigen Stelleninhabers darstellen, wenn dieser die Voraussetzungen für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nicht erfüllt (im Anschluß an BAG Urteil 26. Februar 1957 - 3 AZR 278/54 - BAGE 4, 1).

    Wird etwa auf einer Beamtenstelle ein Angestellter beschäftigt, der nicht die Voraussetzungen für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfüllt, etwa auf einer Stelle für einen beamteten Lehrer ein Angestellter ohne entsprechende Lehrbefähigung, so kann es ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung des Angestellten darstellen, wenn nunmehr die Besetzung der Stelle mit einem Beamten erfolgen soll und dem Angestellten deshalb gekündigt wird (BAG 26. Februar 1957 - 3 AZR 278/54 - BAGE 4, 1; 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191; Neumann-Duesberg Anm. zu AP KSchG § 1 Nr. 23; Löwisch KSchG 8. Aufl. § 1 Rn. 328; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer Handbuch des Kündigungsrechts 4. Aufl. 13 Rn. 43; HaKo-Gallner KSchG § 1 Rn. 705).

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
    a) Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, geht es um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209, 212; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).

    Entschließt sich der Arbeitgeber trotz fortbestehender Beschäftigungsmöglichkeit, einen bisher beschäftigten Arbeitnehmer durch einen anderen zu ersetzen, so handelt es sich um eine gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG unwirksame Austauschkündigung (BAG 26. September 1996 - 2 AZR 220/96 - BAGE 84, 209, 214; HK-Weller/Dorndorf 3. Aufl. § 1 Rn. 964).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.07.1999 - 9 Sa 894/98

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
    2 AZR 440/99 9 Sa 894/98.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. Juli 1999 - 9 Sa 894/98 - aufgehoben.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
    a) Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, geht es um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209, 212; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).

    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung - gleiches gilt für eine entsprechende Organisationsentscheidung des öffentlichen Arbeitgebers - nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (Senat 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO).

  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 117/95

    Kündigung wegen Nichtübernahme als Professor

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
    Gegenüber dem bisherigen Stelleninhaber, der das Anforderungsprofil der neu geschaffenen Beamtenstelle erfüllt, kann sich der öffentliche Arbeitgeber nicht darauf berufen, daß er selbst durch eine anderweitige Besetzung der Stelle die Weiterbeschäftigung des Betreffenden unmöglich gemacht hat (vgl. BAG 20. März 1997 - 8 AZR 829/95 - AP Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 40 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Soziale Auswahl Nr. 4; 24. April 1997 - 8 AZR 117/95 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 65 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Soziale Auswahl Nr. 3; 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen [zVv.]).
  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 280/82

    Verhaltensbedingte Kündigung - Gleichbehandlung - Eigentumsgarantie -

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
    An den Auflösungsantrag des Arbeitgebers sind dabei strenge Anforderungen zu stellen (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 15/64 - BAGE 16, 285; BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - BAGE 46, 42).
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • BAG, 05.11.1964 - 2 AZR 15/64

    Auflösung - Unzumutbarkeit - Weiterarbeit - Kündigungsschutz

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 19/94

    Einstellungsanspruch; Berufliche Rehabilitierung

  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

  • LAG Köln, 16.07.1997 - 7 Sa 407/96

    Formvorschriften an eine Kündigung

  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine Beförderungsstelle anzubieten (Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 656/08 - Rn. 40; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - zu III 2 d cc der Gründe, BAGE 95, 350).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht in dem anzufechtenden Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209, 212; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350, 356; zuletzt beispw.
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Arbeitgeber zur Rechtfertigung einer Kündigung nicht auf einen von ihm selbst treuwidrig herbeigeführten, etwa durch eine vorgezogene Stellenbesetzung verursachten Wegfall freier Arbeitsplätze im Kündigungszeitpunkt berufen (Rechtsgedanke des § 162 BGB; vgl. Senat 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - zu III 2 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - zu III 2 d ee der Gründe, BAGE 95, 350).

    Dies gilt nicht nur für die Prüfung anderer Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb oder Unternehmen, sondern auch im Hinblick auf die Erforderlichkeit einer Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. Senat 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - aaO; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - zu II 3 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77).

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