Rechtsprechung
| BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis
- Alpmann Schmidt
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer: Im Zweifel kein ruhendes Arbeitsverhältnis nach Übertragung des früheren Tätigkeitsbereichs auf neu gegründete GmbH (Rechtsprechungsmodifikation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbH-Geschäftsführer; ruhendes Arbeitsverhältnis
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
GmbH-Geschäftsführer; ruhendes Arbeitsverhältnis
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Aufhebung des früheren Arbeitsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers
- Betriebs-Berater
Ruhendes Arbeitsverhältnis bei Bestellung zum Geschäftsführer
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Konkludente Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch Bestellung des bisherigen Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH
Kurzfassungen/Presse (2)
- finanztip.de (Kurzinformation)
GmbH-Geschäftsführer, ruhen des Arbeitsverhältnises
- rp-online.de (Kurzinformation)
Geschäftsführervertrag hebt Arbeitsverhältnis auf
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Konkludente Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch Bestellung des bisherigen Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 19.01.1999 - 13 Sa 633/98
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 95, 62
- NJW 2000, 3732
- ZIP 2000, 1844
- MDR 2000, 1443
- BB 2000, 1894
- BB 2000, 2154
- DB 2000, 1918
- NZA 2000, 1013
Wird zitiert von ... (34)
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04
Kündigungsschutz - Wartezeit
Dies gilt vor allem dann, wenn ein völlig neuer Geschäftsführer Dienstvertrag mit einem anderen Vertragspartner als dem bisherigen Arbeitgeber geschlossen wird und sich die vertraglichen Konditionen - vor allem in finanzieller Hinsicht - für den bisherigen Arbeitnehmer als Geschäftsführer verbessern (Senat 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 11 = EzA ZPO § 543 Nr. 11; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62; BAG 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 12).Oft können auch Hoffnungen auf zukünftige günstige wirtschaftliche Entwicklungen einerseits oder ein erhöhtes Sozialprestige andererseits den Entschluss des Betroffenen zum Wechsel in eine Geschäftsführerposition tragen (Senat 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 11 = EzA ZPO § 543 Nr. 11; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62; Rost FS Wissmann S. 61, 66; Jäger NZA 1998, 962, 964; Hohlfeld GmbHR 1987, 255, 257; Nägele DB 2001, 305, 308).
- BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06
Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag
Sie ist durch ein Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts im Jahre 1993 (7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9) unter teilweiser Korrektur älterer Rechtsprechung (17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAGE 24, 383, 386 f.; 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81, 90 f.) begründet und seitdem fortgeführt worden (vgl. 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 12; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62; 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 11 = EzA ZPO § 543 Nr. 11; 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 -AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 19 = EzA KSchG § 1 Nr. 59; 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 62 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 40). - BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01
Betriebsübergang
In diesen Fällen ist eine Überprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin möglich, ob das Berufungsgericht eine Auslegung völlig unterlassen hat, ob diese unzureichend ist oder gegen ein Gesetz verstößt oder wesentlicher Auslegungsstoff nicht herangezogen worden ist (BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 49; 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP BGB § 133 Nr. 30; 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9).
- BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05
GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis
Ebenso können die Hoffnung auf eine günstige wirtschaftliche Entwicklung oder ein erhöhtes Sozialprestige den Entschluss zum endgültigen Wechsel in eine Geschäftsführerposition tragen (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B 2 der Gründe mwN; 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 -AP ZPO 1977 § 543 Nr. 11 = EzA ZPO § 543 Nr. 11, zu II 1 der Gründe; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62, 67 ff., 69; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46, 54 f.; 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 12, zu II 2 b der Gründe; 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9, zu II 1 b der Gründe). - BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 352/01
Urteil ohne Tatbestand; Bestellung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer der …
Ein entsprechender Beendigungswille muß nur unzweifelhaft und eindeutig zum Ausdruck kommen (Senat 16. März 2000 - 2 AZR 196/99 - RzK I 9 i Nr. 72; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62).Dies gilt vor allem dann, wenn ein völlig neuer (Geschäftsführerdienst-) Vertrag mit einem anderen Vertragspartner als dem bisherigen Arbeitgeber geschlossen wird (BAG 28. Dezember 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG § 5 Nr. 12; Senat 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - aaO) und sich die vertraglichen Konditionen - vor allem in finanzieller Hinsicht - für den bisherigen Arbeitnehmer als Geschäftsführer verbessern.
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 2000 (aaO) darauf hingewiesen, daß - mangels weiterer Anhaltspunkte - grundsätzlich eine Vermutung dafür spricht, daß nach dem Willen der Parteien neben dem Geschäftsführer-Dienstvertrag (dort) mit der neuen GmbH nicht noch ein Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber ruhend fortbestehen soll.
Die Vergütungshöhe in dem neuen Geschäftsführerverhältnis gibt dabei nicht den entscheidenden, sondern nur einen von mehreren Aspekten für die Beantwortung der Frage, ob das bisherige Arbeitsverhältnis beendet worden ist, da oft auch Hoffnungen auf zukünftige günstige wirtschaftliche Entwicklungen einerseits oder ein erhöhtes Sozialprestige andererseits den Entschluß des Betroffenen zum Wechsel in eine Geschäftsführerposition tragen können (vgl. Senat 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - aaO).
- BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02
Ausschlußfrist
Ob es den Auslegungsstoff insoweit hinreichend beachtet hat, beurteilt sich unter anderem nach dem Vorbringen der Parteien, das sich aus dem Tatbestand des Berufungsurteils ergibt (§ 561 Abs. 1 ZPO aF) (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3; 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 173 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 126; 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 2 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 49). - LAG Hamburg, 01.08.2005 - 5 Ta 9/05
Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Tochter im GmbH Konzern
Arbeitsleistungen können sowohl in einem Arbeitsverhältnis wie auch in einem Geschäftsführerdienstverhältnis erbracht werden (BAG vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - AP Nr. 49 zu § 5 ArbGG 1979).Ein entsprechender Beendigungswille muss nur unzweifelhaft und eindeutig zum Ausdruck kommen (BAG vom 16. März 2000 - 2 AZR 196/99 - RzK I 9 i Nr. 72; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62).
Dies gilt vor allem dann, wenn ein völlig neuer (Geschäftsführerdienst-) Vertrag mit einem anderen Vertragspartner als dem bisherigen Arbeitgeber geschlossen wird (BAG 28. Dezember 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG § 5 Nr. 12; Senat 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - aaO) und sich die vertraglichen Konditionen - vor allem in finanzieller Hinsicht - für den bisherigen Arbeitnehmer als Geschäftsführer verbessern.
Der BAG hat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 2000 (aaO) darauf hingewiesen, dass - mangels weiterer Anhaltspunkte - grundsätzlich eine Vermutung dafür spricht, dass nach dem Willen der Parteien neben dem Geschäftsführer-Dienstvertrag mit der neuen GmbH nicht noch ein Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber ruhend fortbestehen soll.
Die Vergütungshöhe in dem neuen Geschäftsführerverhältnis gibt dabei nicht den entscheidenden, sondern nur einen von mehreren Aspekten für die Beantwortung der Frage, ob das bisherige Arbeitsverhältnis beendet worden ist, da oft auch Hoffnungen auf zukünftige günstige wirtschaftliche Entwicklungen einerseits oder ein erhöhtes Sozialprestige andererseits den Entschluss des Betroffenen zum Wechsel in eine Geschäftsführerposition tragen können (vgl. BAG vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - aaO; vom 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 - EzA § 543 ZPO Nr. 11).
- BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07
"Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband
Der Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht unterliegt allein, ob bei der Auslegung einer Willenserklärung die Rechtsvorschriften über die Auslegung richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder bei der Auslegung gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 329/04 - BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62 mwN). - LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer einer KG
In Ergänzung zu den überzeugenden Ausführungen des Beschwerdegerichts sei der Kläger noch auf folgendes hingewiesen: Was in den Fällen der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen durch schlüssiges Verhalten (beispielsweise Aufhebung eines Arbeitsvertrages durch die Bestellung zum Geschäftsführer, BAG, Urt. v. 08.06.2000 - 2 AZR 207/99 unter II 3 a d. Gründe) gilt, ist genauso für die Frage der Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch schlüssiges Verhalten verbindlich.c) Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Wechsel eines leitenden Angestellten in eine Organstellung (zuletzt BAG, Urt. v. 08.06.2000 - 2 AZR 207/99) hilft dem Kläger nicht weiter.
Derartige Gesamtumstände sind nach h. M. beispielsweise der Aufstieg eines untergeordneten Angestellten mit erheblichem sozialem Besitzstand zum Titulargeschäftsführer im Betrieb seines Arbeitgebers ohne nennenswerte Gehaltsanhebung und Kompetenzerweiterung (umfassende Nachweise bei BAG, Urt. v. 08.06.2000 - 2 AZR 207/99 unter II 3 c d. Gründe).
- BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99
Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften
Bei nichttypisierten Vereinbarungen überprüft das Revisionsgericht nur, ob Verstöße gegen allgemeine Denkgesetze, Erfahrungssätze und gesetzliche Auslegungsregeln vorliegen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt blieben (vgl. ua. BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54, zu 1 der Gründe; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 49, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 1 a der Gründe). - BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 55/04
Verbandsaustritt - Kündigungsfrist für den Arbeitgeber
- BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 1045/06
Ordentliche Kündigung - Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis neben …
- BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 205/01
Befristeter Arbeitsvertrag
- LAG Hamm, 19.01.2006 - 4 Sa 1959/04
Abgrenzung Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, hier - Beratervertrag mit …
- BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 142/00
Vertretung einer Aktiengesellschaft im Arbeitsgerichtsprozeß
- BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02
Eingruppierung eines Kundenberaters einer Bank
- LAG Düsseldorf, 18.04.2001 - 12 Sa 1761/00
Abberufung eines GmbH-Mitgeschäftsführers, der vor dem Arbeitnehmer war.
- LAG Hessen, 14.03.2011 - 17 Sa 1673/10
Annexkompetenz - Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis - Zuständigkeit der …
- LAG Baden-Württemberg, 16.11.2006 - 5 Sa 142/05
Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines …
- BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 875/06
Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag
- BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 213/00
Tarifliche Versorgungsankündigung oder Blankettzusage
- BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 59/01
Eingruppierung - Assesor des Lehramts an Gymnasien
- BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 394/01
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 329/04
Verbandsaustritt - Kündigungsfrist für den Arbeitgeber
- BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00
Auslegung einer Versorgungszusage für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme …
- OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - 15 U 158/04
Anforderungen an eine Unterschrift; zur Kündigung eines Anstellungsverhältnisses …
- LAG Hamburg, 05.07.2010 - 7 Ta 24/09
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Abschluss eines mündlichen …
- LAG Niedersachsen, 26.06.2006 - 5 Sa 2100/05
Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages - konkludente Aufhebung des …
- LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10
Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2005 - 10 Sa 849/04
Berücksichtigung von Zeiten einer Vorstandsmitgliedschaft im Rahmen einer …
- LAG Hamm, 19.05.2005 - 2 Ta 662/04
Kein Sic-non-Fall, wenn es um die Kündigung des der Organstellung zugrunde …
- ArbG Mannheim, 22.06.2006 - 13 Ca 86/06
Ruhendes Arbeitsverhältnis bei Bestellung zum GmbH Geschäftsführer im …
- LAG Hamm, 08.03.2001 - 16 Sa 845/00
- ArbG Ulm, 04.11.2005 - 3 Ca 72/05
Konkludente Aufhebung eines Arbeitsvertrages; Schriftform
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