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   BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99   

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BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99 (https://dejure.org/2000,462)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2000 - 5 AZR 296/99 (https://dejure.org/2000,462)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 (https://dejure.org/2000,462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin - Überbetriebliche Bildungseinrichtung - Vergütungsansprüche - Bundesanstalt für Arbeit - Finanziertes Ausbildungsverhältnis

  • Judicialis

    BBiG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BBiG § ... 1 Abs. 1; ; BBiG § 1 Abs. 5; ; BBiG § 2 Abs. 1; ; BBiG § 3 Abs. 1; ; BGB § 133; ; AFG § 33 Abs. 2; ; AFG § 56 Abs. 1; ; AFG § 56 Abs. 2; ; AFG § 59 Abs. 1; ; Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter vom 31. Juli 1975 § 23 a; ; Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter vom 31. Juli 1975 § 24 Abs. 3; ; Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter vom 31. Juli 1975 § 24 Abs. 4; ; Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter vom 31. Juli 1975 § 27 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BBiG § 10 Abs. 1 Satz 1, § ... 1 Abs. 1, Abs. 5, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1; BGB § 133; AFG § 33 Abs. 2, § 56 Abs. 1, Abs. 2, § 59 Abs. 1; Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter vom 31. 7. 1975 § 23a, § 24 Abs. 3, Abs. 4, § 27 Abs. 2
    Kein Anspruch auf Ausbildungsvergütung bei beruflichen Rehabilitanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausbildungsvergütung einer Rehabilitandin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausbildungsvergütung einer Rehabilitandin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 237
  • NZA 2001, 1248
  • BB 2001, 1481
  • BB 2001, 51
  • DB 2000, 2433
  • DB 2002, 800
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 258/94

    Angemessene Ausbildungsvergütung; Finanzierung der Ausbildung durch die

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99
    Der Senat hat mit Urteilen vom 24. Oktober 1984 (- 5 AZR 615/83 - nv.) und 11. Oktober 1995 (- 5 AZR 258/94 - AP BBiG § 10 Nr. 6) über eine gleichlautende Vertragsklausel entschieden.

    Er hat angenommen, daß in diesen Fällen Vergütungen auch dann noch angemessen sein können, wenn sie erheblich unter tariflich einschlägigen Sätzen liegen (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 258/94 - AP BBiG § 10 Nr. 6 = SAE 1997, 113 mit Anm. B. Natzel/I. Natzel; BAG 11. Oktober 1989 - 5 AZR 526/88 - nv.; BAG 8. März 1989 - 5 AZR 106/88 - nv.; BAG 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist deshalb eine Vergütung angemessen, wenn sie hilft, die Lebenshaltungskosten zu bestreiten und sie zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistung des Auszubildenden darstellt (BAG 11. Oktober 1995, aaO; BAG 8. Dezember 1982, aaO; BAG 10. April 1991 - 5 AZR 226/90 - BAGE 68, 10; ähnlich BVerwGE 62, 117).

  • BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 611/88

    Ausbildungsverhältnis: kein Anspruch Behinderter auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99
    Für die Annahme, es bestehe nur ein öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis zwischen Einrichtung und BA zugunsten des Rehabilitanden gem. § 61 SGB X, § 328 BGB, ist dann kein Raum (vgl. BAG 6. September 1989 - 5 AZR 611/88 - AP AFG § 56 Nr. 1; Herkert Berufsbildungsgesetz Stand Mai 2000 § 3 Rn. 12 a mwN).

    Mit Urteil vom 6. September 1989 (- 5 AZR 611/88 - aaO) hat der Senat außerdem entschieden, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz einen gemeinnützigen Verein zur Förderung Sehgeschädigter aufgrund der besonderen Rechtslage nicht dazu zwinge, Auszubildenden, die er im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme nach § 56 AFG ausbilde, ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu zahlen, so wie er dieses nichtgeförderten Auszubildenden gewähre.

    aa) Für den Fall, daß ein solcher Anspruch doch besteht, ist das Ausbildungsgeld als angemessene Ausbildungsvergütung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG anzusehen, auch wenn es unter den tariflichen oder sonst branchenüblichen Ausbildungssätzen liegt (BAG 6. September 1989, aaO, mit zustimmender Anm. Natzel).

  • LAG Sachsen, 25.02.1999 - 8 Sa 882/98

    Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsvergütung aus einem Berufsausbildungsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99
    Sächsisches Landesarbeitsgericht - 8 Sa 882/98 -.

    5 AZR 296/99 8 Sa 882/98.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Februar 1999 - 8 Sa 882/98 - teilweise aufgehoben.

  • BAG, 11.10.1989 - 5 AZR 526/88

    Ausbildungsvergütung für überbetriebliche Ausbildung - Anspruch auf den

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99
    Er hat angenommen, daß in diesen Fällen Vergütungen auch dann noch angemessen sein können, wenn sie erheblich unter tariflich einschlägigen Sätzen liegen (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 258/94 - AP BBiG § 10 Nr. 6 = SAE 1997, 113 mit Anm. B. Natzel/I. Natzel; BAG 11. Oktober 1989 - 5 AZR 526/88 - nv.; BAG 8. März 1989 - 5 AZR 106/88 - nv.; BAG 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49).

    Sie soll zum einen dem Auszubildenden zur Durchführung der Berufsausbildung eine finanzielle Hilfe sein, sie soll zum anderen die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und sie soll schließlich eine Entlohnung darstellen (schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit, BT-Drucks. V/4260, S 9; BAG 8. Dezember 1982 - 5 AZR 474/80 - BAGE 41, 142; BAG 11. Oktober 1989 - 5 AZR 526/88 - nv.).

  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 474/80

    Ausbildungszeit - Vorverlegung der Ausbildungszeit

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99
    Sie soll zum einen dem Auszubildenden zur Durchführung der Berufsausbildung eine finanzielle Hilfe sein, sie soll zum anderen die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und sie soll schließlich eine Entlohnung darstellen (schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit, BT-Drucks. V/4260, S 9; BAG 8. Dezember 1982 - 5 AZR 474/80 - BAGE 41, 142; BAG 11. Oktober 1989 - 5 AZR 526/88 - nv.).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist deshalb eine Vergütung angemessen, wenn sie hilft, die Lebenshaltungskosten zu bestreiten und sie zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistung des Auszubildenden darstellt (BAG 11. Oktober 1995, aaO; BAG 8. Dezember 1982, aaO; BAG 10. April 1991 - 5 AZR 226/90 - BAGE 68, 10; ähnlich BVerwGE 62, 117).

  • BAG, 22.04.1987 - 5 AZR 72/86

    Vergütung für Auszubildende nach Tarifvertrag - Mitgliedschaft im

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99
    Er hat angenommen, daß in diesen Fällen Vergütungen auch dann noch angemessen sein können, wenn sie erheblich unter tariflich einschlägigen Sätzen liegen (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 258/94 - AP BBiG § 10 Nr. 6 = SAE 1997, 113 mit Anm. B. Natzel/I. Natzel; BAG 11. Oktober 1989 - 5 AZR 526/88 - nv.; BAG 8. März 1989 - 5 AZR 106/88 - nv.; BAG 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49).
  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96

    ABM-Kräfte haben keinen Anspruch auf vollen Tariflohn

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99
    Auf diesem Vorrang beruht ferner die Zulässigkeit einer Vereinbarung untertariflicher Gehälter bei ABM-Kräften (BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136).
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist deshalb eine Vergütung angemessen, wenn sie hilft, die Lebenshaltungskosten zu bestreiten und sie zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistung des Auszubildenden darstellt (BAG 11. Oktober 1995, aaO; BAG 8. Dezember 1982, aaO; BAG 10. April 1991 - 5 AZR 226/90 - BAGE 68, 10; ähnlich BVerwGE 62, 117).
  • BAG, 08.03.1989 - 5 AZR 106/88

    Tarifliche Ausbildungsvergütung für überbetriebliche Ausbildung, die aufgrund

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99
    Er hat angenommen, daß in diesen Fällen Vergütungen auch dann noch angemessen sein können, wenn sie erheblich unter tariflich einschlägigen Sätzen liegen (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 258/94 - AP BBiG § 10 Nr. 6 = SAE 1997, 113 mit Anm. B. Natzel/I. Natzel; BAG 11. Oktober 1989 - 5 AZR 526/88 - nv.; BAG 8. März 1989 - 5 AZR 106/88 - nv.; BAG 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 50.80

    Berusständische Kammer - Rechtsanwaltskammer - Mindestansätze für die

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist deshalb eine Vergütung angemessen, wenn sie hilft, die Lebenshaltungskosten zu bestreiten und sie zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistung des Auszubildenden darstellt (BAG 11. Oktober 1995, aaO; BAG 8. Dezember 1982, aaO; BAG 10. April 1991 - 5 AZR 226/90 - BAGE 68, 10; ähnlich BVerwGE 62, 117).
  • BAG, 13.05.1992 - 7 ABR 72/91

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

  • BAG, 24.10.1984 - 5 AZR 615/83
  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts

  • BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 108/14

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Verkehrsanschauung

    Sofern ein dreiseitiges Ausbildungsverhältnis vorlag, bei dem die Ausbildungsvergütung vertraglich an Leistungen der früheren Bundesanstalt für Arbeit gebunden war und kein sozialrechtlicher Anspruch des Auszubildenden auf Zahlung von Ausbildungsgeld bestand, haben der Sechste und der Fünfte Senat sogar angenommen, dass der völlige Verzicht auf eine Ausbildungsvergütung nicht in Widerspruch zu dem Angemessenheitserfordernis stehe (BAG 16. Januar 2003 -  6 AZR 325/01  - zu II 3 der Gründe; 15. November 2000 -  5 AZR 296/99  - zu IV 3 der Gründe, BAGE 96, 237 ; bei öffentlicher Finanzierung und Gemeinnützigkeit des Bildungsträgers auch BAG 24. Oktober 2002 -  6 AZR 626/00  - zu III 3 b bb der Gründe, BAGE 103, 171 ) .
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    b) Die Ermittlung des mutmaßlichen Parteiwillens unterliegt wie die Auslegung einer atypischen Willenserklärung nur einer beschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 325/01

    Berufsbildungsrecht - Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Dies wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn die Beklagte mit Auszubildenden, die sie im Zusammenwirken mit der BA im Rahmen beruflicher Rehabilitation ausbildet, regelmäßig die gleiche "sonstige Vereinbarung" träfe (vgl. BAG 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241).

    b) Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr. BAG 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - aaO S 241; 3. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 97 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 70).

    Auch eine gemeinnützige Bildungseinrichtung wie die Beklagte kann Ausbildender iSd. Berufsbildungsgesetzes sein (BAG 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - aaO S 244).

    Für die Annahme, es bestehe nur ein öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis zwischen Einrichtung und BA zugunsten der Rehabilitandin, ist dann kein Raum (vgl. BAG 6. September 1989 - 5 AZR 611/88 - AP AFG § 56 Nr. 1; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - aaO S 244 f.).

    Aus Sicht der sozialversicherungsrechtlichen Beziehung zwischen der Klägerin und der BA hat diese sich der Beklagten bedient, um die der Klägerin gewährte berufsfördernde Leistung "Berufsausbildung" praktisch durchzuführen (BAG 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - aaO S 245).

    Bei der Prüfung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung ist diese Dreiseitigkeit zu beachten (BAG 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - aaO S 245).

    Mit Urteil vom 15. November 2000 hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden (- 5 AZR 296/99 - aaO), daß in einem öffentlich finanzierten dreiseitigen Ausbildungsverhältnis, bei dem die Ausbildungsvergütung vertraglich an Leistungen der BA gebunden ist und kein sozialrechtlicher Anspruch des Auszubildenden auf die Zahlung von Ausbildungsgeld besteht, § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG keine Anwendung findet.

    d) Für den Fall, daß ein solcher Anspruch besteht, ist das Ausbildungsgeld als angemessene Ausbildungsvergütung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG anzusehen, auch wenn es unter den tariflichen oder sonst branchenüblichen Ausbildungssätzen liegt (BAG 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - aaO S 247; 6. September 1989 - 5 AZR 611/88 - AP AFG § 56 Nr. 1, mit zustimmender Anm. Natzel).

    Unter diesen engen Voraussetzungen kann es geboten sein, die ausbildende Rehabilitationseinrichtung von der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung einer Ausbildungsvergütung gänzlich freizustellen (BAG 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - aaO S 248).

  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 999/06

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    (1) Der Sechste und der Fünfte Senat haben die Anwendbarkeit des § 10 BBiG aF verneint, wenn die Ausbildungsvergütung in einem öffentlich finanzierten sog. dreiseitigen Ausbildungsverhältnis vertraglich an Leistungen der damaligen Bundesanstalt für Arbeit gebunden war und kein sozialrechtlicher Anspruch des Auszubildenden auf Ausbildungsgeld bestand (16. Januar 2003 - 6 AZR 325/01 - AP BBiG § 10 Nr. 13 = EzA BBiG § 10 Nr. 7, zu II 3 der Gründe; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, zu IV 2 und 3 der Gründe).

    Sofern - anders als im Streitfall - ein dreiseitiges Ausbildungsverhältnis vorlag, bei dem die Ausbildungsvergütung vertraglich an Leistungen der früheren Bundesanstalt für Arbeit gebunden war und kein sozialrechtlicher Anspruch des Auszubildenden auf Zahlung von Ausbildungsgeld bestand, haben der Sechste und der Fünfte Senat sogar angenommen, dass der völlige Verzicht auf eine Ausbildungsvergütung nicht in Widerspruch zu dem Angemessenheitserfordernis stehe (16. Januar 2003 - 6 AZR 325/01 - AP BBiG § 10 Nr. 13 = EzA BBiG § 10 Nr. 7, zu II 3 der Gründe; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, zu IV 3 der Gründe; bei öffentlicher Finanzierung und Gemeinnützigkeit des Bildungsträgers auch 24. Oktober 2002 - 6 AZR 626/00 - BAGE 103, 171, zu III 3 b bb der Gründe).

  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01

    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung

    Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur darauf hin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Ausbildungsvergütung -

    Hiervon getrennt zu betrachten ist jedoch die Frage, ob die zwischen der Beigeladenen und dem Jugendhilfezentrum auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrags (§ 10 BBiG) mit Vereinbarung einer Vergütung (§ 17 BBiG) an die Beigeladene erbrachte Ausbildungsvergütung als Einkommen im Sinne der Vorschriften zur BAB zu berücksichtigen ist (vgl zu den unterschiedlichen Rechtsverhältnissen im Rahmen einer dreiseitigen Rechtsbeziehung bei Förderung einer überbetrieblichen Ausbildung der beruflichen Rehabilitation durch die Arbeitsverwaltung: BAG vom 15.11.2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 244) .
  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03

    Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist

    Ob die im Arbeitsvertrag der Parteien vom 8. Januar 2001 enthaltenen Erklärungen atypische Willenserklärungen sind, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur einer beschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterläge (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 f. mwN), oder die Klägerin das Arbeitsvertragsformular in einer Vielzahl von Fällen für Ingenieure verwendet, deren Ausbildung zum Kfz-Prüfingenieur sie finanziert, und somit typische Willenserklärungen vorliegen, die vom Senat in der Revisionsinstanz unbeschränkt und selbständig gemäß §§ 133, 157 BGB ausgelegt werden könnten (st. Rspr., vgl. BAG 21. Januar 2004 - 6 AZR 583/02 - AP MTA-O § 12 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b aa der Gründe mwN), kann dahingestellt bleiben.
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Diese Auslegung ist in der Revisionsinstanz ebenso wie die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 325/01 - AP BBiG § 10 Nr. 13, zu I 1 b der Gründe; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262, 270; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 626/00

    Höhe der Ausbildungsvergütung

  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 311/00

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

  • BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 191/02

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 224/05

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 295/06

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2006 - 5 Sa 159/06

    Ausbildungsvergütung, Angemessenheit, Krankenpflegeschülerin, Vergütung,

  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 7/19 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rahmenfrist -

  • SG Aachen, 25.04.2017 - S 14 AS 898/16
  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 3/20 R

    Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern - zugelassener Maßnahmeträger als

  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06

    Sozialkassenverfahren - Darlegung der Beitragshöhe

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 256/07

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Gewährung von Wegestunden

  • LAG Thüringen, 21.12.2000 - 1 Sa 410/99

    Gefördertes Berufsausbildungsverhältnis

  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 108/05

    Funktionszulage - Wegfall bei Aufgabe der Tätigkeit

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 29/07

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Jubiläumszuwendung

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 296/06

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 598/06

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 16/07

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 987/06

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 596/06

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung

  • LAG Hamm, 24.10.2006 - 9 Sa 69/06

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung in öffentlich geförderten

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 297/06

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 414/06

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 402/06

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 413/06

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt, Jubiläumszuwendung und Tariflohnerhöhung

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 486/06

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Tariflohnerhöhung

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 650/03

    Ausbildungskosten, zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 540/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • LG Köln, 07.02.2007 - 23 O 458/04

    Privatpatienten erstreiten sich eine bessere Behandlung

  • LAG Baden-Württemberg, 31.10.2019 - 3 Sa 41/19

    Arbeitsverhältnis - Berufsausbildung - Kündigung - Probezeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2006 - 4 Ta 139/06

    Zustandekommen eines Berufsausbildungsverhältnisses bei Zuweisung eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 6 Sa 231/05

    Ausbildungsverhältnis - Zeitsoldat - Verzicht auf Ausbildungsvergütung

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 195/04

    Vertragsauslegung - Anspruch eines Schulleiters auf eine außertarifliche

  • ArbG Paderborn, 23.11.2005 - 3 Ca 1149/05

    Angemessene Ausbildungsvergütung

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