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   BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99   

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https://dejure.org/2000,574
BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 (https://dejure.org/2000,574)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 (https://dejure.org/2000,574)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 (https://dejure.org/2000,574)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Allgemeiner Auskunftsanspruch; Zurückverweisung einer Stufenklage an das Erstgericht; Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines Anspruchs auf Umsatzbeteiligung

  • Judicialis

    ArbGG § 68; ; BGB § 242; ; BGB § 259; ; ZPO § 254; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 540

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch des umsatzbeteiligten Arbeitnehmers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 242, 259; ArbGG § 68; ZPO §§ 254, 538 Abs. 1 Nr. 3, § 540
    Allgemeiner Auskunftsanspruch bei Umsatzbeteiligung - Zurückverweisung bei Stufenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Allgemeiner Auskunftsanspruch, Zurückverweisung einer Stufenklage an das Erstgericht, Anspruch auf Auskunft, Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines Anspruchs auf Umsatzbeteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 274
  • NJW 2001, 3804
  • NZA 2001, 1093
  • BB 2001, 2059
  • DB 2001, 1727
  • JR 2002, 132
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 26.02.1969 - 4 AZR 267/68

    Anspruch auf Rechnungslegung - Nebenanspruch - Hauptanspruch auf

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
    Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht entsprechend der ersten Stufe zur Auskunftserteilung, so ist es dem Berufungsgericht nicht verwehrt, die Rechtssache in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen (Anschluß an BGH 22. Mai 1981 - I ZR 34/79 - NJW 1982, 235; BAG 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 - AP HGB § 87 c Nr. 3).

    Die Zurückverweisung erfolgt nicht wegen eines Verfahrensmangels, sondern weil das Berufungsgericht entsprechend § 540 ZPO eine eigene Entscheidung über die weiteren Stufen der Klage nicht für sachdienlich erachtet, sondern den Parteien Gelegenheit zum Sachvortrag im erstinstanzlichen Verfahren geben will (so auch BAG 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 - AP HGB § 87 c Nr. 3 mit zustimmender Anmerkung Herschel).

  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
    Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht entsprechend der ersten Stufe zur Auskunftserteilung, so ist es dem Berufungsgericht nicht verwehrt, die Rechtssache in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen (Anschluß an BGH 22. Mai 1981 - I ZR 34/79 - NJW 1982, 235; BAG 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/68 - AP HGB § 87 c Nr. 3).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in derartigen Fällen entsprechend § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein Bedürfnis für die Aufhebung und Zurückverweisung anzuerkennen (BGH 22. Mai 1981 - I ZR 34/79 - WM 1981, 991 = NJW 1982, 235).

  • BAG, 21.10.1970 - 3 AZR 479/69

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung bei unerlaubter

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht außerhalb der gesetzlich oder vertraglich besonders geregelten Rechnungslegung ein Auskunftsrecht dann, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewißheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (ständige Rechtsprechung BAG 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 12 = EzA GewO § 133 f Nr. 8; 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 27. Juni 1990 - 5 AZR 334/89 - BAGE 65, 250; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15; Senat 9. November 1999 - 9 AZR 771/98 - BAGE 92, 343, 346).

    Besteht zwischen den Parteien eine Sonderverbindung, insbesondere ein Vertragsverhältnis, dann reicht es aus, daß mit der Auskunftsklage auch der Bestand eines Leistungsanspruchs geklärt werden soll, sofern der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs dargelegt hat (BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6; 27. September 1988 - 3 AZR 59/87 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 35 = EzA BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 1, zu I der Gründe; BGH 7. Dezember 1988 - IV a ZR 290/87 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.1999 - 20 Sa 71/98

    Auskunftsanspruch des umsatzbeteiligten Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
    9 AZR 665/99 20 Sa 71/98.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. September 1999 - 20 Sa 71/98 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87

    Auskunftsanspruch eines Miterben

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
    Außerhalb von Vertragsverhältnissen fordert die Rechtsprechung einen dem Grunde nach bereits feststehenden Leistungsanspruch (BGH 18. Januar 1978 - VIII ZR 262/76 - NJW 1978, 1002; 7. Dezember 1988 - IV a ZR 290/87 - FamRZ 1989, 377).

    Besteht zwischen den Parteien eine Sonderverbindung, insbesondere ein Vertragsverhältnis, dann reicht es aus, daß mit der Auskunftsklage auch der Bestand eines Leistungsanspruchs geklärt werden soll, sofern der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs dargelegt hat (BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6; 27. September 1988 - 3 AZR 59/87 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 35 = EzA BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 1, zu I der Gründe; BGH 7. Dezember 1988 - IV a ZR 290/87 - aaO).

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 771/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht außerhalb der gesetzlich oder vertraglich besonders geregelten Rechnungslegung ein Auskunftsrecht dann, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewißheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (ständige Rechtsprechung BAG 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 12 = EzA GewO § 133 f Nr. 8; 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 27. Juni 1990 - 5 AZR 334/89 - BAGE 65, 250; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15; Senat 9. November 1999 - 9 AZR 771/98 - BAGE 92, 343, 346).

    Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Anspruch geht nicht soweit, daß der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Arbeitnehmer von der rechnerischen Ermittlung der richtigen Anspruchshöhe zu entlasten (vgl. Senat 9. November 1999 - 9 AZR 771/98 - aaO).

  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
    Diese Obliegenheit hat ein Arbeitgeber auch dann verletzt, wenn er dem Arbeitnehmer einen geringeren Umfang als geschuldet zuweist und sich dadurch der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers verringert (BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - BAGE 75, 327, 329; 18. Oktober 1994 - 1 AZR 503/93 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 2, zu I 3 a der Gründe; Senat 6. März 1999 - 9 AZR 314/98 - AP BGB § 615 Nr. 84, zu III der Gründe).
  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
    Diese Obliegenheit hat ein Arbeitgeber auch dann verletzt, wenn er dem Arbeitnehmer einen geringeren Umfang als geschuldet zuweist und sich dadurch der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers verringert (BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - BAGE 75, 327, 329; 18. Oktober 1994 - 1 AZR 503/93 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 2, zu I 3 a der Gründe; Senat 6. März 1999 - 9 AZR 314/98 - AP BGB § 615 Nr. 84, zu III der Gründe).
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98

    Annahmeverzug - arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
    Diese Obliegenheit hat ein Arbeitgeber auch dann verletzt, wenn er dem Arbeitnehmer einen geringeren Umfang als geschuldet zuweist und sich dadurch der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers verringert (BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - BAGE 75, 327, 329; 18. Oktober 1994 - 1 AZR 503/93 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 2, zu I 3 a der Gründe; Senat 6. März 1999 - 9 AZR 314/98 - AP BGB § 615 Nr. 84, zu III der Gründe).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
    Ist die Beklagte dieser Maßnahme deshalb nicht nachgekommen, weil sie den Kläger wegen seines Widerspruchs gegen die Absenkung der Umsatzbeteiligung schlechtergestellt hat, ist sie in Annahmeverzug geraten, ohne daß es eines besonderen Angebots der Arbeitsleistung durch den Kläger bedurft hätte (vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329, 332 f.).
  • BAG, 27.09.1988 - 3 AZR 59/87

    Auskunft eines Steuerberaters über Konkurrenz

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92

    Kurzstreik, unverhältnismäßige Aussperrung u. Treueprämie

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 660/94

    Verjährung von Provisionsansprüchen

  • BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 334/89

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters

  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

  • RG, 09.01.1903 - III 316/02

    Klage auf Rechnungslegung nach § 254 C.P.O. ; Ablehnung e. Beweisantrags.

  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 1124/79

    Leistungsprämie - billiges Ermessen

  • BAG, 22.04.1967 - 3 AZR 347/66

    Wettbewerbsverbot - Neuer Arbeitgeber - Verpflichtung zur Angabe des neuen

  • BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76

    Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04

    Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht außerhalb der gesetzlich oder vertraglich geregelten Auskunftsansprüche ein Auskunftsrecht dann, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (zuletzt BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - NZA 2005, 289, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senat 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - BAGE 96, 274).

    Der Auskunftsanspruch entfällt nur, wenn der Gläubiger trotz Auskunft überhaupt nichts fordern könnte (Senat 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - BAGE 96, 274).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Denn der Auskunftsanspruch ist im Verhältnis zum Hauptanspruch nur ein Hilfsanspruch, weil er dessen Durchsetzung ermöglichen soll (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - zitiert nach juris, dort Rn. 52 m. w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2011 - 4 Sa 494/10

    Überstundenvergütung, Stufenklage, Abrechnung, Auskunft, Stundennachweis,

    Diese wird auch nicht durch § 68 ArbGG ausgeschlossen, denn die Zurückverweisung erfolgt nicht wegen eines Verfahrensmangels, sondern weil das Berufungsgericht eine eigene Entscheidung über die weiteren Stufen der Klage nicht für sachdienlich erachtet, sondern den Parteien Gelegenheit zum Sachvortrag im erstinstanzlichen Verfahren geben will (vgl. dazu BAG, Urteil vom 21.11.2000 ­ 9 AZR 665/99 -, zit. n. Juris Rd.-Nr. 57).
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