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   BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00   

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BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00 (https://dejure.org/2000,692)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2000 - 9 AZR 1/00 (https://dejure.org/2000,692)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 (https://dejure.org/2000,692)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten i... m Gebäudereinigerhandwerk für die Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Landes Berlin vom 22. September 1995 in der Fassung vom 24. April 1996 (RTV) § 15; ; Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk für die Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Landes Berlin vom 22. September 1995 in der Fassung vom 24. April 1996 (RTV) § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Ausschlussfrist bei Betriebsübergang; Rechtshängigkeit; Aussetzung; Stufenklage; tarifliche Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im ... Gebäudereinigerhandwerk für die Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Landes Berlin vom 22. 9. 1995 i. d. F. vom 24. 4. 1996 (RTV) §§ 15, 23
    Tarifliche Ausschlussklausel bei Betriebsübernahme und Streit über die Übernahme eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 352
  • ZIP 2001, 1601
  • NZA 2001, 1082
  • BB 2001, 1536
  • DB 2001, 1676
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 194/81

    Arbeitnehmerüberlassung - Lohnforderung - Fälligkeit

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
    Der Fälligkeit des Anspruchs steht nicht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entgegen, nach der eine tarifliche Fälligkeit eintritt, wenn es der betroffenen Partei auch zumutbar ist, ihren Anspruch gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen (vgl. BAG 27. Juli 1983 - 5 AZR 194/81 - BAGE 43, 198, 203, zu II 3 b bb der Gründe; 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 41 = EzA TVG § 4 Nr. 24, zu 4 der Gründe).

    In dem Urteil vom 27. Juli 1983 (aaO) ist das Bundesarbeitsgericht zwar für einen Fall der Arbeitnehmerüberlassung zu dem Ergebnis gelangt, die tarifliche Fälligkeit trete erst mit der Einräumung der Schuldnerstellung durch den Entleiher gegenüber dem unerlaubt verliehenen Leiharbeitnehmer ein.

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 761/96
    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist mit dem Wegfall des Aussetzungsgrundes durch den rechtskräftigen Abschluß des Feststellungsverfahrens - 8 AZR 761/96 - am 11. Dezember 1997 der während der Aussetzung bestehende Zustellungsmangel geheilt worden.

    Das war hier am 11. Dezember 1997, als das Bundesarbeitsgericht in dem Feststellungsverfahren - 8 AZR 761/96 - das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten festgestellt hat.

  • BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95

    Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
    aa) Die Bestimmung des § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO dient dazu, mehrfache und einander widersprechende Entscheidungen der Gerichte zu vermeiden und den Klagegegner davor zu schützen, daß er mit mehreren sachlich identischen Verfahren überzogen wird (BAG 15. Juli 1957 - 2 AZR 330/56 - BAGE 4, 301; 16. Juli 1996 - 3 ABR 13/95 - BAGE 83, 288; Zöller/Greger ZPO 22. Aufl. § 261 Rn. 1; MünchKomm-Lüke ZPO § 261 Rn. 4).

    Die in dieser Vorschrift geregelte Rechtshängigkeitssperre setzt daher voraus, daß zwei Prozesse nacheinander rechtshängig werden, von denen der zeitlich frühere noch rechtshängig sein muß (vgl. BAG 15. Juli 1957 - 2 AZR 330/56 - aaO; 16. Juli 1996 - 3 ABR 13/95 - aaO).

  • BAG, 15.07.1957 - 2 AZR 330/56

    Gerichte in SBZ - Deutsche Gerichte - Klagesperre - Vermeidung doppelter

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
    aa) Die Bestimmung des § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO dient dazu, mehrfache und einander widersprechende Entscheidungen der Gerichte zu vermeiden und den Klagegegner davor zu schützen, daß er mit mehreren sachlich identischen Verfahren überzogen wird (BAG 15. Juli 1957 - 2 AZR 330/56 - BAGE 4, 301; 16. Juli 1996 - 3 ABR 13/95 - BAGE 83, 288; Zöller/Greger ZPO 22. Aufl. § 261 Rn. 1; MünchKomm-Lüke ZPO § 261 Rn. 4).

    Die in dieser Vorschrift geregelte Rechtshängigkeitssperre setzt daher voraus, daß zwei Prozesse nacheinander rechtshängig werden, von denen der zeitlich frühere noch rechtshängig sein muß (vgl. BAG 15. Juli 1957 - 2 AZR 330/56 - aaO; 16. Juli 1996 - 3 ABR 13/95 - aaO).

  • LAG Hamm, 25.08.1999 - 18 Sa 2197/98

    Ansprüche auf Vergütung nach einem Betriebsübergang; Unzulässigkeit einer Klage

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
    9 AZR 1/00 18 Sa 2197/98.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. August 1999 - 18 Sa 2197/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
    Unter Herausgabe des sich aus der Abrechnung ergebenden "Nettoverdienstes" kann allerdings auch die Zahlung des nach Abzug der tatsächlich abgeführten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auszuzahlenden Entgelts verstanden werden (BAG 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5; 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - nv.).
  • BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69

    Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
    Der für die Bemessung der Jahressondervergütung zugrunde zulegende Anspruch auf Lohn für Oktober 1997 ist als Verzugslohn unbedingt entstanden und ebenso fällig geworden, wie wenn die Dienste tatsächlich geleistet worden wären (vgl. BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156, 160 = AP BGB § 615 Nr. 23 mit Anm. Herschel; 9. März 1966 - 4 AZR 87/65 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 31 = EzA TVG § 4 Nr. 11; 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - BAGE 22, 241, 244, zu 2 a der Gründe; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152, 156, zu 2 a der Gründe; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 761/97 - nv., zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
    Der für die Bemessung der Jahressondervergütung zugrunde zulegende Anspruch auf Lohn für Oktober 1997 ist als Verzugslohn unbedingt entstanden und ebenso fällig geworden, wie wenn die Dienste tatsächlich geleistet worden wären (vgl. BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156, 160 = AP BGB § 615 Nr. 23 mit Anm. Herschel; 9. März 1966 - 4 AZR 87/65 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 31 = EzA TVG § 4 Nr. 11; 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - BAGE 22, 241, 244, zu 2 a der Gründe; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152, 156, zu 2 a der Gründe; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 761/97 - nv., zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
    Zwar kann eine Ausschlußfrist, die zunächst eine schriftliche und bei Ablehnung oder Verschweigung des Gegners eine gerichtliche Geltendmachung vorschreibt auch durch die Klageerhebung innerhalb der Frist der ersten Stufe gewahrt werden (vgl. BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - AP ZPO § 496 Nr. 4 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 26, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90

    Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann es nur dann nach § 242 BGB dem Schuldner verwehrt sein, sich auf die Nichteinhaltung einer Ausschlußfrist zu berufen, wenn der Schuldner durch sein Verhalten den Gläubiger von der Wahrung der Ausschlußfrist abgehalten hat (vgl. BAG 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 87 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 61, zu II 2 c der Gründe; 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 98, zu II 2 f der Gründe).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 696/94

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

  • BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 187/76

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 761/97

    Ausschlussfrist für Vergütungsansprüche, die vom Ausgang eines

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug - Voraussetzungen des Annahmeverzuges des

  • BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90

    Annahmeverzug und Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Karenzentschädigung

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des

  • BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83

    Rückwirkende Anfechtung des Arbeitsvertrages - Nettoklage

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 158/98

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit und bei Erziehungsurlaub?

  • BAG, 09.03.1966 - 4 AZR 87/65

    Kündigung - Kündigungstermin - Lohnausfall - Ausschlußfrist

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 255/96

    Tarifliches Urlaubsgeld

  • BAG, 18.01.1969 - 3 AZR 451/67

    Tarifliche Ausschlußfristen

  • RG, 13.12.1900 - VI 358/00

    Rechtshängigkeit; Klage aus § 323 C.P.O.

  • BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95

    Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist

  • BGH, 08.02.1995 - XII ZR 24/94

    Verjährung der Zugewinnausgleichsforderung

  • BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94

    Bindungswirkung einer Verweisung im Rahmen einer Stufenklage

  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 173/87

    Wirkung der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage; Gerichtliche

  • BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 764/75

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Stufenklage - Auskunft des Schuldners -

  • BAG, 02.03.1971 - 1 AZR 227/70

    Beschäftigungsverbot - Gesundheitsattest - Gerichtliches Geständnis

  • BGH, 24.03.1993 - XII ARZ 3/93

    Fortbestehen der Rechtshängigkeit einer Ehesache

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag

  • RG, 17.05.1939 - II 200/38

    1. Kann der Inhaber eines Wechsels von dem Wechselverpflichteten verlangen, daß

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Die Erhebung der Stufenklage begründet nicht nur die Rechtshängigkeit des Auskunftsanspruchs, sondern auch des unbezifferten Hauptanspruchs (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - zu I 1 c bb der Gründe, BAGE 96, 352; Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. § 254 Rn. 1) und wahrt damit eine entsprechende Ausschlussfrist (BAG 22. Januar 2008 - 9 AZR 416/07 - Rn. 35; 23. Februar 1977 - 3 AZR 764/75 - zu 4 der Gründe) .
  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    (3) Dem steht nicht entgegen, dass der Neunte und der erkennende Senat in zwei früheren Entscheidungen davon ausgegangen sind, die Zustellung von Klageerweiterungen während einer Aussetzung würde jedenfalls mit dem Ende der Aussetzung wirksam (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - zu I 1 c bb der Gründe, BAGE 96, 352; 9. Juli 2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 21) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Die Bestimmung des § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO dient dazu, mehrfache und einander möglicherweise widersprechende Entscheidungen der Gerichte zu vermeiden und den Klagegegner davor zu schützen, mit mehreren sachlich identischen Verfahren überzogen zu werden (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - zu I 1 c aa der Gründe, BAGE 96, 352; 16. Juli 1996 - 3 ABR 13/95 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 83, 288; 15. Juli 1957 - 2 AZR 330/56 - BAGE 4, 301) .

    Das Verfahrenshindernis der doppelten Rechtshängigkeit ist von Amts wegen auch noch in der Revisionsinstanz zu beachten (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - zu I 1 a der Gründe, aaO; BGH 10. Oktober 1985 - I ZR 1/83 - zu I 1 der Gründe; Zöller/Greger ZPO 30. Aufl. § 261 Rn. 11) .

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    Zwar wird die von § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG geforderte Schriftform auch durch eine gerichtliche Klage gewahrt (vgl. BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 96, 352 = AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 154 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 135; 24. Juni 1960 - 1 AZR 29/58 - zu 1 der Gründe, BAGE 9, 296 = AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 5 zu tariflichen Ausschlussfristen; Däubler/Bertzbach/Deinert 2. Aufl. § 15 Rn. 110; Stein in Wendeling-Schröder/Stein AGG § 15 Rn. 73) , allerdings setzt dies voraus, dass die Klage rechtzeitig zugestellt wird; § 167 ZPO findet keine Anwendung (vgl. BAG 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 3 a der Gründe, AP ZPO § 496 Nr. 4 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 26) .
  • LAG Köln, 07.05.2007 - 2 Sa 69/07

    Zweistufige Verfallsfrist; Aussetzung

    Dies gilt zumindest dann, wenn die Schriftsätze trotz Aussetzung zugestellt werden (gegen BAG vom 12.12.2000 - 9 AZR 1/00).

    Zu der Frage, ob eine rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung im Sinne der zweiten Stufe der Verfallfrist gegeben ist, wenn die Geltendmachung durch Klageerweiterung zu einem ausgesetzten Verfahren erfolgt, verweist die Beklagte auf das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 12.12.2000 - 9 AZR 1/00 -.

    Auch werden Zustellungen, die das Gericht trotz Aussetzung vornimmt jedenfalls mit der Aufhebung der Aussetzung wirksam (vgl. BAG vom 12.12.2000 - 9 AZR 1/00 - 25).

    Für eine weite Auslegung des Begriffes "gerichtliche Geltendmachung" aus § 22 Abs. 2 RTV Gebäudereiniger-Handwerk spricht auch, dass die enge Auslegung, die der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts am 12.12.2000 (- 9 AZR 1/00 -) vorgenommen hat, im Einzelfall je nach örtlicher Gerichtsorganisation sogar dazu führen kann, dass ein Arbeitnehmer die tarifliche Ausschlussfrist überhaupt nicht einhalten kann.

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Ihm steht das Hindernis der doppelten Rechtshängigkeit nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO entgegen, das auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (BAG 16. Juli 1996 - 3 ABR 13/95 - BAGE 83, 288 = AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 53 = EzA ArbGG 1979 § 80 Nr. 1, zu II 2 a der Gründe) als negative Prozessvoraussetzung in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen zu beachten ist (zum Revisionsverfahren: BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - BAGE 96, 352 = AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 154 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 135, zu I 1 a der Gründe).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

    Ein Betriebsübergang ändert am Fälligkeitszeitpunkt nichts (BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - aaO; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - BAGE 96, 352 = AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 154).

    Der Neunte Senat ist aber für den Regelfall davon ausgegangen, daß ein Betriebsübergang an der Fälligkeit von Ansprüchen nichts ändert (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - aaO, zu I 2 c bb der Gründe mwN).

  • LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15

    PKH - Annahmeverzugsgründe; kein Verfall der Ansprüche nach tariflicher

    Dem steht nicht entgegen, dass der Neunte und der erkennende Senat in zwei früheren Entscheidungen davon ausgegangen sind, die Zustellung von Klageerweiterungen während einer Aussetzung würde jedenfalls mit dem Ende der Aussetzung wirksam (BAG 12.12.2000 - 9 AZR 1/00 - zu I. 1. c bb der Gründe, BAGE 96, 352 ; 09.07.2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 21).
  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07

    Ausschlussfristen - gerichtliche Geltendmachung

    Jedoch hat das Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit einer Heilung bejaht: Die während der Aussetzung erfolgte Zustellung einer Klageerweiterung werde mit dem Ende der Aussetzung wirksam (12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - BAGE 96, 352, 356).

    Dagegen hat das Bundesarbeitsgericht eine Rückwirkung der Zustellung entsprechend § 167 ZPO nicht in Betracht gezogen (vgl. 12. Dezember 2000 - 9 AZR 1/00 - BAGE 96, 352, 359 f.).

  • LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10

    Urlaubsabgeltung bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Klage bei

    Auch in diesem Fall ist der Fälligkeitszeitpunkt von Ansprüchen grundsätzlich objektiv zu bestimmen, ohne dass es - außerhalb etwa im Rahmen von § 242 BGB zu berücksichtigender Besonderheiten - hierbei auf subjektive Kriterien ankommt (vgl. BAG, U. v. 13.02.2003, 8 AZR 236/02 Rn. 36 nach Juris; BAG, v. 12.12.2000, 9 AZR 1/00; Rn. 49 nach Juris).

    Aufgrund des möglicherweise vorliegenden Betriebsübergangs war der Kläger damit zu keinem Zeitpunkt an der rechtzeitigen Geltendmachung gehindert, so dass insbesondere auch kein Fall des § 242 BGB vorliegt, nach dem die Berufung auf die Ausschlussfrist treuwidrig ist, wenn der Schuldner durch sein Verhalten den Gläubiger von der Wahrung der Ausschlussfrist abgehalten hat (BAG, v. 12.12.2000, 9 AZR 1/00; Rn. 53 nach Juris).

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 11 (17) Sa 743/01

    Anrechnung betrieblicher Jahressondervergütungen auf tarifliche

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 115/17

    Einzelfallentscheidung - Außendienstmitarbeiter - Änderungskündigung wegen

  • LAG Niedersachsen, 16.01.2012 - 9 Sa 395/11

    Verjährungsbeginn mit Kenntnis von Namen und Anschrift der Schuldnerin;

  • LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07

    Aufhebungsanspruch gemäß § 101 Satz 1 BetrVG

  • LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13

    Verjährung des Anspruchs auf Verzugslohn nach Verweigerung der Beschäftigung des

  • LAG Düsseldorf, 14.02.2008 - 11 Sa 1939/07

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren

  • LAG Köln, 18.01.2006 - 3 Sa 1182/05

    Annahmeverzug, Zwischenverdienst, Anrechnung, Zeitungszusteller

  • LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11

    Jubiläumsgeld - Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2005 - 12 Sa 219/05

    Anspruchsverfall nach § 22 des (allgemeinverbindlichen) RTV-Gebäudereinigung,

  • LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 222/11

    Jubiläumsgeld - Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG München, 19.08.2010 - 4 Sa 311/10

    Annahmeverzugsvergütung, Ausschlussfrist

  • LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 295/07

    Aufhebung, Umfang, Unterlassung, Unterrichtung, Versetzung, Vornahme,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 12 AL 66/02

    Arbeitslosenversicherung

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