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   BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 179/00   

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https://dejure.org/2001,1317
BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 179/00 (https://dejure.org/2001,1317)
BAG, Entscheidung vom 08.05.2001 - 9 AZR 179/00 (https://dejure.org/2001,1317)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 (https://dejure.org/2001,1317)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - BAT-O § 50; ; Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) § 57; ; GG Art. 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT-O § 50; GO LSA § 57; GG Art. 28 Abs. 2
    Sonderurlaub für Angestellte - Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub; wichtiger Grund im Sinne von § 50 Abs. 20 BAT-O

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT-O § 50; Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) § 57; GG Art. 28 Abs. 2
    Sonderurlaub wegen Wahl zum Oberbürgermeister - Wichtiger Grund i. S. des § 50 Abs. 2 BAT-O - Ausübung billigen Ermessens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Sonderurlaub für die Übernahme des Amtes eines Oberbürgermeisters?

  • nomos.de PDF, S. 28 (Kurzinformation)

    Sonderurlaub für Oberbürgermeisteramt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderurlaub für die Übernahme des Amtes eines Oberbürgermeisters?

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Sonderurlaub für Übernahme des Bürgermeisteramtes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 373
  • NZA 2002, 160
  • NJ 2002, 164
  • BB 2001, 1364
  • DB 2001, 2508
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91

    Unbezahlter Sonderurlaub: wichtiger Grund - Aufnahme eines Studiums - Erreichen

    Auszug aus BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 179/00
    Diese auf die Zukunft gerichtete Leistung ist auch noch möglich (vgl. zur Unzulässigkeit einer auf rückwirkende Leistung gerichteten Klage Senat 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 50 Abs. 2 BAT-O nach der Interessenlage des Angestellten zu beurteilen (Senat 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO).

    Für diese Einschränkung bietet die Tarifbestimmung keine Anhaltspunkte (Senat 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO).

    Unerheblich ist, ob die Freistellung lange im Voraus geplant werden konnte oder erst kurzfristig beantragt wurde (vgl. BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO).

    Das Landesarbeitsgericht kann im letzteren Fall die fehlende Ausübung des billigen Ermessens nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB ersetzen (vgl. Senat 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO).

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88

    Voraussetzungen für die Erteilung unbezahlten Sonderurlaubs nach § 50 Abs. 2 BAT

    Auszug aus BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 179/00
    a) Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend erkannt, daß es sich bei der vom Kläger angezogenen Tarifnorm des § 50 Abs. 2 BAT-O um eine sog. "Bestimmungsklausel" (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362) handelt.

    Das Revisionsgericht ist nicht befugt, die den Tatsacheninstanzen vorbehaltene Leistungsbestimmung durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - aaO).

  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97

    Kommunale Finanzhoheit bietet keinen dem Eigentumsgrundrecht vergleichbaren

    Auszug aus BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 179/00
    Nach Art. 28 Abs. 2 GG wird den Gemeinden garantiert, in dem eigenen Aufgabenbereich die Geschäfte eigenverantwortlich führen zu können (BVerfG 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363, 382; 7. Januar 1999 - 2 BvR 929/97 - NVwZ 1999, 520).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 179/00
    Nach Art. 28 Abs. 2 GG wird den Gemeinden garantiert, in dem eigenen Aufgabenbereich die Geschäfte eigenverantwortlich führen zu können (BVerfG 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363, 382; 7. Januar 1999 - 2 BvR 929/97 - NVwZ 1999, 520).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.11.1999 - 4 Sa 462/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Sonderurlaub aus § 50 Abs. 2 des Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 179/00
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. November 1999 - 4 Sa 462/98 - aufgehoben.
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00

    Sonderurlaub für Arbeiter

    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits zu der wortgleichen Vorschrift des § 50 Abs. 2 BAT entschieden hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch nach § 55 Abs. 2 MTArbL über den Antrag des Arbeiters nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 1 BGB zu entscheiden (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362; 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16; zuletzt Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - ZTR 2002, 33), sofern der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund hat, der Arbeit für die Dauer des gewünschten Sonderurlaubs fernzubleiben und die betrieblichen oder dienstlichen Verhältnisse seine Abwesenheit gestatten.

    Der Antragsgrund muß auch bei objektiver Betrachtung genügend gewichtig sein, der Arbeit fernzubleiben (BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO; Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - aaO).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Auch unter Berücksichtigung der eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - aaO; Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 -BAGE 97, 373, 379) ist die Beklagte diesen Anforderungen nicht gerecht geworden.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - 5 Sa 83/21

    Unbezahlter Sonderurlaub - wichtiger Grund

    Maßgeblich ist eine objektive Betrachtungsweise (BAG, Urteil vom 08. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - Rn. 25, juris = ZTR 2002, 33; BAG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - Rn. 19, juris = NZA 1994, 546).

    Schutzwürdig ist das Interesse eines Beschäftigten an einer anderweitigen Verwertung seiner Arbeitskraft insbesondere dann, wenn eine Beurlaubung auch öffentlichen Belangen dient, wie z. B. bei der Übernahme des Amtes eines Bürgermeisters (BAG, Urteil vom 08. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - Rn. 25, juris = ZTR 2002, 33).

  • ArbG Kassel, 22.10.2008 - 4 Ca 85/08
    Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Entscheidung des Arbeitgebers nach billigem Ermessen erfordert allerdings zunächst, dass die beiden Voraussetzungen, unter denen der Angestellte Sonderurlaub nach § 50 Abs. 2 BAT erhalten kann, gegeben sind (BAG vom 12.01.1989, a.a.O.; BAG vom 08.05.2001 - 9 AZR 179/00 - BAGE 97, 373 ff. = AP Nr. 1 zu § 50 BAT-O).

    Das Vorliegen eines solchen wichtigen Grundes ist nach der Rechtsprechung des BAG nach der Interessenlage des Angestellten zu beurteilen ( BAG vom 25.01.1994 - 9 AZR 540/91 - AP Nr. 16 zu § 50 BAT mit weiteren Nachweisen; BAG vom 09.06.1998 - 9 AZR 63/97 - n.v.; BAG vom 08.05.2001, a.a.O.).

    Vielmehr muss der geltend gemachte Grund auch bei objektiver Betrachtungsweise genügend gewichtig und schutzbedürftig sein (BAG vom 25.01.1994, a.a.O.; vom 08.05.2001, a.a.O.; Arbeitsgericht Köln vom 19.07.2007 - 22 Ca 2074/07 - NZA - RR 2008, 49 ff. zu § 28 TVÖD).

  • ArbG Köln, 19.07.2007 - 22 Ca 2074/07

    Sonderurlaub; Ermessen, TVöD

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 50 Abs. 2 BAT, der nahezu wortgleich vom Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeht, liegt jedenfalls dann ein wichtiger Grund vor, wenn ein persönliches Interesse des Arbeitnehmers auch bei objektiver Betrachtungsweise hinreichend gewichtig und schutzwürdig ist (vgl. BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - AP BAT O § 50 Nr. 1).

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 50 Abs. 2 BAT, der nahezu wortgleich vom Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeht, liegt jedenfalls dann ein wichtiger Grund vor, wenn ein persönliches Interesse des Arbeitnehmers auch bei objektiver Betrachtungsweise hinreichend gewichtig und schutzwürdig ist ( vgl. BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - AP BATO § 50 Nr. 1 ).

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