Rechtsprechung
BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Tarifvertragliche Öffnungsklausel - Jahresabschlussvergütung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - Tarifsperre
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG §§ 50 77 Abs. 3; TVG § 1; ZPO § 293
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 77 Abs. 3, § 50; TVG § 1; ZPO § 293
Betriebsvereinbarung über Jahresabschlussvergütungen - Auslegung einer tarifvertraglichen Öffnungsklausel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 13.07.1999 - 18 Ca 1393/99
- LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
- BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
Papierfundstellen
- BAGE 97, 44
- ZIP 2001, 1253
- MDR 2001, 946
- NZA 2001, 903
- BB 2001, 1532
- BB 2001, 1534
- DB 2001, 2100
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Berlin, 07.01.2000 - 8 Sa 2039/99
Arbeitsentgelt: Jahresabschlussvergütung - Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung …
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
1 AZR 233/00 8 Sa 2039/99.Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 7. Januar 2000 - 8 Sa 2039/99 - aufgehoben.
- BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89
Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
Solche Zwecke kommen regelmäßig in Bestimmungen zum Ausdruck, nach denen der Arbeitnehmer innerhalb des Bezugszeitraums eine Mindestzeit dem Betrieb angehört haben oder am Ende des Bezugszeitraums noch in einem Arbeitsverhältnis stehen muß (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - BAGE 66, 169, zu II 2 d der Gründe). - BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98
Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche …
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebsparteien ausgehöhlt werden können (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, zu B II 2 der Gründe; 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89, zu I 1 der Gründe).
- BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 531/83
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
Zu Unrecht hat sich das Landesarbeitsgericht zur Begründung seiner Auffassung auf die Entscheidung des Fünften Senats vom 5. Dezember 1984 (- 5 AZR 531/83 -) berufen. - BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94
Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und …
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
Dementsprechend hat die Beklagte auch nach 1995 Zahlungen entsprechend der Betriebsvereinbarung erbracht (vgl. BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - AP BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 54, zu II B 1 der Gründe). - BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95
Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00
Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebsparteien ausgehöhlt werden können (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, zu B II 2 der Gründe; 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89, zu I 1 der Gründe).
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23
Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende …
Lässt die Tarifnorm jedoch die Erfüllung des tariflichen Anspruchs durch eine betrieblich geregelte Urlaubsgeldzahlung zu, liegt darin auch eine Gestattung, eine übertarifliche Leistung durch eine Betriebsvereinbarung zu regeln (vgl. zu ähnlichen Anrechnungsregelungen bereits BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 1 a cc der Gründe, BAGE 103, 187; 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 97, 44) .Die Norm beschränkt ihren Anwendungsbereich schon ihrem Wortlaut nach nicht auf betriebliche Regelungen, die vor Inkrafttreten des TV Urlaubsgeld Grundlage für die Gewährung von Urlaubsgeld waren (vgl. zu diesem Aspekt BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 97, 44) .
- BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17
Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung
Der Kläger hat insoweit keine Umstände vorgetragen, die Zweifel an der wirksamen Entstehung der Rechtsnorm begründen (vgl. dazu auch BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - zu I 3 der Gründe, BAGE 97, 44) . - BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip
Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebspartner ausgehöhlt werden können (st. Rspr. des BAG, vgl. etwa 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 49 mwN).Die Zulassung muß im Tarifvertrag nur deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244, 254; vgl. auch BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 49 ff.).
Aus der in den Manteltarifverträgen 1989, 1993 und 1998 jeweils unverändert gebliebenen Anrechnungsbestimmung in § 12 C folgt aber mit der erforderlichen Eindeutigkeit, daß der Abschluß von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Sonderleistungen erlaubt ist (vgl. zu einer ähnlichen tariflichen Anrechnungsregelung BAG 20. Februar 2001- 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44).
Eines gesonderten Vortrags der Parteien zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bedurfte es daher in vorliegendem Urteilsverfahren nicht (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 48).
- BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01
Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die Ausbildungszeit
Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebspartner ausgehöhlt werden können (st. Rspr. BAG, vgl. etwa 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 49 mwN; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - DB 2003, 455). - LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16
Kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen nach …
Etwas anderes gilt nur, wenn Umstände vorliegen oder von der Gegenseite behauptet werden, die Zweifel an einer wirksamen Entstehung begründen (BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00).Dieses anlasslose Bestreiten hätte eine weitere Darlegungslast der Beklagten zur Rechtswirksamkeit der Betriebsvereinbarung nicht begründen können, siehe oben (BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00).
- BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03
Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge
Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats kann hier mangels gegenteiligen Vortrags der Parteien unterstellt werden (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44 ff.). - BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06
Ablösende Betriebsvereinbarung
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Umstände vorliegen oder von der Gegenseite behauptet worden sind, die Zweifel an der wirksamen Entstehung begründen (BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, zu I 3 der Gründe). - LAG Düsseldorf, 10.01.2018 - 4 Sa 449/17
Vergütungspflicht von Umkleidezeiten
d.Die Tarifparteien haben die Macht, ihre Regelungskompetenz durch Öffnungsklauseln an die Betriebsparteien zu delegieren (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00, Rn. 56 - juris;… BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86, Rn. 24 - juris). - BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 826/06
Wirksamkeit der Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
Da die Zuständigkeit des Organs, das "für den Betriebsrat" sowohl die BV 1974 als auch die BV 1980 abgeschlossen hat, von keiner der Parteien bestritten worden ist und sich Zweifel insoweit nicht aufdrängen, kann von ihr - im Urteilsverfahren - ausgegangen werden (vgl. BAG 20. Februar 2001 -1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, zu I 3 der Gründe). - BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21
Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung
Weitere Zweifel an ihrer normativen Geltung konnten sich entgegen der Annahme des Klägers unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2001 (- 1 AZR 233/00 - zu I 2 der Gründe, BAGE 97, 44) nicht nur aus der ggf. fehlenden Zuständigkeit, sondern jedenfalls hinsichtlich der unzureichenden Form und eines unzureichenden Willens zur normativen Regelung daraus ergeben, dass die VO 1995 - anders als die VO 1988 - soweit ersichtlich nicht von einer ausdrücklichen bezugnehmenden Betriebsvereinbarung wie der BV 1988 begleitet worden war. - BAG, 23.06.2009 - 1 AZR 214/08
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
- BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 114/07
Kündigung einer Betriebsvereinbarung
- LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 7 TaBV 56/13
Unkündbarkeitsregelung in Betriebsvereinbarung unwirksam
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 1169/17
Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer …
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 520/17
Darlegungslast des Betriebserwerbers für den wirksamen Abschluss einer …
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 517/17
1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer …
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 516/17
1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer …
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 514/17
- BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 52/02
Tarifvorbehalt
- BAG, 23.06.2009 - 1 AZR 215/08
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
- LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 515/17
1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer …
- BAG, 29.01.2002 - 1 AZR 267/01
Rückwirkende Tariföffnung
- LAG München, 22.11.2005 - 8 Sa 265/05
Tarifvertragliche Öffnungsklausel
- LAG München, 08.02.2018 - 2 Sa 223/17
Tarifvertraglicher Anspruch des Leiharbeitnehmers auf Übernahme durch den …
- LAG Baden-Württemberg, 07.12.2007 - 20 TaBV 7/06
Tarifvertragswidrige Betriebsvereinbarung
- BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 876/06
Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
- BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 955/06
Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
- LAG Hessen, 24.04.2008 - 9 TaBV 296/07
Öffnungsklausel
- LAG Hessen, 07.09.2009 - 17 Sa 489/09
Auslegung von § 2 Nr 1 ETV 2006 DGB Rechtsschutz GmbH - Anspruch auf …
- ArbG Dortmund, 03.11.2020 - 5 Ca 565/20