Rechtsprechung
   BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorgezogene Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden I. Berechnung nach allgemeinen betriebsrentenrechtlichen Regeln - Auswirkungen einer Teilzeitbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft Ausgeschiedenen; Teilrentenberechnung nach § 2 Abs. 5 BetrAVG bei vereinbarter Berücksichtigung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kürzung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kürzung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 98, 212
  • BAGE 98, 213
  • ZIP 2002, 493
  • BB 2002, 997
  • DB 2002, 588
  • NZA 2002, 672



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Wird zitiert von ... (43)  

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05  

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Beide Regelungen verlangen in einem ersten Schritt die Ermittlung der fiktiven gesetzlichen Vollrente (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    Es verlängert sich nämlich die potentielle Dauer der Zahlung, das Risiko, dass der Arbeitnehmer die Zahlung tatsächlich in Anspruch nimmt erhöht sich und es entstehen dem Arbeitgeber zudem Zinsverluste (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    (3) Dem zweiten Aspekt ist durch einen versicherungsmathematischen Abschlag Rechnung zu tragen, soweit die Leistungsordnung einen solchen vorsieht (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 517/02  

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Dem entgegenstehende Regelungen sind unwirksam, es sei denn, sie finden sich in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag (§ 17 Abs. 3 BetrAVG; Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, ua. 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212 und - 3 AZR 681/00 - BAGE 98, 234).

    Ebenso wie in den bisherigen Senatsentscheidungen (23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23 = SAE 2002, 33 mit Anm. Eichenhofer = BB 2001, 2425 mit Anm. Grabner und Bode; Besprechungsaufsätze von Höfer DB 2001, 2045 und Berenz DB 2001, 2346; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212 = AP BetrAVG § 6 Nr. 27 mit Anm. Höfer = DB 2002, 588 mit Anm. Grabner und May = RdA 2002, 311 mit Anm. Steinmeyer = EWiR 2002, 843 [Schumann]; 21. August 2001 - 3 AZR 649/00 - BAGE 98, 344; 28. Mai 2002 - 3 AZR 358/01 - BAGE 101, 163; 18. März 2003 - 3 AZR 221/02 - EzA BetrAVG § 2 Nr. 19 = DB 2003, 2794 = BB 2003, 2625) kann auch im vorliegenden Fall der vorgezogene Rentenanspruch (§ 6 BetrAVG) des mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft vorzeitig ausgeschiedenen Klägers in zwei Rechenschritten festgestellt werden:.

    Auf diesem Weg ließe es sich auch vermeiden, dass es bei untypischen Zusagen zu Ergebnissen kommt, die mit den Grundwertungen des Betriebsrentengesetzes in Widerspruch stehen (vgl. dazu BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, 219 f., zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04  

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Der Senat hat seine Rechtsprechung zu den §§ 2, 6 BetrAVG mit Urteil vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe) geändert und dies mehrfach bestätigt (vgl. ua. 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, 216 ff.; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28, zu III 1 der Gründe).
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