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   BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99   

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BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99 (https://dejure.org/2001,2027)
BAG, Entscheidung vom 01.08.2001 - 4 AZR 388/99 (https://dejure.org/2001,2027)
BAG, Entscheidung vom 01. August 2001 - 4 AZR 388/99 (https://dejure.org/2001,2027)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    TVG § 3 Abs. 2; ; BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 77 Abs. 4; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 264 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung; Betriebsnorm; vorübergehende Arbeitszeitverkürzung durch Betriebsvereinbarung; Gleichstellungsklausel; Hilfsantrag in der Revisionsinstanz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 3 Abs. 2; BetrVG § 77 Abs. 3, Abs. 4, § 87 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 264 Nr. 2
    Anerkennung einer tariflichen Regelung (hier: Beschäftigungssicherungstarifvertrag) als Betriebsnorm - Notwendige Merkmale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 303
  • MDR 2002, 37
  • DB 2001, 2609
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99
    Zum einen ist die Klägerin jedenfalls in zweiter Instanz nicht gezwungen, zu bezifferter Leistungsklage überzugehen, wenn diese nachträglich möglich wird (BGH 15. November 1977 - VI ZR 101/76 - NJW 1978, 210; BAG 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306, 308).
  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93

    Betriebsvereinbarung über die Durchführung von Kurzarbeit; tarifvertragliche

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99
    c) Hinsichtlich der tariflichen Ansagefrist gilt, daß eine ohne Beachtung der Ankündigungsfrist abgeschlossene Betriebsvereinbarung teilnichtig wäre, also hier lediglich ab 9. April 1998 wirksam wäre (vgl. BAG 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 2, zu II 2 b, 3 der Gründe).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 4/00

    Betriebsverfassungsrechtlicher Zuordnungstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99
    Ob das Schreiben der Beklagten vom 24. März 1998 nebst Anlage hierzu und das in derselben Urkunde erklärte Einverständnis des Betriebsrats mit dieser Regelung eine förmliche Betriebsvereinbarung darstellt (vgl. zur Schriftform und Einheitlichkeit der Urkunde: BAG 24. Januar 2001 - 4 ABR 4/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen), ist noch vom Landesarbeitsgericht zu klären.
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99
    Zum einen ist die Klägerin jedenfalls in zweiter Instanz nicht gezwungen, zu bezifferter Leistungsklage überzugehen, wenn diese nachträglich möglich wird (BGH 15. November 1977 - VI ZR 101/76 - NJW 1978, 210; BAG 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306, 308).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99
    Insoweit können die Bezugnahmen im Arbeitsvertrag als Gleichstellungsabrede zu verstehen sein, mit der gleiche, nämlich die einschlägigen tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen zwischen dem tarifgebundenen Arbeitgeber und den Arbeitnehmern ohne Rücksicht auf deren Tarifgebundenheit geschaffen werden sollen (vgl. Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - NZA 2001, 510).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.1999 - 10 Sa 82/98

    Streit zwischen einer Arbeitnehmerin (Diätassistentin) und dem Arbeitgeber über

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. April 1999 - 10 Sa 82/98 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Offenburg, vom 23. Juli 1998 - 10 Ca 111/98 - zurückgewiesen hat.
  • BGH, 23.06.1988 - IX ZR 172/87

    Aufnahme des Rechtsstreits auf Festsstellung des Bestehens eines

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99
    Es bleibt deshalb dahingestellt, ob ein (hilfsweiser) Übergang vom Feststellungs- und Zahlungsantrag erstmals in der Revision rechtlich möglich ist (vgl. dazu BGH 23. Juli 1988 - IX ZR 172/87 - BGHZ 105, 34).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 438/99

    Vorübergehende Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 5

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99
    Der Senat hat für den Firmentarifvertrag zur sozialverträglichen Gestaltung personeller Maßnahmen im Bildungszentrum Berlin vom 4. März 1998, der in teilweiser Abänderung des Firmenmanteltarifvertrages die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38, 5 Stunden vorübergehend zur Beschäftigungssicherung durch eine besondere regelmäßige Arbeitszeit von 30, 5 Stunden bei Teillohnausgleich und partiellem Schutz gegen betriebsbedingte Kündigungen während der Laufzeit des betriebsbezogenen Tarifvertrages herabgesetzt hat, als wirksam angesehen (25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - EzA TVG § 1 Arbeitszeit Nr. 1).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99
    Das gilt auch für den Fall der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit (BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 69/87 - BAGE 61, 57, 62).
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 159/09

    Tariflicher Zustimmungsvorbehalt für Outsourcing-Maßnahmen

    Ohne normativen Regelungsgehalt handelt es sich nicht um eine Rechtsnorm iSd. § 4 Abs. 1 Satz 2 TVG (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 388/99 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 98, 303) .

    Mit der Festlegung des Zustimmungsvorbehalts wird nur das Verhältnis zwischen den Tarifvertragsparteien geregelt (vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 388/99 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 98, 303) .

  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 68/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches

    (1) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts liegen mit den Vereinbarungen in Nr. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Entgelt-TV keine Betriebsnormen (vgl. zur Definition der Betriebsnormen BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 33; 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 24 ff., BAGE 137, 45; 1. August 2001 - 4 AZR 388/99 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 98, 303) vor, so dass sich die von der Beklagten unter Heranziehung der Entscheidung des Ersten Senats vom 19. Januar 2010 (- 1 ABR 62/08 - BAGE 133, 69) aufgeworfene Frage der Zulässigkeit einer Verknüpfung einer Betriebsnorm mit einer Inhaltsnorm nicht stellt.
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 514/10

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

    Dies wäre dann anzunehmen, wenn das Ob und Wie der Zurückführung offen wäre (vgl. zur Herabsetzung von Arbeitszeit: BAG 1. August 2001 - 4 AZR 388/99 - BAGE 98, 303 = AP TVG § 3 Betriebsnormen Nr. 5 = EzA TVG § 1 Betriebsnorm Nr. 2) .
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 105/09

    Tarifliche Öffnungsklausel - Zustimmungsvorbehalt zu einer abweichenden

    Sie betrifft allein das Rechtsverhältnis zwischen ihnen und begründet eine schuldrechtliche Verhaltens- und Verhandlungspflicht hinsichtlich der Einhaltung des tarifvertraglich geregelten Verfahrens zur Gewährung einer Abweichung vom tariflichen Normalstandard (ähnlich BAG 1. August 2001 - 4 AZR 388/99 - zu I 2 c bb der Gründe aE, BAGE 98, 303, zur tariflichen Erlaubnis für einen Arbeitgeber, eine Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit mit Zustimmung der Gewerkschaft vorzunehmen) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.01.2009 - 4 Sa 269/08

    Tarifvertrag, Betriebsnorm, Nachwirkung, Outsourcing, Verbot, Unterlassung,

    Bedarf eine Tarifbestimmung ihrerseits der Ausfüllung durch die Tarifvertragsparteien, so fehlt ihr insoweit der normative Charakter (BAG, Urteil vom 01.08.2001 - 4 AZR 388/99 - zitiert nach JURIS, Rn. 34).

    (4.) Die Berufungskammer verkennt im Übrigen nicht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch Firmentarifverträge zur Beschäftigungssicherung durch Arbeitszeitverringerung gegen Lohnverringerung und Kündigungsschutz Betriebsnormen darstellen können (BAG, Urteil vom 01.08.2001 - 4 AZR 388/99 - zitiert nach JURIS, Rn. 34).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 15 Sa 1415/17

    Verkürzung der Arbeitszeit für 30 Monate durch Betriebsvereinbarung -

    Es fehlt an jeglicher beidseitigen Tarifgebundenheit, denn die Beklagte ist weder Mitglied in einem Arbeitgeberverband noch hat sie Firmentarifverträge (vgl. dazu BAG 01.08.2001 - 4 AZR 388/99 - juris Rn 34) abgeschlossen.

    Das BAG hält solchen Weg prinzipiell für möglich (BAG 1, 8.2001 - 4 AZR 388/99 - juris Rn 36).

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 707/07

    Verkürzung der Arbeitszeit durch Dienstvereinbarung

    Dabei wird die Angemessenheit der Regelung durch ihren vorübergehenden Charakter und die Kompensation in Form des Ausschlusses betriebsbedingter Beendigungskündigungen unterstrichen (vgl. zu früheren Fällen BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - BAGE 96, 168, 176 f.; 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00 - BAGE 98, 175; 1. August 2001 - 4 AZR 388/99 - BAGE 98, 303).
  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches

    (1) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts liegen mit den Vereinbarungen in Nr. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Entgelt-TV keine Betriebsnormen (vgl. zur Definition der Betriebsnormen BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 33; 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 24 ff., BAGE 137, 45; 1. August 2001 - 4 AZR 388/99 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 98, 303) vor, so dass sich die von der Beklagten unter Heranziehung der Entscheidung des Ersten Senats vom 19. Januar 2010 (- 1 ABR 62/08 - BAGE 133, 69) aufgeworfene Frage der Zulässigkeit einer Verknüpfung einer Betriebsnorm mit einer Inhaltsnorm nicht stellt.
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2014 - 10 Sa 605/14

    Ehemaliger Mitarbeiter fordert Sanierungsbeiträge zurück

    Ohne normativen Regelungsgehalt handelt es sich nicht um eine Rechtsnorm i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 2 TVG (BAG, Urteil vom 01.08.2001 - 4 AZR 388/99 -, juris, Rn. 34).
  • LAG München, 26.11.2013 - 6 Sa 587/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Eine Betriebsnorm enthält eine normative Regelung dar, die eine über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausgehende unmittelbare und zwingende Geltung auch gegenüber den Arbeitnehmern beansprucht (BAG v. 26.1.2011 - 4 AZR 159/09, NZA 2011, 808, unter Rz. 28; BAG v. 1.8.2001 - 4 AZR 388/99, DB 2001, 2609, unter I. 2. c. bb.
  • LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09

    Informationspflichten der Arbeitgeberin bei personeller Maßnahme; unbegründeter

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 5 Sa 156/05

    Keine erhöhte Pflichtstundenzahl bei Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 841/07

    Verkürzung der Arbeitszeit durch Dienstvereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 12 (13) Sa 1262/05

    Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, Stundung des Monatslohns

  • SG Nordhausen, 31.08.2021 - S 18 AL 1396/20

    Kurzarbeitergeldanspruch - rechtmäßige Anordnung der Kurzarbeit durch Arbeitgeber

  • LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09

    Informationspflichten der Arbeitgeberin bei personellen Maßnahmen; unbegründeter

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