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   BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00   

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https://dejure.org/2001,132
BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00 (https://dejure.org/2001,132)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2001 - 4 AZR 332/00 (https://dejure.org/2001,132)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 (https://dejure.org/2001,132)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach Betriebsübergang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dynamische Verweisung - Firmentarifvertrag - Flächentarifvertrag - Verbandstarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebsübergang - Beiderseitige Tarifgebundenheit

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; TVG § 3; ; TVG § 4; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dynamische Verweisung in einem Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach unstreitigem Betriebsübergang; Anspruch auf Gehaltserhöhungen des im Firmentarifvertrag in Bezug genommenen gebietsfremden Gehaltstarifvertrages in der jeweiligen Fassung nach Übergang des ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; TVG §§ 3, 4; ZPO § 256
    Dynamische Verweisung auf Flächentarifverträge in einem Firmentarifvertrag: Kein Anspruch auf Anwendung von Tarifänderungen nach Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anwendung eines auf den Flächentarifvertrag verweisenden Firmentarifvertrags nach Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anwendung eines auf den Flächentarifvertrag verweisenden Firmentarifvertrags nach Betriebsübergang

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Keine Sonderrechte für nicht organisierte Arbeitnehmer // Tariflohn nach Betriebsverkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 10
  • NJW 2002, 1446 (Ls.)
  • ZIP 2002, 721
  • NZA 2002 , 513
  • NZA 2002, 513
  • NJ 2002, 275
  • BB 2002, 1201
  • DB 2002, 431
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Spätere Änderungen der im Firmentarifvertrag in Bezug genommenen Verbandstarifverträge sind unbeachtlich (Bestätigung Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen ).

    Dies hat der Senat im einzelnen in seinem Urteil vom 20. Juni 2001 (- 4 AZR 295/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen ) begründet.

    Verändert sich nach dem Betriebsübergang die Tarifnorm, deren Regelung in das Arbeitsverhältnis übergegangen ist, so nimmt die übergegangene Regelung hieran nicht mehr teil (Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - zVv.).

    Ein Anspruch auf Teilhabe an der dynamischen Fortentwicklung der Tarifregelung oder eine dynamische Verweisung läßt sich weder aus der genannten Richtlinie noch aus § 613 a Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 BGB ableiten, sondern nur das Regelungsziel "Wahrung" der Arbeitnehmeransprüche (Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - zVv.).

    (6) Das hat der Senat in seinem Urteil vom 20. Juni 2001 (- 4 AZR 295/00 - zVv.) ausgeführt.

  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 666/98

    Blankettverweisung in nachwirkendem Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    In seiner Entscheidung vom 24. November 1999 (- 4 AZR 666/98 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 34) hat der Senat im Falle einer dynamischen Verweisung auf eine gesetzliche Berechnungsgröße bereits entschieden, daß sich die Nachwirkung einer Tarifregelung inhaltlich darauf beschränkt, daß der Zustand bis zum Abschluß einer anderen Abmachung erhalten bleibt, der bei Beendigung des Tarifvertrags bestanden hat.

    Ebenso wie das Einfrieren der bei der Kündigung des Tarifvertrages bestehenden Situation der Überbrückungsfunktion der Nachwirkung entspricht (Senat 24. November 1999 - 4 AZR 666/98 - aaO), entspricht das Einfrieren der im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Situation der Rechtserhaltungsfunktion des § 613 a BGB (vgl. Heinze FS Schaub S 275, 282).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. November 1999 (- 4 AZR 666/98 - aaO) grundsätzlich ausgeführt, daß die in Bezug genommenen Tarifnormen in der bei Ablauf der Verweisungsnorm geltenden Fassung weiter gelten, selbst wenn die in Bezug genommenen Tarifnormen geändert werden, ohne dies allein auf eine dynamische gesetzliche Verweisung zu beschränken.

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 17. Mai 2000 (- 4 AZR 363/99 - DB 2001, 654, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt.

    Auch im Rahmen der Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG haben die Tarifvertragsnormen keine zwingende Wirkung mehr; eine Änderung der bisherigen Tarifnorm auch durch einzelvertragliche Abrede ist möglich, bis zu einer solchen Änderung wird der bisherige materielle Inhalt der Arbeitsbedingungen erhalten, soweit diese tarifvertraglich gegolten haben (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - DB 2001, 654, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Aber auch für den Fall einer Verweisung auf eine dynamische tarifliche Bestimmung hat der Senat entschieden, daß die Nachwirkungen gem. § 4 Abs. 5 TVG statisch sind und weder Änderungen des Verweisungstarifvertrages noch des Bezugstarifvertrages erfassen, die im Nachwirkungszeitraum eintreten; dies gilt auch dann, wenn die nachwirkende Tarifnorm auf eine fremde Tarifnorm verweist, die während der Zeit der Nachwirkung inhaltlich geändert wird (vgl. Senat 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - DB 2001, 654, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00

    Betriebsübergang; Betriebsvereinbarung als ablösende Regelung

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Diese Regelung setzt eine sachlich kongruente Regelung durch die unmittelbare und zwingende Geltung des anderen Tarifvertrags bzw. der anderen Betriebsvereinbarung voraus (Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - zVv.; vgl. Senat 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - zVv.).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Diese Regelung setzt eine sachlich kongruente Regelung durch die unmittelbare und zwingende Geltung des anderen Tarifvertrags bzw. der anderen Betriebsvereinbarung voraus (Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - zVv.; vgl. Senat 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - zVv.).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    aa) Das Landesarbeitsgericht ist ersichtlich von der durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Regel über die Auslegung einzelvertraglicher Bezugnahmeklauseln ausgegangen (vgl. dazu nur Senat 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97 mwN).
  • BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Sie ersetzt lediglich die fehlende Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der tarifschließenden Gewerkschaft und stellt ihn so, als wäre er tarifgebunden (BAG 4. August 1999 - 5 AZR 642/98 - BAGE 92, 171; Löwisch/Rieble FS Schaub S 457, 467).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42) umfaßt die Rechtssetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien grundsätzlich auch das Recht, auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht.
  • BAG, 27.07.1956 - 1 AZR 430/54

    Tarifvertrag: Auslegung von Verweisungsklauseln

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Ob ein Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, kann Gegenstand einer Feststellungklage sein (vgl. zB BAG 30. Juli 1992 - 6 AZR 12/92 - ZTR 1992, 510; Senat 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330, 332; BAG 27. Juli 1956 - 1 AZR 430/54 - BAGE 3, 303, 305).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
    Ob ein Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, kann Gegenstand einer Feststellungklage sein (vgl. zB BAG 30. Juli 1992 - 6 AZR 12/92 - ZTR 1992, 510; Senat 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330, 332; BAG 27. Juli 1956 - 1 AZR 430/54 - BAGE 3, 303, 305).
  • LAG Berlin, 18.01.2000 - 5 Sa 2240/99

    Tarifvertrag: Firmentarifvertrag - Fortgeltung bei Betriebsübergang

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 12/92

    Zulässigkeit der Sprungrevision - Anwendungsbereich des Tarifvertrags Nr. 401a

  • BAG, 13.09.1994 - 3 AZR 148/94

    Rückwirkender Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 309/84

    Betriebsübergang - Tarifvertrag - Bindungswirkung - Bindungdes Erwerbers an den

  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Die durch die Verweisungsklausel bewirkte Erstreckung der Tarifgebundenheit auf die nichtorganisierten Arbeitnehmer ist zwar gelegentlich auch am Beispiel der Mitgliedschaft in der tarifschließenden Gewerkschaft illustriert worden (vgl. zB Senat 20. Februar 2002 - 4 AZR 524/00 - 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 23).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Soweit der Senat dies zuletzt in der Entscheidung vom 29. August 2001 (- 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 21 f.) anders gesehen hat, wird an dieser Auffassung nicht festgehalten.

    Dementsprechend wird in Teilen der Literatur für den Normalfall der Ablauf der Jahresfrist mit dem Eintritt der Nachwirkung gleichgesetzt (HWK/Willemsen/Müller-Bonanni 3. Aufl. BGB § 613a Rn. 263a; anders noch Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 22).

    Eine Sperrfrist gilt in diesem Fall für das Arbeitsverhältnis nach dem Betriebsübergang nicht (Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 19; 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314, 318; Wiedemann/Oetker 7. Aufl. § 3 Rn. 258; Soergel/Raab BGB 12. Aufl. § 613a Rn. 135).

    Werden diese Normen nachträglich verändert, wirkt sich diese Veränderung nicht auf den Inhalt der übergegangenen Normen aus (Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 19).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Durch sie wird auch im Falle eines durch einen Betriebsübergang eintretenden Wegfalls der Tarifgebundenheit der übernommene nichtorganisierte Arbeitnehmer nur so gestellt, als wäre er tarifgebunden (Senat 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - BAGE 103, 141; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10).
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