Rechtsprechung
   BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Dynamische Verweisung auf einschlägige Tarifverträge in Vertragstexten des tarifgebundenen Arbeitgebers: typischerweise Gleichstellungsabrede - Auslegungsgrundsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn; Tarifrecht; Arbeitsvertragsrecht - Feststellungsklage; dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag; Gleichstellungsabrede; Teilnahme an Tarifentwicklung nach Verbandsaustritt des Arbeitgebers

mehr
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Individualvertragliche Bezugnahmeklausel auf Tarifvertrag bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Auslegung einer dynamischen Bezugnahme auf einschlägige Tarifverträge in von tarifgebundenem Arbeitgeber vorformulierten Verträgen als Gleichstellungsabrede

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nach Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Nur Gewerkschaftsmitglieder bekommen mehr Lohn

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nach Verbandsaustritt

Besprechungen u.ä. (2)

  • klemmpartner.de (Kurzanmerkung)

    Bezugnahme auf einen Tarifvertrag

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung einer dynamischen Bezugnahme auf einschlägige Tarifverträge in von tarifgebundenem Arbeitgeber vorformulierten Verträgen als Gleichstellungsabrede

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 99, 120
  • ZIP 2002, 999
  • BB 2001, 1264
  • BB 2002, 1264
  • DB 2002, 1005
  • NZA 2002, 634



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Wird zitiert von ... (177)  

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02  

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    b) Die Bezugnahmeklausel in § 2 des Arbeitsvertrags hat entgegen der Annahme der Beklagten rechtsbegründende (konstitutive) Bedeutung (vgl. Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 129).

    Der Senat hat durch Urteil vom 26. September 2001 (- 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120) in einem hinsichtlich der entscheidungserheblichen Umstände ebenso gelagerten Fall entschieden, daß eine dynamische Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge in einem vom tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Vertrag typischerweise eine Gleichstellungsabrede ist.

    Wenn keine entgegenstehenden Anhaltspunkte vorliegen, muß der Arbeitnehmer davon ausgehen, daß eine Bezugnahmeklausel, die von der Arbeitgeberseite angeboten wird, als Gleichstellungsabrede gemeint ist (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120).

    Denn es ist fernliegend anzunehmen, daß ein - tarifgebundener - Arbeitgeber, der die Bezugnahmeklausel mit dem Ziel der Gleichstellung vereinbart, damit eine Anwendung von Tarifverträgen begründen will, die über deren normative Geltung auf Grund der beiderseitigen Tarifgebundenheit hinausreicht (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 126, 127).

    Da bei der Auslegung eines solchen Vertrages ebenso wie bei der Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen die Interessenlage der Vertragspartner zu berücksichtigen ist (vgl. dazu die bei Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Gesetz 9. Aufl. § 5 Rn. 14 nachgewiesene Rechtsprechung des BGH), bei der Bezugnahmeklausel also die vom Senat ausführlich dargelegte Interessenlage - unter Berücksichtigung der soziotypischen Ausgangslage - bei Vertragsschluß (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120), können Zweifel an der Auslegung einer Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifregelungen in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag als Gleichstellungsabrede nicht als berechtigt anerkannt werden.

    Letzteres ist der Standpunkt des Klägers und des Landesarbeitsgerichts, die für diesen anführen, der Arbeitgeber, dessen Vertragswille die auf die Dauer seiner Tarifgebundenheit begrenzte dynamische Tarifanwendung sei, habe die Möglichkeit, dies im Vertrag auszudrücken (ebenso zB wiederum Thüsing Anmerkung zu der Entscheidung des Senats vom 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21 unter I der Anmerkung).

    Daran ist zwar zutreffend, daß die Bezugnahmeklausel auch in einem Arbeitsvertrag tarifgebundener Parteien konstitutive Bedeutung hat (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120).

    Hinsichtlich der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers trifft die Gleichstellungsabrede keine ersetzende Regelung (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 129).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04  

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Diese Auslegungsregel hat der Senat - wenn auch nicht immer mit den zuletzt gezogenen Konsequenzen - seit langem und wiederholt angewandt (ua. 14. Februar 1973 - 4 AZR 176/72 - BAGE 25, 34; 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22; 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9; 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120; 20. Februar 2002 - 4 AZR 123/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 20; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9; 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 34 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 29, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Er hat sie in Auseinandersetzung mit abweichenden Auffassungen ausführlich begründet und verteidigt (26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - aaO; 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284; 27. November 2002 - 4 AZR 540/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 29) .

    Der Senat hat Bezugnahmeklauseln mit Formulierungen wie in § 2 des Arbeitsvertrages auch wiederholt als Gleichstellungsabrede ausgelegt (zB 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120; 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05  

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, aber zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 123 f.).

    Der Gleichstellungszweck der Klausel konnte gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrages nur statisch weitergalten (vgl. nur Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40, 42 f.; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, 278 ff.; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 125; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 ff., jeweils mwN).

    Es besteht deshalb auch keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, die Reichweite seiner eigenen Willenserklärung durch eine Nachfrage beim Arbeitgeber hinsichtlich dessen Tarifgebundenheit zu ermitteln (so noch Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 128).

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