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   BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00   

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BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00 (https://dejure.org/2001,1793)
BAG, Entscheidung vom 30.10.2001 - 9 AZR 426/00 (https://dejure.org/2001,1793)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00 (https://dejure.org/2001,1793)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für Arbeiter der Länder (MTArbL) § 55 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderurlaub für Arbeiter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 274
  • MDR 2002, 829
  • BB 2002, 1104
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91

    Unbezahlter Sonderurlaub: wichtiger Grund - Aufnahme eines Studiums - Erreichen

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00
    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits zu der wortgleichen Vorschrift des § 50 Abs. 2 BAT entschieden hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch nach § 55 Abs. 2 MTArbL über den Antrag des Arbeiters nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 1 BGB zu entscheiden (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362; 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16; zuletzt Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - ZTR 2002, 33), sofern der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund hat, der Arbeit für die Dauer des gewünschten Sonderurlaubs fernzubleiben und die betrieblichen oder dienstlichen Verhältnisse seine Abwesenheit gestatten.

    Der Antragsgrund muß auch bei objektiver Betrachtung genügend gewichtig sein, der Arbeit fernzubleiben (BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO; Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - aaO).

    b) Der Senat hat die Aufnahme eines Studiums bereits als einen wichtigen Grund zur Erteilung des Sonderurlaubs beurteilt (Senat 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO).

    (1) Die betrieblichen Verhältnisse gestatten den Sonderurlaub insbesondere dann, wenn der Ausfall des beurlaubten Arbeitnehmers durch die befristete Einstellung einer Ersatzkraft ausgeglichen werden kann (BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO).

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88

    Voraussetzungen für die Erteilung unbezahlten Sonderurlaubs nach § 50 Abs. 2 BAT

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00
    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits zu der wortgleichen Vorschrift des § 50 Abs. 2 BAT entschieden hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch nach § 55 Abs. 2 MTArbL über den Antrag des Arbeiters nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 1 BGB zu entscheiden (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362; 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16; zuletzt Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - ZTR 2002, 33), sofern der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund hat, der Arbeit für die Dauer des gewünschten Sonderurlaubs fernzubleiben und die betrieblichen oder dienstlichen Verhältnisse seine Abwesenheit gestatten.

    Das erfordert eine faire Analyse und Bewertung der Interessen beider Teile durch den Arbeitgeber (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - aaO).

    Dabei sind die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers durch das Tatsachengericht wie auch die Entscheidung des bestätigenden Tatsachengerichts nur eingeschränkt überprüfbar, nämlich dahin, ob der Rechtsbegriff billigen Ermessens verkannt, der äußere Ermessensrahmen überschritten, innere Ermessensfehler begangen, unsachliche Erwägungen zugrunde gelegt oder wesentlicher Tatsachenstoff außer acht gelassen worden ist (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - aaO; BGH 24. Juni 1991 - II ZR 268/90 - NJW-RR 1991, 1248 mwN).

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 179/00

    Sonderurlaub für Angestellte

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00
    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits zu der wortgleichen Vorschrift des § 50 Abs. 2 BAT entschieden hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch nach § 55 Abs. 2 MTArbL über den Antrag des Arbeiters nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 1 BGB zu entscheiden (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362; 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - AP BAT § 50 Nr. 16; zuletzt Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - ZTR 2002, 33), sofern der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund hat, der Arbeit für die Dauer des gewünschten Sonderurlaubs fernzubleiben und die betrieblichen oder dienstlichen Verhältnisse seine Abwesenheit gestatten.

    Der Antragsgrund muß auch bei objektiver Betrachtung genügend gewichtig sein, der Arbeit fernzubleiben (BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 540/91 - aaO; Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 179/00 - aaO).

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00
    Die Prüfung der angemessenen Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen ist in erster Linie Aufgabe der Tatsachengerichte, die dazu die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abzuwägen und die hierfür erforderlichen Feststellungen zu treffen haben (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 45 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 16).
  • BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90

    Grundsätze der Festsetzung von Beiratsvergütungen - Handlungsmöglichkeiten bei

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00
    Dabei sind die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers durch das Tatsachengericht wie auch die Entscheidung des bestätigenden Tatsachengerichts nur eingeschränkt überprüfbar, nämlich dahin, ob der Rechtsbegriff billigen Ermessens verkannt, der äußere Ermessensrahmen überschritten, innere Ermessensfehler begangen, unsachliche Erwägungen zugrunde gelegt oder wesentlicher Tatsachenstoff außer acht gelassen worden ist (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 251/88 - aaO; BGH 24. Juni 1991 - II ZR 268/90 - NJW-RR 1991, 1248 mwN).
  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 589/84

    Anspruch auf Fortzahlung eines ungekürzten Essenzuschusses - Bestehen einer

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00
    Eine Bestimmungsklausel wird angenommen, wenn die Tarifvertragsparteien die Arbeitsbedingungen nicht abschließend regeln, sondern es einer der Arbeitsvertragsparteien überlassen, die Arbeitsbedingungen einseitig festzulegen (vgl. BAG 16. November 1989 - 8 AZR 430/88 - nv.; 15. Januar 1987 - 6 AZR 589/84 - AP BPersVG § 75 Nr. 21 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 14 ).
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung)

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00
    Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Vertretung eines vorübergehend ausfallenden Arbeitnehmers ist regelmäßig ein sachlicher Grund, den Arbeitsvertrag mit der Vertretungskraft zu befristen (st. Rechtsprechung des BAG vgl. nur 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 226 = EzA BGB § 620 Nr. 174).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - 2 Sa 485/99
    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 10. Mai 2000 - 2 Sa 485/99 - aufgehoben.
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00
    Dieses Interesse ist unter Berücksichtigung des durch Art. 12 GG vermittelten Schutzes der Berufsfreiheit und der Notwendigkeit "lebenslangen Lernens" (vgl. BVerfG 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 - BVerfGE 77, 308) nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv hinreichend gewichtig.
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 753/94

    Arbeitszeitreduzierung wegen Kinderbetreuung

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00
    Auf die hier vom Arbeitgeber zu treffende Ermessensentscheidung ist jedenfalls der Rechtsgedanke des § 315 BGB entsprechend anzuwenden (so auch BAG 29. November 1995 - 5 AZR 753/94 - BAGE 81, 323; Fieberg aaO).
  • BAG, 16.11.1989 - 8 AZR 430/88

    Arbeitszeit: Bestimmungsklausel - Begriff - Billigkeitskontrolle

  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97

    Politische Weiterbildung

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Dementsprechend überprüft auch der Bundesgerichtshof die tatrichterlichen Ausführungen zur Anwendung von § 315 BGB in ständiger Rechtsprechung nur eingeschränkt (BGH 17. Mai 2017 - VIII ZR 245/15 - Rn. 18 mwN; ebenso bereits BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 99, 274) .
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15

    Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Es spricht deshalb viel dafür, dass die Überprüfung der Ermessensentscheidung des Arbeitgebers durch das Landesarbeitsgericht als Tatsachengericht nur einer eingeschränkten Kontrolle des Revisionsgerichts unterliegt, nämlich dahin, ob der Rechtsbegriff "billiges Ermessen" verkannt, der äußere Ermessensrahmen überschritten, innere Ermessensfehler begangen, unsachliche Erwägungen zugrunde gelegt oder wesentlicher Tatsachenstoff außer Acht gelassen worden ist ( BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00  - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 99, 274 ; für eine uneingeschränkte Überprüfung: BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03  - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80 ; 3. Dezember 2002 -  9 AZR 457/01  - zu A II 2 a cc (2) und A II 2 a dd (1) der Gründe, BAGE 104, 55 ) .
  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07

    Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags -

    Es spricht deshalb viel dafür, dass die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers durch das Tatsachengericht wie auch die Entscheidung des bestätigenden Tatsachengerichts nur eingeschränkt überprüfbar sind, nämlich dahin, ob der Rechtsbegriff billiges Ermessen verkannt, der äußere Ermessensrahmen überschritten, innere Ermessensfehler begangen, unsachliche Erwägungen zugrunde gelegt oder wesentlicher Tatsachenstoff außer Acht gelassen worden ist (Senat 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 99, 274; für uneingeschränkte Überprüfung Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a cc (2) und A II 2 a dd (1) der Gründe, BAGE 104, 55; BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 714/06

    Vergütung einer Erzieherin nach einem Firmentarifvertrag nach Betriebsübergang

    Das Landesarbeitsgericht hat zunächst den Beklagten zu veranlassen, eine faire Analyse und Bewertung der beiderseitigen Interessen nach Maßgabe des vom Landesarbeitsgericht abschließend - ggf. nach diesbezüglicher Sachaufklärung - auszulegenden § 4 (1) ETV, § 2 Ziff. 2 ETV 2005 vorzunehmen und dann diese in den vom Gericht zu wahrenden Grenzen (BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00 -BAGE 99, 274, 280) zu überprüfen.
  • BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 125/14

    Tarifauslegung - Anspruch auf Altersteilzeit

    Es spricht deshalb viel dafür, dass die Überprüfung der Ermessensentscheidung des Arbeitgebers durch das Tatsachengericht nur einer eingeschränkten Kontrolle des Revisionsgerichts unterliegt, nämlich dahin, ob der Rechtsbegriff "billiges Ermessen" verkannt, der äußere Ermessensrahmen überschritten, innere Ermessensfehler begangen, unsachliche Erwägungen zugrunde gelegt oder wesentlicher Tatsachenstoff außer Acht gelassen worden ist (BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 99, 274; für uneingeschränkte Überprüfung: BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a cc (2) und A II 2 a dd (1) der Gründe, BAGE 104, 55) .
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - billiges Ermessen

    Hat der Arbeitgeber sein Ermessen nicht oder fehlerhaft ausgeübt, ist die Entscheidung durch das Gericht zu ersetzen (Senat 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00 - BAGE 99, 274 zu § 55 MTArbL; BAG 29. November 1995 - 5 AZR 753/94 - BAGE 81, 323 zu § 10 GleichstG Berlin).
  • ArbG Köln, 19.07.2007 - 22 Ca 2074/07

    Sonderurlaub; Ermessen, TVöD

    Das fördert eine faire Bewertung der Interessen beider Parteien ( BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00 - AP MtArb § 55 Nr. 1 ).
  • ArbG Berlin, 02.10.2003 - 96 Ca 19590/03

    Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge für die Durchführung einer Umschulung

    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung 9 AZR 426/00 vom 30.10.2001 für die Zulassung zum Hochschulstudium auf dem 2. Bildungsweg entschieden.
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