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   BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 76/01   

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BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 76/01 (https://dejure.org/2001,2203)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2001 - 10 AZR 76/01 (https://dejure.org/2001,2203)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 (https://dejure.org/2001,2203)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie in der Fassung vom 28. Juni 1996 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVK-Verfahren Brot- und Backwarenindustrie - industrielle Herstellung von feinen Backwaren; Tarifzuständigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 310
  • NZA 2002, 1049
  • BB 2002, 312
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 455/99

    Abgrenzung von Bäcker- und Konditorhandwerk

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 76/01
    Das Landesarbeitsgericht hat allerdings mit Recht den Betrieb der Beklagten als Einheit betrachtet und für die Beurteilung der Frage, ob er dem fachlichen Geltungsbereich des ZVK-TV unterfällt, auf die den Betrieb prägende Zweckbestimmung, den Zweck der gesamten betrieblichen Tätigkeit, abgestellt (vgl. BAG 17. Januar 1996 - 10 AZR 138/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bäcker Nr. 1 = EzA TVG § 4 Bäcker Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 455/99 - nv.).

    Bei seiner Feststellung, der Betrieb der Beklagten werde durch die Herstellung von Konditoreiprodukten geprägt, hat das Landesarbeitsgericht allerdings, wie die Revision mit Recht rügt, die von ihm zunächst noch zitierte Rechtsprechung des Senats nicht mehr beachtet, bei Mischtätigkeiten sei zusätzlich darauf abzustellen, ob sie von Arbeitnehmern des einen oder anderen Handwerks ausgeführt oder doch wenigstens von Fachkräften des einen oder anderen Handwerks beaufsichtigt werden (vgl. BAG 17. Januar 1996 - 10 AZR 138/95 - aaO; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 455/99 - nv.).

  • BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 46/89

    Tarifzuständigkeit der ÖTV für Tauchereigewerbe

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 76/01
    Jedenfalls könnten sie diese nicht mit der Folge überschreiten, daß der Tarifvertrag auch Betriebe erfassen würde, für die keine Tarifzuständigkeit der Tarifvertragsparteien bestünde (vgl. BAG 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 7 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 2; Wiedemann/Oetker TVG 6. Aufl. § 2 Rn. 43 ff., 53).

    c) Die Reichweite der Tarifzuständigkeit ergibt sich aus der Satzung des Verbandes (vgl. BAG 24. Juli 1990 aaO; Wiedemann/Oetker aaO Rn. 53, 61).

  • BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 138/95

    Geltungsbereich der Tarifverträge über die Errichtung einer

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 76/01
    Das Landesarbeitsgericht hat allerdings mit Recht den Betrieb der Beklagten als Einheit betrachtet und für die Beurteilung der Frage, ob er dem fachlichen Geltungsbereich des ZVK-TV unterfällt, auf die den Betrieb prägende Zweckbestimmung, den Zweck der gesamten betrieblichen Tätigkeit, abgestellt (vgl. BAG 17. Januar 1996 - 10 AZR 138/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bäcker Nr. 1 = EzA TVG § 4 Bäcker Nr. 1; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 455/99 - nv.).

    Bei seiner Feststellung, der Betrieb der Beklagten werde durch die Herstellung von Konditoreiprodukten geprägt, hat das Landesarbeitsgericht allerdings, wie die Revision mit Recht rügt, die von ihm zunächst noch zitierte Rechtsprechung des Senats nicht mehr beachtet, bei Mischtätigkeiten sei zusätzlich darauf abzustellen, ob sie von Arbeitnehmern des einen oder anderen Handwerks ausgeführt oder doch wenigstens von Fachkräften des einen oder anderen Handwerks beaufsichtigt werden (vgl. BAG 17. Januar 1996 - 10 AZR 138/95 - aaO; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 455/99 - nv.).

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2000 - 4 Sa 1133/00

    Konditorwaren und Backwaren im Sinne der tariflichen Regelungen

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 76/01
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Dezember 2000 - 4 Sa 1133/00 - aufgehoben.
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 76/01
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).
  • OLG Stuttgart, 12.12.1975 - 2 U 158/75
    Auszug aus BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 76/01
    Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. Dezember 1975 (- 2 U 158/75 - WRP 1977, 433) kann die ZVK ihre Rechtsansicht, der Betrieb der Beklagten werde vom fachlichen Geltungsbereich des ZVK-TV erfaßt, genauso wenig begründen wie mit dem Umstand, daß die Beklagte nicht Mitglied der Konditoreninnung ist und keine Konditoren ausbildet.
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Die Tarifzuständigkeit richtet sich dabei grundsätzlich nach dem in der Satzung des Verbandes festgelegten Organisationsbereich (BAG 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - BAGE 99, 310, 313).

    Schließt eine tariffähige Vereinigung außerhalb ihrer in der Satzung festgelegten Tarifzuständigkeit einen Tarifvertrag ab, ist dieser insoweit nichtig (vgl. BAG 29. September 2004 - 10 AZR 562/03 - ; 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - BAGE 99, 310; 28. Juli 1993 - 10 AZR 55/91 -).

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Geht der Geltungsbereich eines Tarifvertrags teilweise über die in der Satzung einer tariffähigen Vereinigung festgelegte Tarifzuständigkeit hinaus, ist der Tarifvertrag insoweit nichtig (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - Rn. 26, BAGE 120, 182 = AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 34 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 131; 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 99, 310 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Brotindustrie Nr. 6 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 8).
  • LAG Düsseldorf, 06.06.2006 - 14 Sa 998/05

    ZVK-Verfahren Brot- und Backwarenindustrie, industrielle Herstellung von

    Bei so genannten Mischtätigkeiten ist zusätzlich darauf abzustellen, ob sie von Arbeitnehmern des einen oder anderen Handwerks ausgeführt oder doch wenigstens von Fachkräften des einen oder anderen Handwerks beaufsichtigt werden (vgl. BAG, Urteil vom 17.01.1996, a.a.O.; BAG, Urteil vom 14.11.2001, a.a.O.; BAG, Urteil vom 24.09.2003, EzA Nr. 2 zu § 4 TVG Bäcker).

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. BAG, Urteil vom 14.11.2001, a.a.O.).

    Diese Grundsätze gelten auch für die Bestimmung des fachlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages (vgl. BAG, Urteil vom 14.11.2001, a.a.O.; BAG, Urteil vom 24.09.2003, a.a.O., Wiedemann/Wank, TVG, 6. Aufl., § 4 Rn. 106).

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat in dem erwähnten Urteil vom 14.11.2001 - 10 AZR 76/01 - den Bedeutungsumfang des Begriffs "Backwaren" im Sinne von § 1 b Nr. 1 ZVK-TV von der Satzung des Bundesverbandes der Deutschen Brot- und Backwarenindustrie e.V. her erläutert.

    § 1 b Nr. 1 ZVK-TV kann daher solche Betriebe nicht erfassen (vgl. BAG, Urteil vom 14.11.2001, a.a.O.).

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 14/03

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Bäckerhandwerks

    Diese Auslegungsgrundsätze gelten auch für die Bestimmung des fachlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages (BAG 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - BAGE 99, 310, 312 f. mwN).

    c) Das Landesarbeitsgericht ist weiter zutreffend davon ausgegangen, daß der Betrieb des Beklagten als Einheit zu betrachten ist und daß für die Beurteilung der Frage, ob er dem fachlichen Geltungsbereich der genannten Tarifverträge für das Bäckerhandwerk unterfällt, auf die den Betrieb prägende Zweckbestimmung, den Zweck der gesamten betrieblichen Tätigkeit abzustellen ist (vgl. 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - BAGE 99, 310, 312 mwN).

    Bestand dieser Zweck im streitbefangenen Zeitraum arbeitszeitlich überwiegend in der Herstellung und im Vertrieb solcher Produkte, wie sie sowohl dem Berufsbild des Bäcker- als auch dem des Konditorenhandwerks zuzuordnen sind, kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - BAGE 99, 310, 315 mwN) darauf an, ob diese Sowohl-als-auch-Tätigkeiten von in dem einen oder dem anderen Handwerk ausgebildeten bzw. entsprechend angelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgeübt und beaufsichtigt wurden.

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 325/08

    Einschränkung der AVE des VTV

    Ein Tarifvertrag ist nichtig, soweit eine Vereinigung, die an sich tariffähig ist, für einen Geltungsbereich, für den sie nach ihrer Satzung nicht zuständig ist, einen Tarifvertrag abschließt (vgl. BAG 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - BAGE 99, 310).
  • LAG Düsseldorf, 08.06.2022 - 12 Sa 8/22

    Zusatzversorgung in der Brot- und Backwarenindustrie; Vertriebsgesellschaft

    Diese Grund-sätze gelten auch für die Bestimmung des Geltungsbereichs eines Tarifvertrags (BAG 14.11.2001 - 10 AZR 76/01, juris Rn. 14 für den Geltungsbereich des hier maßgeblichen ZVK-TV in Angrenzung zum Konditorenhandwerk).

    Die Fassung dieser Tarifbestimmung ist gerade enger als die Satzungsbestimmung des Bundesverbands der Brot- und Backwarenindustrie (vgl. dazu BAG 14.11.2001 - 10 AZR 76/01, juris Rn. 16).

  • LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14

    Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung

    2006 - 10 AZR 665/05 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 34 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 131 = Juris; BAG Urteil vom 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Brotindustrie Nr. 6 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 8 = Juris).
  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 562/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung -

    Ein Tarifvertrag ist nichtig, soweit eine Vereinigung, die an sich tariffähig ist, für einen Geltungsbereich, für den sie nach ihrer Satzung nicht zuständig ist, einen Tarifvertrag abschließt (vgl. BAG 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - BAGE 99, 310).
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 782/10

    Geltungsbereich des Tarifvertrages

    (a) Die Tarifvertragsparteien sind im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit (vgl. nur BAG 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - mwN, BAGE 99, 310) hinsichtlich des Anknüpfungspunktes des räumlichen Geltungsbereichs frei (vgl. Schaub/Treber ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 204 Rn. 2; Däubler/Deinert TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 190; Kempen/Zachert/Stein TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 21) .
  • LAG Niedersachsen, 26.01.2007 - 10 Sa 408/06

    Vergütungsanspruch einer Gebäudereinigerin nach Betriebsübergang; § 613a Abs. 1

    Diese Auslegungsgrundsätze gelten auch für die Bestimmung des fachlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages ( BAG, 14.11.2001, 10 AZR 76/01 , AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge - Brotindustrie, Rz. 14).
  • ArbG Düsseldorf, 10.11.2021 - 15 Ca 3268/21
  • LAG Düsseldorf, 11.11.2011 - 2 Ta 501/11

    Aussetzung des Rechtsstreits; Unzulässigkeit mangels Prüfung der Voraussetzungen

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 Sa 492/22

    Zusatzversorgung für Mitarbeiter eines Vertriebsunternehmens in der Brot- und

  • LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 302/10

    Unbegründete Schadensersatzklage wegen unterlassener Aufklärung bei nicht

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