Rechtsprechung
BAG, 11.06.1959 - 1 AZR 337/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kraftfahrer - Gesetzliche Haftpflichtversicherung - Öffentlich-rechtliche Körperschaft - Verkehrsunfall - Zwangshaftpflichtversicherung - Rückgriff auf Arbeitnehmer
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 29.05.1956 - 5 Sa 877/55
- BAG, 11.06.1959 - 1 AZR 337/56
Papierfundstellen
- BB 1959, 1029
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 14.02.1958 - 1 AZR 576/55
Arbeitsunfall - Schuldhafte Verursachung - Schadenersatzansprüche - …
Auszug aus BAG, 11.06.1959 - 1 AZR 337/56
Da also nicht nur der Heiter eines Kraftfahrzeugs, sondern auch der berechtigte Fahrer Versicherungsschutz genießt, kann ein als Kraftfahrer beschäftigter Arbeitnehmer selbst bei grober Fahrlässigkeit insoweit nicht in Anspruch genommen wer den, als der durch diese Haftpflichtversicherung gewährte Versicherungsschutz reicht (BAG AP Nr. 18 zu §§ 898, 899 RVO).Wie der Senat in der bereits zitierten Entscheidung vom 14. Februar 1958 (BAG AP Nr. 18 zu §§ 898, 899 RVO) ausgeführt hat, besteht insbesondere kein gerechtfertigter Grund, die im Kraftverkehr beschäftigten Arbeitnehmer der öffentlichen Hand wogen der fehlenden Zwangshaftpflichtversicherung schlechter zu stellen als die Kraftfahrer der versicherungspflichtigen Arbeitgeber, bei denen die Haftpflichtversicherung dem Dritten gegen über, selbst bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers, für den Unfallschaden eintritt.
R'ine derart unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern der öffentlichen Hand und denen privater Arbeitgeber ist aber sachlich nicht gerechtfertigt (vgl. BAG AP Nr. 18 zu §§ 898, 899 RVO).
- BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57
Gefahrengeneigte Arbeit - Haftung des Arbeitnehmers - Verletzung der …
Auszug aus BAG, 11.06.1959 - 1 AZR 337/56
Das gilt sowohl zu Lasten des Arbeitgebers wie auch zu Lasten des Arbeitnehmers (vgl. da zu das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehene Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 8 . Dezember 1958 - 2 AZR 524/57 -).Hierzu wird auf die bereits vom Großen Senat (BAG 5, 1) und vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 8 . Dezember 1958 - 2 AZR 524/57 -) aufgezeigten Grundsätze verwiesen.
- BAG, 25.09.1957 - GS 4/56
Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
Auszug aus BAG, 11.06.1959 - 1 AZR 337/56
Hierzu wird auf die bereits vom Großen Senat (BAG 5, 1) und vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 8 . Dezember 1958 - 2 AZR 524/57 -) aufgezeigten Grundsätze verwiesen. - BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52
Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung
Auszug aus BAG, 11.06.1959 - 1 AZR 337/56
kann (vgl. BGHZ 7, 311).
- BGH, 28.10.1993 - III ZR 67/92
Rechtsstellung eines Beamten bei Verursachung eines Unfalls unter Verletzung von …
Aus dem Gesichtspunkt der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht ist es jedoch geboten, § 2 Abs. 2 Satz 4 PflVG auch für die Schadensfälle heranzuziehen, die vor der Neufassung eingetreten sind, wenn und soweit sie noch in der Zeit danach abgewickelt werden (Fleischmann, VersR 1958, 137, 139; vgl. auch BAG, BB 1959, 1029). - BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 300/85
Haftung des Arbeitnehmers - Freistellungsanspruch
Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung einen Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers anerkannt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein nicht versichertes Kraftfahrzeug zur Benutzung im öffentlichen Verkehr überläßt (vgl. BAG Urteil vom 14. Februar 1958 - 1 AZR 576/55 - AP Nr. 18 zu §§ 898, 899 RVO; BAG Urteile vom 11. Juni 1959 - 1 AZR 337/56 - und vom 27. Oktober 1960 - 2 AZR 59/58 - AP Nr. 9 und 21 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) oder ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug zur Verfügung stellt, das die Versicherung zur Entziehung des Deckungsschutzes berechtigt (BAG Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 247/63 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).