Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.07.1959

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   BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58   

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BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58 (https://dejure.org/1959,308)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1959 - I ZR 78/58 (https://dejure.org/1959,308)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1959 - I ZR 78/58 (https://dejure.org/1959,308)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 37
  • MDR 1960, 27
  • GRUR 1960, 144
  • BB 1959, 1187
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.1955 - I ZR 194/53

    Werbeidee, Matern

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58
    § 13 Abs. 1 UWG setzt der Sache nach das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen den Streitparteien voraus; ein solches Wettbewerbsverhältnis ist schon dann gegeben, wenn sich Waren oder gewerbliche Leistungen gegenüberstehen, die nach der Verkehrsanschauung einander im Absatz behindern können (BGHZ 18, 175, 182 [BGH 20.09.1955 - I ZR 194/53] - Werbeidee -); es ist aber auch dann gegeben, wem sich - wie hier - die wirtschaftliche Ausnutzung eines Urheberrechts durch Vergabe von Lizenzen einerseits und der Vortrieb von Waren andererseits gegenseitig behindern.
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58
    Da die Beklagte sich für das Wort ferner ein Warenzeichen hat eintragen lassen, könnte sie auf Grund dieses Warenzeichens nicht nur die Verwendung des Wortes "Bambi" durch andere, sondern möglicherweise auch die figürliche Darstellung des Rehs durch andere - als Verletzung ihres Wortzeichens durch bildliche Darstellung (BGH GRUR 1951, 159, 161 - Störche - GRUR 1956, 183, 187 - Dreipunkt -) - verbieten, wie sie das insoweit folgerichtig gegenüber der Firma Leonhard M. zunächst auch versucht hat.
  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58
    Es genügt hier, daß die Entstehung eines Schadens wahrscheinlich ist (BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus/Urus - GRUR 1956, 276, 278 - DRP angemeldet -).
  • BGH, 29.11.1955 - I ZR 4/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58
    Da die Beklagte sich für das Wort ferner ein Warenzeichen hat eintragen lassen, könnte sie auf Grund dieses Warenzeichens nicht nur die Verwendung des Wortes "Bambi" durch andere, sondern möglicherweise auch die figürliche Darstellung des Rehs durch andere - als Verletzung ihres Wortzeichens durch bildliche Darstellung (BGH GRUR 1951, 159, 161 - Störche - GRUR 1956, 183, 187 - Dreipunkt -) - verbieten, wie sie das insoweit folgerichtig gegenüber der Firma Leonhard M. zunächst auch versucht hat.
  • BGH, 02.03.1956 - I ZR 161/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58
    Es genügt hier, daß die Entstehung eines Schadens wahrscheinlich ist (BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus/Urus - GRUR 1956, 276, 278 - DRP angemeldet -).
  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

    Auszug aus BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58
    Da aber besondere Umstände, die ein Verschulden der Beklagten ausschließen würden, nicht ersichtlich sind, kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß sie, weil sie in Kenntnis aller Tatumstände objektiv sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG gehandelt hat, auch ein Verschulden trifft (BGHZ 27, 264, 273 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Programmhefte -).
  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Ferner hat er ein Wettbewerbsverhältnis für den Fall bejaht, dass die wirtschaftliche Ausnutzung eines Urheberrechts (an der Rehfigur "Bambi") durch Vergabe von Lizenzen (an Hersteller von Schokolade) einerseits und der Vertrieb von Waren (Schokolade unter der Bezeichnung "Bambi") andererseits sich gegenseitig behindern (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1959 - I ZR 78/58, GRUR 1960, 144, 146 - Bambi).
  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auch im Bambi-Fall (GRUR 1960, 144 f.), auf dessen Begründung das Landgericht sich bezogen hat, hat der Bundesgerichtshof nicht die Behinderung des Lizenzgeschäftes über einen bloßen Besitzstand für sittenwidrig erklärt.
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Für den hier geltend gemachten bloßen Feststellungsanspruch genügt die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, die nicht einmal eine hohe Wahrscheinlichkeit zu sein braucht (vgl BGH GRUR 1960, 144, 147 - Bambi).
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Er hat jedoch im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen an das Bestehen eines solchen Wettbewerbsverhältnisses gestellt und insbesondere bereits wiederholt ausgesprochen, daß es weder die Branchengleichheit der in Frage stehenden Unternehmen noch notwendigerweise eine Behinderung des Absatzes einer bestimmten Ware durch eine andere voraussetzt (vgl. Urt. v. 09.10.1959 - I ZR 78/58, GRUR 1960, 144, 146 = WRP 1960, 17 - Bambi; Urt. v. 12.01.1972 - I ZR 60/70, GRUR 1972, 553 = WRP 1972, 195 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; Urt. v. 21.04.1983 - Tonbandgerät a.a.O.; BGHZ 86, 90, 96 - Rolls Royce).
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 149/82

    Ausgleichsanspruch des Tankstellenhalters

    Er hat gedoch im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen an das Bestehen eines solchen Wettbewerbsverhältnisses gestellt und insbesondere bereits wiederholt ausgesprochen, daß es weder die Branchengleichheit der in Frage stehenden Unternehmen noch notwendigerweise eine Behinderung des Absatzes einer bestimmten Ware durch eine andere voraussetzt (vgl. Urt. v. 9.10.1959 - I ZR 78/58, GRUR 1960, 144, 146 = WRP 1960, 17 - Bambi; Urt. v. 12.1.1972 - I ZR 60/70, GRUR 1972, 553 = WRP 1972, 195 - Statt Blumen ONKO-Kaffee; Urt. v. 21.4.1983 - Tonbandgerät aaO.; BGHZ 86, 90, 96 - Rolls Royce).
  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Aus der geschilderten Lage ergab sich, daß die Klägerin die Verwendung der Bezeichnung Siroset für das ihr geschützte Verfahren oder die dazu notwendigen Appreturmittel dadurch sicherstellen konnte, daß sie die Erteilung patentrochtlicher Lizenzen von der Beachtung derjenigen Benutzungsregelung abhängig machte, die für die Bezeichnung Siroset als zweckdienlich erscheinen mußte (vgl. den ähnlich liegenden Fall BGH GRUR 1960, 144, 145 - Bambi), Die vom Berufungsgericht festgestellte Absicht des Beklagten zu 2 ging daher im Ergebnis darauf, die Klägerin in derjenigen Auswertung ihrer patentrechtlichen Befugnisse, die sie in dem öffentlichen Vortrag im November 1957 als beabsichtigt hatte darlegen lassen, zu behindern und sie statt dessen unter Ausnutzung der durch die Anmeldung des Warenzeichens erworbenen formalen Rechtsstellung zu einem anderen, den Interessen des Beklagten dienenden Vorgehen zu veranlassen.
  • OLG Frankfurt, 23.02.1984 - 6 U 169/83

    Die "Schlümpfe" genießen Kunstschutz - Zum Unterlassungsanspruch bezüglich

    Es ist anerkannt, dass dem wettbewerbsrechtlichen Schutz bei urheberrechtlichen Sonderregelungen eine ergänzende Funktion zukommen kann, wenn besondere - außerhalb des urheberrechtlichen Tatbestands liegende - Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Nachahmers aus wettbewerbsrechtlicher Sicht als sittenwidrig erscheinen lassen (BGH GRUR 1958, 354 "Sherlock Holmes"; BGH GRUR 1960, 144 "Bambi"; BGH GRUR 1966, 503 "Apfel-Madonna").
  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 180/61

    Micky-Maus-Orangen - Hinweis auf frühere Warenausstattung nach Ablauf eines

    Denn wer das Wort "Mickey-Maus" oder "Micky-Maus" als Warenbezeichnung gebraucht, nutzt infolge der engen Gedankenverbindung zwischen der Figur und dem Wort damit auch zugleich die Figur für seine geschäftlichen Zwecke aus (BGH GRUR 1960, 144 - Bambi).
  • BGH, 16.05.1961 - I ZR 175/58

    Torsana

    Zwischen dem Beklagten, welcher Lizenzen an Schuhfabriken vergab, und dem Kläger, der seinerseits das Torsana-Patent durch Lizenzvergabe oder Eigenproduktion auswertete, konnte aber nach Sachlage durchaus ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis gegeben sein (vgl. BGH in GRUR 1960, 144, 145 - Bambi).
  • LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99

    Einzug von Gebühren und Kosten der Stadt für abgeschleppte Fahrzeuge; Handeln im

    Es ist daher weder die Branchengleichheit der in Frage stehenden Unternehmen noch notwendigerweise eine Behinderung des Absatzes einer bestimmten Ware durch eine andere erforderliche (vgl. u. a. BGH, NJW 1960, 37; GRUR 1972, 553; NJW 1983, 2505).
  • KG, 08.05.1990 - 5 U 3207/88

    Urheberschutz bei einer wissenschaftlich sichtenden Tätigkeit; Für eine

  • OLG Stuttgart, 10.02.1989 - 2 U 290/88

    Wettbewerbswidrigkeit bei Beeinträchtigung eines Mitbewerbers durch

  • KG, 22.02.2000 - 5 U 7664/98

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz der Bewerbung eines Sparkonzeptes für Inserate im

  • OLG Köln, 12.05.1995 - 6 U 195/94
  • OLG Saarbrücken, 05.01.1983 - 1 U 154/82

    Berufungsverfahren; Unterlassungsanspruch wegen beanstandeter Werbemaßnahme;

  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 31/66

    Urheberrechtswidrige und wettbewerbswidrige Nachbildung der Bambi-Figur -

  • BGH, 15.06.1967 - Ib ZR 157/64

    Vorwurf einer rechtsverletzenden Nachahmung - Ausnutzung einer wettbewerblichen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1959 - I C 215.55   

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BVerwG, 14.07.1959 - I C 215.55 (https://dejure.org/1959,785)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1959 - I C 215.55 (https://dejure.org/1959,785)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1959 - I C 215.55 (https://dejure.org/1959,785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DVBl 1960, 533
  • BB 1959, 1187
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Entgegen der im Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, S. 1187) vertretenen Meinung sei für das Verbot der Außenwerbung aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs die Straßenverkehrs-Ordnung nicht ausschließlich maßgebend.

    Das sei seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1959 - 1 C 215.55 - ständige Verwaltungsrechtsprechung.

    a) Die Beschwerdeführerin beruft sich für die gegenteilige Auffassung in Übereinstimmung mit dem bereits genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1959, a.a.O., auf § 45 StVO a. F. Nach dieser Vorschrift enthält die Straßenverkehrs-Ordnung im Zusammenhang mit hier nicht interessierenden Vorschriften "die ausschließliche Regelung des Straßenverkehrs".

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65

    Beseitigung von Werbeanlagen - Außenwerbung an Bundesfernstraßen als Annex des

    Der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 = VRS 17, 239), für ein Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus verkehrspolizeilichen Gründen sei ausschließlich die Straßenverkehrs-Ordnung als Bundesrecht maßgebend, könne nicht gefolgt werden.

    Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, daß für das Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs - entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 = GewArch. 59, 143 = VRS 17, 239) vertretenen Meinung - die Straßenverkehrsordnung als Bundesrecht nicht ausschließlich maßgebend ist.

    Der erkennende Senat weicht damit von dem Urteil des I. Senats vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - ab.

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 145.65

    Verletzung des § 3 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch das

    Der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 = VRS 17, 239), für ein Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus verkehrspolizeilichen Gründen sei ausschließlich die Straßenverkehrs-Ordnung als Bundesrecht maßgebend, könne nicht gefolgt werden.

    Wie der Senat im einzelnen im Urteil vom heutigen Tage - BVerwG IV C 146.65 - dargelegt hat, kann die Auffassung des Berufungsgerichts nicht beanstandet werden, für das Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs sei - entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht in seinemUrteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 - GewArch. 59, 143 = VRS 17, 239) vertretenen Meinung - die Straßenverkehrsordnung als Bundesrecht nicht ausschließlich maßgebend.

  • OVG Saarland, 19.02.1971 - II R 68/70

    Zulässigkeit der Anbringung einer Werbetafel auf dem Träger einer

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