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   BGH, 11.10.1968 - V ZR 121/67   

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https://dejure.org/1968,2067
BGH, 11.10.1968 - V ZR 121/67 (https://dejure.org/1968,2067)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1968 - V ZR 121/67 (https://dejure.org/1968,2067)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1968 - V ZR 121/67 (https://dejure.org/1968,2067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verknüpfung von Grundstückskaufvertrag und Baubetreuungsvertrag - Anspruch auf Rückauflassung nach Rücktritt wegen Zahlungsverzugs - Verwirkung von Rücktrittsrecht nach Annahme von Teilleistungen - Erfordernis erneuter Fristsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1969, 383
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.10.1991 - VIII ZR 140/90

    Formularmäßige Zusicherung von Eigenschaften eines Gebraucht-Kfz.

    Auch aus dem von der Revision angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 1968 (V ZR 121/67 = BB 1969, 383) läßt sich nichts zugunsten des Beklagten herleiten.
  • BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74

    Unzulässige Einschränkungen der Gewährleistung in Allgemeinen

    Ohne Rechtsirrtum bejaht das Berufungsgericht die Rechtswirksamkeit der Vertragsklausel (IV § 3 Abs. 1), wonach die Klägerin bei Zahlungsrückstand des Beklagten nach Mahnung mit zehntägiger Frist ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten konnte (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 1968 - V ZR 121/67, BB 1969, 383).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2020 - 6 U 703/19

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts

    Schon daher ist nicht erkennbar, warum sich die Beurteilung insoweit an der Dauer der Regelverjährung sollte orientieren müssen, zumal im Rahmen des Verwirkungstatbestands Zeit- und Umstandsmoment in einem insgesamt zu würdigenden Wechselverhältnis stehen, so dass absolute Zeiträume für sich in keiner Weise aussagekräftig sind; dementsprechend kann sogar das Zeitmoment unter entsprechenden weiteren Umständen bei noch sehr viel kürzeren Zeiträumen, als den vorliegend einschlägigen, und weit unterhalb der Fristen der Regelverjährung erfüllt sein (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Oktober 1968 - V ZR 121/67 -, juris: Wenige Wochen für die Verwirkung eines Kündigungsrechts).
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