Rechtsprechung
   BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,547
BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71 (https://dejure.org/1972,547)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1972 - 1 AZR 125/71 (https://dejure.org/1972,547)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 (https://dejure.org/1972,547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 498
  • BB 1972, 660
  • DB 1972, 780
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71
    Dagegen ist für das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit (schweren Schuld) eine auch subjektiv vorwerfbare Verhaltensweise erforderlich (BAG AP Nr. 42 [unter II 1 der Gründe] und 59 [unter 4 b der Gründe] zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BGHZ 10, 14 [17]; BGH, VersR 70, 620 [622]).
  • BGH, 07.04.1970 - VI ZR 217/68

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71
    Dagegen ist für das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit (schweren Schuld) eine auch subjektiv vorwerfbare Verhaltensweise erforderlich (BAG AP Nr. 42 [unter II 1 der Gründe] und 59 [unter 4 b der Gründe] zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BGHZ 10, 14 [17]; BGH, VersR 70, 620 [622]).
  • BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 507/69

    Haftung des Lehrlings - Allgemeine Haftungsgrundsätze - Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71
    Der Senat hat schon früher darauf hingewiesen, daß es Fälle gibt, in denen sich ein Arbeitgeber, der einen Kraftfahrer beschäftigt, der erst seit kurzem im Besitz des Führerscheins ist, wie der Arbeitgeber weiß, die mangelnde Fahrpraxis des Arbeitnehmers entgegenhalten lassen muß, soweit ein vom Arbeitnehmer verursachter Schaden auf einen typischen Anfängerfehler zurückzuführen ist (BAG AP Nr. 59 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [unter 4 b der Gründe]).
  • BGH, 21.05.1963 - VI ZR 254/62

    Ritterspiele - Analoge Anwendung von §§ 829, 828 Abs. 1 BGB bei über 7jährigem

    Auszug aus BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71
    a) Soweit es sich um den Begriff der Fahrlässigkeit schlechthin handelt, ist zwar auf objektive Umstände abzustellen, wobei aber auch hier die Frage zu berücksichtigen ist, ob der Schädiger bestimmten Gruppen (z.B. Altersgruppen, Berufsgruppen) angehört (BGHZ 39, 281 [283]; BGH, LM Nr. 2 zu § 276 [Be] BGB; BGH, NJW 70, 1038; Palandt, BGB, 31. Aufl., § 276 Anm. 4 b).
  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen

    Auszug aus BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71
    a) Soweit es sich um den Begriff der Fahrlässigkeit schlechthin handelt, ist zwar auf objektive Umstände abzustellen, wobei aber auch hier die Frage zu berücksichtigen ist, ob der Schädiger bestimmten Gruppen (z.B. Altersgruppen, Berufsgruppen) angehört (BGHZ 39, 281 [283]; BGH, LM Nr. 2 zu § 276 [Be] BGB; BGH, NJW 70, 1038; Palandt, BGB, 31. Aufl., § 276 Anm. 4 b).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Ein solches Mitverschulden des Ausbildenden ist unabhängig von den Grundsätzen der Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung grundsätzlich zu berücksichtigen (vgl. BAG 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 69 = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 9; 19. Februar 1998 - 8 AZR 645/96 - BAGE 88, 101; 27. Januar 2000 - 8 AZR 876/98 - BAGE 93, 295; ErfK/Preis § 619a BGB Rn. 8).
  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88

    Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Das Bundesarbeitsgericht hat angenommen, daß ein Arbeitnehmer trotz grober Fahrlässigkeit nicht voll haftet, wenn der Arbeitgeber sich sein eigenes Verhalten, das das Betriebsrisiko erhöht hat, entgegenhalten lassen muß; der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer angewiesen, einen schweren Wagen zu benutzen, mit dem der Arbeitnehmer nicht hinreichend vertraut war (vgl. Urteil vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, vgl. auch Urteil vom 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Der Arbeitgeber muß sich sein eigenes Verhalten entgegenhalten lassen, das dazu geführt hat, das Betriebsrisiko zu erhöhen (vgl. BAG Urteile vom 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu I 5 der Gründe, vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 2 der Gründe, und vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu 4 b der Gründe); diese Grundsätze gelten auch bei entsprechender Anwendung des § 254 BGB gegenüber dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf Aufwendungsersatz.
  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79

    Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit -

    Das Verhalten eines Berufskraftfahrers ist dann als grob fahrlässig zu werten, wenn die Umstände des Unfalles Anhaltspunkte dafür hergeben, die die Annahme rechtfertigen, der Arbeitnehmer habe die ihm als Verkehrsteilnehmer obliegende Sorgfaltspflicht in einem ungewöhnlich hohen Grade verletzt und eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung begangen, die das gewöhnliche, nach § 276 BGB bestimmte Maß erheblich übersteigt (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 -, 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 -, 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 -, 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - und 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72- AP Nr. 42, 69, 70, 72 und 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 24.01.1974 - 3 AZR 488/72

    Bewerbung - Probefahrt mit Möbelwagen - Grobe Fahrlässigkeit - Schaden durch

    Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn der Schädiger das außer acht: läßt, was in der gegebenen Situation jedem einleuchtet (vgl. BAG 7, 290 [300] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 42 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 1 der Gründe]; Urteil vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - [demnächst] AP N r .69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 1 der Gründe] mit Anm. von Hanau in SAE 1973 9 BAG AP Nr. 70 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 2 der Gründe] mit Anm. von Beuthien; Urteil vom 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - [demnächst] AP Nr. 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 3 der Gründe]).

    Deshalb muß er sich die ihm bekannte mangelnde Fahrpraxis des Arbeitnehmers entgegenhalten lassen, soweit ein vom Arbeitnehmer verursachter Schaden auf einen typischen Anfängerfehler zurückzuführen ist (Urteil vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen]).

  • BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 65/84

    Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss einer

    Dafür, daß das Handeln des Beklagten durch Umstände beeinflußt worden wäre, die das Betriebsrisiko erhöhen und die die Klägerin sich jedenfalls bei gefahrgeneigter Arbeit trotz grober Fahrlässigkeit des Beklagten entgegenhalten lassen müßte (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers), fehlt es an tatsächlichen Anhaltspunkten.
  • BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
    Bei der Beurteilung des Verschuldensgrades wird das Landesarbeitsgericht u.a. auch die vom Bundesarbeitsgericht zur Bestimmung des Begriffes der groben Fahrlässigkeit ergangene Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. etwa BAG Urteile vom 13 März 1968 - 1 AZR 362/67 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - und 24. Januar 1974 - 3 AZR '488/72 - AP Nr. 42, 69, 70, 72 und 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    des Beklagten zu beachten haben, daß auch bei einer groben Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers das Betriebsrisiko des Arbeitgebers als verschuldensunabhängiger Haftungszurechnungsgrund in entsprechender Anwendung des § 251 BGB angemessen zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen ist (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 02.02.1983 - 7 AZR 300/79
    Das Landesarbeitsgericht ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG Urteile vom 3. März 1960 - 2 AZR 377/58 -, vom 29. Juni 1964 - 1 AZR 434/63 vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 -, vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - und vom 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - AP Nr. 22, 33, 42, 69 und 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) davon ausgegangen, daß die Tätigkeit eines Kraftfahrers regelmäßig eine gefahrgeneigte Arbeit darstellt und nur besondere Umstände im Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. AP Nr. 22 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, unter II der Gründe; AP Nr. 42, aaO, unter I der Gründe; BAG Urteil vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP Nr. 59, aaO, unter I der Gründe).

    Es liegt insbesondere keine Verkennung des Rechtsbegriffes der groben Fahrlässigkeit vor, denn das Landesarbeitsgericht hat sowohl objektive als auch subjektive Umstände angemessen berücksichtigt (vgl. BAG AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 223/71

    Haftung des Arbeitnehmers - Unfall - Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände -

    Es trifft ZU;, daß es bei der Feststellung des Verschuldensgrades, soweit grobe Fahrlässigkeit in Betracht kommt;, auch auf die subjektive Seite ankommt; das hat der Senat noch in seinem zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmten Urteil vom l8" Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - ausgeführt.
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.1988 - 5 Sa 582/87

    Haftung im Rahmen gefahrgeneigter Tätigkeiten; Verursachen eines Unfalls durch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 20.03.1973 - 1 AZR 337/72

    Haftung des Arbeitnehmers - Normale Fahrlässigkeit - Grobe Fahrlässigkeit -

  • OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97

    Vorwurf der groben Fahrlässigkeit an einen Jugendlichen bzgl. eines

  • OLG Rostock, 27.02.2003 - 1 U 88/01

    Regress des Dienstherrn gegen angestellten Staatsanwalt wegen fehlerhaft

  • ArbG München, 24.10.1988 - 6 Ca 2902/88

    Anspruch auf Schadensersatz; Überführung eines Fahrzeugs; Haftungsmilderung wegen

  • BAG, 16.12.1980 - 6 AZR 947/78
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.1998 - 1 Sa 1058/97

    Schadensersatzanspruch aus übergegangenem Recht; Einschlafen am Steuer als

  • OLG Köln, 17.01.1984 - 3 U 100/82
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht