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   BAG, 26.06.1973 - 1 AZR 170/73   

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https://dejure.org/1973,1743
BAG, 26.06.1973 - 1 AZR 170/73 (https://dejure.org/1973,1743)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1973 - 1 AZR 170/73 (https://dejure.org/1973,1743)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1973 - 1 AZR 170/73 (https://dejure.org/1973,1743)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahlvorstandsmitglied - Fortzahlung des Lohnes - Darlegungslast - Beweislast - Versäumnis der Arbeitszeit - Betätigung im Wahlvorstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1973, 1306
  • DB 1973, 1955
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Die Instanzrechtsprechung ist dem Standpunkt des Bundesarbeitsgerichts weitgehend gefolgt oder hatte sich schon vorher auf denselben Standpunkt gestellt (LAG Hamm AP Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972 und EzA Nr. 1 zu § 112 BetrVG 1972; Arbeitsgericht Arnsberg, BB 1973, 1306; LAG Düsseldorf, DB 1976, 2072).
  • LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18

    §§ 935; 940 ZPO, § 20 Absatz 3, § 37 Absatz 6 BetrVG

    Bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern ist wie bei neuen Betriebsratsmitgliedern (vgl. BAG, Beschluss vom 21.11.1978, AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972) im Regelfall aber die Erforderlichkeit der Vermittlung von Kenntnissen über die Wahlvorschriften zu bejahen, ohne dass dies vom betreffenden Wahlvorstandsmitglied näher dargelegt werden muss (BAG 7, 06.1984 - 6 AZR 3/82 - AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972; anders noch BAG, Urt. vom 26.6. 1973 - 1 AZR 170/73 - AP Nr. AP Nr. 4 zu § 20 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.06.1984 - 6 AZR 3/82

    Schulung eines erstmals berufenen Wahlvorstandsmitglieds

    Bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern ist wie bei neuen Betriebsratsmitgliedern (vgl. BAG Beschluß vom 21. November 1978, aaO) im Regelfall aber die Erforderlichkeit der Vermittlung von Kenntnissen über die Wahlvorschriften zu bejahen, ohne daß dies vom betreffenden Wahlvorstandsmitglied näher dargelegt werden muß (vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 20 Rz 23 a; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, aaO, § 20 Rz 28; Dietz/Richardi, aaO, § 20 Rz 32; anders noch BAG Urteil vom 26. Juni 1973 - 1 AZR 170/73 -, AP Nr. 4 zu § 20 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18

    Auf die Freistellung von Schulungen für Betriebsratsmitglieder - für Mitglieder

    Bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern ist wie bei neuen Betriebsratsmitgliedern (vgl. BAG, Beschluss vom 21.11.1978, AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972) im Regelfall aber die Erforderlichkeit der Vermittlung von Kenntnissen über die Wahlvorschriften zu bejahen, ohne dass dies vom betreffenden Wahlvorstandsmitglied näher dargelegt werden muss (BAG 7, 06.1984 - 6 AZR 3/82 - AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972; anders noch BAG, Urt. vom 26.6. 1973 - 1 AZR 170/73 - AP Nr. AP Nr. 4 zu § 20 BetrVG 1972).
  • BFH, 19.08.1998 - I R 92/95

    Bildung von Pensionsrückstellungen

    Der Ausschluß des Rechtsanspruchs begründet aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nur ein Widerrufsrecht der U-Kasse, das an billiges Ermessen und an sachliche Gründe gebunden ist (vgl. z.B. BAG-Urteile vom 17. Mai 1973 3 AZR 381/72, BAGE 25, 194, BB 1973, 1306; vom 28. April 1977 3 AZR 300/76, BB 1977, 1202; vom 5. Juli 1979 3 AZR 197/78, BAGE 32, 56, BB 1979, 1605; vom 17. November 1992 3 AZR 76/92, BAGE 71, 372).
  • BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 5/73

    Beschwerdefrist - Abgekürzte Beschlußausfertigung - Formloser Zugang des

    Im Gegensatz?.zum Vahlverfahren, das sich gegenüber dem bisherigen Recht wenig geändert hat (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13 März 1973 - 1 AHR 15/72 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen. Sammlung bestimmt und vom 26. Juni 1973 - 1 AZR 170/73 - zur Veröffentlichung in AP vorgesehen), wird man auch von bereits langjährig amtierenden Betriebsratsmitgliedern nicht erwarten können, daß sich diese das erforderliche Wissen um das neue Recht allein aus einem Selbststudium oder durch gegenseitige Unterrichtung verschaffen werden.
  • BAG, 05.03.1974 - 1 AZR 50/73

    Lohnanspruch - Wahlvorstandsmitglied - Geltendmachung - Urteilsverfahren -

    Ein Wahlvorstandsmitglied, das Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts trotz Versäumnis von Arbeitszeit geltend macht, hat darzulegen und ggf. zu beweisen, daß die Arbeitsversäumnis zur "Betätigung im WahlVorstand" erforderlich war (Bestätigung der Entscheidung vom 26. Juni 1973 - 1 AZR 170/73 -, /demnächst/" AP Nr. 4 zu § 20 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.06.1984 - 6 AZR 25/82
    Dafür ist der Wahlbewerber darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG Urteile vom 26. Juni 1973 - 1 AZR 170/73 - und 5. März 1974 - 1 AZR 50/73 -, AP Nr. 4 und 5 zu $ 20 BetrVG 1972).
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