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   BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76   

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BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76 (https://dejure.org/1977,537)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1977 - 3 AZR 300/76 (https://dejure.org/1977,537)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1977 - 3 AZR 300/76 (https://dejure.org/1977,537)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1977, 1202
  • DB 1977, 1656
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 588/54

    Arbeitsverhältnis: Beabsichtigte Dauer eines mit einem 68-jährigen Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
    Die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen, die eine Unterstützungskasse unter Ausschluß des Rechtsanspruchs zahlt, ist deshalb nur dann zulässig wenn sachliche Gründe eine Kürzung unumgänglich erscheinen lassen (BAG 21, 46 [51] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 2a) der Gründe]; ferner BAG 25, 362 [369] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 5a) der Gründe]).

    Der Arbeitgeber muß deshalb dafür sorgen, daß der Unterstützungseinrichtung die Mittel zur Verfügung stehen, die sie benötigt, um die Versorgungsleistungen zu erbringen (BAG 25, 194 [201 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3a) der Gründe]; vgl. auch BAG 25, 362 [368 f.] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 4 der Gründe]).

    Dazu ist ausgeführt worden, die Kasse müsse den Arbeitgeber veranlassen, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BAG 25, 194 [203] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3b der Gründe]).

  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
    Die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen, die eine Unterstützungskasse unter Ausschluß des Rechtsanspruchs zahlt, ist deshalb nur dann zulässig wenn sachliche Gründe eine Kürzung unumgänglich erscheinen lassen (BAG 21, 46 [51] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 2a) der Gründe]; ferner BAG 25, 362 [369] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 5a) der Gründe]).

    Der Arbeitgeber muß deshalb dafür sorgen, daß der Unterstützungseinrichtung die Mittel zur Verfügung stehen, die sie benötigt, um die Versorgungsleistungen zu erbringen (BAG 25, 194 [201 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3a) der Gründe]; vgl. auch BAG 25, 362 [368 f.] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 4 der Gründe]).

    Dazu ist ausgeführt worden, die Kasse müsse den Arbeitgeber veranlassen, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BAG 25, 194 [203] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3b der Gründe]).

  • BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 124/73

    Ruhegehalt - Versorgungsfond - Altersrente - Kürzung der Altersrente durch

    Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
    Die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen, die eine Unterstützungskasse unter Ausschluß des Rechtsanspruchs zahlt, ist deshalb nur dann zulässig wenn sachliche Gründe eine Kürzung unumgänglich erscheinen lassen (BAG 21, 46 [51] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 2a) der Gründe]; ferner BAG 25, 362 [369] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 5a) der Gründe]).

    Der Arbeitgeber muß deshalb dafür sorgen, daß der Unterstützungseinrichtung die Mittel zur Verfügung stehen, die sie benötigt, um die Versorgungsleistungen zu erbringen (BAG 25, 194 [201 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3a) der Gründe]; vgl. auch BAG 25, 362 [368 f.] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 4 der Gründe]).

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann durch eine Betriebsvereinbarung die Rechtstellung der Pensionäre nicht verschlechtert werden (Beschluß des Großen Senats des BAG in BAG 3, 1 [9 ff.] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG [zu I 3 der Gründe a.E.]; BAG 22, 252 [272] = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu C III der Gründe]).

    Damit war, wie auch der Hinweis auf die Entscheidung BAG 22, 252 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt zeigt, nur die Änderung der Anwartschaften gemeint.

  • BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54

    Arbeitsentgelt: Verjährung und Kürzung von Ruhegeldansprüchen

    Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
    Voraussetzungen und Umfang der Leistungen richten sich dann grundsätzlich nach der Satzung, den Richtlinien oder sonstigen Bestimmungen der Versorgungseinrichtung (BAG AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL [zu I 1 der Gründe]).

    Richtig ist zwar, daß der Arbeitnehmer, dem eine Versorgung durch eine selbständige Unterstützungseinrichtung versprochen ist, grundsätzlich seine Ansprüche bei dieser und nicht beim Arbeitgeber geltend machen muß (BAG 21, 46 [49] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A 1 der Gründe]; AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 5 der Gründe]).

  • BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente -

    Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
    Die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen, die eine Unterstützungskasse unter Ausschluß des Rechtsanspruchs zahlt, ist deshalb nur dann zulässig wenn sachliche Gründe eine Kürzung unumgänglich erscheinen lassen (BAG 21, 46 [51] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 2a) der Gründe]; ferner BAG 25, 362 [369] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 5a) der Gründe]).

    Richtig ist zwar, daß der Arbeitnehmer, dem eine Versorgung durch eine selbständige Unterstützungseinrichtung versprochen ist, grundsätzlich seine Ansprüche bei dieser und nicht beim Arbeitgeber geltend machen muß (BAG 21, 46 [49] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A 1 der Gründe]; AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 5 der Gründe]).

  • BAG, 23.06.1955 - 2 AZR 225/54

    Arbeitsentgelt: Wiederaufleben des Anspruchs auf volles Ruhegehalts nach

    Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn die Unterstützungskasse und der hinter ihr stehende Arbeitgeber erklären, die Kasse werde nicht leisten, und wenn die Leistungsfähigkeit der Kasse von einer Dotierung abhängt (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 3 der Gründe]).
  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann durch eine Betriebsvereinbarung die Rechtstellung der Pensionäre nicht verschlechtert werden (Beschluß des Großen Senats des BAG in BAG 3, 1 [9 ff.] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG [zu I 3 der Gründe a.E.]; BAG 22, 252 [272] = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu C III der Gründe]).
  • BGH, 19.02.1990 - II ZR 268/88

    Kapitalerhaltungspflicht des Kommanditisten einer GmbH & Co KG

    Ferner hatte das Bundesarbeitsgericht schon vor der Freigabe der Sicherheiten zugunsten der Gesellschafter (17. Mai 1979) mehrfach ausgesprochen, daß es nicht allein auf die wirtschaftliche Situation der Unterstützungskasse ankommt, daß vielmehr auch die des Trägerunternehmens maßgeblich ist (BAG, Urt. v. 17. Mai 1973 - 3 AZR 381/72, WM 1973, 1311, 1313; v. 28. April 1977 - 3 AZR 300/76 u. v. 10. November 1977 - 3 AZR 705/76, AP Nrn. 7 und 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskasse).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Sobald indessen die Mittel der Unterstützungskasse erschöpft sind, greift die subsidiäre Haftung der Beklagten als Trägerunternehmen ein (BAG AP Nr. 7 und Nr. 9 zu BGB § 242 - Ruhegehalt-Unterstützungskassen = BB 1977, 1202, 1203 und DB 1979, 1942, 1944).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Diese Klauseln begründen nur ein an sach liche Gründe gebundenes Widerrufsrecht (Bestätigung von BAG 25) 194 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen; AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).
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