Rechtsprechung
BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechtigung der Unterstützungskasse zum Widerruf von Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 18.02.1976 - 12 Sa 1567/75
- BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
Papierfundstellen
- BB 1977, 1202
- DB 1977, 1656
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 588/54
Arbeitsverhältnis: Beabsichtigte Dauer eines mit einem 68-jährigen Arbeitnehmer …
Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
Die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen, die eine Unterstützungskasse unter Ausschluß des Rechtsanspruchs zahlt, ist deshalb nur dann zulässig wenn sachliche Gründe eine Kürzung unumgänglich erscheinen lassen (BAG 21, 46 [51] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 2a) der Gründe]; ferner BAG 25, 362 [369] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 5a) der Gründe]).Der Arbeitgeber muß deshalb dafür sorgen, daß der Unterstützungseinrichtung die Mittel zur Verfügung stehen, die sie benötigt, um die Versorgungsleistungen zu erbringen (BAG 25, 194 [201 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3a) der Gründe]; vgl. auch BAG 25, 362 [368 f.] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 4 der Gründe]).
Dazu ist ausgeführt worden, die Kasse müsse den Arbeitgeber veranlassen, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BAG 25, 194 [203] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3b der Gründe]).
- BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72
Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs
Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
Die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen, die eine Unterstützungskasse unter Ausschluß des Rechtsanspruchs zahlt, ist deshalb nur dann zulässig wenn sachliche Gründe eine Kürzung unumgänglich erscheinen lassen (BAG 21, 46 [51] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 2a) der Gründe]; ferner BAG 25, 362 [369] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 5a) der Gründe]).Der Arbeitgeber muß deshalb dafür sorgen, daß der Unterstützungseinrichtung die Mittel zur Verfügung stehen, die sie benötigt, um die Versorgungsleistungen zu erbringen (BAG 25, 194 [201 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3a) der Gründe]; vgl. auch BAG 25, 362 [368 f.] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 4 der Gründe]).
Dazu ist ausgeführt worden, die Kasse müsse den Arbeitgeber veranlassen, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BAG 25, 194 [203] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3b der Gründe]).
- BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 124/73
Ruhegehalt - Versorgungsfond - Altersrente - Kürzung der Altersrente durch …
Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
Die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen, die eine Unterstützungskasse unter Ausschluß des Rechtsanspruchs zahlt, ist deshalb nur dann zulässig wenn sachliche Gründe eine Kürzung unumgänglich erscheinen lassen (BAG 21, 46 [51] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 2a) der Gründe]; ferner BAG 25, 362 [369] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 5a) der Gründe]).Der Arbeitgeber muß deshalb dafür sorgen, daß der Unterstützungseinrichtung die Mittel zur Verfügung stehen, die sie benötigt, um die Versorgungsleistungen zu erbringen (BAG 25, 194 [201 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3a) der Gründe]; vgl. auch BAG 25, 362 [368 f.] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 4 der Gründe]).
- BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68
Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann durch eine Betriebsvereinbarung die Rechtstellung der Pensionäre nicht verschlechtert werden (Beschluß des Großen Senats des BAG in BAG 3, 1 [9 ff.] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG [zu I 3 der Gründe a.E.]; BAG 22, 252 [272] = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu C III der Gründe]).Damit war, wie auch der Hinweis auf die Entscheidung BAG 22, 252 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt zeigt, nur die Änderung der Anwartschaften gemeint.
- BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54
Arbeitsentgelt: Verjährung und Kürzung von Ruhegeldansprüchen
Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
Voraussetzungen und Umfang der Leistungen richten sich dann grundsätzlich nach der Satzung, den Richtlinien oder sonstigen Bestimmungen der Versorgungseinrichtung (BAG AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL [zu I 1 der Gründe]).Richtig ist zwar, daß der Arbeitnehmer, dem eine Versorgung durch eine selbständige Unterstützungseinrichtung versprochen ist, grundsätzlich seine Ansprüche bei dieser und nicht beim Arbeitgeber geltend machen muß (BAG 21, 46 [49] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A 1 der Gründe]; AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 5 der Gründe]).
- BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67
Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente - …
Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
Die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen, die eine Unterstützungskasse unter Ausschluß des Rechtsanspruchs zahlt, ist deshalb nur dann zulässig wenn sachliche Gründe eine Kürzung unumgänglich erscheinen lassen (BAG 21, 46 [51] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 2a) der Gründe]; ferner BAG 25, 362 [369] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 5a) der Gründe]).Richtig ist zwar, daß der Arbeitnehmer, dem eine Versorgung durch eine selbständige Unterstützungseinrichtung versprochen ist, grundsätzlich seine Ansprüche bei dieser und nicht beim Arbeitgeber geltend machen muß (BAG 21, 46 [49] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A 1 der Gründe]; AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 5 der Gründe]).
- BAG, 23.06.1955 - 2 AZR 225/54
Arbeitsentgelt: Wiederaufleben des Anspruchs auf volles Ruhegehalts nach …
Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
Das gilt jedoch dann nicht, wenn die Unterstützungskasse und der hinter ihr stehende Arbeitgeber erklären, die Kasse werde nicht leisten, und wenn die Leistungsfähigkeit der Kasse von einer Dotierung abhängt (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 3 der Gründe]). - BAG, 16.03.1956 - GS 1/55
Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der …
Auszug aus BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann durch eine Betriebsvereinbarung die Rechtstellung der Pensionäre nicht verschlechtert werden (Beschluß des Großen Senats des BAG in BAG 3, 1 [9 ff.] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG [zu I 3 der Gründe a.E.]; BAG 22, 252 [272] = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu C III der Gründe]).
- BGH, 19.02.1990 - II ZR 268/88
Kapitalerhaltungspflicht des Kommanditisten einer GmbH & Co KG
Ferner hatte das Bundesarbeitsgericht schon vor der Freigabe der Sicherheiten zugunsten der Gesellschafter (17. Mai 1979) mehrfach ausgesprochen, daß es nicht allein auf die wirtschaftliche Situation der Unterstützungskasse ankommt, daß vielmehr auch die des Trägerunternehmens maßgeblich ist (…BAG, Urt. v. 17. Mai 1973 - 3 AZR 381/72, WM 1973, 1311, 1313; v. 28. April 1977 - 3 AZR 300/76 u. v. 10. November 1977 - 3 AZR 705/76, AP Nrn. 7 und 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskasse). - BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82
Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten
Sobald indessen die Mittel der Unterstützungskasse erschöpft sind, greift die subsidiäre Haftung der Beklagten als Trägerunternehmen ein (BAG AP Nr. 7 und Nr. 9 zu BGB § 242 - Ruhegehalt-Unterstützungskassen = BB 1977, 1202, 1203 und DB 1979, 1942, 1944). - BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung - …
Diese Klauseln begründen nur ein an sach liche Gründe gebundenes Widerrufsrecht (Bestätigung von BAG 25) 194 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen; AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).
- BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97
Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten …
Finanzierung des versprochenen Ruhegehalts bereitzustellen und an den Versorgungsträger abzuführen (BAG, Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 300/76 - BB 1977, 1202, 1203;… Höfer, Kommentar zum BetrAVG 4. Aufl. Bd. I Rn. 109, 127). - BFH, 18.05.1984 - III R 38/79
Betriebsvermögen - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - …
Das Arbeitsrecht werde auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung maßgebend durch eine sich stetig in Richtung weiterer Verpflichtung der Arbeitgeber entwickelnde Rechtsprechung geprägt (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 28. April 1977 3 AZR 300/76 in Betriebs-Berater - BB - 1977, 1202).c) Etwas anderes läßt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des BAG herleiten (vgl. insbesondere Urteile vom 17. Mai 1973 3 AZR 381/72, BAGE 25, 194; vom 28. April 1977 3 AZR 300/76, BB 1977, 1202; Beschluß vom 5. Mai 1977 3 ABR 34/76, BB 1977, 1251; Urteile vom 10. November 1977 3 AZR 705/76, BB 1978, 762, und vom 5. Juli 1979 3 AZR 60/78, Betriebliche Altersversorgung 1979, 179).
Das Trägerunternehmen kann ein Arbeitnehmer erst dann anstelle der Unterstützungseinrichtung in Anspruch nehmen, wenn das Vermögen der Kasse nicht ausreicht, um seine sachlich berechtigten Ansprüche auf Leistung zu erfüllen (BAG-Urteil vom 28. April 1977 3 AZR 300/76, BB 1977, 1202).
- BFH, 19.08.1998 - I R 92/95
Bildung von Pensionsrückstellungen
Der Ausschluß des Rechtsanspruchs begründet aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nur ein Widerrufsrecht der U-Kasse, das an billiges Ermessen und an sachliche Gründe gebunden ist (vgl. z.B. BAG-Urteile vom 17. Mai 1973 3 AZR 381/72, BAGE 25, 194, BB 1973, 1306; vom 28. April 1977 3 AZR 300/76, BB 1977, 1202; vom 5. Juli 1979 3 AZR 197/78, BAGE 32, 56, BB 1979, 1605; vom 17. November 1992 3 AZR 76/92, BAGE 71, 372).Nach der Rechtsprechung des BAG ist insoweit auf die wirtschaftliche Situation des Trägerunternehmens abzustellen, was ggf. sogar zu einem unmittelbaren Anspruch des Rentenberechtigten gegen das Trägerunternehmen führt (vgl. z.B. BAG-Urteile in BB 1977, 1202; BB 1979, 1605; vom 5. Juni 1984 3 AZR 33/84, BAGE 46, 80, DB 1984, 2461).
- LAG Hamm, 06.09.2006 - 6 Sa 1430/05
Keine Gefahrerhöhung durch unspezifische Rückenbeschwerden in der …
Primär ist also bei der Unterstützungskassenzusage die Unterstützungskasse in Anspruch zu nehmen (BAG 10. November 1977 - 3 AZR 705/76; BAG 28. April 1977 - 3 AZR 300/76).Der Arbeitnehmer kann nach Eintritt des Versorgungsfalls den Arbeitgeber anstelle der Unterstützungskasse in Anspruch nehmen, wenn diese vermögenslos ist (BAG 28. April 1977 - 3 AZR 300/76) oder wenn die vorgesehene Versorgungsform über die Unterstützungskasse aus sonstigen Gründen scheitert (BAG 25. Januar 2000 - 3 AZR 908/98).
- LAG Schleswig-Holstein, 26.04.1984 - 2 Sa 535/83
Widerruf des Ruhegeldes wegen wirtschaftlicher Notlage der Beklagten ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 483/86
Ruhegeld - Einschränkung - Rückwirkung - Frühere Arbeitnehmer - …
Das hat die Rechtsprechung wiederholt bestätigt (Urteil vom 15. Mai 1977 - BAGE 29, 169, 173 f. = AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe; Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 300/76 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu I 3 a der Gründe; Urteil vom 17. Januar 1980 - BAGE 32, 293, 295 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 456/78] = AP Nr. 185 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 2 der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
Der Arbeitgeber hat die Unterstützungskasse ausreichend zu dotieren, andernfalls muss er selbst dem Arbeitnehmer gegenüber einstehen (BAG 28.04.1977 - 3 AZR 300/76 - DB 1977, 1656; BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85 - DB 1987, 2414). - BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85
Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
- LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme
- BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77
Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene …
- BFH, 05.11.1992 - I R 61/89
Rechtsfähige Versorgungseinrichtungen als Unterstützungskassen
- BAG, 18.05.1977 - 3 AZR 371/76
Widerruf von Versorgungszusagen - Wirtschaftliche Schwierigkeiten - …
- LAG Hessen, 23.03.2005 - 8 Sa 577/04
Änderung von Versorgungsansprüchen
- BAG, 13.07.1978 - 3 ABR 108/77
Unterstützungskasse - Sozialeinrichtung - Leistung - Kürzung - Dotierungsrahmen - …
- BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch - …
- LAG Baden-Württemberg, 25.03.1996 - 15 Sa 147/95
Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss von Heimarbeitern - …
- LAG Bremen, 04.09.2003 - 3 Sa 99/03
Bestimmtheitserfordernis für Antrag auf Feststellung des Bestehens eines …
- FG Niedersachsen, 19.10.1999 - 6 K 364/96
Befreiung von der Körperschaftsteuer zugunsten rechtsfähiger Unterstützungskassen …
- ArbG Gießen, 03.05.2011 - 4 Ca 14/11
- ArbG Wetzlar, 02.11.1988 - 2 Ca 241/88
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung neben Ruhegeld; …
- ArbG Köln, 22.10.1980 - 3 Ca 1983/80
Parteifähigkeit einer haftenden Gesellschaft; Eingreifen der Haftungsbegrenzung …