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   BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75   

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https://dejure.org/1976,347
BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75 (https://dejure.org/1976,347)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1976 - 1 AZR 784/75 (https://dejure.org/1976,347)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1976 - 1 AZR 784/75 (https://dejure.org/1976,347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsänderung - Beteiligung des Betriebsrates - Wirtschaftliche Zwangslage - Notwendigkeit sofortiger Betreibsänderung - Betriebsstillegung - Einigungsverfahren - Anspruch auf Nachteilsausgleich - Sozialplan

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 727 (Ls.)
  • BB 1977, 142
  • DB 1977, 309
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.11.1970 - 1 AZR 409/69

    Betriebsratszustimmung - Vermittlungsstelle - Abfindungsanspruch - Konkurs

    Auszug aus BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75
    Der Unternehmer muß den Betriebsrat ein- schalten, bevor er darüber entschieden hat, ob und inwieweit die Betriebsänderung erfolgt (vgl. BAG 23, 62 L73H; BAG AP Nr. 10 zu § 72 BetrVG 1952).

    2 zu § 72 BetrVG; a u c h BAG 23, 62 /7 l7 = AP Nr. 8 zu § 72 BetrVG; BAG AP N r .

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 186/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    b) Die Bemessung der Abfindung im Rahmen des § 113 Abs. 1 BetrVG steht grundsätzlich im Beurteilungsspielraum des Tatsachenrichters (BAG 14. September 1976 - 1 AZR 784/75 - zu 7 der Gründe) .
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Die Zahlung beider Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes kann nicht nebeneinander verlangt werden (dafür z.B. Fitting-Auffarth-Kaiser, a.a.O., § 112 Anm. 11, § 113 Anm. 15; dagegen Dietz-Richardi, a.a.O., § 113 Anm. 4; offen gelassen BAG 14.9.1976 - 1 AZR 784/75 - AP Nr. 2 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Die Unterrichtung ist immer dann verspätet, wenn der Arbeitgeber schon mit der Durchführung der Maßnahmen begonnen hat (BAG 14. September 1976 - 1 AZR 784/75 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 2; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt BetrVG 21. Aufl. § 111 Rn. 109).
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