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   BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76   

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BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76 (https://dejure.org/1977,669)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1977 - 3 AZR 705/76 (https://dejure.org/1977,669)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76 (https://dejure.org/1977,669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch - Direktzusage - Trägerunternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 364
  • BB 1978, 762
  • DB 1978, 939
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
    Das gilt auch dann, wenn nach Satzung oder Richtlinien auf die Leistung kein Rechtsanspruch eingeräumt ist (Bestätigung von BAG 25, 194 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen und AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen).

    Schließlich kann die Versorgungseinrichtung auch an einen von ihr geschaffenen oder geduldeten Vertrauenstatbestand gebunden sein (vgl. BAG 21, 46 [5o f.] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [ zu B I der Gründe]; BAG 22, 189 [191 f .] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 1 der Gründe]; BAG 25, 194 [198]= AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B I 1 a der Gründe]).

    (1) Der Vorbehalt der Freiwilligkeit und der Ausschluß des Rechtsanspruchs können wegen der besonderen Bedeutung des Vertrauensschutzes im Bereich der betrieblichen Altersversorgung jedoch nur bedeuten, daß der Kasse ein Widerrufs recht zusteht, das an sachliche Gründe gebunden ist (BAG 25, 194 C2oo f .3 = AP Nr. 6 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt - ünterstützungskassen [zu B II 2 der Gründe]; Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 300/76 - [demnächst] AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu I 2 a der Gründe]).

    Der Arbeitgeber muß deshalb dafür sorgen, daß der Unterstützungseinrichtung die Mittel zur Verfügung stehen, die sie benötigt, um die Versorgungsleistungen zu erbringen (BAG 25, 194- [2ol f .] = AP Nr. 6 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3 a der Gründe]; Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 3oo/76 - [demnächst] AP Nr. 7 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu I 2 a der Gründe]; vgl. auch BAG 25, 362 [368 f .J = AP Nr. 162 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt [zu 4- der Gründe]).

  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 212/54

    Betriebliche Altersversorgung: Versorgungsvertrag bezüglich des Angestellten und

    Auszug aus BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
    Das gilt auch dann, wenn nach Satzung oder Richtlinien auf die Leistung kein Rechtsanspruch eingeräumt ist (Bestätigung von BAG 25, 194 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen und AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat nur die aktive Belegschaft ver- treten, er ist nicht legitimiert, in die Rechte der Betriebspensionäre gestaltend einzugreifen (so schon der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in BAG 3> 1 [6 ff.] « AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG [zu I 3 her Gründe]; ferner der erkennende Senat in BAG 22, 252 [272] = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu C III der Gründe]; Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 3oo/76 -[demnächst] AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu I 3a der Gründe]; Urteil vom 18. Mai 1977 - 3 AZR 371/76 - [demnächst] AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    (1) Der Vorbehalt der Freiwilligkeit und der Ausschluß des Rechtsanspruchs können wegen der besonderen Bedeutung des Vertrauensschutzes im Bereich der betrieblichen Altersversorgung jedoch nur bedeuten, daß der Kasse ein Widerrufs recht zusteht, das an sachliche Gründe gebunden ist (BAG 25, 194 C2oo f .3 = AP Nr. 6 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt - ünterstützungskassen [zu B II 2 der Gründe]; Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 300/76 - [demnächst] AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu I 2 a der Gründe]).

  • BAG, 18.05.1977 - 3 AZR 371/76

    Widerruf von Versorgungszusagen - Wirtschaftliche Schwierigkeiten -

    Auszug aus BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat nur die aktive Belegschaft ver- treten, er ist nicht legitimiert, in die Rechte der Betriebspensionäre gestaltend einzugreifen (so schon der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in BAG 3> 1 [6 ff.] « AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG [zu I 3 her Gründe]; ferner der erkennende Senat in BAG 22, 252 [272] = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu C III der Gründe]; Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 3oo/76 -[demnächst] AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu I 3a der Gründe]; Urteil vom 18. Mai 1977 - 3 AZR 371/76 - [demnächst] AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Für den Widerruf von Versorgungsleistungen, die auf Direktzusagen beruhen, hat der Senat gefordert, daß nicht allein von den Pensionären Opfer verlangt werden, sondern daß auch die aktiven Arbeitnehmer und die Gesellschafter sowie die Organe des Unternehmens zur Wiedergesundung des Unternehmens beitragen (BAG 24, 63 C7o ff.] » AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III der Gründe]; BAG AP Nr. 157zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II und III der Gründe]; BAG AP Nr. 167 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III der Gründe]; Urteil vom18. Mai 1977 - 3 AZR 371/76 - [dem nächst] AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 1 der Gründe]; das Urteil istzur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 281/53

    Versorgung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
    Schließlich kann die Versorgungseinrichtung auch an einen von ihr geschaffenen oder geduldeten Vertrauenstatbestand gebunden sein (vgl. BAG 21, 46 [5o f.] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [ zu B I der Gründe]; BAG 22, 189 [191 f .] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 1 der Gründe]; BAG 25, 194 [198]= AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B I 1 a der Gründe]).

    Gerüchte darüber, daß ab 1. Oktober 1971 nur noch 25,- DM je Monat bezahlt würden, seien falsche Angaben, die der damalige stellvertretende Betriebsratsvorsitzende verbreitet habe; diesem sei deshalb auch fristlos gekündigt worden (vgl. Bl. 128 VorAJ zur Haftung für Versorgungsversprechen im Verhältnis zwischen Konzerngesellschaftem vgl. auch die Entscheidung BAG AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Konzern Czu II 2 und II 4 der Gründe]).

  • BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente -

    Auszug aus BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
    Wenn ein Arbeitgeber Altersversorgung durch eine selbständige Unterstützungseinrichtung verspricht, muß der Arbeitnehmer seine Ansprüche grundsätzlich bei dieser und nicht beim Arbeitgeber geltend machen (BAG 21, 46 [493 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A 1 der Gründel; BAG AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 5 der Gründel).

    Schließlich kann die Versorgungseinrichtung auch an einen von ihr geschaffenen oder geduldeten Vertrauenstatbestand gebunden sein (vgl. BAG 21, 46 [5o f.] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [ zu B I der Gründe]; BAG 22, 189 [191 f .] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 1 der Gründe]; BAG 25, 194 [198]= AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B I 1 a der Gründe]).

  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 588/54

    Arbeitsverhältnis: Beabsichtigte Dauer eines mit einem 68-jährigen Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
    Schließlich kann die Versorgungseinrichtung auch an einen von ihr geschaffenen oder geduldeten Vertrauenstatbestand gebunden sein (vgl. BAG 21, 46 [5o f.] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [ zu B I der Gründe]; BAG 22, 189 [191 f .] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 1 der Gründe]; BAG 25, 194 [198]= AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B I 1 a der Gründe]).

    Die erstgenannte Entscheidung hat zu der genannten Frage weitgehend Zustimmung gefunden (vgl. Sieg, SAE 1974, 41 f. [zu 4], der allerdings im Anschluß an Canaris [Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht 1971» S. 399 f.3 meint, der Widerruf sei schon dann berechtigt, wenn er nicht willkürlich oder offensichtlich unsachlich sei; ferner Söllner, AR-Blattei, Ruhegeldeinrichtung, Entscheidungen 22, 23; Förster-Rühmann, Anm. zu AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 3 c]).

  • BAG, 13.03.1975 - 3 AZR 446/74

    Betriebliche Altersversorgung: Voraussetzungen für die Annahme einer

    Auszug aus BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
    Für den Widerruf von Versorgungsleistungen, die auf Direktzusagen beruhen, hat der Senat gefordert, daß nicht allein von den Pensionären Opfer verlangt werden, sondern daß auch die aktiven Arbeitnehmer und die Gesellschafter sowie die Organe des Unternehmens zur Wiedergesundung des Unternehmens beitragen (BAG 24, 63 C7o ff.] » AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III der Gründe]; BAG AP Nr. 157zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II und III der Gründe]; BAG AP Nr. 167 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III der Gründe]; Urteil vom18. Mai 1977 - 3 AZR 371/76 - [dem nächst] AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 1 der Gründe]; das Urteil istzur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
    Für den Widerruf von Versorgungsleistungen, die auf Direktzusagen beruhen, hat der Senat gefordert, daß nicht allein von den Pensionären Opfer verlangt werden, sondern daß auch die aktiven Arbeitnehmer und die Gesellschafter sowie die Organe des Unternehmens zur Wiedergesundung des Unternehmens beitragen (BAG 24, 63 C7o ff.] » AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III der Gründe]; BAG AP Nr. 157zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II und III der Gründe]; BAG AP Nr. 167 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu III der Gründe]; Urteil vom18. Mai 1977 - 3 AZR 371/76 - [dem nächst] AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 1 der Gründe]; das Urteil istzur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 124/73

    Ruhegehalt - Versorgungsfond - Altersrente - Kürzung der Altersrente durch

    Auszug aus BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
    Der Arbeitgeber muß deshalb dafür sorgen, daß der Unterstützungseinrichtung die Mittel zur Verfügung stehen, die sie benötigt, um die Versorgungsleistungen zu erbringen (BAG 25, 194- [2ol f .] = AP Nr. 6 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 3 a der Gründe]; Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 3oo/76 - [demnächst] AP Nr. 7 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu I 2 a der Gründe]; vgl. auch BAG 25, 362 [368 f .J = AP Nr. 162 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt [zu 4- der Gründe]).
  • BAG, 31.10.1969 - 3 AZR 119/69

    Unterstützungskasse - Alterssicherung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76
    Schließlich kann die Versorgungseinrichtung auch an einen von ihr geschaffenen oder geduldeten Vertrauenstatbestand gebunden sein (vgl. BAG 21, 46 [5o f.] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [ zu B I der Gründe]; BAG 22, 189 [191 f .] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 1 der Gründe]; BAG 25, 194 [198]= AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B I 1 a der Gründe]).
  • BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68

    Zusage einer Altersversorgung - Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung -

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

  • BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76

    Berechtigung der Unterstützungskasse zum Widerruf von Leistungen

  • BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54

    Arbeitsentgelt: Verjährung und Kürzung von Ruhegeldansprüchen

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

  • BGH, 19.02.1990 - II ZR 268/88

    Kapitalerhaltungspflicht des Kommanditisten einer GmbH & Co KG

    Ferner hatte das Bundesarbeitsgericht schon vor der Freigabe der Sicherheiten zugunsten der Gesellschafter (17. Mai 1979) mehrfach ausgesprochen, daß es nicht allein auf die wirtschaftliche Situation der Unterstützungskasse ankommt, daß vielmehr auch die des Trägerunternehmens maßgeblich ist (BAG, Urt. v. 17. Mai 1973 - 3 AZR 381/72, WM 1973, 1311, 1313; v. 28. April 1977 - 3 AZR 300/76 u. v. 10. November 1977 - 3 AZR 705/76, AP Nrn. 7 und 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskasse).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Eine solche Annahme vertrüge sich nicht mit dem gesetzlich eingeführten Bestandsschutz (vgl. auch BAG AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu B I 3 b der Gründe] mit zust. Anm. von Kraft [zu II 4 b]).

    Der Arbeitgeber ist vielmehr in entsprechender Anwendung des § 670 BGB verpflichtet, der Kasse die Mittel zuzuwenden, die sie zur Erfüllung der Versorgungsleistungen benötigt, oder die Leistungen unmittelbar zu übernehmen (vgl. dazu des näheren BAG AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu B I 3 c der Gründe] mit zust. Anm. von Kraft [zu II 4 c]' b) Die Beklagten haben geltend gemacht, die nach der Rechtsprechung des Senats gegebene Haftung des Arbeitgebers für Leistungen der Unterstützungskassen vertrage sich nicht mit dem auch der Arbeitgeberseite zuzubilligenden Vertrauensschutz.

  • BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97

    Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten

    In solchen Fällen liegt eine unmittelbare Versorgungszusage vor (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, § 7 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG), die auch als Direktzusage bezeichnet wird (BAG, Urteile vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76 - BB 1978, 762 (zu B. I. 2. b (2)) und vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 503/85 - BB 1987, 1465).
  • BAG, 13.07.1978 - 3 ABR 108/77

    Unterstützungskasse - Sozialeinrichtung - Leistung - Kürzung - Dotierungsrahmen -

    Die generelle Regelung der Leistungen einer Unterstützungskasse gehört nach überwiegender Ansicht zu deren Ausgestaltung (Urteil des Senats vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76 - [demnächst] AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu B II 2 c der Gründe]; Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG,12. Aufl., § 87 Anm. 47 b; Galperin-Löwisch, BetrVG, Bd. II, 5 Aufl., § 87 Anm. 184).

    Dabei kommt es nicht auf die Lei stungsfähigkeit der Unterstützungskasse, sondern auf die wirtschaftliche Lage des Trägerunternehmens und damit der Antragsgegnerin an (vgl. Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 300/76 - und Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76 - [demnächst] AP Nr. 7 und 8 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt- Unterstützungskassen).

    Er kann zwar sein Mitglied aus dem Vorstand der Sozialeinrichtung zurückziehen und eine andere Form der Mitbestimmung verlangen, er kann aber dem Arbeitgeber bis zu einer Neuregelung nicht vor werfen, sein Mitbestimmungsrecht verletzt zu haben (Urteil des Senats vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76 - [dem nächst] AP Nr. 8 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskasse [unter B II 2 c der Gründe]).

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85

    Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse

    Das gilt jedenfalls für das Ergebnis, während für die Begründung Meinungsverschiedenheiten bestehen (vgl. Hilger, RdA 1981, 6, 10; Moll, ZIP 1980, 733, 736 f.; Höfer/Kemper/Küpper, BB 1979, 1673, 1677; Blomeyer, BB 1980, 789, 794 und Blomeyer/Otto, BetrAVG, aa0, Einl. Rz 587; Gumpert, BB 1974, 606, 612; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., ArbGr Rz 92; Knepper, BB 1983, 205 ff.; Willemsen, Anm. zu AP Nr. 15 zu § 613 a BGB, zu I 2 a; Kraft, Anm. zu AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu III; Eckart/Rehbinder, Festschrift für Robert Fischer, 1979, S. 579, 601).
  • LAG Hessen, 14.12.2011 - 8 Sa 777/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gründung einer Unterstützungskasse -

    Soweit sich die Beklagte darauf beruft, dass ihre Zuwendungen freiwillig seien, gilt für diese Freiwilligkeit der Zuwendungen das gleich, wie für die Freiwilligkeit der Leistungen einer Unterstützungsklasse: Dieser Freiwilligkeitsvorbehalt kann nur zum Widerruf aus sachlichem Grund berechtigen (vgl. ständige Rechtsprechung seit BAGE 25, 194 (200 f.) = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen; BAG v. 10.11.1977 - 3 AZR 705/76 - AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhgehalt - Unterstützungskassen).

    37 Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 10. November 1977 (3 AZR 705/76 - a. a. O.) für eine gleichartige Fallgestaltung - Unterstützungskasse, die keinen Rechtsanspruch gewährt und mit einer Satzungsbestimmung, wonach die Einkünfte auf freiwilligen Zuwendung des Trägerunternehmens beruhen - ausgeführt, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass der Unterstützungseinrichtung die Mittel zur Vergütung stehen, die sie benötigt, um die Versorgungsleistungen zu erbringen.

  • BFH, 05.11.1992 - I R 61/89

    Rechtsfähige Versorgungseinrichtungen als Unterstützungskassen

    Zwar vertritt das BAG in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, aus einer Satzungsklausel, die Rechtsansprüche auf die Leistungen der Unterstützungskasse ausschließe, ergebe sich lediglich ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht der Kasse (s. BAG-Urteile vom 17. Mai 1973 3 AZR 381/72, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts, Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 6 zu § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -, Ruhegehalt-Unterstützungskassen, Betriebs-Berater - BB - 1973, 1308; vom 28. April 1977 3 AZR 300/76, BB 1977, 1202; vom 10. November 1977 3 AZR 705/76, AP Nr. 8 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-Unterstützungskassen, BB 1978, 762; vom 5. Juli 1979 3 AZR 197/78, AP Nr. 9 zu § 242 BGB, Ruhegehalt-Unterstützungskassen, BB 1979, 1605).
  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

    Diese Auffassung entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (statt aller: Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76 - AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B I 2 a der Gründe; zuletzt Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - NZA 1985, 22 = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105, zu IV 1 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung .in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen ).
  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 46/83

    Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Renten der

    Der in den Satzungen und Versorgungsplänen von Unterstützungskassen (insbesondere aus Gründen der Befreiung von der Versicherungsaufsicht und von der Körperschaftssteuer) üblicherweise gemachte Vorbehalt der Freiwilligkeit und der Ausschluß eines Rechtsanspruchs können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Bereich der betrieblichen Altersversorgung wegen der dort geltenden besonderen Bedeutung des Vertrauensschutzes nur dazu führen, daß der Kasse ein Widerrufsrecht zusteht, das an sachliche Gründe gebunden ist; eine grundlose Verweigerung oder Kürzung der zugesagten Leistung kommt danach nicht in Betracht (BAG Urteile vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76; vom 17. Mai 1973 - 3 AZR 381/72; vom 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 = AP § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen Nr. 8, 6 und 9).
  • LAG Hamm, 06.09.2006 - 6 Sa 1430/05

    Keine Gefahrerhöhung durch unspezifische Rückenbeschwerden in der

    Primär ist also bei der Unterstützungskassenzusage die Unterstützungskasse in Anspruch zu nehmen (BAG 10. November 1977 - 3 AZR 705/76; BAG 28. April 1977 - 3 AZR 300/76).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.02.1999 - 17 Sa 25/98

    Betriebliche Altersversorgung: Aufrechenbarkeit gegen Betriebsrente mit Abfindung

  • BFH, 18.07.1990 - I R 22/87

    Unterstützungskassen; zu Fragen der sozialen Einrichtung i. S. des § 5 Abs. 1 Nr.

  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 216/81

    Sonderurlaub bei langer Betriebszugehörigkeit

  • BFH, 24.02.1988 - II B 93/87

    Unterstützungskasse - Anwartschaft - Ermittlung des Vermögenswertes - Schätzung

  • BFH, 18.05.1984 - III R 38/79

    Betriebsvermögen - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens -

  • LAG Baden-Württemberg, 24.01.2003 - 20 Sa 31/02

    Beschränkung der Leistungspflicht einer Gruppenunterstützungskasse auf die vom

  • ArbG Köln, 06.05.2015 - 9 Ca 5030/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer monatlichen Betriebsrente

  • FG Niedersachsen, 19.10.1999 - 6 K 364/96

    Befreiung von der Körperschaftsteuer zugunsten rechtsfähiger Unterstützungskassen

  • LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 2085/99

    Höhe monatlicher Betriebsrente; Unzulässigkeit der Herabsetzung des

  • BFH, 18.07.1990 - I R 23/87

    Unterstützungskasse - Geschäftsplan - Satzung - Leistungsplan - Soziale

  • ArbG Gießen, 03.05.2011 - 4 Ca 14/11
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 217/81

    Streitigkeit über die Verringerung bislang gewährten Sonderurlaubs bei langer

  • BGH, 14.03.1983 - IVb ZB 46/83
  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 300/80

    Antrag auf Zulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • BAG, 23.02.1978 - 3 AZR 376/76

    Konzernrechtliche Verbindung zweier Unternehmen - Gesamtschuldnerische Haftung -

  • LAG Hamm, 20.07.1983 - 12 Sa 613/83
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