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   BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 245/78   

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https://dejure.org/1979,1505
BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 245/78 (https://dejure.org/1979,1505)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1979 - VIII ZR 245/78 (https://dejure.org/1979,1505)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1979 - VIII ZR 245/78 (https://dejure.org/1979,1505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Preisänderung und Vertragsanpassung im Rahmen eines Stromlieferungsvertrages - Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Wertsicherungsklausel - Zumutbarkeit der Hinnahme von Preisschwankungen bis zu einem bestimmten Grenzwert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 49
  • WM 1979, 1097
  • BB 1979, 1213
  • DB 1979, 2223
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.10.1978 - VIII ZR 110/77

    Richterliche Überprüfung eines Gasversorgungsvertrages - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 245/78
    Er unterscheidet sich darin von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1978 - VIII ZR 110/77 (= WM 1978, 1389) zugrunde liegt.

    Das entspricht den Werten, die dem erkennenden Senat auch in anderem Zusammenhang bekannt geworden sind (vgl. VIII ZR 110/77 a.a.O.).

    In dem der schon zitierten Entscheidung vom 11. Oktober 1978 VIII ZR 110/77 (a.a.O.) zugrunde liegenden Fall hatten die Parteien, wie bereits erwähnt, vereinbart, daß erst das Überschreiten der 35 %-Marke einen Anspruch auf Neuregelung gebe.

  • BGH, 04.04.1951 - II ZR 52/50

    Absetzgleis - Kaufvertrag mit Preisklausel, § 315 BGB, Schweigen als Annahme

    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 245/78
    Mit derartigen Vereinbarungen wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außerhalb der Währungspolitik liegenden Verhältnissen der freien Marktwirtschaft mit dem Ziele Rechnung getragen, beim Abschluß langfristiger Verträge zu gewährleisten, daß der geschuldete Preis mit dem jeweiligen Marktpreis übereinstimmt (BGH Urteile vom 4. April 1951 - II ZR 52/50 und vom 21. Oktober 1958 - VIII ZR 1/58 = BB 1958, 1220).
  • BGH, 21.10.1958 - VIII ZR 1/58
    Auszug aus BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 245/78
    Mit derartigen Vereinbarungen wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außerhalb der Währungspolitik liegenden Verhältnissen der freien Marktwirtschaft mit dem Ziele Rechnung getragen, beim Abschluß langfristiger Verträge zu gewährleisten, daß der geschuldete Preis mit dem jeweiligen Marktpreis übereinstimmt (BGH Urteile vom 4. April 1951 - II ZR 52/50 und vom 21. Oktober 1958 - VIII ZR 1/58 = BB 1958, 1220).
  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten

    Gegen die Kombination einer ölpreisindexierten Preisgleitklausel mit einer weiteren Preisanpassungsbestimmung, die eine Abwälzung von durch die öffentliche Hand verursachten Preissteigerungen zum Gegenstand hat, bestehen jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr keine Bedenken (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 1979 - VIII ZR 245/78, WM 1979, 1097, zu einer ähnlichen Klauselkombination in einem Stromversorgungsvertrag).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    In einem langfristigen Vertragsverhältnis mag für eine Spannungsklausel ein berechtigtes Interesse des Verwenders bestehen, wenn sie bestimmt und geeignet ist zu gewährleisten, dass der geschuldete Preis mit dem jeweiligen Marktpreis für die zu erbringende Leistung übereinstimmt (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 1979 - VIII ZR 245/78, BB 1979, 1213, unter II 2 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

    Die im Bereich der Energieversorgung gebräuchlichen, wenn auch dort in ihrer komplizierten Fassung vielfach unvermeidlichen Anpassungsklauseln geben insoweit ein eindrucksvolles Beispiel (vgl. etwa Senatsurteil vom 4. Juli 1979 - VIII ZR 245/78 = WM 1979, 1097).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    In einem langfristigen Vertragsverhältnis mag für eine Spannungsklausel dann ein berechtigtes Interesse des Verwenders bestehen, wenn sie bestimmt und geeignet ist zu gewährleisten, dass der geschuldete Preis mit dem jeweiligen Marktpreis für die zu erbringende Leistung übereinstimmt (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 1979 - VIII ZR 245/78, BB 1979, 1213, unter II 2 m.w.N für den Fall einer Kostenelementeklausel).
  • BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Lohngleitklausel

    Dem kann entgegen der Auffassung der Revision nicht entgegengehalten werden, es könne durch eine nachträglich isolierte Prüfung der Lohngleitklausel unzulässig in das bei Vertragsschluss ausgewogene Leistungsgleichgewicht des Vertrages eingegriffen werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1979 - VIII ZR 245/78, WM 1979, 1097, 1099; a.A.: Werner, NZBau 2001, 521, 524).
  • OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13

    Preisgleitung in der Höhe der Inflationsrate: Klausel wirksam!

    Diese Vertragsauslegung orientiert sich nicht an den Maßstäben, die beim Wegfall der Geschäftsgrundlage gelten, sondern folgt eigenen Regeln (BGH MDR 1980, 49, Tz. 38).
  • VG Düsseldorf, 12.12.2018 - 5 K 12028/17

    Benutzungsgebührenrecht

    Sinn und Zweck einer auf bestimmten Kostenelementen aufgebauten Preisänderungsklausel ist, außerhalb der Währungspolitik liegenden Verhältnissen der freien Marktwirtschaft mit dem Ziel Rechnung zu tragen, beim Abschluss langfristiger Verträge zu gewährleisten, dass der geschuldete Preis mit dem jeweiligen Marktpreis übereinstimmt, vgl. BGH, Urteil vom 04. Juli 1979 - VIII ZR 245/78 -, juris, Rn. 37, 44.
  • OLG Hamm, 16.12.2011 - 19 U 154/10

    Auslegung einer Anpassungsklausel in einem Gaslieferungsvertrag

    Zur rechtlichen Handhabung derartiger Wirtschaftsklauseln, die in längerfristigen Großlieferverhältnissen in der Industrie gebräuchlich sind, ist abweichend von früher vertretenen Ansichten, die die Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (jetzt § 313 BGB) für anwendbar hielten, heute herrschende Meinung (vgl. BGH WM 1979, 1097 (1099), dass eine Wirtschaftsklausel eigenen Regeln folgt; denn die Vereinbarung der Wirtschaftsklausel zeigt gerade, dass die Parteien die strikte gesetzliche Risikoverteilung nicht gewollt haben (vgl. beispielsweise Bauer, Festschrift für Steindorf (1990), S. 514).
  • OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 2321/05

    Vereinbarung einer Lohngleitklausel in einem Bauvertrag

    Vereinbarungen, die es ermöglichen, den Preis einer Ware von künftigen Herstellungskosten oder Anschaffungskosten abhängig zu machen, berühren das durch § 3 Währungsgesetz geschützte Nominalwertprinzip nicht (vgl. BGH, BB 1979, 1213 f.; Palandt/Heinrichs, BGB , 65. Aufl. 2006, § 245 Rn. 35).
  • OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 195/06

    Falsche Änderungssätze machen Lohngleitklauseln unwirksam!

    Vereinbarungen, die es ermöglichen, den Preis einer Ware von künftigen Herstellungskosten oder Anschaffungskosten abhängig zu machen, berühren das durch § 3 Währungsgesetz geschützte Nominalwertprinzip nicht (vgl. BGH, BB 1979, 1213 f.; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl. 2006, § 245 Rn. 35).
  • OLG Schleswig, 27.04.2007 - 14 U 113/06

    Subunternehmerkosten und Toleranzen bei Lohngleitklauseln

  • OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06

    Selbstbehalt und Subunternehmerkosten bei Lohngleitklauseln

  • OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98

    Unwirksame Lohngleitklausel im Bauvertrag - Bereicherungsanspruch - Kenntnis der

  • OLG Nürnberg, 26.01.2000 - 4 U 3249/99

    Werkvertragsrecht: Anpassung von Lohn- und Lohnnebenkosten

  • KG, 14.04.2003 - 24 W 286/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anordnung der Kostenerstattung nach Rücknahme der

  • OLG Nürnberg, 22.03.2000 - 4 U 3249/99

    Anspruch auf Rückzahlung von Werklohn; Genehmigungsfreiheit sogenannter

  • OLG Bremen, 16.02.1988 - 1 U 101/87

    Zahlung eines vereinbarten erhöhten Pachtzinses für eine Gaststätte;

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