Weitere Entscheidung unten: BAG, 21.06.1979

Rechtsprechung
   BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78   

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BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78 (https://dejure.org/1979,90)
BAG, Entscheidung vom 05.07.1979 - 3 AZR 197/78 (https://dejure.org/1979,90)
BAG, Entscheidung vom 05. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 (https://dejure.org/1979,90)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung - Unterstützungskasse - Gegenleistung - Betriebstreue - Widerrufsrecht - Ausschluß des Rechtsanspruch - Vorbehalt der Freiwilligkeit - Verweigerung - Kürzung - Sicherungsfall - Unverfallbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 56
  • NJW 1980, 79
  • VersR 1979, 1162
  • BB 1979, 1605
  • DB 1979, 1942
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch -

    Auszug aus BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
    Eine solche Annahme vertrüge sich nicht mit dem gesetzlich eingeführten Bestandsschutz (vgl. auch BAG AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu B I 3 b der Gründe] mit zust. Anm. von Kraft [zu II 4 b]).

    Der Arbeitgeber ist vielmehr in entsprechender Anwendung des § 670 BGB verpflichtet, der Kasse die Mittel zuzuwenden, die sie zur Erfüllung der Versorgungsleistungen benötigt, oder die Leistungen unmittelbar zu übernehmen (vgl. dazu des näheren BAG AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu B I 3 c der Gründe] mit zust. Anm. von Kraft [zu II 4 c]' b) Die Beklagten haben geltend gemacht, die nach der Rechtsprechung des Senats gegebene Haftung des Arbeitgebers für Leistungen der Unterstützungskassen vertrage sich nicht mit dem auch der Arbeitgeberseite zuzubilligenden Vertrauensschutz.

  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZR 217/54

    Arbeitsentgelt: Verwirkung des Ruhegeldanspruchs, Eintritt der Verwirkung

    Auszug aus BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
    a) Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Beklagten zu 2) hat das Landesarbeitsgericht festgestellt, ihr Vortrag über den kurz- und mittelfristigen Investitionsbedarf reiche nicht aus, um eine wirtschaftliche Notlage annehmen zu könner Das Vorbringen enthalte nicht entfernt die Angaben, die nach der Rechtsprechung erforderlich sind, um das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage festzustellen (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 2 b der Gründe] mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.11.1962 - 3 AZR 86/59

    Anwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, so läßt sich nicht absehen, ob die Ausübung des Fragerechts, wenn sie angebracht war, zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 322 ZPO [zu I der Gründel; BAG 13, 340 [344] = APNr. 37 zu § 233 ZPO; AP Nr. 10 zu § 565 ZPO [zu 1 a der Gründe]).
  • BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77

    Versorgungsordnung - Zusage - Leistungen - Mindestalter - Wartezeit -

    Auszug aus BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
    Dies berührt jedoch nicht seine Grundentsdaeidung, daß der erdiente Teilwert zu entschädigen ist, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BetrAVG erfüllt sind (vgl. dazu BAG AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Wartezeit [zu I 3 der Gründe]; ferner Ahrend-Rühmann, DB 1979, Beilage 2 [zu 0 33).
  • BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76

    Berechtigung der Unterstützungskasse zum Widerruf von Leistungen

    Auszug aus BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
    Diese Klauseln begründen nur ein an sach liche Gründe gebundenes Widerrufsrecht (Bestätigung von BAG 25) 194 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen; AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).
  • BAG, 14.02.1964 - 1 AZR 296/63

    Mitverschulden - Schadenersatzanspruch - Amtsprüfung - Aufhebung des

    Auszug aus BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, so läßt sich nicht absehen, ob die Ausübung des Fragerechts, wenn sie angebracht war, zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 322 ZPO [zu I der Gründel; BAG 13, 340 [344] = APNr. 37 zu § 233 ZPO; AP Nr. 10 zu § 565 ZPO [zu 1 a der Gründe]).
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, so läßt sich nicht absehen, ob die Ausübung des Fragerechts, wenn sie angebracht war, zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 322 ZPO [zu I der Gründel; BAG 13, 340 [344] = APNr. 37 zu § 233 ZPO; AP Nr. 10 zu § 565 ZPO [zu 1 a der Gründe]).
  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 588/54

    Arbeitsverhältnis: Beabsichtigte Dauer eines mit einem 68-jährigen Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
    Diese Klauseln begründen nur ein an sach liche Gründe gebundenes Widerrufsrecht (Bestätigung von BAG 25) 194 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen; AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).
  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 447/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von nach dem Ehezeitende ausgewiesenen

    Sie ist Teil der Arbeitgeberleistung als Gegenwert für die vom Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitsleistung und für seine Betriebstreue (BAG NJW 1980, 79).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Diese Entscheidungen betrafen Zusagen auf betriebliche Altersversorgung, die über eine Unterstützungskasse iSv. § 1b Abs. 4 BetrAVG durchgeführt wird, die - im Gegensatz zu den anderen mittelbaren Durchführungswegen - auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch einräumt und tragen dem Umstand Rechnung, dass der Ausschluss des Rechtsanspruchs in Satzungen und Versorgungsplänen von Unterstützungskassen als Widerrufsrecht auszulegen ist, das an sachliche Gründe gebunden ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 37 mwN, BAGE 133, 181; 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - zu I der Gründe, BAGE 32, 56; 17. Mai 1973 - 3 AZR 381/72 - BAGE 25, 194) .
  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung möglicherweise für das Urteil kausal war (vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145 = AP ArbGG 1979 § 74 Nr. 11 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 1; 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - BAGE 32, 56 = AP BGB § 242 Ruhegehalt - Unterstützungskassen Nr. 9 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 78) .
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Rechtsprechung
   BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 855/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1043
BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 855/78 (https://dejure.org/1979,1043)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1979 - 3 AZR 855/78 (https://dejure.org/1979,1043)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 (https://dejure.org/1979,1043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfristen - Vergütungsansprüche - Schöpferischen Sonderleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbEG § 2 § 3 § 9 § 12 § 20; TVG § 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 1605
  • DB 1979, 2187
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

    Auszug aus BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 855/78
    Das genügt, um eine Gesetzesverletzung anzunehmen, auf der das angefochtene Urteil im Sinne von §§ 549, 550 ZPO beruht und das deshalb aufgehoben werden muß (vgl. BAG AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu II 3a der Gründe]).
  • BAG, 30.04.1965 - 3 AZR 291/63

    Patentstreitsachen - Zuständige Gerichte - Erfindungen eines Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 855/78
    Schließlich kann es sich um die Vergütung für eine Sonderleistung handeln, die nach §§ 242, 612 BGB aus Gründen des Leistungsschutzes zu gewähren ist (vgl. dazu BAG 17, 151 d 5 7 f.] = AP Nr. 1 zu § 20 ArbNErfG [zu 4 der Gründe]).
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 416/07

    Betriebliches Vorschlagswesen - Tarifliche Ausschlussfristen

    Der Vorschlag des Klägers war insbesondere keine selbständige schöpferische Leistung im Sinne gewerblicher Schutzrechte und kein technischer Verbesserungsvorschlag nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (dazu BAG 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 - AP ArbNErfG § 9 Nr. 4 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 41, zu II B der Gründe).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Der Kläger meint, das Landesarbeitsgericht habe die Entscheidung des Senats vom 21. Juni 1979 übersehen (BAG AP Nr. 4 zu § 9 ArbNErfG).
  • LAG Hamm, 31.05.1999 - 19 Sa 1243/98

    Verfallfrist bei Ansprüchen wegen "schöpferischer Sonderleistung"

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  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04

    Tarifvertraglicher Wiedereinstellungsanspruch - Ausschlussfrist -

    Bei dem Wiedereinstellungsanspruch des § 46 Nr. 3 RTV handelt es sich auch nicht um einen für ein Arbeitsverhältnis atypischen Anspruch, den die Tarifvertragsparteien mit der Ausschlussfrist nicht erfassen wollten (vgl. dazu BAG 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 - AP ArbeitNErfG § 9 Nr. 4 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 41, zu B der Gründe).
  • OLG Stuttgart, 25.02.1997 - 10 U 157/96

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Widerruf einer Behauptung zur Abwerbung von

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  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 733/93

    Prämie für einen Verbesserungsvorschlag - Fehlende Verfallvorschrift in

    Das mag für atypische vertragliche Ansprüche in Betracht kommen (BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 - AP Nr. 4 zu § 9 ArbNErfG), nicht aber für den vom Kläger geltend gemachten Prämienanspruch für einen Verbesserungsvorschlag.
  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 483/80
    Es mag zweifelhaft sein, ob die streitigen Ansprüche überhaupt von der tariflichen Ausschlußfrist des Manteltarifvertrages für die VW-Werke erfaßt werden (vgl. BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 - AP Nr. 4 zu § 9 ArbNErfG, zu II der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 10 Sa 126/04

    Tarifliche Ausschlussfrist bei Anspruch auf Zahlung einer Prämie für einen

    Dies mag für atypische vertragliche Ansprüche in Betracht kommen (vgl. BAG; Urteil vom 21.06.1979 - 3 AZR 855/78 - AP-Nr. 4 zu § 9 ArbnErfG), nicht aber für den vom Kläger geltend gemachten Prämienanspruch für einen Verbesserungsvorschlag.
  • FG Niedersachsen, 19.10.1999 - 6 K 364/96

    Befreiung von der Körperschaftsteuer zugunsten rechtsfähiger Unterstützungskassen

    Zwar vertritt das BAG in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, aus einer Satzungsklausel, die Rechtsansprüche auf die Leistungen der Unterstützungskasse ausschließe, ergebe sich lediglich ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht der Kasse (s. BAG-Urteile vom 17.Mai 1973 3 AZR 381/72 , Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts, Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 6 zu § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB-- Ruhegehalt-Unterstützungskassen, BB 1973, 1308; vom 28.April 1977 3 AZR 300/76 , BB 1977, 1202; vom 10.November 1977 3 AZR 705/76 , AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, BB 1978, 762 [BAG 10.11.1977 - 3 AZR 705/76] ; vom 5.Juli 1979 3 AZR 197/78 , AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, BB 1979, 1605 [BAG 21.06.1979 - 3 AZR 855/78] ).
  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 470/83

    Unverfallbaren Versorgungsanwartschaft als Voraussetzung einer

    Auf die Frage, ob sie auch im Sinne der Verjährungsbestimmungen des BGB (vgl. BGH Urteile vom 23. Juni 1977 - X ZR 6/75 - und vom 25. November 1980 - X ZR 12/80 -, AP Nr. 3 und 5 zu § 9 ArbNErfG) oder im Sinne tariflicher Ausschlußfristen (vgl. BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 -, AP Nr. 4 zu § 9 ArbNErfG) als Lohn anzusehen ist, kommt es nicht an.
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2001 - 2 Sa 550/00

    Zahlung der Prämie gemäss einer Betriebsvereinbarung zum betrieblichen

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2001 - 2 Sa 549/00

    Anspruch auf Zahlung einer Prämie für einen technischen Verbesserungsvorschlag

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