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BSG, 14.05.1981 - 12 RK 11/80 |
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Papierfundstellen
- BB 1981, 1581
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74
Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen …
- BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76
Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien - …
Auszug aus BSG, 14.05.1981 - 12 RK 11/80
Falls, was nicht ausgeschlossen erscheint, die tatsächliche Ausgestaltung der Beziehungen des Klägers zum Beigeladenen zu 1) etwa gleichermaßen die Deutung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis wie auch als selbständiges freies Mitarbeiterverhältnis zuläßt, wird nach Maßgabe der Rechtsprechung des erkennenden Senats darauf abzustellen sein, was die Vertragsschließenden gewollt haben (vgl Urteil vom 24. Oktober 4978 - 12 RK 58/76 - SozR 2200 5 4227 Nr. 19).
- BSG, 28.06.2022 - B 12 R 4/20 R
Versicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer - Rechtsanwälte, die als …
Bereits nach früherer Rechtslage war aber die Rechtsanwaltstätigkeit in arbeits- und sozialversicherungsrechtlich abhängiger Stellung bei Arbeitgebern zulässig, die denselben Berufspflichten wie angestellte Rechtsanwälte unterlagen (…vgl BT-Drucks aaO; vgl auch BSG Urteil vom 14.5.1981 - 12 RK 11/80 - juris) .Insoweit hat der Senat bereits mit Urteil vom 14.5.1981 (12 RK 11/80 - juris RdNr 42) bestätigt, dass ein zugelassener Rechtsanwalt in der Kanzlei eines anderen Rechtsanwalts sowohl als abhängig Beschäftigter wie auch als freier Mitarbeiter tätig sein kann.
- BSG, 07.07.2020 - B 12 R 17/18 R
Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer …
Insoweit hat der Senat bereits mit Urteil vom 14.5.1981 (12 RK 11/80 - juris RdNr 42) bestätigt, dass ein zugelassener Rechtsanwalt in der Kanzlei eines anderen Rechtsanwalts sowohl als abhängig Beschäftigter wie auch als freier Mitarbeiter tätig sein kann. - BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22
Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter
Zwar kann die Eigenart der Anwaltstätigkeit als einer Dienstleistung höherer Art mit einer sachlichen Weisungsfreiheit einerseits und einem weitgehend durch Sachzwänge bestimmten zeitlichen und örtlichen Arbeitsablauf es mit sich bringen, dass sich das Abgrenzungsmerkmal der äußeren Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort und Dauer des Arbeitseinsatzes so reduzieren kann, dass es eine sichere Unterscheidung zwischen abhängiger und selbständiger Ausübung nicht mehr erlaubt; auch kann die Eingliederung wegen der Eigenart der Berufsausübung eines Rechtsanwalts sowohl bei abhängiger Beschäftigung als auch bei freier Mitarbeit in erster Linie durch die Sachgegebenheiten bedingt sein, weil auch der freie Mitarbeiter sich der sachlichen und personellen Ausstattung der Kanzlei bedienen können muss (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 1981 - 12 RK 11/80 Rn. 43; siehe auch BSG, Urteil vom 28. Juni 2022 - B 12 R 4/20 R).Insoweit ist vor allem entscheidend, ob die Tätigkeit mit einem - gegebenenfalls pauschalierten - Verlustrisiko belastet ist und deshalb einer Gewinnbeteiligung gleichkommt oder ob sie lediglich als Gegenleistung für geschuldete Arbeitsleistung anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 1981 - 12 RK 11/80 Rn. 43; vgl. auch BGH…, Urteil vom 18. Juli 2019 - 5 StR 649/18 Rn. 26).
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 1176/15
Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - zahnärztliche Tätigkeit in …
Diese allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe gelten auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Arzt bzw. Zahnarzt, unbeschadet dessen, dass der (zahn-)ärztliche Beruf kein Gewerbe ist (vgl. § 1 Abs. 2 Bundesärzteordnung , § 1Abs. 4 Zahnheilkundegesetz ); letzteres schließt nur die Anwendung des Gewerberechts aus (§ 6 GewO; genauso das einschlägige Berufsrecht der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte und Seelotsen näher - LSG Bayern, Urteil vom 14.12.2001, - L 4 KR 147/99 -, in juris, sowie zur statusrechtlichen Beurteilung des Tätigkeit des Rechtsanwalts Senatsurteil vom 20.03.2013, - L 5 R 1978/12 -, nicht veröffentlicht, BSG, Urteil vom 14.5.1981 - 12 RK 11/80 - auch BSG, Urteil vom 17.10.1969 - 3 RK 67/66 -, jeweils in juris). - BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R
Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung - …
Auch hierin kommt nur die Vorstellung der Vertragsparteien über die rechtliche Einordnung ihrer vertraglichen Beziehungen zum Ausdruck (vgl BSG Urteil vom 14. Mai 1981 - 12 RK 11/80, BB 1981, 1581, 1582; Urteil des Senats vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 18/00 R, AuB 2001, 151, 154). - BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R
Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener …
- Schließlich bringt die vom LSG in diesem Zusammenhang gewürdigte Vereinbarung über die Versteuerung des Honorars durch den Beigeladenen zu 3) nur die Vorstellung der Vertragsparteien zum Ausdruck, eine selbständige Tätigkeit zu begründen (vgl BSG, Urteil vom 14. Mai 1981 - 12 RK 11/80 - BB 1981, 1581, 1582). - LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 R 4751/11 Zur Tätigkeit eines Rechtsanwalts, die dem Grunde nach mit der eines Steuerberaters vergleichbar ist, hat das BSG die allgemeinen Abgrenzungsmerkmale für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung näher konkretisiert (BSG Urt. v. 14.05.1981 - 12 RK 11/80, juris;… auch Urt. v. 17.10.1969 - 3 RK 67/66, juris; außerdem Urt. d. Senats vom 20.03.2013 - L 5 R 1978/12).
Wenn die tatsächliche Ausgestaltung der Beziehungen der Anwälte etwa gleichermaßen die Deutung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis wie auch als selbständiges freies Mitarbeiterverhältnis zulässt, ist darauf abzustellen, was die Vertragsschließenden gewollt haben (so BSG Urt. v. 14.5.1981 - 12 RK 11/80, juris).
Dies ist nur dann möglich, wenn die tatsächliche Ausgestaltung der Beziehungen etwa gleichermaßen die Deutung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis wie auch als selbständiges freies Mitarbeiterverhältnis zulässt (vgl. BSG Urt. v. 14.5.1981 - 12 RK 11/80, juris).
Soweit die Rechtsprechung bei der Tätigkeit eines Rechtsanwalts nicht entscheidend auf die Eingliederung in einen fremden Betrieb abstellt, da dies wegen der Eigenart der Berufsausübung sowohl bei abhängiger Beschäftigung als auch bei freier Mitarbeit in erster Linie durch die Sachgegebenheiten bedingt wird (BSG Urt. v. 14.5.1981 - 12 RK 11/80, juris), kann hier offen bleiben, ob dieser Grundsatz uneingeschränkt auf die Tätigkeit als Steuerberater übertragbar ist.
Denn maßgebliches Kriterium ist dann das Unternehmerrisiko, das der Kläger vorliegend nicht in relevantem Umfang zu tragen hatte (vgl. BSG Urt. v. 14.5.1981 - 12 RK 11/80, juris).
- BSG, 25.09.1981 - 12 RK 5/80
Lehrbeauftragte - Universitätsmitarbeiter - Freier Wissenschaftler - Vergütung - …
Als eingegliedert gilt nach ständiger Rechtsprechung des BSG (…vgl die Urteile vom 31. August 1976 - 12/3/12 RK 20/74 -, SozR 2200 § 1227 Nr. 4, vom 30. November 1978 - 12 RK 33/76 -, BSGE 47, 201 ff = USK 78 194, und - 12 RK 6/77 -, SozR 2200 § 162 Nr. 2 = USK 78 210 und vom 14. Mai 1981 - 12 RK 11/80 -, jeweils mwN), wer sich dienstbereit der Verfügungsbefugnis eines Arbeitgebers über seine Arbeitskraft unterwirft.Andererseits steht es in der Macht der Parteien eines Rechtsverhältnisses, dieses nach ihrem Willen in seinen Einzelheiten so auszugestalten, daß es sich objektiv als abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausweist (…vgl das schon genannte Urteil des Senats vom 27. März 1980 und auch die Urteile vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 186/69 -, BSGE 35, 20, 21 f = USK 72 216, vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 -, SozR 2200 § 1227 Nr. 19 = USK 78 134, vom 30. November 1978 - 12 RK 33/76 -, SozR 2200 § 165 Nr. 32 = USK 78 194, und vom 14. Mai 1981 - 12 RK 11/80 -).
- BSG, 27.10.2010 - B 12 KR 2/10 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des …
Vielmehr wenden sich die Kläger dagegen, dass sich das LSG mit seiner Entscheidung zwar auf das Urteil des BSG vom 14.5.1981 - 12 RK 11/80 - (BB 1981, 1581) beziehe, "deren Reichweite aber im Hinblick auf die Anforderungen an die Feststellung der tatsächlichen Gegebenheiten, als auch die Abgrenzung zur Bedeutung des von den Parteien gewollten und die hieran anknüpfende Bedeutung des Parteiwillens als besonderes Abgrenzungsmerkmal" verkenne.Zur Klärungsbedürftigkeit verweisen die Kläger darauf, der Senat habe im Urteil vom 14.5.1981 (- 12 RK 11/80 - BB 1981, 1581) zwar über die abhängige Beschäftigung eines Rechtsanwalts, aber anders als im vorliegenden Fall nicht über einen Berufseinsteiger zu entscheiden gehabt.
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - L 1 KR 511/17 Ein Rechtsanwalt müsse sich auch als freier Mitarbeiter der sachlichen und personellen Ausstattung einer Kanzlei bedienen (Hinweis auf BSG v. 14. Mai 1981 - 12 RK 11/80).
Auch für diese Berufsgruppe ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass die Mitarbeit in einer Kanzlei in der Rechtsform einer abhängigen Beschäftigung oder in der einer selbständigen Tätigkeit erfolgen kann (BSG v. 14. Mai 1981 - 12 RK 11/80 - juris Rn 42).
Gleichwohl ist bei entsprechender Ausgestaltung der Tätigkeit auch eine selbständige Mitarbeit möglich (BSG v. 14. Mai 1981 - 12 RK 11/80 - juris Rn 42).
Erheblich für die Unterscheidung zwischen freier Mitarbeit und abhängiger Beschäftigung ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 14. Mai 1981 - 12 RK 11/80 - juris Rn 43/44) zunächst, ob die Weisungsgebundenheit des in einer fremden Kanzlei tätigen Rechtsanwalts hinsichtlich Zeit, Ort und Dauer der Tätigkeit im Einzelfall deutlich über das sich aus den gegebenen Sachzwängen ergebende Maß hinausgeht.
Für seine diesbezügliche Rechtsauffassung verweist der Senat (erneut) auf die Rechtsprechung des BSG (…Urt. v. 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn 20; Urt. v. 14. Mai 1981 - 12 RK 11/80 - juris Rn 43/44), wonach die Form der Honorierung und der zeitliche Aufwand für die Mitarbeit eines Rechtsanwalts in einer fremden Kanzlei an deren Mandaten wesentliche Faktoren für die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind.
- BGH, 01.08.2007 - III ZR 56/07
Wirksamkeit der Vereinbarung einer am Umsatz angeworbener Partner orientierten …
- LSG Baden-Württemberg, 30.06.2004 - L 11 KR 4041/03
Organist - Kirchengemeinde - Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2005 - L 13 R 112/05
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 R 1333/13
Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - zahnärztliche Tätigkeit in …
- BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R
Pflegeversicherung - Kündigung - Vertrag mit Haushaltsangehörigen - …
- LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1978/12
- LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1787/14
- BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 18/00 R
Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - L 4 RA 12/03
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 02.08.2022 - L 11 BA 2492/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Rechtsanwältin in einer Anwaltskanzlei …
- LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 KR 210/03
Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft; Wesentliche Kriterien für die …
- BSG, 19.07.2022 - B 12 BA 3/22 B
Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Rechtsanwältin …
- LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 11 R 4887/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2006 - L 2 R 146/05
- LSG Hessen, 17.01.2022 - L 8 BA 40/21
SGB IV
- LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99
Zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses (§ 7 SGB IV)
- LSG Hamburg, 17.05.2022 - L 3 BA 30/19
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ambulanter Betreuer - Honorarkraft - …
- SG Nürnberg, 15.10.2015 - S 11 R 1105/13
Büroservice als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
- LSG Bayern, 14.12.2001 - L 4 KR 147/99
Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines Rechtsanwaltes; …
- LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 769/08
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem …
- LSG Saarland, 16.02.2005 - L 2 KR 15/02
Versicherungspflicht - Renten- und Arbeitslosenversicherung - Architekturbüro - …
- LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 38/97
- BSG, 05.10.2006 - B 12 R 1/06 B
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei der …
- LSG Baden-Württemberg, 13.07.2015 - L 11 R 2173/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2014 - L 14 R 765/14
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für einen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2005 - L 5 KR 17/04
Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 01.09.2014 - L 11 R 3383/14
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2004 - L 4 KR 4466/02
Versicherungspflicht - Organist - Kirchengemeinde - Abgrenzung - abhängige …
- LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 80/04
Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens eines abhängigen Berufsverhältnisses; …
- SG Braunschweig, 09.03.2004 - S 6 KR 164/00
Versicherungsrechtlicher Status eines Rechtsanwalts; Merkmale für die …
- LSG Bayern, 08.04.2005 - L 8 AL 197/04
Anspruch auf Bewilligung von Insolvenzgeld; Folgen des Bestehens von Ansprüchen …
- LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 1361/13
- LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 3287/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 16/1 KR 36/13
- SG Hamburg, 06.12.1991 - 21 KR 306/90
Bestehen eines rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2009 - L 1 KR 424/08