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   BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81   

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https://dejure.org/1983,1484
BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81 (https://dejure.org/1983,1484)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1983 - 5 AZR 70/81 (https://dejure.org/1983,1484)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 (https://dejure.org/1983,1484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 291
  • MDR 1984, 258
  • BB 1984, 1365
  • DB 1983, 2783
  • JR 1984, 528
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80

    Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81
    Sie alle stellen auf die Arbeitsverhinderung ab, nicht auf die Krankheit (Urteil des Senats BAG AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 1 b der Gründe, mit weiterer Begründung und Nachweisen; Urteil des Senats vom 1. Juni 1983 -- 5 AZR 468/80 --, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81
    Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 LohnFG kann auch an solchen Tagen bestehen und für solche Tage bescheinigt werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LohnFG), an denen im Betrieb nicht gearbeitet wird (im Anschluß an das Urteil des Senats BAG 37, 172 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 11.10.1966 - 2 AZR 475/65
    Auszug aus BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81
    Stellt er bei einer Abschlußuntersuchung fest, daß der Arbeitnehmer ab sofort, also noch während der betriebsüblichen Arbeitszeit, wieder arbeitsfähig ist, endet schon in diesem Zeitpunkt der erste Verhinderungsfall (vgl. den Sachverhalt im Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 1966 - 2 AZR 475/65 - DOK 1967, 152).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 318/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Dabei ist es unerheblich, ob das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeits- oder arbeitsfreien Tag fällt (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 149, 101; 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - zu 2 b der Gründe, BAGE 43, 291) .
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

    Auf den zufälligen nahen zeitlichen Zusammenhang kam es dabei nicht an (BAG 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - zu 2 a der Gründe, BAGE 43, 291) .

    Möglich sei danach aber auch die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende eines (auch arbeitsfreien) Kalendertags oder die Feststellung der Arbeitsfähigkeit zu einem näher bestimmten anderen Zeitpunkt (BAG 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - BAGE 43, 291; 11. Oktober 1966 - 2 AZR 464/65 -) .

  • BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88

    Lohnfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit - Entscheidungskompetenz des Arztes

    Gibt die ärztliche Bescheinigung für das Ende der Arbeitsunfähigkeit lediglich einen Kalendertag an, wird damit in der Regel Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der üblichen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers an diesem Kalendertag bescheinigt (Bestätigung von BAGE 37, 172 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG und BAGE 43, 291 = AP Nr. 55, a. a. O.).

    Diese Auffassung hat der Senat im Urteil vom 14. September 1983 bestätigt (BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55 zu § 1 LohnFG, zu 2 b der Gründe).

    In seiner Entscheidung vom 14. September 1983 (BAGE 43, 291 = AP Nr. 55, aaO) hat der Senat darauf hingewiesen, Arbeitsunfähigkeit könne auch für solche Tage bescheinigt werden, an denen im Betrieb nicht gearbeitet wird (S. 295, aa0).

    Das hat der Senat bereits für frühere Fälle ausgeführt (BAGE 37, 172, 179 = AP Nr. 48, aaO sowie BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55, aaO).

    Lediglich als Unterfall ist das Schichtende als Ende der betriebsüblichen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers angenommen worden (BAGE 43, 291, 295).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2021 - 5 Sa 101/21

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - erneute Arbeitsunfähigkeit - Kürzung von

    Nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeit wieder auf, ist der Verhinderungsfall - die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - im Regelfall beendet (BAG, Urteil vom 01. Juni 1983 - 5 AZR 468/80 - Rn. 20, juris = NJW 1984, 199; BAG, Urteil vom 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - Rn. 13, juris = MDR 1984, 258).
  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 368/89

    Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall - Entstehen eines neuen

    Das hat der Senat bereits für frühere Fälle ausgeführt (BAGE 37, 172, 179 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 2 c der Gründe; sowie BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55 zu § 1 LohnFG, zu 2 b der Gründe).

    Lediglich als Unterfall ist das Schichtende als Ende der betriebsüblichen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers angenommen worden (BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 29.02.2012 - 13 Sa 117/11

    Entgeltfortzahlung - zur Frage zweier selbständiger oder überlappender

    In seiner Entscheidung vom 14. September 1983 (5 AZR 70/81 - BAG 43, 291 = AP § 1 LohnFG Nr. 55, aaO) hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, Arbeitsunfähigkeit könne auch für solche Tage bescheinigt werden, an denen im Betrieb nicht gearbeitet wird.
  • LAG Hessen, 24.10.2012 - 2 Sa 70/10

    Entgeltfortzahlung - andere Erkrankung bei Arbeitsantritt - kein einheitlicher

    Schließlich kann er auch seine zunächst getroffene vorausschauende Beurteilung abändern (vgl. BAG vom 14. September 1983 - 5 AZR 70/81, AP Nr. 55 zu § 1 LohnFG).

    bei einer Abschlussuntersuchung fest, dass der Arbeitnehmer ab sofort, also noch während der betriebsüblichen Arbeitszeit, wieder arbeitsfähig ist, endet schon in diesem Zeitpunkt der erste Verhinderungsfall (vgl. BAG vom 14. September 1983 a.a.O.).

  • LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    In diesen Fällen haben Arbeitnehmer - hier: die Klägerin - keinen Anspruch auf weitere maximal 6 Wochen Entgeltfortzahlung, selbst wenn es sich bei der die Arbeitsunfähigkeitsdauer verlängernden Erkrankung um eine Neuerkrankung und nicht eine Fortsetzungskrankheit gehandelt hatte (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles, vgl. BAG v. 2.2. 1994 - 5 AZR 345/93, NZA 1994, 547; BAG v. 11.7. 1990 - 5 AZR 368/89, EEK I /1015; BAG v. 14.9. 1983 - 5 AZR 70/81, BB 1984, 1365; ErfK/ Dörner , 12. Aufl., § 3 Rz. 43).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 6 Sa 1722/10

    Prozessvergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses - Umfang einer

    Deshalb kam es auch nicht weiter darauf an, dass die damalige Annahme des Prozessbevollmächtigten der Beklagten, deren finanzielle Belastung würde sich auf einen Zeitraum von sechs bzw. zwölf Wochen beschränken, gar nicht einmal unzutreffend ist, führen doch nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles sich überschneidende Krankheiten auch bei unterschiedlichen Diagnosen zu keiner Verlängerung des sechswöchigen Bezugszeitraums des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG ( dazu BAG, Urteil vom 14.03.1983 - 5 AZR 70/81 - BAGE 43, 291 = AP LohnFG § 1 Nr. 55 zu 1 der Gründe ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2004 - 2 Sa 666/04

    Berufungsbegründung - Entgeltfortzahlung - Grundsatz der Einheit des

    Nach diesen vom BAG in ständiger Rechtsprechung (vgl. DB 1982, 601; BB 1984, 1365; NZA 1989, 927) angenommenen Grundsätzen ist ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch dann auf die Dauer von 6 Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit begrenzt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt.
  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
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