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   BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83   

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BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83 (https://dejure.org/1984,190)
BAG, Entscheidung vom 20.12.1984 - 2 AZR 436/83 (https://dejure.org/1984,190)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 (https://dejure.org/1984,190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot - Verweigerungsrecht der Arbeit bei Verstoß gegen Gesetz oder die guten Sitten - Nichtigkeit des Arbeitsvertrages bei Verpflichtung des Arbeitnehmers zu widerrechtlicher Tätigkeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Berücksichtigung von Gewissenskonflikten im Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 611 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 363
  • NJW 1986, 85
  • MDR 1985, 1051
  • NZA 1986, 21
  • BB 1985, 1853
  • afp 1986, 96
  • JR 1986, 527
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83
    Das gleiche gilt für den Fall, daß die Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschrieben ist und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund seines Direktionsrechts Arbeiten zuweist, deren Ausführung gegen gesetzliche Verbote bzw. gegen die guten Sitten verstößt, da das auf dem Arbeitsvertrag beruhende Weisungsrecht seine Grenzen in den Vorschriften der Gesetze findet (vgl. BAG 33, 71 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

    Das Weisungsrecht, das seine Grenzen in Vorschriften der Gesetze, des Kollektiv- und des Einzelarbeitsvertragsrechts findet, darf gemäß § 315 Abs. 1 BGB nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (BAG 33, 71 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83
    Gleichwohl ist der Auflösungsantrag auch in der Revisionsinstanz anhängig geworden (vgl. dazu eingehend BAG 34, 309 ff. = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83
    Allerdings darf die Entscheidung nicht ausschließlich verstandesmäßigen, politischen oder weltanschaulichen Gefühlen entspringen; diese Motive können jedoch zur Auslösung der Gewissensentscheidung beitragen (BVerwGE 7, 242, 246).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83
    Als eine Gewissensentscheidung ist jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "gut" und "böse" orientierte Entscheidung anzusehen, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte (BVerfGE 12, 45, 54 bis 55).
  • BAG, 29.01.1960 - 1 AZR 200/58

    Bürger der Bundesrepublik - Verpflichtung im Arbeitsvertrag - Zeitschrift -

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83
    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits in seinem Urteil vom 29. Januar 1960 (- 1 AZR 200/58 - BAG 9, 1 = AP Nr. 12 zu § 123 GewO) entschieden, "kein Bürger der Bundesrepublik (könne) nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet sein, für eine Zeitschrift, die den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat angreift oder das blutbefleckte Gewalt- und Unrechtsregime des Nazismus verherrlicht oder verharmlost, auch nur im geringsten tätig zu werden.
  • LG Heidelberg, 14.04.1965 - 3 S 78/64
    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83
    Köln 1972; Otto, Personale Freiheit und soziale Bindung, 1978, S. 108 ff.; Mayer-Maly, Das Gewissen und das Arbeitsrecht, Festschrift für Gerhard Müller, S. 325 bis 332; LAG Düsseldorf, BB 1964, 597; LG Heidelberg, NJW 1966, 1922 [LG Heidelberg 14.04.1965 - 3 S 78/64] bis 1925).
  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83
    Was dem billigen Ermessen i.S. von § 315 BGB entspricht, ist unter Abwägung der Interessenlage beider Vertragsparteien festzustellen (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).
  • LAG Düsseldorf, 14.02.1963 - 7 Sa 581/62
    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83
    Köln 1972; Otto, Personale Freiheit und soziale Bindung, 1978, S. 108 ff.; Mayer-Maly, Das Gewissen und das Arbeitsrecht, Festschrift für Gerhard Müller, S. 325 bis 332; LAG Düsseldorf, BB 1964, 597; LG Heidelberg, NJW 1966, 1922 [LG Heidelberg 14.04.1965 - 3 S 78/64] bis 1925).
  • BAG, 14.07.1983 - 2 AZN 81/83
    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der erkennende Senat die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts durch Beschluß vom 14. Juli 1983 - 2 AZN 81/83 - zugelassen.
  • BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75

    Arbeitsverhältnis: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83
    Wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag ausdrücklich verpflichtet, eine Tätigkeit auszuüben, die gegen ein gesetzliches Verbot bzw. gegen die guten Sitten verstößt, so ist der Arbeitsvertrag bzw. die auf dem Arbeitsvertrag beruhende Verpflichtung gemäß § 134 BGB bzw. § 138 BGB nichtig (BAG 28, 83 = AP Nr. 34 zu § 138 BGB).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    An das Nichtbefolgen der Weisung konnte die Beklagte nicht Sanktionen knüpfen (so schon BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 16, 39 - unklar aber Rn. 25 -, BAGE 137, 164 [Unwirksamkeit einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Glaubenskonflikt]; 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 25 [Unwirksamkeit einer Abmahnung - unbillige Weisung zu einem Personalgespräch]; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b der Gründe [Unwirksamkeit einer Kündigung - unbillige Zuweisung von Bereitschaftsdiensten]; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 b ff. der Gründe, BAGE 62, 59; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe, BAGE 47, 363 [jeweils zu Kündigungen nach einer wegen Nichtbeachtung einer Gewissensentscheidung unbilligen Weisung]) .

    Dieses einseitige Leistungsbestimmungsrecht durfte der Arbeitgeber stets - und nicht nach § 315 Abs. 1 BGB "im Zweifel" - nur nach billigem Ermessen ausüben (vgl. zB BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe mwN, BAGE 47, 363) und diese Ausübung unterlag der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. zB BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - zu I 1 der Gründe; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b aa der Gründe) .

    Weisungen, die dieser Kontrolle nicht standhielten, also unbillig waren, wurden hingegen als unwirksam angesehen, der Arbeitnehmer war nicht verpflichtet, ihnen zu folgen und Sanktionen wie Abmahnungen oder Kündigungen konnten auf solche Weisungen nicht gestützt werden (vgl. zB BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 25 [Unwirksamkeit einer Abmahnung]; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b der Gründe [Unwirksamkeit einer Kündigung - unbillige Zuweisung von Bereitschaftsdiensten]; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 62, 59; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe, BAGE 47, 363 [jeweils zu Kündigungen nach einer wegen Nichtbeachtung einer Gewissensentscheidung unbilligen Weisung]) .

    Für den Arbeitnehmer ist die Weisung hingegen - wie § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB bereits nach seinem Wortlaut anordnet - nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 16, 39 - unklar aber Rn. 25 -, BAGE 137, 164; 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 25; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b der Gründe; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 b ff. der Gründe, BAGE 62, 59; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe, BAGE 47, 363; HWK/Lembke 7. Aufl. § 106 GewO Rn. 116a; MüKoBGB/Gottwald 5. Aufl. § 315 Rn. 67; Münchner Handbuch ArbR/Reichold 3. Aufl. § 36 Rn. 29; Staudinger/Rieble aaO § 315 Rn. 186; Tettinger/Wank/Ennuschat/Wank aaO GewO 8. Aufl. § 106 Rn. 33; vgl. zur Diskussion, ob bei einem Glaubens- und Gewissenskonflikt vorrangig § 275 Abs. 3 BGB Anwendung finden muss einerseits BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 30 f. aaO, andererseits Schaub/Linck aaO § 45 Rn. 41) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    An das Nichtbefolgen der Weisung konnte die Beklagte nicht Sanktionen knüpfen (so schon BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 16, 39 - unklar aber Rn. 25 -, BAGE 137, 164 [Unwirksamkeit einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Glaubenskonflikt]; 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 25 [Unwirksamkeit einer Abmahnung - unbillige Weisung zu einem Personalgespräch]; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b der Gründe [Unwirksamkeit einer Kündigung - unbillige Zuweisung von Bereitschaftsdiensten]; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 b ff. der Gründe, BAGE 62, 59; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe, BAGE 47, 363 [jeweils zu Kündigungen nach einer wegen Nichtbeachtung einer Gewissensentscheidung unbilligen Weisung]) .

    Dieses einseitige Leistungsbestimmungsrecht durfte der Arbeitgeber stets - und nicht nach § 315 Abs. 1 BGB "im Zweifel" - nur nach billigem Ermessen ausüben (vgl. zB BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe mwN, BAGE 47, 363) und diese Ausübung unterlag der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. zB BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - zu I 1 der Gründe; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b aa der Gründe) .

    Weisungen, die dieser Kontrolle nicht standhielten, also unbillig waren, wurden hingegen als unwirksam angesehen, der Arbeitnehmer war nicht verpflichtet, ihnen zu folgen und Sanktionen wie Abmahnungen oder Kündigungen konnten auf solche Weisungen nicht gestützt werden (vgl. zB BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 25 [Unwirksamkeit einer Abmahnung]; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b der Gründe [Unwirksamkeit einer Kündigung - unbillige Zuweisung von Bereitschaftsdiensten]; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 62, 59; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe, BAGE 47, 363 [jeweils zu Kündigungen nach einer wegen Nichtbeachtung einer Gewissensentscheidung unbilligen Weisung]) .

    Für den Arbeitnehmer ist die Weisung hingegen - wie § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB bereits nach seinem Wortlaut anordnet - nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 16, 39 - unklar aber Rn. 25 -, BAGE 137, 164; 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 25; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b der Gründe; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 b ff. der Gründe, BAGE 62, 59; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe, BAGE 47, 363; HWK/Lembke 7. Aufl. § 106 GewO Rn. 116a; MüKoBGB/Gottwald 5. Aufl. § 315 Rn. 67; Münchner Handbuch ArbR/Reichold 3. Aufl. § 36 Rn. 29; Staudinger/Rieble aaO § 315 Rn. 186; Tettinger/Wank/Ennuschat/Wank aaO GewO 8. Aufl. § 106 Rn. 33; vgl. zur Diskussion, ob bei einem Glaubens- und Gewissenskonflikt vorrangig § 275 Abs. 3 BGB Anwendung finden muss einerseits BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 30 f. aaO, andererseits Schaub/Linck aaO § 45 Rn. 41) .

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    c) Das Weisungsrecht, das seine Grenzen in den gesetzlichen Regelungen, im Kollektiv- und im Einzelvertragsrecht findet, darf jedoch nach § 315 Abs. 1 BGB nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (BAG 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 -BAGE 33, 71; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - aaO).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Dabei muß er auch einen ihm offenbarten Gewissenskonflikt des Arbeitnehmers berücksichtigen (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59).

    Für die Interessenabwägung ist grundsätzlich von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer schon bei Vertragsabschluß damit rechnen mußte, daß ihm eine derartige Tätigkeit zugewiesen werden könnte (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - aaO).

    Schließlich kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber in Zukunft mit zahlreichen weiteren Gewissenskonflikten rechnen muß (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - aaO; ebenso: 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - aaO).

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, im Rahmen des billigen Ermessens nach § 315 Abs. 1 BGB, der voraussetzt, daß der Inhalt der geschuldeten Leistung noch zu konkretisieren ist, habe der Arbeitgeber einen ihm offenbarten Gewissenskonflikt des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (Bestätigung von BAGE 47, 363 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

    Die Weigerung eines Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist, nach entsprechender Abmahnung, an sich regelmäßig geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (BAGE 47, 363, 371 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht; KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 250).

    Die in § 315 BGB geforderte Billigkeit wird inhaltlich auch durch das Grundrecht der Gewissensfreiheit bestimmt (BAGE 47, 363, 375 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Söllner, Grundriß des Arbeitsrechts, 8. Aufl., S. 33, insbesondere Fußn. 32; derselbe, Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis, 1966, S. 134).

    Der Senat ist bereits in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 1984 (BAGE 47, 363, 376 = AP, aa0) von einem subjektiven Gewissensbegriff ausgegangen.

    Wenn auch durch die Tatsache, daß es sich bei einer Gewissensentscheidung um einen rein inneren Vorgang handelt, die Überprüfbarkeit eingeschränkt wird (so bereits BVerfGE 12, 45, 55; BAGE 47, 363, 376), so sind die Gerichte keineswegs gezwungen, jede nur behauptete Gewissensentscheidung hinzunehmen.

    Während der Senat im Urteil vom 20. Dezember 1984 (BAGE 47, 363 = AP, aa0) darauf abgestellt hat, ob der Arbeitnehmer damit rechnen mußte, daß die nach dem Arbeitsvertrag und den bestehenden betrieblichen Verhältnissen zu erwartenden Aufgaben ihn in einen Gewissenskonflikt bringen könnten, hat sich das Landesarbeitsgericht mit der Prognose begnügt, ob ein derartiger Konflikt von vornherein "nicht auszuschließen" gewesen sei.

  • BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 87/90

    Durchführung politischer Wahlen - Übernahme eines Wahlehrenamtes durch

    Dabei können Umfang und Grenzen des Direktionsrechts eingeschränkt werden durch Gesetz, Kollektivrecht oder den Einzelarbeitsvertrag, soweit er näheres über die Dienstleistungspflicht festlegt (ständige Rechtsprechung: BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe, mit umfassenden Nachweisen; BAGE 47, 363, 375 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu B III 2c bb der Gründe; Senatsurteil vom 6. April 1989 - 6 AZR 622/87 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT SR 2r, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Es ermöglicht dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen (BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAGE 47, 363, 375 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu B III 2 c bb der Gründe).

    Auch soweit es danach grundsätzlich ausgeübt werden kann, darf es nur nach billigem Ermessen i.S. des § 315 Abs. 3 BGB ausgeübt werden (BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAGE 47, 363, 375 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu B III 2 c bb der Gründe; BAGE 61, 77, 83 = AP Nr. 4 zu § 2 BeschFG 1985, zu B II 1 der Gründe; Söllner, Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis, 1966, S. 45).

  • LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10

    Kündigung und Religionsfreiheit - "Jesus hat sie lieb"

    Ob dies der Fall ist, hängt auch vom Selbstverständnis der betroffenen Religionsgemeinschaft ab, wobei den Betroffenen im Zweifelsfall eine Darlegungslast trifft (BVerfG, Beschluss vom 27.01.2007 - 2 BvR 26/07 = NJW 2007, 1865 ff.; Leibholz/Rinck, a.a.O. Rn. 47; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009, a.a.O.; zur ebenfalls durch Art. 4 GG geschützten Gewissensfreiheit auch BAG, Urteil vom 20.12.1984 - 2 AZR 436/83 = NJW 1986, 85 ff.; Leuze, RdA 1993, 16, 18).
  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 283/88

    Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen - Wirksamkeit einer ordentlichen

    Die Weigerung eines Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist, nach entsprechender Abmahnung, an sich regelmäßig geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (BAGE 47, 363, 371 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht; KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 250).

    Die in § 315 BGB geforderte Billigkeit wird inhaltlich auch durch das Grundrecht der Gewissensfreiheit bestimmt (BAGE 47, 363, 375 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Söllner, Grundriß des Arbeitsrechts, 8. Aufl., S. 33, insbesondere Fußn. 32; derselbe, Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis, 1966, S. 134).

    Der Senat ist bereits in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 1984 (BAGE 47, 363, 376 = AP, aa0) von einem subjektiven Gewissensbegriff ausgegangen.

    Wenn auch durch die Tatsache, daß es sich bei einer Gewissensentscheidung um einen rein inneren Vorgang handelt, die Überprüfbarkeit eingeschränkt wird (so bereits BVerfGE 12, 45, 55; BAGE 47, 363, 376) so sind die Gerichte keineswegs gezwungen, jede nur behauptete Gewissensentscheidung hinzunehmen.

    Während der Senat im Urteil vom 20. Dezember 1984 (BAGE 47, 363 = AP, aa0) darauf abgestellt hat, ob der Arbeitnehmer damit rechnen mußte, daß die nach dem Arbeitsvertrag und den bestehenden betrieblichen Verhältnissen zu erwartenden Aufgaben ihn in einen Gewissenskonflikt bringen könnten, hat sich das Landesarbeitsgericht mit der Prognose begnügt, ob ein derartiger Konflikt von vornherein "nicht auszuschließen" gewesen sei.

  • BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 950/94

    Anspruch eines angestellten Kraftfahrers auf Vergütung der Zeit einer

    Das Direktionsrecht darf nur nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB ausgeübt werden (ständige Rechtsprechung: BAGE 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAGE 47, 363, 375 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu B III 2 c bb der Gründe; BAGE 61, 77, 83 = AP Nr. 4 zu § 2 BeschFG 1985, zu B II 1 der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

  • ArbG Dortmund, 08.09.2015 - 7 Ca 1224/15

    Beanspruchung der Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte im Wege der

  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 501/94

    Teilzeitarbeit - Verbot der Ungleichbehandlung

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

  • BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 593/88

    Direktionsrecht - Führung eines Dienstwagens

  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98

    Nachholung von Arbeit im öffentlichen Dienst

  • BVerwG, 13.12.1991 - 7 C 26.90

    Ausschreibung - Chefarzt - Schwangerschaftsabbrüche

  • BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93

    Möglichkeit der einseitigen Einschränkung des Aufgabenbereichs aufgrund

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22

    Beschäftigungsanspruch - Leistungsbewertung - Abmahnung

  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz -

  • BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 123/84

    Bereitschaftsdienst: Umfang und Grenzen, Direktionsrecht des Arbeitgebers,

  • BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 18/95

    Beschäftigungszeit - Anrechnung wegen unbilliger Härte

  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 174/87

    Teilzeitbeschäftigung an Bildschirmgeräten

  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85

    Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeit - Rettungssanitäter

  • LAG Köln, 28.06.2006 - 7 Sa 1506/05

    Arbeitszeit; Nachtarbeit; Schichtdienst; Weisungsrecht; leidensgerechter

  • BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 269/98

    Besitzstandszulage eines Kraftfahrers im Bundesdienst

  • LAG Hessen, 13.05.1994 - 9 Sa 1555/93

    Reichweite des Direktionsrechts eines leitenden Abteilungsarztes gegenüber einem

  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 415/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

  • VGH Hessen, 12.12.1991 - 6 UE 522/91

    Vorbeugende Feststellungsklage betreffend Anspruch auf Teilnahme an

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 229/94
  • LAG Hamm, 13.07.1995 - 17 Sa 101/95

    Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung

  • LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95

    Personalrat: Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitverteilung

  • BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 19/91

    Arbeitszeitregelung für Verkehrsaufseher - Zulässigkeit von Sonntagsarbeit -

  • BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 229/89

    Kündigung: Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen

  • LAG Thüringen, 23.11.1994 - 9 (2) Sa 2010/93

    Sozialauswahl ; Kündigung ; Mangelnder Bedarf

  • BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 230/89

    Kündigung: Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen

  • LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97

    Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger

  • LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ;

  • LAG Hamm, 14.03.1996 - 17 Sa 1352/95

    Arbeitsverhältnis: Ausschluss von der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit

  • LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1568/89

    Teilzeitarbeit; Lehrer; Ersatzschule; Urlaub

  • BAG, 06.04.1989 - 6 AZR 622/87

    Direktionsrecht des Arbeitgebers: Reinigungsanweisung an Schulhausmeister

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 14/95
  • LAG Hamm, 19.01.1995 - 17 Sa 1183/94

    Orchestermusiker: Verpflichtung zum Spielen eines "ungewöhnlichen"

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 572/94
  • BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 226/84

    Anspruch auf Anordnung von Bereitschaftsdienst - Abgrenzung von Rufbereitschaft

  • LAG Hamm, 29.06.2000 - 17 Sa 521/00

    Umfang des Direktionsrechts eines Arbeitgebers; Fortzahlung einer

  • LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96

    Umsetzung: Reibereien zwischen Mitarbeitern

  • LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2221/95

    Versetzung: einzelvertraglich vereinbarter Einsatzort - Billigkeitskontrolle

  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 341/91

    Abführung von Chefarzteinnahmen an Krankenhausfonds - Abführung von

  • LAG Hessen, 10.02.1998 - 9 Sa 1258/97

    Leistungsanspruch bei unwirksamer Dienstvereinbarung aus einzelvertraglicher

  • LAG Hamm, 25.09.1997 - 8 Sa 557/97

    Ordentliche Kündigung wegen hartnäckiger Arbeitsverweigerung; Erforderlichkeit

  • ArbG Hamburg, 04.12.1995 - 21 Ca 290/95

    Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung wegen Unmöglichkeit des frühen

  • LAG Hessen, 17.11.1998 - 9 Sa 386/98
  • ArbG Berlin, 27.03.1986 - 34 Ca 512/85

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche Kündigung; Ablehnung

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