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   BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86   

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BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86 (https://dejure.org/1988,544)
BAG, Entscheidung vom 12.01.1988 - 1 ABR 54/86 (https://dejure.org/1988,544)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 (https://dejure.org/1988,544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einseitige Anordnung von Überstunden - Beginn und Ende der Arbeitszeit entsprechend dem Arbeitsanfall - Anordnung von Überstunden ohne Zustimmung des Betriebsrats - Anordnung von Überstunden ohne Zustimmung der Einigungsstelle - Mitbestimmungsrecht bei Anordnung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 517
  • BB 1988, 1331
  • DB 1988, 1272
  • JR 1988, 484
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86
    Für einen Antrag des Betriebsrats auf Feststellung seines Mitbestimmungsrechts bei bestimmten Überstunden fehlt es am Feststellungsinteresse, wenn die Betriebspartner die Beteiligung des Betriebsrats bei diesen Überstunden in einer Betriebsvereinbarung geregelt haben (im Anschluß an die Entscheidung des Senatsvom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86).

    Der Senat hat in seinerEntscheidung vom 13. Oktober 1987 (- 1 ABR 10/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) für Anträge des Arbeitgebers auf Feststellung, daß dem Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit kein Mitbestimmungsrecht zusteht, ausgesprochen, daß für einen solchen Antrag in aller Regel ein Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die Angelegenheit durch einen Spruch der Einigungsstelle geregelt worden ist und dieser Spruch in seiner Wirksamkeit nicht umstritten ist und im Betrieb angewandt wird.

  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86
    Gerade für solche "Eilfälle" hat daher der Senat schon entschieden, daß die Betriebspartner für diese in einer Betriebsvereinbarung Vorsorge treffen können und der Betriebsrat in gleichliegenden, immer wieder auftretenden Fällen seine Zustimmung auch im voraus erteilen kann (Beschluß vom 2. März 1982, BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Der Senat hat daher schon wiederholt entschieden, daß eine solche Regelung oder ein solcher Spruch auch dann nicht gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verstößt, wenn die Regelung dem Arbeitgeber eine Freiheit einräumt, die einem mitbestimmungsfreien Zustand nahekommt (Beschluß des Senats vom 2. März 1982, BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit;Beschluß vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen;Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86
    Der Senat hat daher schon wiederholt entschieden, daß eine solche Regelung oder ein solcher Spruch auch dann nicht gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verstößt, wenn die Regelung dem Arbeitgeber eine Freiheit einräumt, die einem mitbestimmungsfreien Zustand nahekommt (Beschluß des Senats vom 2. März 1982, BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit;Beschluß vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen;Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86
    Dem Arbeitgeber kann auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht eine Handlung untersagt werden, die gegen die Betriebsvereinbarung verstößt (Beschluß des Senatsvom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86
    Der Senat hat daher schon wiederholt entschieden, daß eine solche Regelung oder ein solcher Spruch auch dann nicht gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verstößt, wenn die Regelung dem Arbeitgeber eine Freiheit einräumt, die einem mitbestimmungsfreien Zustand nahekommt (Beschluß des Senats vom 2. März 1982, BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit;Beschluß vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen;Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 02.04.1987 - 6 ABR 29/85

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der Anwaltskosten des

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86
    Der Senat schließt sich damit der Entscheidung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2. April 1987 (- 6 ABR 29/85 -, auch zur Veröffentlichung vorgesehen) an.
  • BAG, 11.11.1986 - 1 ABR 17/85

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86
    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden setzen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einen kollektiven Tatbestand voraus (vgl. zuletzt Beschluß des Senatsvom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86
    Der Senat braucht im vorliegenden Falle nicht zu entscheiden, ob ein solcher Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nur dann begründet ist, wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit schon grob gegen seine Verpflichtung aus dem Betriebsverfassungsgesetz, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei notwendig werdender Mehrarbeit zu beachten, verstoßen hat (so der Beschluß des Senats vom 22. Februar 1983, BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972) oder ob ein solcher Unterlassungsanspruch auch unter erleichterten Voraussetzungen in Betracht kommt.
  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 2 bei der Umsetzung von

    Deshalb fehlt in einem solchen Falle auch für einen positiven Feststellungsantrag des Betriebsrats das Rechtsschutzinteresse (Beschlüsse des Senats vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979, zu B III 1 der Gründe und vom 18. April 1989 - 1 ABR 3/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B I 1 b der Gründe).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung eines Schichtwechsels hat in erster Linie die gemeinsame Regelung der Frage zum Inhalt, wie bei aus bestimmten Anlässen erforderlich werdendem Schichtwechsel zu verfahren ist; eine solche Regelung kann auch zum Inhalt haben, daß der Arbeitgeber bestimmte Schichtwechsel unter im einzelnen geregelten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung des Betriebsrats im Einzelfall anordnen darf (vgl. die entsprechenden Ausführungen des Senats zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in den Beschlüssen vom 12. Januar 1988 (- 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979) und vom 22. November 1988 (- 1 ABR 16/87 -, nicht veröffentlicht).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Dementsprechend hat er eine Betriebsvereinbarung als wirksam erachtet, in welcher der Betriebsrat seine Zustimmung zur Anordnung von Mehrarbeit für bestimmte, eng umgrenzte Fallkategorien, etwa für nicht vorhersehbare und planbare Verkaufsvorbereitungs- und Abschlußarbeiten vor oder nach Ladenschluß, im Voraus erteilt hatte (Beschluß vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 c der Gründe).
  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Die Zahl der betroffenen Beschäftigten ist nicht erheblich, sondern allenfalls ein Indiz dafür, dass ein kollektiver Tatbestand vorliegt (so zu § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG für die Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit: BAG, Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - BAGE 52, 160, 169 f.; Beschluss vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979 Bl. 473; Beschluss vom 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - AP Nr. 44 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Bl. 38).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 3/88

    Mitbestimmung bei Bildungsveranstaltung in der Gleitzeit

    Deshalb fehlt in einem solchen Falle auch für einen positiven Feststellungsantrag des Betriebsrats das Rechtsschutzinteresse (Beschluß des Senats vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979, zu B III 1 der Gründe).

    Auch das Landesarbeitsgericht, das den Antrag des Betriebsrats unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG geprüft hat, hat unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt die Beschlüsse des Senats vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 b der Gründe) hinsichtlich der "Anordnung" von Schulungs- und Informationsveranstaltungen das Vorliegen eines kollektiven Tatbestands mit Recht grundsätzlich bejaht.

  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

    In einer solchen Vereinbarung kann der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in der Weise ausüben, daß der Arbeitgeber ermächtigt wird, für bestimmte Fallgestaltungen Überstunden ohne jeweils im voraus erteilte Zustimmung des Betriebsrats anzuordnen (BAG Beschluß vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 c der Gründe; unveröffentlichter Beschluß vom 12. November 1991 - 1 ABR 12/91 - zu B II 2 der Gründe).

    So hat der Senat in seinem Beschluß vom 12. Januar 1988 (- 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979) einen Unterlassungsanspruch für unbegründet erachtet, weil unstreitig die in der Vergangenheit umstrittenen mitbestimmungsrechtlichen Fragen zwischenzeitlich in einer Betriebsvereinbarung geregelt worden waren.

  • LAG Niedersachsen, 20.02.2012 - 9 TaBV 66/11

    Einigungsstellenspruch zu Gestaltung und Verbindlichkeit von Dienstplänen bei

    Der Betriebsrat kann sein Mitbestimmungsrecht nicht in der Weise ausüben, dass er dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (BAG vom 28.10.1986 a.a.O., Rn.17; BAG vom 28.05.2002 a.a.O. Rn. 31, BAG vom 03.06.2003, 1 AZR 349/02, AP Nr. 19 zu § 77 BetrVG 1972, Tarifvorbehalt = EZA § 77 BetrVG 2001, Nr. 5 Rn. 53; BAG vom 12.01.1988, 1 ABR 54/86, NZA 1988, S.517 - 519 = AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979 Rn.21, Zur Anordnung von Mehrarbeit; BAG vom 17.11.1998, 1 ABR 12/98, AP Nr. 79 zu § 87 BetrVG 1972, Arbeitszeit = EZA § 87 BetrVG 1972, Arbeitszeit Nr. 59 Rn. 46 ff.).

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht eine Betriebsvereinbarung als wirksam erachtet, in welcher der Betrieb seine Zustimmung zur Anordnung von Mehrarbeit für bestimmte eng umgrenzte Fallkategorien im Voraus erteilt hat (BAG vom 17.11.1998 a.a.O., Rn. 38 unter Bezugnahme auf BAG vom 12.01.1988, 1 ABR 54/86, AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979 zu B II 2 c der Gründe).

    Nur wenn und so lange eine solche Regelung der aus bestimmten Anlässen notwendig gewordenen Dienstplanänderung nicht geschaffen wurde, bedarf die im Einzelfall konkret notwendige Dienstplanänderung der Zustimmung des Betriebsrates (BAG vom 12.01.1988 a.a.O., Rn. 21).

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Der Senat hat dem Beschluß des 6. Senats vom 2. April 1987 (BAGE 55, 202 = AP Nr. 3 zu § 87 ArbGG 1979) folgend in seinem Beschluß vom 12. Januar 1988 (- 1 ABR 54/86 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), seine Auffassung zur Statthaftigkeit der Anschlußbeschwerde mit der Begründung aufgegeben, wegen der Änderung der Vorschriften über das arbeitsgerichtliche Verfahren durch die Beschleunigungsnovelle vom 21. Mai 1979 könne die frühere Ansicht nicht mehr aufrechterhalten werden.
  • BAG, 29.07.2003 - 3 ABR 34/02

    Vorrang des Tarifvertrags und abschließende Regelung durch Tarifvertrag in der

    Der Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über Bestand, Inhalt und Umfang eines Mitbestimmungsrechts kann im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (BAG 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 26; 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349, 355 f.).
  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 12/97

    Sperrwirkung eines vorsorglichen Sozialplans

    So ist es anerkannt, daß Betriebsrat und Arbeitgeber vorsorgliche Regelungen für den noch ungewissen Fall treffen können, daß Überstunden erforderlich werden sollten, deren Anordnung nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (Senatsbeschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede, zu B I 2a der Gründe; Senatsbeschluß vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 59/88

    Betriebsrat: grober Verstoß des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte

    Diese Grundsätze hat der Senat in seiner Entscheidung vom 12. Januar 1988 (- 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979) für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Anordnung von Mehrarbeit dargelegt und im einzelnen begründet.

    Der Antrag des Betriebsrats, dem Kuratorium aufzugeben, die Aufstellung von Dienstplänen ohne Beteiligung des Betriebsrats künftig zu unterlassen, ist damit unbegründet geworden (Beschluß des Senats vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979).

  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90

    Kurzfristige Überstundenanordnung - Mitbestimmung des Personalrats - Zeitliche

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87

    Verfahrenszuständigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.2004 - 10 TaBV 1/04

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Steuerung von Arbeitszeitkonten

  • BAG, 08.11.1988 - 1 ABR 17/87

    Zustimmung des Betriebsrats für die Einstellung eines Psychologen - Definition

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2004 - 1 A 1294/03

    Kollektiv ausgerichtetes Mitbestimmungsrecht; Maßstab für die Beurteilung des

  • BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89

    Vertretung des Dienststellenleiters bei NATO-Truppen

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 48/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Eingliederung betriebsfremder Personen - Begriff

  • LAG Hamm, 12.02.2002 - 13 TaBV 129/01

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Abweichen des Arbeitgebers von den im

  • BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87

    Zulässigkeit des Antrages des Betriebsrates vor Gericht auf Unterlassung von

  • BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91

    Pflicht zur Unterlassung der Anordnung von Überstunden ohne Beteiligung des

  • LAG Köln, 30.07.1999 - 11 TaBV 35/99

    Einstweilige Verfügung; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Einigungsstelle;

  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 9/89

    Fehlendes Feststellungsinteresse für Antrag im Beschlussverfahren - Überprüfung

  • ArbG Köln, 10.12.1991 - 16 BV 239/91

    Betriebsvereinbarung: Anspruch auf Durchführung - Unterlassungsanspruch

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Rechtsprechung
   BAG, 10.02.1988 - 1 ABN 51/87   

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https://dejure.org/1988,4850
BAG, 10.02.1988 - 1 ABN 51/87 (https://dejure.org/1988,4850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 519 (Ls.)
  • BB 1988, 1331
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.02.1981 - 1 ABN 25/80

    Bundesarbeitsgericht - Rechtsfrage - Ergehen einer Entscheidung - Begründung

    Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 1 ABN 51/87
    Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in einer Rechtsfrage ist schon dann ergangen im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, wenn das Bundesarbeitsgericht lediglich in der Begründung einer Entscheidung zu einer anderen Rechtsfrage eine bestimmte Rechtsansicht geäußert hat (Beschluß vom 17. Februar 1981 - 1 ABN 25/80 - AP Nr. 7 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZN 954/19

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - unangemessene

    aa) Eine Abweichung der anzufechtenden Entscheidung von einer Entscheidung eines anderen Landesarbeitsgerichts rechtfertigt die Zulassung der Revision nur solange, als die Rechtsfrage nicht schon durch das Bundesarbeitsgericht entschieden worden ist, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG (vgl. BAG 10. Februar 1988 - 1 ABN 51/87 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Betriebsrats im Rahmen des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, die Einhaltung des Inhalts des Arbeitsvertrages zu überwachen (vgl. BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 10. Februar 1988 - 1 ABN 51/87 - AP Nr. 6 zu § 92 a ArbGG 1979; zum Ganzen Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, § 99 Rz 172 ff.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 99 Rz 41 ff.; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 113).
  • LAG Hessen, 13.01.1989 - 15 Sa 1244/88

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Krankheit; Zulässige Abbedingung

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  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 21.03.2011 - KGH.EKD I-0124/S68
    Ist eine Entscheidung des Kirchengerichtshofs der EKD ergangen und folgt ihr das Kirchengericht, so sind Entscheidungen anderer divergenzfähiger Gerichte für den Annahmegrund des § 63 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 MVG.EKD unbeachtlich (vgl. zur Rechtsbeschwerde wegen Divergenz: BAG, Beschluss vom 10. Februar 1988 - 1 ABN 51/87 - AP Nr. 6 zu § 92a ArbGG).
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   LAG Hessen, 12.01.1988 - 4 TaBV 227/86   

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LAG Hessen, 12.01.1988 - 4 TaBV 227/86 (https://dejure.org/1988,5160)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.01.1988 - 4 TaBV 227/86 (https://dejure.org/1988,5160)
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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsersetzungsverfahren; Beendigung des besonderen Kündigungsschutzes; Wegfall des Rechtsschutzinteresses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • BB 1988, 1331
 
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