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   BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88   

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https://dejure.org/1988,1406
BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88 (https://dejure.org/1988,1406)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.1988 - 1 BvR 273/88 (https://dejure.org/1988,1406)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 1988 - 1 BvR 273/88 (https://dejure.org/1988,1406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einkommensteuerrechtlicher Gewinnermittlungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1988, 1716
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 11.12.1984 - IX R 27/82

    Die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist weder eine

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88
    a) Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in Übereinstimmung mit den in ständiger Rechtsprechung (seit der Grundsatzentscheidung des Reichsfinanzhofs vom 21. März 1930, RStBl. 1930, S. 313 >314<; zuletzt BFH, BStBl. II 1985, S. 250 ff., m.w.N.) durch Auslegung der einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschrift in Verbindung mit den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 5 Abs. 1 , § 4 Abs. 1 , § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ) entwickelten Rechtsgrundsätzen die Voraussetzung zur Bildung einer -steuerfreien - Rücklage für Ersatzbeschaffung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise insoweit verneint, als der Beschwerdeführer die - anteilig - für das Zubehör (Maschinen) erhaltene Brandentschädigung endgültig nicht mehr für wirtschaftlich betrachtet funktionsgleiche Ersatzwirtschaftsgüter verwendet hat.

    Weder gebietet es, zwangsweise aufgedeckte stille Reserven unbeschadet der Identität auf beliebige andere Wirtschaftsgüter übertragen zu dürfen, noch besteht ein allgemein gültiger Rechtssatz des Inhalts, die Gewinnrealisierung - im Interesse der Kapitalerhaltung - in allen Fällen hinausschieben zu können, in denen die spätere Erfassung der stillen Reserven gesichert erscheint (vgl. BFH, BStBl. II 1985, S. 250 >252<).

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88
    b) Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Befugnis zur Rechtsfortbildung gehören zu den anerkannten Aufgaben der Rechtsprechung (vgl. § 11 Abs. 4 FGO ; BVerfGE 13, 153 >164<; 69, 188 >204<; 71, 354 >362<).

    Die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung sind dann überschritten, wenn Steuertatbestände ausgeweitet oder gar erst neu geschaffen werden (vgl. BVerfGE 13, 318 >328 f.<; 21, 1 >4<; 69, 188 >203 f.<).

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88
    b) Ob ein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb überhaupt in den Eigentumsbegriff des Art. 14 Abs. 1 GG einzubeziehen ist (vgl. BVerfGE 51, 193 >221 f.<), kann hier offenbleiben.
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88
    Indessen ist ein besonderes Rechtsschutzinteresse an einer ausdrücklich verfassungsrechtlichen Feststellung nach Ergehen der abschließenden fachgerichtlichen Entscheidung nicht erkennbar (vgl. BVerfGE 9, 89 >92<; 58, 208 >231<).
  • BVerfG, 22.01.1987 - 1 BvR 103/85

    Verfassungsbeschwerde - Auslagenerstattung - Erledigterklärung -

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88
    a) Die gesamte Dauer des Rechtsschutzverfahrens von Ende 1976 bis Ende 1987, insbesondere aber die über achtjährige Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens, begegnet unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ; vgl. dazu BVerfGE 55, 349 >369<; Nichtannahme-Beschluß vom 29. Juli 1985 - 2 BvR 1955/85 -, HFR 1986, S. 317, und vom 22. Januar 1987 - 1 BvR 103/85 -) erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88
    Indessen ist ein besonderes Rechtsschutzinteresse an einer ausdrücklich verfassungsrechtlichen Feststellung nach Ergehen der abschließenden fachgerichtlichen Entscheidung nicht erkennbar (vgl. BVerfGE 9, 89 >92<; 58, 208 >231<).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88
    Der Betroffene kann den gemäß Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Rechtsschutz gegen öffentliche Hoheitsakte nur dann effektiv in Anspruch nehmen, wenn er weiß, wie die Behörde ihren Verwaltungsakt rechtfertigt und auf welche Rechtsgrundlagen sie ihn stützt (vgl. BVerfGE 50, 287 >290< m.w.N.).
  • BVerfG, 27.10.1975 - 1 BvR 82/73
    Auszug aus BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88
    Ob die Gesamtbelastung mit Einkommensteuer, Vermögensteuer und der - als Betriebsteuer abzugsfähigen - Gewerbesteuer zu einem derart unverhältnismäßigen Steuerzugriff geführt hat (vgl. Nichtannahme-Beschluß vom 27. Oktober 1975 - 1 BvR 82/73 - StRK, Art. 14 GG R. 79), läßt sich der Verfassungsbeschwerde mangels umfassender Angaben der individuellen Verhältnisse bereits nicht hinreichend deutlich entnehmen (§ 92 BVerfGG ).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88
    a) Nach ständiger Rechtsprechung (seit BVerfGE 4, 7 >17 ff.<) kann Art. 14 Abs. 1 GG durch Auferlegung von Geldleistungspflichten nur ausnahmsweise bei einer übermäßigen, die Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen grundlegend beeinträchtigenden Besteuerung verletzt werden.
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88
    a) Die gesamte Dauer des Rechtsschutzverfahrens von Ende 1976 bis Ende 1987, insbesondere aber die über achtjährige Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens, begegnet unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ; vgl. dazu BVerfGE 55, 349 >369<; Nichtannahme-Beschluß vom 29. Juli 1985 - 2 BvR 1955/85 -, HFR 1986, S. 317, und vom 22. Januar 1987 - 1 BvR 103/85 -) erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73

    Hausgehilfin

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

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