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   LAG Baden-Württemberg, 28.09.1988 - 1 Ta 61/88   

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https://dejure.org/1988,5005
LAG Baden-Württemberg, 28.09.1988 - 1 Ta 61/88 (https://dejure.org/1988,5005)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.09.1988 - 1 Ta 61/88 (https://dejure.org/1988,5005)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. September 1988 - 1 Ta 61/88 (https://dejure.org/1988,5005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwillige Kostenverursachung durch beigeordneten Rechtsanwalt; Doppelte Gebühren, wenn im Kündigungsfeststellungsverfahren eine Nachkündigung ausgesprochen wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1989, 296
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    Offenkundig überflüssigerweise gesetzte Gebührentatbestände führen nicht zu einem Anspruch des Anwalts gegenüber der Staatskasse (vgl. LAG Baden-Württemberg JurBüro 1992, 401 ; dass. BB 1989, 296; LAG Düsseldorf JurBüro 1990, 380; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 361; dass. JurBüro 1994, 482; OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 558; LAG München v. 23.03.2009 - 10 Ta 244/07; v. 10.07.2008 - 10 Ta 297/06; v. 30.04.2004 - 10 Ta 223/02).
  • LAG München, 17.07.2012 - 10 Ta 281/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    Offenkundig überflüssigerweise gesetzte Gebührentatbestände führen nicht zu einem Anspruch des Anwalts gegenüber der Staatskasse (vgl. LAG Baden-Württemberg JurBüro 1992, 401 ; dass. BB 1989, 296; LAG Düsseldorf JurBüro 1990, 380; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 361; dass. JurBüro 1994, 482; OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 558; LAG München v. 23.03.2009 - 10 Ta 244/07; v. 10.07.2008 - 10 Ta 297/06; v. 30.04.2004 - 10 Ta 223/02).
  • LAG Hamm, 07.02.2011 - 14 Ta 510/10

    Mutwillige Rechtsverfolgung durch Zahlungsklage bei unterlassener

    Solche Gründe können etwa darin liegen, dass in dem bereits anhängigen Verfahren mit erheblichem Verzögerungen oder einer Aussetzung gerechnet werden muss (vgl. LAG Baden-Württemberg, 28. September 1988, 1 Ta 61/88, BB 1989, 296; LAG Köln, 11. Juli 2008, 11 Ta 185/08, AE 2009, 146; 20. August 1987, 9 Ta 158/87, juris: LAG Sachsen-Anhalt, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, 3.Februar 2010, 2 Ta 206/09, juris).
  • LAG Sachsen, 15.04.2010 - 4 Ta 55/10

    Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostensteigerung im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Offenkundig überflüssig gesetzte Gebührentatbestände führen nicht zu einem Anspruch des Anwalts gegenüber der Staatskasse (vgl. LAG Baden-Württemberg JurBüro 1992, 401 ; dass. BB 1989, 296; LAG Düsseldorf JurBüro 1990, 380; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 361; dass JurBüro 1994, 482; OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 558; LAG München vom 23.03.2009 - 10 Ta 244/07; 10.07.2008 - 10 Ta 297/06 und vom 30.04.2004 - 10 Ta 223/02).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.1990 - 1 Ta 67/90

    Prozesskostenhilfe: Erstattungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts

    Aus all dem ergibt sich, daß in Übereinstimmung mit der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.12.1987 (Jur. Büro 1988 Seite 746), mit den Ausführungen des LAG Baden-Württemberg im Beschluß vom 02.03.1988 (Az.: 3 Ta 26/88 - wenn hier auch im Zusammenhang mit der Streitwertfestsetzung -), mit den im Beschluß des OLG München vom 26.03.1987 (Jur.Büro 1987, Seite 1222) zum Ausdruck gebrachten Grundgedanken und in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der erkennenden Kammer des Beschwerdegerichtes vom 28.09.1988 (1 Ta 61/88), vom 05.12.1988 (1 Ta 85/88) vom 12.01.1989 (1 Ta 88/88), vom 15.03.1989 (1 Ta 13/89 und 14/89), vom 21.06.1989 (1 Ta 32/89) und vom 26.07.1989 (1 Ta 36/89) sowie des LAG Nürnberg vom 18.01.1989 (7 Ta 23/87) der Rechtspfleger in seiner Eigenschaft als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle einem Kostenfestsetzungsantrag entgegenhalten kann und muß, daß durch die Art und Weise des prozessualen Vorgehens des Prozeßbevollmächtigten der durch den PKH-Bewilligungsbeschluß begünstigten Partei der Staatskasse Kosten entstanden sind, die nicht notwendig, überflüssig oder gar mutwillig verursacht worden sind und die bei pflichtgemäßer, sachgerechter prozessualer Handhabung durch den Prozeßbevollmächtigten der begünstigten Partei nicht entstanden wären.
  • LAG Baden-Württemberg, 02.01.1991 - 8 Ta 126/90

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren

    c) Das Beschwerdegericht verkennt nicht, dass nach der von ihm vertretenen Ansicht, wonach der Streitwertrahmen des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG für jedes der getrennten Ausgangsverfahren in vollem Umfang zur Verfügung stehe, der Mandant in Fällen getrennter Verfahrensführung erheblich höheren Gebührenansprüchen insbesondere seines Anwalts ausgesetzt ist als in Fällen, in denen die spätere Kündigung im Wege der Klagerweiterung angegriffen wird; dieses möglicherweise als unbefriedigend erscheinende Ergebnis wird jedoch jedenfalls für den klagenden Arbeitnehmer, dessen Schutz § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG vor allem dient, dadurch erheblich entschärft, dass der Mandant gegenüber den Gebührenansprüchen seines Anwalts insbesondere in Fällen unzureichender Belehrung (vgl. auch § 12 a Abs. 1 Satz 2 ArbGG ) nach § 19 Abs. 4 BRAGO einwenden kann, der Anwalt habe durch die Art der Behandlung des erteilten Auftrags überflüssige Gebühren verursacht (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.9.1988 - 1 Ta 61/88 -).
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