Rechtsprechung
   BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90   

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BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90 (https://dejure.org/1990,250)
BAG, Entscheidung vom 05.07.1990 - 2 AZR 154/90 (https://dejure.org/1990,250)
BAG, Entscheidung vom 05. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 (https://dejure.org/1990,250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 (Krankheit); ZPO § 561
    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 1 KSchG; § 561 ZPO
    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 185
  • BB 1990, 2052
  • BB 1990, 2265
  • DB 1990, 2274
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
    Das Berufungsgericht ist zunächst im Ansatz von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur krankheitsbedingten Kündigung ausgegangen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, sowie vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - EzA 1 KSchG Krankheit Nr. 26).

    Ob diese Umstände die Annahme entsprechender Ausfälle in der Zukunft rechtfertigen (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - a.a.O.).

    d) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - a.a.O., zu B I 3 b der Gründe) ist im Rahmen der Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitgebers zu berücksichtigen, wenn er eine Personalreserve vorhält.

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
    Das Berufungsgericht ist zunächst im Ansatz von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur krankheitsbedingten Kündigung ausgegangen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, sowie vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - EzA 1 KSchG Krankheit Nr. 26).

    Wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, stellt allein die zu erwartende wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten, die jährlich jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen aufzuwenden sind, einen zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung geeigneten Grund dar, wobei nur auf die Kosten des Arbeitsverhältnisses abzustellen ist (Senatsurteil vom 16. Februar 1989, a.a.O.).

    Es liegt vielmehr im Beurteilungsspielraum des Tatsachenrichters, ob gleichwohl diese Belastung im Hinblick auf die Höhe der Kosten und sonstige betriebliche Beeinträchtigungen, zu denen auch die Freihaltung des Arbeitsplatzes über mehrere Jahre hinweg trotz nahezu von Anfang an aufgetretener erheblicher Fehlzeiten zählt (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - a.a.O., zu B I 3 b bb der Gründe), für den Arbeitgeber unzumutbar ist.

  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
    Wie der Senat jedoch schon in dem Urteil vom 9. April 1987 (- 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 3 der Gründe) klargestellt und im Urteil vom 6. September 1989 (- 2 AZR 118/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 27, zu B II 2 a und b der Gründe) bestätigt hat, kann die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch nicht berücksichtigt werden, wenn sie auf einem neuen Kausalverlauf beruht, der erst nach dem Kündigungszeitpunkt eingetreten ist.

    Maßgebend ist vielmehr, daß bei einem neuen Kausalverlauf die weitere tatsächliche Krankheitsentwicklung nichts über die objektive Richtigkeit der zum Kündigungszeitpunkt erstellten Prognose besagt (Urteil vom 9. April 1987, a.a.O., zu B III 3 der Gründe).

    Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen (vgl. Senatsurteile vom 9. April 1987, a.a.O., zu B IV 3 der Gründe sowie vom 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - nicht veröffentlicht, zu B IV 3 a und b der Gründe).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien-

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
    Wie der Senat jedoch schon in dem Urteil vom 9. April 1987 (- 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 3 der Gründe) klargestellt und im Urteil vom 6. September 1989 (- 2 AZR 118/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 27, zu B II 2 a und b der Gründe) bestätigt hat, kann die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch nicht berücksichtigt werden, wenn sie auf einem neuen Kausalverlauf beruht, der erst nach dem Kündigungszeitpunkt eingetreten ist.

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - a.a.O., zu B II 3 d der Gründe) ist bei der Interessenabwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind.

    c) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 -, a.a.O., zu B II 3 c der Gründe) hat das Berufungsgericht zugunsten der Beklagten einen seit dem Jahre 1982 zu verzeichnenden und damit ganz überwiegend nicht störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses und das verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers sowie ferner - wenn auch unzutreffend bereits in der zweiten Prüfungsstufe - den Umstand berücksichtigt, daß die Ausfallquote der vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb durchschnittlich nur 25 Arbeitstage im Jahr betragen und sonach die Ausfallquote des Klägers um mehr als die Hälfte unterschritten hat.

  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
    Eine objektiv unrichtige oder unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats hinsichtlich einzelner Kündigungsgründe berührt nicht die Wirksamkeit des Anhörungsverfahrens insgesamt, wenn für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers mehrere Gründe maßgebend gewesen sind (BAGE 59, 295, 306 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 b bb der Gründe).
  • BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
    Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen (vgl. Senatsurteile vom 9. April 1987, a.a.O., zu B IV 3 der Gründe sowie vom 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - nicht veröffentlicht, zu B IV 3 a und b der Gründe).
  • BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
    In seinem Urteil vom 10. November 1983 (- 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) hat der Senat allerdings ausgeführt, zur Bestätigung oder Korrektur von mehr oder weniger unsicheren Prognosen könne die spätere tatsächliche Entwicklung einer Krankheit bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz einbezogen werden.
  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Lohnfortzahlungskosten "außergewöhnlich" bzw. "extrem" hoch sein, um allein die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar machen zu können (Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 3 a der Gründe; ebenso BAGE 43, 129; 45, 146 = AP Nr. 10 und 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Lohnfortzahlungskosten "außergewöhnlich" bzw. "extrem" hoch sein, um allein die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar machen zu können (Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 3 a der Gründe; ebenso BAGE 43, 129; 45, 146 = AP Nr. 10 und 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
    b) Gerade bei einer Kündigung wegen Krankheit ist allerdings erheblich, ob der Arbeitnehmer nicht auf einen anderen freien Arbeitsplatz umgesetzt werden kann, auf dem keine betrieblichen Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind (BAGE 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 3 a und b der Gründe).
  • BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 19/82
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Hierbei hat es zutreffend die Überprüfung in drei Stufen vorgenommen, und zwar nach Kriterien, die ihrer Struktur nach auch für andere Arten der krankheitsbedingten Kündigung gelten (vgl. für die langanhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II der Gründe; für dauernde Leistungsunfähigkeit Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969, zu II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten;

    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber Betriebsablaufstörungen nicht darlegt und eine Personalreserve nicht vorhält (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    II. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen:.

    Der Senat hat stets betont, daß die Kosten, die der Arbeitgeber zusätzlich für eine Vorhaltereserve aufwendet, lediglich bei der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sind (BAGE 61, 131, 140 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I 3 b bb der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I 3 b der Gründe; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B II 1 c cc der Gründe; Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 2 a der Gründe).

    Es ist nicht erforderlich, daß neben den Lohnfortzahlungskosten weitere Belastungen des Arbeitgebers (Betriebsablaufstörungen, Vorhaltekosten) vorliegen, auch wenn sie fehlen, können allein die Lohnfortzahlungskosten zu einer wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers werden, die er billigerweise nicht mehr hinzunehmen hat (BAG Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 2 a der Gründe).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Bleibt sie auch danach ungeklärt, so geht dies zu Lasten des Arbeitgebers (BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 32).

    Anders liegt es dann, wenn der Arbeitnehmer erst nach der Kündigung in eine erfolgversprechende Therapie einwilligt (BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 26 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 32).

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Rechtsprechung
   BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89   

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https://dejure.org/1990,414
BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89 (https://dejure.org/1990,414)
BAG, Entscheidung vom 08.05.1990 - 3 AZR 121/89 (https://dejure.org/1990,414)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 (https://dejure.org/1990,414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrente - Insolvenzschutz - Altersversorgung - Merkmale der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der Altersversorgung - Versicherungsmißbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1990, 1496
  • NZA 1990, 931
  • VersR 1990, 1412
  • BB 1990, 2052
  • BB 1990, 2410
  • DB 1990, 2375
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 411/86

    Versicherungspflicht bezüglich vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89
    Zu den Merkmalen einer betrieblichen Altersversorgung gehören das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung, ein den Versorgungsanspruch auslösendes Ereignis wie Alter, Invalidität oder Tod, sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG ).

    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch vom Bundesgerichtshof geteilt wird (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG ; BAGE 34, 242, 245 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO , zu II 2 a der Gründe; 53, 131 = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 2. August 1983 - 3 AZR 370/81 - AP Nr. 19 zu § 7 BetrAVG , zu 2 a der Gründe; BGH Urteil vom 16. März 1981 - II ZR 222/79 - AP Nr. 10 zu § 7 BetrAVG , zu II der Gründe; BGH Urteil vom 28. September, 1981 - II ZR 181/80 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG , zu V der Gründe).

  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84

    Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs

    Auszug aus BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89
    Diese Einordnung ist eine Rechtsfrage, die nicht zur Disposition der Parteien steht (vgl. BAGE 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO , zu II 2 a der Gründe).

    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch vom Bundesgerichtshof geteilt wird (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG ; BAGE 34, 242, 245 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO , zu II 2 a der Gründe; 53, 131 = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 2. August 1983 - 3 AZR 370/81 - AP Nr. 19 zu § 7 BetrAVG , zu 2 a der Gründe; BGH Urteil vom 16. März 1981 - II ZR 222/79 - AP Nr. 10 zu § 7 BetrAVG , zu II der Gründe; BGH Urteil vom 28. September, 1981 - II ZR 181/80 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG , zu V der Gründe).

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85

    Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz

    Auszug aus BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89
    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch vom Bundesgerichtshof geteilt wird (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG ; BAGE 34, 242, 245 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO , zu II 2 a der Gründe; 53, 131 = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 2. August 1983 - 3 AZR 370/81 - AP Nr. 19 zu § 7 BetrAVG , zu 2 a der Gründe; BGH Urteil vom 16. März 1981 - II ZR 222/79 - AP Nr. 10 zu § 7 BetrAVG , zu II der Gründe; BGH Urteil vom 28. September, 1981 - II ZR 181/80 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG , zu V der Gründe).

    Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich die betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung, zur Überbrückung einer Arbeitslosigkeit und Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes (BAG Urteil vom 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131 = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

    Zu den Merkmalen einer betrieblichen Altersversorgung gehören mithin das Versprechen einer Leistung zum Zwecke der Versorgung, ein den Versorgungsanspruch auslösendes Ereignis wie Alter, Invalidität oder Tod, sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses (BAG v. 08.05.1990 - 3 AZR 121/89 - Rn. 16 [juris]).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07

    Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder

    Der Versorgungszweck hängt nicht von den Gründen und dem Anlass des Leistungsversprechens ab (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - zu I 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35).

    Ebenso wenig wird eine für die Zeit des Ruhestandes zugesagte Leistung nicht deshalb zu einer Kündigungsabfindung, weil der Arbeitgeber sie versprochen hat, um den Arbeitnehmer zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bewegen (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - zu I 2 b der Gründe, aaO.).

    Eine betriebliche Altersversorgung kann selbst dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente unabhängig von einer schon erbrachten oder noch zu erbringenden Betriebstreue zusagt (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - zu I 2 d der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35, zur Vereinbarung zusätzlicher Versorgungsleistungen in einem Aufhebungsvertrag).

  • BFH, 05.03.2008 - I R 12/07

    Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des

    Sie soll aber in erster Linie zur Deckung des Versorgungsbedarfs beitragen, regelmäßig also erst beim Wegfall der Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis einsetzen (s. Höfer, BetrAVG, Band I: Arbeitsrecht, a.a.O., Rz ART 842, s. dort auch § 5 Rz 3978; z.B. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Mai 1990 3 AZR 121/89, BB 1990, 2410; s. auch Frotscher in Frotscher/Maas, a.a.O., Anhang zu § 8 KStG Rz 302 Stichwort "Pensionszusagen", unter 9.: "Die Pensionszusage soll zur Rentenzahlung an den Begünstigten führen, nicht zu Abfindungszahlungen"; vgl. auch die beiläufige Erwägung des Senats im Urteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311, unter II.B.1.c cc der Gründe).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Es ist deshalb nicht Voraussetzung für betriebliche Altersversorgung, dass damit Betriebstreue belohnt wird, auch wenn dies regelmäßig der Fall ist (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35).
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Der Senat hat zwar wiederholt erkannt, dass eine Leistung nur dann der betrieblichen Altersversorgung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG zuzuordnen ist, wenn sie dazu dient, die Versorgung des Arbeitnehmers nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbs- oder Berufsleben zu sichern (vgl. BAG 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51; 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - zu I 2 b der Gründe; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B II der Gründe, BAGE 90, 120; ebenso Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 1 Rn. 14) .
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Zu den Merkmalen einer betrieblichen Altersversorgung gehören das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung, ein den Versorgungsanspruch auslösendes Ereignis wie Alter, Invalidität oder Tod sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG , zu I 1 a der Gründe, m.w.N., und zuletzt Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Das Bestehen oder Nichtbestehen einer betrieblichen Altersversorgung hängt nicht von den Anlässen und Gründen ab, die zu einer Versorgungszusage führten (BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 -).

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97

    Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters

    Es kommt nicht darauf an, wie eine vom Arbeitgeber in Aussicht gestellte Leistung bezeichnet worden ist (BAG Urteile vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - BAGE 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO, zu II 2 a der Gründe; vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP Nr. 58 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 der Gründe).
  • BFH, 16.03.2021 - X R 44/18

    Zeitpunkt der Zusage einer Direktversicherung bei Einkünften gemäß § 22 Nr. 5

    (2) Charakteristika der betrieblichen Altersversorgung sind nach der ständigen höchstrichterlichen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung, ein den Versorgungsanspruch auslösendes biologisches Ereignis wie Alter, Invalidität oder Tod, sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses (vgl. hierzu Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 08.05.1990 - 3 AZR 121/89, Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht --NZA-- 1990, 931, unter I.2.; vom 16.03.2010 - 3 AZR 594/09, BAGE 133, 289, Rz 23; vom 20.09.2016 - 3 AZR 411/15, BAGE 156, 196, Rz 15, sowie vom 20.03.2018 - 3 AZR 373/16, juris, Rz 25).

    Dagegen gehört es nicht zu den Merkmalen betrieblicher Altersversorgung, dass diese in Erwartung erst künftig zu erbringender Betriebstreue versprochen werden muss (BAG-Urteil in NZA 1990, 931, unter I.2.d).

    Die --recht weite-- Formulierung in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG "aus Anlass" belegt, dass zwischen der Zusage des Arbeitgebers und dem Arbeitsverhältnis zwar ein Kausalzusammenhang bestehen muss (BAG-Urteil in NZA 1990, 931, unter I.2.c).

    Der notwendige Bezug zum Arbeitsverhältnis i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG dient nur dazu, Zusagen abzugrenzen, die auf verwandtschaftlichen, freundschaftlichen oder sonstigen Beziehungen beruhen, die demnach nichts mit einem Arbeitsverhältnis zu tun haben (BAG-Urteil in NZA 1990, 931, unter I.2.c; Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung, 7. Aufl., § 1 Rz 73).

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

    Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (st. Rspr. des Senats, vgl. 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242; 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - BAGE 52, 226; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131; 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35; 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - BAGE 65, 215; 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120).
  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

    Das ist der Fall, wenn sie dazu dienen sollen, die Versorgung des Arbeitnehmers nach dessen Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu sichern oder zu verbessern (BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - BAGE 52, 226, zu III 1 c der Gründe; 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 769/98

    Insolvenzsicherung - Minderheitsgesellschafter einer GmbH

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 140/91

    Anrechnung von "Nachdienstzeiten" mit Wirkung für den Insolvenzschutz

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 622/94

    Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung im Konkurs

  • BAG, 24.11.1998 - 3 AZR 423/97

    Versicherungsmißbrauch bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 599/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • FG Köln, 20.09.2000 - 4 K 7517/94

    Keine Rückstellung für künftige Beihilfeleistungen

  • BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93

    Anrechnung von ZVK-Leistungen auf Betriebsrente

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06

    Rückstellung für Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers trotz

  • FG Münster, 26.04.2001 - 3 K 4051/96

    Bewertung von Rückstellungen für "Unternehmerprämien"

  • LAG Köln, 11.10.2012 - 7 Sa 330/12

    Abgrenzung zwischen Firmenleistungen und betrieblicher Altersversorgung

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 110/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/05

    Beurteilung einer einmaligen Kapitalleistung aufgrund einer Pensionszusage als

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 894/08

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 76/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 316/02

    Zahlung eines Übergangszuschusses - Leistungen auf Grund eines Ruhegeldabkommens

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 189/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 130/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • LAG Köln, 01.08.2006 - 9 Sa 303/06

    Abgrenzung von Altersrente und sonstigen Zuwendungen bei vereinbarter

  • LAG Köln, 24.07.1998 - 11 Sa 1374/97

    Maßgeblichkeit einer festen Altersgrenze bei der Bemessung der Bezüge aus einer

  • ArbG Köln, 08.01.2009 - 22 Ca 9333/07

    Einordnung von Hausbrandbezugsrechten als Teil der betrieblichen

  • OLG Köln, 07.01.2002 - 27 UF 254/01

    Familienrecht; Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

  • LAG Köln, 11.02.2009 - 3 Sa 825/08

    Witwenrente; Deputat; Barabgeltung; Altersversorgungsbegriff

  • LAG Köln, 04.06.1997 - 2 Sa 79/97

    Insolvenzschutz für betriebliche Altersversorgung; Leistungen aufgrund einer

  • LAG Köln, 04.12.1996 - 7 Sa 1068/94

    Betriebliche Altersversorgung: Klage auf Feststellung, dass Insolvenzschutz

  • LAG München, 11.03.1997 - 8 Sa 350/96

    Betriebliche Altersversorgung: Zusage der "beamtengleichen" Versorgung

  • LAG Köln, 01.12.2021 - 11 Sa 210/21

    Betriebliche Altersversorgung; Anlass; Arbeitsverhältnis

  • LAG Köln, 27.02.2019 - 11 Sa 578/18

    Betriebliche Altersversorgung, Abgrenzung

  • LAG Köln, 08.11.1995 - 2 Sa 881/95

    Betriebliche Altersversorgung: Verbesserung der Versorgungsanwartschaft durch

  • LAG Köln, 06.06.2013 - 13 Sa 124/13

    Betriebsrente; PSV

  • FG Thüringen, 07.12.1994 - II 8/94

    Steuerpflicht einer Kapitalabfindung des Arbeitgebers für in der DDR vor der

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Rechtsprechung
   BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1000
BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89 (https://dejure.org/1990,1000)
BAG, Entscheidung vom 11.04.1990 - 5 AZR 308/89 (https://dejure.org/1990,1000)
BAG, Entscheidung vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 (https://dejure.org/1990,1000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungskostenerstattung - Ausbildungsbeihilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 178
  • BB 1990, 2052
  • DB 1990, 2222
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 399/75

    Ausbildungskosten: Rückforderung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89
    "Soweit es für die Erstattung von Ausbildungskosten durch den Arbeitnehmer darauf ankommt, ob sich seine Berufs- und Verdienstaussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessert haben, muß der die Erstattung beanspruchende Arbeitgeber darlegen - und gegebenenfalls beweisen -, daß für entsprechend ausgebildete Arbeitskräfte in nennenswertem Umfang Bedarf besteht (im Anschluß an BAGE 28, 159, 167 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu III 2 a der Gründe und BAGE 42, 48, 53 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 3 der Gründe, gegen LAG Köln Urteil von 5. April 1989 - 7 (11) Sa 109/79 - LAGE Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).«.

    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG , zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 5 und 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Die tatsächlichen Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit einer Rückzahlungsklausel muß der Arbeitgeber darlegen (BAGE 28, 159, 166 = AP, a.a.O., zu III 1 der Gründe),.

    Das Berufungsgericht setzt sich mit seiner Ansicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: In der Entscheidung BAGE 28, 159, 167 = AP, a.a.O., zu III 2 a der Gründe, hat das Bundesarbeitsgericht folgendes ausgeführt:.

  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12

    Auszug aus BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89
    "Soweit es für die Erstattung von Ausbildungskosten durch den Arbeitnehmer darauf ankommt, ob sich seine Berufs- und Verdienstaussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessert haben, muß der die Erstattung beanspruchende Arbeitgeber darlegen - und gegebenenfalls beweisen -, daß für entsprechend ausgebildete Arbeitskräfte in nennenswertem Umfang Bedarf besteht (im Anschluß an BAGE 28, 159, 167 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu III 2 a der Gründe und BAGE 42, 48, 53 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 3 der Gründe, gegen LAG Köln Urteil von 5. April 1989 - 7 (11) Sa 109/79 - LAGE Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).«.

    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG , zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 5 und 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Eine entsprechende Aussage findet sich in dem Urteil BAGE 42, 48, 53 = AP, a.a.O., zu II 3 der Gründe.

  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

    Auszug aus BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG , zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 5 und 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 362/78

    Unzumutbarkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG , zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 5 und 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82

    Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG , zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 5 und 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

    Die Parteien haben die Rückzahlungsverpflichtung als Darlehensvertrag nur falsch bezeichnet (falsa demonstratio) (vgl. BAG 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 6, zu II der Gründe).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    1. a) Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen auferlegt, aus denen sich die Rechtswirksamkeit der Rückzahlungsklausel ergibt (BAG Urteil vom 18. August 1976, BAGE 28, 159 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - und vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 - AP Nr. 14, 15 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, sowie vom 24. Juli 1989, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 11. April 1990 (aaO) und vom 24. Juli 1991 (aaO) weder den Hinweis ausreichen lassen, der Pilot fliege bei seinem neuen Arbeitgeber denselben Flugzeugtyp, für den ihm die Musterberechtigung finanziert worden sei, noch den Vortrag, daß viele Fluggesellschaften den Flugzeugtyp einsetzten, für den der Betreffende ausgebildet worden sei.

  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass

    Im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles ist zu prüfen, ob die Erstattungspflicht dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar ist (BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 938 ; NZA 2002, 551, 552 ; NJW 2004, 3059, 3060 ; NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 25; NZA 2009, 666, 668 Rn. 17).

    Bei dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Arbeitnehmer aus der vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung einen Vorteil erlangt, der seine Arbeitsmarktchancen erhöht und sich als geldwerte Verbesserung seiner beruflichen Position darstellt (vgl. BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 940 ; NZA 2002, 551, 552 f) .

    Denn bei derartigen Abreden ist in Wahrheit - entgegen dem Wortlaut - kein Darlehen im Rechtssinne gewollt, sondern eine arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Tragung der Ausbildungskosten (s. BAG NZA 1991, 178 f; NJW 2007, 3018 f Rn. 15 ff; NZA 2009, 435, 438 Rn. 32; Schmidt aaO 1006).

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Rechtsprechung
   BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90   

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BAG, Entscheidung vom 18.07.1990 - 4 AZR 25/90 (https://dejure.org/1990,1891)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 (https://dejure.org/1990,1891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Eingruppierung eines bei der Spurensicherung tätigen Polizisten - Bindungswirkung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung zur Feststellung einer Vergütungsgruppe im Unterschied zur Feststellung einer bestimmten Fallgruppe einer Vergütungsgruppe - Tätigkeit ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Eingruppierung bei Spurensicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 2052
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Die Bildung von Arbeitsvorgängen unterliegt als Rechtsanwendung der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (BAGE 29, 364, 370 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dies ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal eine pauschale Überprüfung dieser tariflichen Anforderungen ausreichend ist, da das beklagte Land selbst einräumt, daß die Tatortarbeit zumindest gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordere (vgl. BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Die Bildung von Arbeitsvorgängen unterliegt als Rechtsanwendung der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (BAGE 29, 364, 370 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dies ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal eine pauschale Überprüfung dieser tariflichen Anforderungen ausreichend ist, da das beklagte Land selbst einräumt, daß die Tatortarbeit zumindest gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordere (vgl. BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89

    Eingruppierung: Bausachverständige

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn ausreichend Tatsachen vorgetragen worden wären, die den Schluß auf eine unterschiedliche tarifliche Bewertung der Arbeitseinheiten zuließen (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Aus diesen Umständen konnte das Landesarbeitsgericht mit Recht folgern, daß der Kläger bei der Tatortarbeit einen Ermessens- und Beurteilungsspielraum hat, der für die "Selbständigkeit" von Leistungen kennzeichnend ist (BAGE 49, 250 = AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Hinsichtlich des zeitlichen Umfanges der "selbständigen Leistungen" fordert das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf die frühere Senatsrechtsprechung (BAG Urteil- vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975), daß diese mindestens zur Hälfte im Arbeitsvorgang Tatortarbeit erbracht werden müssen.
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, nach der darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Vc BAT Fallgruppe 1a in seinen Entscheidungsgründen bejaht hat, entfalten diese weder materielle Rechtskraft noch führen sie zu einer Präklusion des anderweitigen Vorbringens des beklagten Landes im vorliegenden Rechtsstreit (vgl. BAG Urteil vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Der Senat hat die vom Landesarbeitsgericht in Bezug genommene Rechtsprechung nämlich bereits im Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - (BAGE 51, 282, 300 = AP. Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975) aufgegeben.
  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Zwar können nach der Senatsrechtsprechung bei äußerer Gleichheit oder Ähnlichkeit des Arbeitsablaufs tariflich verschieden zu bewertende Aufgaben nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).
  • LAG Köln, 14.11.1989 - 11 Sa 845/89

    Eingruppierung eines Mitarbeiters bei der Polizei nach BAT bei Tätigkeit im

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. November 1989 - 11 Sa 845/89 - wird auf Kosten des beklagten Landes mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß Zinsen nur aus den monatlichen Nettodifferenzbeträgen zu zahlen sind.
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat festgehalten (Urteil vom 16. April 1986 - 4 AZR 552/84 - AP Nr. 121 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 775/87 - AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -, n.v.; Urteil vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zu II 3b bb der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    In dem Urteil vom 18. Juli 1990 (- 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hatte der Senat ausgeführt, daß dann, wenn Streitgegenstand nicht eine bestimmte Fallgruppe sei, sondern allein ein Anspruch auf Vergütung nach einer genannten Vergütungsgruppe, im Falle eines Rechtsstreits um einen möglichen Bewährungsaufstieg erneut über das Vorliegen der Voraussetzungen der Ausgangsfallgruppe entschieden werden müsse (vgl. auch Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 - AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Damit hat sich das Landesarbeitsgericht im Rahmen des Beurteilungsspielraums gehalten, der ihm bei der Anwendung und Auslegung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs zukommt (BAG Urteil vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 140/92 -, n.v., zu B IIIc aa der Gründe).

    Vc Fallgruppe 1a BAT die Hälfte - ausmachen, überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß die Anforderungen dieser Qualifizierungsmerkmale erfüllen (vgl. Senatsurteile vom 16. April 1986 - 4 AZR 552/84 - AP Nr. 121 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 350/96

    Eingruppierung einer Politesse in der Verkehrsunfallaufnahme

    4.2.2.3 Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Senats vom 18. Juli 1990 (- 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975) kann von ihr nicht mit Erfolg zur Begründung ihres Anspruchs herangezogen werden.

    Die Klägerin rügt zum einen, das Landesarbeitsgericht habe gem. § 139 ZPO darauf hinweisen müssen, daß es das Tarifmerkmal der "selbständigen Leistungen" nicht für gegeben erachte; dann hätte hierzu insbesondere auch unter Berücksichtigung des Urteils des Senats vom 18. Juli 1990 (- 4 AZR 25/90 - aaO) näheres ausgeführt werden können.

    Die Klägerin sagt nicht, was sie zu der Anforderung der "selbständigen Leistungen" mit Blick auf das Urteil des Senats vom 18. Juli 1990 (- 4 AZR 25/90 - aaO) auf den von ihr vermißten Hinweis des Landesarbeitsgerichts im Berufungsrechtszug noch vorgetragen hätte.

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im vollen Umfang durch das Revisionsgericht nachprüfbar (Urteil des Senats vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 29, 364, 370 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 351/96
    4.2.2.3 Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Senats vom 18. Juli 1990 (4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975) kann von ihr nicht mit Erfolg zur Begründung ihres Anspruchs herangezogen werden.

    Die Klägerin rügt zum einen, das Landesarbeitsgericht habe gem. § 139 ZPO darauf hinweisen müssen, daß es das Tarifmerkmal der "selbständigen Leistungen" nicht für gegeben erachte; dann hätte hierzu insbesondere auch unter Berücksichtigung des Urteils des Senats vom 18. Juli 1990 (4 AZR 25/90 - a.a.O.) näheres ausgeführt werden können.

    Die Klägerin sagt nicht, was sie zu der Anforderung der "selbständigen Leistungen" mit Blick auf das Urteil des Senats vom 18. Juli 1990 (4 AZR 25/90 - a.a.O.) auf den von ihr vermißten Hinweis des Landesarbeitsgerichts im Berufungsrechtszug noch vorgetragen hätte.

  • LAG Köln, 28.10.1992 - 2 Sa 844/91

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Bußgeldbescheid; Fahrverbot

    Es reicht vielmehr aus, wenn sie innerhalb des Arbeitsvorgangs in rechtlich erheblichem Ausmaße vorliegen_ (BAG, Urteil vom 18.7.1990 - 4 AZR 25/90 -) .

    selbst wenn also die Auswirkungen der Tätigkeit des Klägers im Zusammenhang mit der Verhängung länger fristiger Fahrverbote als bedeutsam im Sinne der tariflichen Merkmale gewertet werden könnten, fehlte es im Zweifel am rechtlich erheblichen zeitlichen Ausmaß (dazu BAG, Urteil vom 18.7.1990 - 4 AZR 25/90 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1338/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

    Erstmals in seinem Urteil vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 forderte das BAG ausdrücklich in Bezug auf das Tätigkeitsmerkmal "selbständige Leistungen", das Tätigkeitsmerkmal müsse innerhalb des Arbeitsvorgangs "in rechtlichem erheblichem Maße" vorliegen.
  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer

    Ob dies auch dann der Fall ist, wenn die maßgebende Vergütungsgruppe mehrere Fallgruppen enthält, muss der Senat vorliegend nicht entscheiden (abl. BAG 18. Juli 1990 -   4 AZR 25/90  - ; 14. Juni 1995 -   4 AZR 250/94  - zu II 2 b der Gründe) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2021 - 5 Sa 95/19

    Eingruppierung - Widerspruchssachbearbeitung - Jobcenter

    Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Heraushebungsmerkmal innerhalb des Arbeitsvorgangs in rechtlich erheblichem Maße vorliegt und der Arbeitsvorgang, in dem dieses Heraushebungsmerkmal in rechtlich erheblichen Maße anfällt, mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit ausmacht (ständige Rechtsprechung des BAG u. a. 18.07.1990 - 4 AZR 25/90 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 297/96

    Rückzahlung von Vorruhestandsgeld

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 5 Sa 557/13

    Eingruppierung einer Volljuristin als Widerspruchs- und Prozesssachbearbeiterin

  • LAG Hessen, 19.11.1996 - 9 Sa 746/96

    Eingruppierung: materielle Rechtskraft eines Urteils - Gleichbehandlung

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2009 - 4 Sa 403/08

    Eingruppierung, BAT Verg.Gr. VII, BAT Verg.Gr. VIb Fallgruppe 2, BAT Verg.Gr. Vc

  • LAG Bremen, 23.02.2000 - 2 Sa 109/99

    Eingruppierung nach dem Begriff des Arbeitsvorganges in der Definition der

  • LAG Bremen, 27.05.1992 - 2 Sa 39/91

    Vergütung ; BAT; Verwaltungsangestellte; Universität ; Fachkenntnisse;

  • LAG Hessen, 26.09.1995 - 9 Sa 263/95

    Eingruppierung: Rechtskraftwirkung eines Urteils

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Rechtsprechung
   BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1641
BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88 (https://dejure.org/1990,1641)
BAG, Entscheidung vom 08.05.1990 - 3 AZR 341/88 (https://dejure.org/1990,1641)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 (https://dejure.org/1990,1641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel - Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung - Beachtung einer Obergrenze bei der Berechnung der Betriebsrente zur Vermeidung einer Überversorgung

  • archive.org
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 15
  • VersR 1990, 1411
  • BB 1990, 2052
  • DB 1991, 99
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Auszug aus BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88
    Eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung ist im Zweifel dahin auszulegen, daß Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind und, daß diese Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (Bestätigung von BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] - AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG vom 24.6.1986 - 3 AZR 630/84 = VersR 87, 367 = AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG).

    Ist das, wie hier, unterblieben, so sind die Rentenhöhe und die Berechnungsweise durch Auslegung zu ermitteln und im Zweifel eine Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 30, 333 [BAG 01.06.1978 - 3 AZR 216/77] = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, mit zustimmender Anmerkung von Ahrend/Förster/Rößler; Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG; ferner Blomever/Otto, BetrAVG, § 6 Rz 91 bis 93 und 159).

    Eine solche Gestaltung ist vertraglich möglich (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, unter II 2a der Gründe).

    Sie ist dann auch erst anzuwenden, wenn nach einer ratierlichen Kürzung eine Überversorgung bleibt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, unter II 2a der Gründe; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; zustimmend im Ergebnis auch Hilger, Anm. zur letzten Entscheidung in: ARBl, Teil D, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidung 138).

    Es ist nicht schon deswegen unbillig oder gar gleichheitswidrig, sondern durch sachliche Gründe gerechtfertigt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 2c der Gründe).

  • BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88
    Diese Anrechnung der Sozialversicherungsrente des Klägers im Rahmen der Limitierungsklausel verstieße nicht gegen § 45 Abs. 1 SchwbG bzw. § 42 Abs. 1 SchwbG a.F. Auch Altersrentenbezüge aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft sind nach § 5 Abs. 2 BetrAVG jedenfalls seit der Neufassung des Schwerbehindertengesetzes seit dem 1. Januar 1982 anrechenbar (vgl. BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG, mit zustimmender Anmerkung Gitter; bestätigt in BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; vgl. Wilrodt/Neumann, Schwerbehindertengesetz, 6. Aufl., § 42 Rz 4 a.E.; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. 1, 2. Aufl., § 5 Rz 22; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 5 Rz 145).

    Sie ist dann auch erst anzuwenden, wenn nach einer ratierlichen Kürzung eine Überversorgung bleibt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, unter II 2a der Gründe; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; zustimmend im Ergebnis auch Hilger, Anm. zur letzten Entscheidung in: ARBl, Teil D, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidung 138).

  • BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 411/81

    Anteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88
    Eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung ist im Zweifel dahin auszulegen, daß Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind und, daß diese Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (Bestätigung von BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] - AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG vom 24.6.1986 - 3 AZR 630/84 = VersR 87, 367 = AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG).

    Sie ist dann auch erst anzuwenden, wenn nach einer ratierlichen Kürzung eine Überversorgung bleibt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, unter II 2a der Gründe; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; zustimmend im Ergebnis auch Hilger, Anm. zur letzten Entscheidung in: ARBl, Teil D, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidung 138).

  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung -

    Auszug aus BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88
    Ist das, wie hier, unterblieben, so sind die Rentenhöhe und die Berechnungsweise durch Auslegung zu ermitteln und im Zweifel eine Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 30, 333 [BAG 01.06.1978 - 3 AZR 216/77] = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, mit zustimmender Anmerkung von Ahrend/Förster/Rößler; Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG; ferner Blomever/Otto, BetrAVG, § 6 Rz 91 bis 93 und 159).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81

    Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf

    Auszug aus BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88
    Diese Anrechnung der Sozialversicherungsrente des Klägers im Rahmen der Limitierungsklausel verstieße nicht gegen § 45 Abs. 1 SchwbG bzw. § 42 Abs. 1 SchwbG a.F. Auch Altersrentenbezüge aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft sind nach § 5 Abs. 2 BetrAVG jedenfalls seit der Neufassung des Schwerbehindertengesetzes seit dem 1. Januar 1982 anrechenbar (vgl. BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 - BAGE 43, 161 [BAG 19.07.1983 - 3 AZR 88/81] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG, mit zustimmender Anmerkung Gitter; bestätigt in BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; vgl. Wilrodt/Neumann, Schwerbehindertengesetz, 6. Aufl., § 42 Rz 4 a.E.; Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. 1, 2. Aufl., § 5 Rz 22; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 5 Rz 145).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    An der zu § 6 BetrAVG entwickelten Auslegungsregel, dass Höchstbegrenzungsklauseln im Zweifel erst auf den zeitanteilig gekürzten Betrag anzuwenden sind, hält der Senat nicht mehr fest (Aufgabe von Senat 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -).

    In seiner älteren Rechtsprechung hatte der Senat zu § 6 BetrAVG folgende Auslegungsregel entwickelt: Eine Höchstbegrenzungsklausel ist im Zweifel so auszulegen, dass die fiktive Vollrente nach Erreichen der festen Altersgrenze zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und die so ermittelte Rente erst bei Überschreiten der Höchstgrenze zu kürzen ist (8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -AP BetrAVG § 6 Nr. 18 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 14, zu I 2 b der Gründe; 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Der Senat hat zwar folgende Auslegungsregel entwickelt: Eine Höchstbegrenzungsklausel ist im Zweifel so auszulegen, daß Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind und die so ermittelten Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

    Die Berücksichtigung dieser Renten ist in zwei Formen möglich: Pensionszusagen sehen häufig eine volle oder teilweise Anrechnung der Sozialversicherungsrenten auf die betrieblichen Renten oder eine Begrenzung der Gesamtversorgung aus betrieblichen Renten und Sozialversicherungsrenten vor (vgl. BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Zwar hat die Rechtsprechung des Senats bei der Rentenberechnung zwischen beiden Fallgestaltungen - Anrechnung der Sozialversicherungsrente auf eine Betriebsrente oder eine Obergrenze zur Vermeidung einer Überversorgung unterschieden und eine Auslegungsregel entwickelt: Eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung sei im Zweifel dahin auszulegen, daß Volloder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind, und daß die Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (vgl. Urteil des Senats vom 8. Mai 1990, aaO, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94

    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG )

    Die Auslegungsregeln, die der Senat für die Berechnung einer nach § 6 BetrAVG vorzeitig in Anspruch genommenen Betriebsrente und die Behandlung einer in einer Versorgungsordnung enthaltenen Höchstbegrenzungsklausel aufgestellt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 12. November 1991, BAGE 69, 19, 25 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3b der Gründe), gelten nur insoweit, wie die betriebliche Versorgungsregelung keine eigene billigenswerte Bestimmung getroffen hat.

    Hiernach ist eine solche Klausel im Zweifel dahin auszulegen, daß die Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind; erst dann, wenn die so berechneten Renten die Höchstgrenze überschreiten, können sie gekürzt werden (BAGE 45, 1, 4 f. [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG, zu 11, 111 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; Urteil vom 19. Mai 1987 - 3 AZR 513/85 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG, zu I 2, 3 der Gründe).

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 891/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 770/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 103/13

    Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung - Reihenfolge

    Für die hier streitige Auslegungsfrage war das Bundesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, dass eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahingehend auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind, und diese Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (BAG 24.06.1986 - 3 AZR 630/84, NZA 1987, 200; BAG 08.05.1990 - 3 AZR 341/88, DB 1991, 99).
  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 892/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 184/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung - Reihenfolge Höchstbegrenzung

    3.Für die hier streitige Auslegungsfrage war das Bundesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, dass eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahingehend auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind, und diese Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (BAG 24.06.1986 - 3 AZR 630/84, NZA 1987, 200; BAG 08.05.1990 - 3 AZR 341/88, DB 1991, 99).
  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 134/96

    Berechnung der Teilrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Inanspruchnahme nach § 6

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 982/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 769/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 510/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 894/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99

    Höchstbegrenzungsklausel und zeitratierliche Kürzung

  • LAG Düsseldorf, 08.11.2013 - 12 Sa 651/13

    Auslegung einer Betriebsrentenregelung

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 517/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 440/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 161/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 143/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 77/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12

    Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 3774/10

    Geltendmachung von Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 74/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 251/13

    Betriebsrente - bezifferte Höchstbegrenzungsklausel - vorzeitiges Ausscheiden -

  • LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 29/17

    Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung

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Rechtsprechung
   BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1267
BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88 (https://dejure.org/1990,1267)
BAG, Entscheidung vom 12.06.1990 - 3 AZR 524/88 (https://dejure.org/1990,1267)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 (https://dejure.org/1990,1267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 322; ZPO § 325; BetrAVG § 1; BetrAVG § 7
    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer Klage gegen den Pensions-Sicherungs-Verein

  • rechtsportal.de

    ZPO § 322 Abs. 1, § 325 Abs. 1; BetrAVG §§ 1, 7
    Umfang der Rechtskraft - Versorgung im Konzern

  • Der Betrieb

    ZPO § 322 Abs. 1, § 325 Abs. 1; BetrAVG §§ 1, 7
    Betriebliche Altersversorgung: Umfang der Rechtskraft - Bindung der gerichtlichen Entscheidung über das Rentenstammrecht für Hinterbliebene

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzschutz - Versorgungsanspruch - Hauptrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 194
  • NZA 1991, 20 (Ls.)
  • FamRZ 1991, 57
  • VersR 1991, 365
  • BB 1990, 2052
  • BB 1990, 2269
  • DB 1990, 2271
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 185/83

    Betriebsrente - Insolvenzschutz - Unterstützungskasse - Tochtergesellschaft

    Auszug aus BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88
    Er macht geltend, aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 6. August 1985 (- 3 AZR 185/85 - BAGE 49, 225 = AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG ) habe sich die Rechtslage zu seinen Gunsten verändert.

    Der Kläger kann nicht wegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. August 1985 (BAGE 49, 225 = AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG ) erneut die rechtskräftig beschiedenen Ansprüche geltend machen.

  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 381/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeiten aus

    Auszug aus BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88
    Auch ein sachlich unrichtiges Urteil bindet im Umfang seiner Rechtskraft (BAGE 1, 196 = AP Nr. 7 zu § 11 ArbGG 1953).
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88
    Dieser wiederum ergibt sich aus der Urteilsformel, für deren Auslegung - insbesondere beim klageabweisenden Urteil - der Tatbestand und die Entscheidungsgründe nebst den Anträgen heranzuziehen sind (BGHZ 34, 337, 339).
  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 6/82

    Keine Wiederaufnahme des Versorgungsausgleichsverfahrens bei Widerruf einer

    Auszug aus BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88
    Ein Wandel der Rechtsprechung läßt die Rechtskraftwirkung früherer Urteile unberührt (BGHZ 89, 114, 121; Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 20. Aufl., § 322 Rz. 256).
  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    Die gerichtliche Entscheidung entfaltet damit präjudizielle Wirkung auch für nachfolgende Prozesse zwischen dem Hinterbliebenen und dem vormaligen Arbeitgeber (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 23) , da der Versorgungsanspruch der Hinterbliebenen stets auf dem Rentenstammrecht des Arbeitnehmers beruht und hiervon abhängig ist (vgl. BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - zu II 2 der Gründe, BAGE 65, 194) .
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Bei abweisenden Entscheidungen ist der Streitgegenstand unter Heranziehung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe nebst den Anträgen zu ermitteln (BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194, 196; 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BAGE 82, 291, 295).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Dabei kann dahinstehen, ob für eine solche wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse eine Rechtsprechungsänderung ausreicht (verneinend BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194, zu I 4 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - aaO, zu B II 4 der Gründe, mit eingehender Begründung; Stein/Jonas/Leipold aaO § 322 Rn. 256 und § 323 Rn. 23; Zöller/Vollkommer aaO Vor § 322 Rn. 53; Wieczorek ZPO 2. Aufl. § 323 Rn. B II b 7; MünchKommZPO-Gottwald § 323 Rn. 51; aA Krause aaO; Dütz aaO).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Bei Urteilen beschränkt sie sich regelmäßig auf den Verfahrensgegenstand (vgl. BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194).
  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

    Wird ein Feststellungsbegehren abgewiesen, so ist dem Tenor und den Gründen der gerichtlichen Entscheidung zu entnehmen, welches Recht oder Rechtsverhältnis rechtskräftig verneint wurde (Zöller/Vollkommer, aaO, § 322 Rz 12), wie allgemein zur Feststellung des Entscheidungsgegenstandes und damit zur Feststellung des Streitgegenstandes bei abweisenden Entscheidungen der Tatbestand und die Entscheidungsgründe nebst Anträgen heranzuziehen sind (BAG Urteil vom 12. Juni 1990, BAGE 65, 194, 196 [BAG 12.06.1990 - 3 AZR 524/88] = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu I 1 der Gründe; Zöller/Vollkommer, aaO, vor § 322 Rz 31, m. w. N.).

    Die Frage, ob ein Wandel der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Rechtskraftwirkung früherer Urteile berührt, ist vom Bundesarbeitsgericht - soweit ersichtlich - lediglich im Urteil vom 12. Juni 1990 (BAGE 65, 194, 197 f. [BAG 12.06.1990 - 3 AZR 524/88] = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu I 4 der Gründe) angesprochen und dort verneint worden.

    Um dieser Rechtssicherheit willen darf die Rechtsordnung über das Institut der Rechtskraft in Kauf nehmen, daß selbst unrichtige Gerichtsentscheidungen für den Einzelfall verbindlich sind (BVerfG Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253, 268 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; BAG Urteil vom 12. Juni 1990, aaO, zu I 4 der Gründe).

  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 223/07

    Eingruppierung eines Lehrers für muttersprachlichen Unterricht

    Nach § 322 Abs. 1 ZPO reicht die Rechtskraft so weit, wie über den geltend gemachten Anspruch entschieden worden ist (BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194).
  • BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 625/97

    Insolvenzschutz nach rechtskräftigem Versorgungsprozeß

    Bei Identität des Streitgegenstands und der Parteien darf keine erneute Sachentscheidung ergehen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BAG Urteil vom 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194, 196 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu I 1 der Gründe; BGH Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 171/94 - NJW 1995, 2993, m.w.N., und h. M. im Schrifttum, vgl. u. a. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., Einl. Rz 50; Musielak, ZPO, § 322 Rz 9; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 322 Rz 11; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 322 Rz 19).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02

    Eingruppierung eines geschäftsführenden Gewerkschaftssekretärs

    aa) Zwar ist ein Antrag, der die gleiche Streitfrage erneut zur gerichtlichen Entscheidung stellt, unzulässig (BAG 23. März 1999 - 3 AZR 625/97 - AP ZPO § 322 Nr. 29 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 58; 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194 = AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 10 = EzA ZPO § 322 Nr. 8; 1. Februar 1983 - 1 ABR 33/78 - BAGE 41, 316 = AP ZPO § 322 Nr. 14 = EzA ZPO § 322 Nr. 4).
  • LAG Düsseldorf, 04.09.1998 - 11 TaBV 44/98

    Bindungswirkung eines rechtskräftig zu Lasten eines Arbeitgebers abgeschlossenen

    Die Rechtskraft verbietet es, die Frage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit nochmals aufzuwerfen (vgl. BVerfGE 60, 253, 268; BAG v. 12.06.1990 - 3 AZR 524/88 - EzA § 322 ZPO Nr. 8, BAG v. 20.03.1996 - 7 ABR 41/95 - a. a. O.).
  • LAG Bremen, 25.08.1995 - 4 TaBV 9/95

    Bindende Feststellung, dass Rehabilitanden Auszubildende sind

    Es entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass ein Wechsel der Anschauung über Interpretation und Subsumtion die Rechtsbeständigkeit von Prozessentscheidungen nicht berührt (RGZ 125, 159, 162, BAG, Urteil vom 12.06.1990 - 3 AZR 524/88 -, DB 1990, 2271 ; Stein-Jonas-Leipold, ZPO , 20. Aufl. 1989, § 322 , Rdn. 256, Zöller-Volkommer, ZPO , 17. Aufl. 1991, § 322 , Rdn. 53, Jauernig, Zivilprozessrecht, 24. Aufl. 1993, § 63 V, jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (12) Sa 1851/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

  • OLG Hamm, 28.06.2013 - 8 UF 21/13

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Hinterbliebenenversorgung nach Durchführung des

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Rechtsprechung
   BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 454/89   

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https://dejure.org/1990,2462
BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 454/89 (https://dejure.org/1990,2462)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1990 - 1 AZR 454/89 (https://dejure.org/1990,2462)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 454/89 (https://dejure.org/1990,2462)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 987
  • BB 1990, 2052
  • DB 1991, 287
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 05.04.1909 - VI 244/08

    1. Wert des Beschwerdegegenstandes der Revision bei der negativen

    Auszug aus BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 454/89
    (RGZ 71, 68, 75).
  • LAG Düsseldorf, 27.06.1989 - 12 Sa 497/89

    Arbeitsvertragliche Verpflichtung ; Gezahlte Löhne; Übertarifliche Zulagen ;

    Auszug aus BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 454/89
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Juni 1989 - 12 Sa 497/89 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 10 Sa 1509/17

    Sonderkündigungsschutz nach Mitteilung einer möglichen oder vermuteten

    Hierbei handelt es sich, wie in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Mai 1961 - 1 AZR 454/89 - ausgeführt, lediglich um den Inhalt der Mitteilung, die im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Feststellung der Schwangerschaft im Frühstadium für ausreichend anzusehen ist.
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 275/01

    Sozialplan vor Insolvenzeröffnung

    a) Die Widerklage ist nicht deshalb unzulässig, weil sie sachlich bedeutungslos nur den Antrag auf Abweisung der Klage einkleidet und der Beklagte letztlich nur die Verneinung der Rechtsbehauptung des Klägers erreichen will (BAG 26. Juni 1990 - 1 AZR 454/89 - AP ZPO § 253 Nr. 19 = EzA ZPO § 33 Nr. 1; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 33 Rn. 2).
  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 270/90

    Mitteilung der Schwangerschaft

    Hierbei handelt es sich, wie in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Mai 1961 - 1 AZR 454/89 - (AP, aaO) ausgeführt, lediglich um den Inhalt der Mitteilung, die im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Feststellung der Schwangerschaft im Frühstadium für ausreichend anzusehen ist.
  • LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 324/19

    Abfindung; Abführen von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; Abrechnung;

    Daher liegt keine Widerklage, sondern eine - sachlich bedeutungslose - rein äußerliche Einkleidung eines Klageabweisungsantrags in die Form einer Widerklage vor, wenn nur die bloße Abweisung des Klageantrags ohne eine weitergehende Entscheidung begehrt wird (BAG, Urteil vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 454/89, Rn. 14-17, juris).
  • OLG Naumburg, 04.08.2022 - 2 U 162/21

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Vorliegen einer den Lauf der Zehnjahresfirst

    Durch diesen eine Widerklage kennzeichnenden selbständigen Antrag unterscheidet sich die Widerklage vom bloßen Leugnen des von der klagenden Partei beanspruchten Rechts und von Einwendungen bzw. Einreden, mit denen eine vollständige oder teilweise Klageabweisung begehrt wird (vgl. BAG, Urteil v. 26.06.1990, 1 AZR 454/89, NZA 1990, 987, beck-online; Musielak/Voit-Heinrich, ZPO, 19./2022, Rz. 9 zu § 33 ZPO).
  • LAG Düsseldorf, 09.03.2011 - 12 TaBV 81/10

    Unwirksame tarifliche Altersbegrenzung für Fluglotsen der Deutschen

    Er ist jedoch kein selbständiges (Gegen-)Angriffsmittel des Betriebsrats und demzufolge unzulässig (vgl. auch BAG 26.06.1990 - 1 AZR 454/89 - Rn. 15 ff.).
  • OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11

    Zeitlicher Umfang der Bindung an ein Anerkenntnis

    Daher liegt keine Widerklage, sondern eine - sachlich bedeutungslose - rein äußerliche Einkleidung eines Klageabweisungsantrages in Form einer Widerklage vor, wenn nur die bloße Abweisung des Klageantrags ohne eine weitergehende Entscheidung begehrt wird (vgl. BAG NZA 1990, 987 f. und Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 33 ZPO, Rdn. 7).
  • SG Hannover, 18.06.2010 - S 10 KR 295/08
    Eine Widerklage muss gegenüber der Klage einen eigenständigen Streitgegenstand ha-ben; das bloße Entgegentreten gegen den Klageantrag, beispielsweise durch einen ne-gativen Feststellungsantrag gegenüber einer Leistungsklage, dass der geltend gemachte Betrag nicht geschuldet werde (kontradiktorisches Gegenteil), genügt nicht (vgl. Bundes-arbeitsgericht, Urteil vom 26. Juni 1990, 1 AZR 454/89).
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Rechtsprechung
   BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 85/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2353
BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 85/89 (https://dejure.org/1990,2353)
BAG, Entscheidung vom 03.07.1990 - 3 AZR 85/89 (https://dejure.org/1990,2353)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 1990 - 3 AZR 85/89 (https://dejure.org/1990,2353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    RGG Hamburg § 26 Abs. 10
    Zusatzversorgung und befreiende Lebensversicherung

  • Der Betrieb

    RGG Hamburg § 26 Abs. 10
    Betriebliche Altersversorgung: Zusatzversorgung und befreiende Lebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 66
  • BB 1990, 2052
  • BB 1990, 2414
  • DB 1990, 2332
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamburg, 23.11.1988 - 5 Sa 70/88

    Zulässigkeit; Begründetheit; Feststellungsklage; Ruhegeldgesetz; Anrechnung;

    Auszug aus BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 85/89
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. November 1988 - 5 Sa 70/88 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Der Zuschussempfänger ist dann so zu behandeln, als hätte er sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig höher versichert (vgl. BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 85/89 -) .
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Rechtsprechung
   BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 281/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2379
BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 281/89 (https://dejure.org/1990,2379)
BAG, Entscheidung vom 18.07.1990 - 4 AZR 281/89 (https://dejure.org/1990,2379)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 281/89 (https://dejure.org/1990,2379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 68 (Ls.)
  • BB 1990, 2052
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 261/78

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung - Tariflohn - Tarifgehalt - Außertarifliche

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 281/89
    Ob die tarifliche Erhöhung übertariflicher Gehälter tarifrechtlich zulässig ist, wogegen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Effektivklauseln erhebliche Bedenken bestehen (vgl. BAGE 20, 308; 23, 399; 33, 83; 56, 120 = AP Nrn. 7, 8, 9 und 15 zu § 4 TVG Effektivklausel), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 281/89
    Ob die tarifliche Erhöhung übertariflicher Gehälter tarifrechtlich zulässig ist, wogegen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Effektivklauseln erhebliche Bedenken bestehen (vgl. BAGE 20, 308; 23, 399; 33, 83; 56, 120 = AP Nrn. 7, 8, 9 und 15 zu § 4 TVG Effektivklausel), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 342/70

    Anrechnungsklauseln

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 281/89
    Ob die tarifliche Erhöhung übertariflicher Gehälter tarifrechtlich zulässig ist, wogegen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Effektivklauseln erhebliche Bedenken bestehen (vgl. BAGE 20, 308; 23, 399; 33, 83; 56, 120 = AP Nrn. 7, 8, 9 und 15 zu § 4 TVG Effektivklausel), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67

    Zulässigkeit begrenzter Effektivklauseln

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 281/89
    Ob die tarifliche Erhöhung übertariflicher Gehälter tarifrechtlich zulässig ist, wogegen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Effektivklauseln erhebliche Bedenken bestehen (vgl. BAGE 20, 308; 23, 399; 33, 83; 56, 120 = AP Nrn. 7, 8, 9 und 15 zu § 4 TVG Effektivklausel), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87

    Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Auslegung eines Arbeitsvertrages - Verstoß

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 281/89
    Zwar handelt es sich bei dem Dienstvertrag vom 25. Januar 1958 und der Änderungsvereinbarung vom 1. April 1971 um individuelle vertragliche Vereinbarungen, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Auslegung rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB vereinbar sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze ist und alle erheblichen Umstände berücksichtigt (vgl. BAGE 56, 326 = AP Nr. 5 zu § 3 BAT m. w. N.).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 281/89
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt, wenn also die unterschiedliche Behandlung verschiedener Gruppen als willkürlich bezeichnet werden muß (BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m.w.N.).
  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 281/89
    Diese ergeben sich eindeutig aus den Vertragsurkunden, so daß der Senat in der Sache selbst abschließend entscheiden kann (vgl. BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht).
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 77/04

    Mehrarbeit eines Hausmeisters - Zulage - Anrechenbarkeit

    Der Wille des Arbeitgebers geht aber regelmäßig dahin, durch die Gewährung einer außertariflichen Zulage auch alle etwaig geschuldeten Gehaltsbestandteile abzudecken (vgl. Senat 18. Juli 1990 - 4 AZR 281/89 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 28).
  • BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 124/03

    Tätigkeitszulage - 1. (Solo-) Harfenistin

    Die Klägerin ist damit nicht darauf beschränkt, eine bezifferte Leistungsklage zu erheben (vgl. BAG 18. Juli 1990 - 4 AZR 281/89 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 28 = EzBAT Orchester-TVK Zulage nach § 22 Abs. 7 TVK Nr. 1), obwohl sie im Laufe des Revisionsverfahrens aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist.
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