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   BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88   

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BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88 (https://dejure.org/1990,506)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1990 - 3 AZR 171/88 (https://dejure.org/1990,506)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 (https://dejure.org/1990,506)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstandspflicht d. PSV nach Umwandlung eines Unternehmens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 2; BGB §§ 398, 401, § 613a Abs. 2, § 683, § 687 Abs. 1, § 812 Abs. 1, § 1967 Abs. 1; HGB § 2, § 25 Abs. 1, § 26, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 1 Satz 1, §§ 128, 159
    Betriebliche Altersversorgung: Zum Umfang der Einstandspflicht des PSV nach Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Kommanditgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsanspruch - Versorgungsschuld - KG - Haftung - Sicherungsfall - Arbeitgeber Begriff - Eintrittspflicht - Forderungsübergang - Arbeitsverhältnis - Fortsetzung - Versorgungsanwartschaft - Einzelunternehmer - Haftung - Haftungsbeschränkung - Kapitalforderung - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 64, 62
  • ZIP 1990, 939
  • NZA 1990, 685
  • VersR 1990, 1373
  • BB 1990, 1136
  • BB 1990, 2412
  • DB 1990, 1466
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 12.12.1989 - 3 AZR 540/88

    Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
    Mit diesen Ansprüchen gegen die KG gehen auch entsprechende Ansprüche der Arbeitnehmer gegen den früheren Einzelunternehmer in entsprechender Anwendung von § 401 BGB auf den Pensions-Sicherungs-Verein über (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 12. Dezember 1989 - 3 AZR 540/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Durch Urteil vom 12. Dezember 1989 ( 3 AZR 540/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat entschieden und näher begründet, daß mit dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistung der betrieblichen Altersversorgung auch die durch den Schuldbeitritt eines Dritten entstandene Forderung auf den PSV übergeht.

    Demgemäß ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß § 401 BGB jedenfalls dann entsprechend anzuwenden ist, wenn der weitere Schuldner nur sicherungshalber verpflichtet war (Urteil des Senats vom 12. Dezember 1989, a.a.O.; BGH Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 71/70 - NJW 1972, 437, 438 f.; MünchKomm, a.a.O., § 401 Rz 7, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88

    Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG ): Übergang der Versorgungsansprüche auf den

    Auszug aus BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
    a) Im Konkurs der KG sind Versorgungsansprüche und Anwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer der KG als Kapitalforderung zu schätzen und anzumelden (Urteil des Senats vom 7. November 1989 - 3 AZR 48/88 zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Mit der Feststellung zur Konkurstabelle verwandelten sie sich in einen sofort fälligen Kapitalanspruch (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 7. November 1989 - 3 AZR 48/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.; ferner Kuhn/Uhlenbruck, KO , 10. Aufl., § 69 Rz 3 c, § b).

  • BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82

    Zur Forthaftung eines ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafters

    Auszug aus BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
    Nach dieser Rechtsprechung kann sich die Haftung ausgeschiedener persönlich haftender Gesellschafter unter Umständen auf solche Ansprüche beschränken, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Ausscheiden fällig werden (BGHZ 87, 286 = AP Nr. 5 zu § 128 HGB ; BGH Urteile vom 19. Mai 1983 - II ZR 49/82 - und - II ZR 207/81 - AP Nr. 6 und 7 zu § 128 HGB ).

    Zwar wird in der Literatur die Auffassung vertreten, sämtliche Fälle des Ausscheidens sowie der haftungsbeschränkende Umwandlung der Unternehmensform oder des Gesellschaftsstatus müßten zur Enthaftung für Altverbindlichkeiten binnen fünf Jahren führen (Priester/K. Schmidt, ZIP 1984, 1064, 1065; K. Schmidt, ZHR 145, 1, 24; NJW 1981, 159, 160; Handelsrecht, 2. Aufl., S. 159, 174; Lieb, ZGR 1985, 124, 144; differenzierend Staub/Hüffer, HGB , 4. Aufl., § 28 Rz 25).

  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 71/70

    Geltendmachung von Ansprüchen aus der Personenkautionsversicherung bei Ehegatten;

    Auszug aus BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
    Demgemäß ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß § 401 BGB jedenfalls dann entsprechend anzuwenden ist, wenn der weitere Schuldner nur sicherungshalber verpflichtet war (Urteil des Senats vom 12. Dezember 1989, a.a.O.; BGH Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 71/70 - NJW 1972, 437, 438 f.; MünchKomm, a.a.O., § 401 Rz 7, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 185/83

    Betriebsrente - Insolvenzschutz - Unterstützungskasse - Tochtergesellschaft

    Auszug aus BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
    Soweit der Senat in anderen Zusammenhängen den Versorgungsschuldner als Arbeitgeber im Sinne des Insolvenzschutzes bezeichnet hat, handelt es sich um nicht vergleichbare Fälle (BAGE 54, 297, 305 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG ; 49, 225 = AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG ; kritisch Paulsdorff, Kommentar zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, 3. Aufl., § 7 Rz 118 f.).
  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79

    Versorgungszusage - Wartezeit - ALtersgrenze - Versorgungsregelung - Teilwert -

    Auszug aus BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
    Die Vorschrift sollte die Stellung der Arbeitnehmer bei Betriebsveräußerungen verbessern, nicht aber den Betriebsveräußerer entlasten, soweit ihn bereits nach gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen eine Haftung trifft (vgl. BAGE 42, 312, 322 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB , zu B 2 a der Gründe).
  • BGH, 18.01.1954 - IV ZR 130/53

    Fortführung eines zum Nachlaß gehörenden Handelsgeschäfts durch den

    Auszug aus BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
    Dafür reicht es aus, daß die Testamentsvollstrecker im Namen des Erben und aufgrund entsprechender Vollmacht handelten (BGHZ 12, 100, 102; Heymann/Emmerich, HGB , § 27 Rz 6; Baumbach/Duden/Hopt, HGB , 27. Aufl., § 27 Anm. 1 C).
  • BGH, 22.09.1980 - II ZR 204/79

    Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers und früheren Komplementärs in der GmbH &

    Auszug aus BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
    Demgegenüber lehnt die überwiegende Meinung schon die analoge Anwendung der Verjährungsvorschrift des § 26 HGB auf die Fälle des § 28 HGB ab (BGHZ 78, 114, 119 = AP Nr. 1 zu § 159 HGB ; Heymann/Emmerich, a.a.O., § 28 Rz 19 m. w. N.).
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85

    Übernahme - Versorgungsschulden - Schuldübernahme - Betriebsübernahme -

    Auszug aus BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
    Soweit der Senat in anderen Zusammenhängen den Versorgungsschuldner als Arbeitgeber im Sinne des Insolvenzschutzes bezeichnet hat, handelt es sich um nicht vergleichbare Fälle (BAGE 54, 297, 305 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG ; 49, 225 = AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG ; kritisch Paulsdorff, Kommentar zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, 3. Aufl., § 7 Rz 118 f.).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
    Die Annahme eines weitergehenden insolvenzschutzrechtlichen Arbeitgeberbegriffs stünde im Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der insoweit eindeutigen Regelung des § 613 a Abs. 1 BGB , nach der nur bestehende Arbeitsverhältnisse, nicht aber auch Ruhestandsverhältnisse auf einen Betriebserwerber übergehen (erstmals Urteil des Senats vom 24. März 1977, BAGE 29, 94 = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB ).
  • BGH, 19.05.1983 - II ZR 49/82

    Zur Forthaftung eines ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafters, der

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80

    Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für

  • RG, 03.07.1899 - I 171/99

    1. Sind die im Falle der unabsichtlichen Strandung eines Seeschiffes auf dessen

  • BGH, 19.05.1983 - II ZR 207/81

    Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Dauerschuldverhältnisse

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

    Der Senat hatte im Urteil vom 23. Januar 1990 (- 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62, zu III 1 der Gründe) entschieden, dass § 28 HGB als speziellere Regelung dem § 613a BGB vorgeht.

    Auf die in § 28 HGB aF geregelten Fälle des Eintritts eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen war die vom Bundesgerichtshof entwickelte, an § 159 HGB anknüpfende zeitliche Haftungsbegrenzung nicht übertragbar (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62, zu II 2 c der Gründe; 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 -BAGE 67, 105, zu II 3 b der Gründe).

    Es ist nicht einzusehen, weshalb ein Kaufmann von persönlich eingegangenen Verpflichtungen schneller frei werden soll, nur weil er sein Geschäft in eine Personengesellschaft umwandelt, an der er beteiligt bleibt (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - aaO).

    Erst wenn dieser insolvent ist, kann eine Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins entstehen (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 -BAGE 64, 62, zu II 3 c der Gründe).

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 304/18

    Betriebliche Altersversorgung - Übergang von Nebenrechten

    sei zu allgemein; unter den Begriff verstärkender Nebenrechte könne man Rechte bringen, auf welche die Vorschrift nicht passe... Die konkrete Formulierung des Antrags 2 schließe selbstverständlich die Anwendung der Bestimmung auf andere Nebenrechte im Wege der Analogie nicht aus." Bei Schaffung des BGB war es demnach als selbstverständlich erachtet worden, dass - jedenfalls sofern nicht etwas anderes vereinbart ist - Nebenrechte jeder Art übergehen können (vgl. für Fälle der Gesamtschuld: BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 64, 62; BGH 24. November 1971 - IV ZR 71/70 - zu III der Gründe) .

    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Senats für den Fall einer Gesamtschuld aufgrund eines Schuldbeitritts kraft Gesetzes (vgl. BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - zu II 2 der Gründe, BAGE 64, 62) .

    Steht aber die Sicherungsfunktion im Vordergrund, so rechtfertigt sich hieraus der Übergang nach §§ 412, 401 Abs. 1 BGB analog auf den Träger der Insolvenzsicherung - den Kläger - im Fall des § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG (so auch im Fall einer Gesamtschuld aufgrund eines vertraglichen Schuldbeitritts vgl. BAG 12. Dezember 1989 - 3 AZR 540/88 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 63, 393; für den Fall einer Gesamtschuld aufgrund einer Verbindlichkeit nach § 28 Abs. 1 Satz 1 HGB BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - zu II 2 der Gründe, BAGE 64, 62) .

  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 88/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

    Der Senat hatte im Urteil vom 23. Januar 1990 (- 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62, zu III 1 der Gründe) entschieden, dass § 28 HGB als speziellere Regelung dem § 613a BGB vorgeht.

    Auf die in § 28 HGB aF geregelten Fälle des Eintritts eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen war die vom Bundesgerichtshof entwickelte, an § 159 HGB anknüpfende zeitliche Haftungsbegrenzung nicht übertragbar (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62, zu II 2 c der Gründe; 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 -BAGE 67, 105, zu II 3 b der Gründe).

    Es ist nicht einzusehen, weshalb ein Kaufmann von persönlich eingegangenen Verpflichtungen schneller frei werden soll, nur weil er sein Geschäft in eine Personengesellschaft umwandelt, an der er beteiligt bleibt (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - aaO).

    Erst wenn dieser insolvent ist, kann eine Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins entstehen (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 -BAGE 64, 62, zu II 3 c der Gründe).

  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Hierfür bestehen nach dem festgestellten Sachverhalt keine Anhaltspunkte, so dass allenfalls eine - unter dem Vorbehalt von § 242 BGB stehende - nachträgliche Tilgungsbestimmung durch das Vorbringen der Beklagten im Prozess ("sie habe die Rechnung für den Kläger bezahlt") in Erwägung zu ziehen wäre (grds. zur nachträglichen Tilgungsbestimmung vgl. BGH 15. Mai 1986 - VII ZR 274/85 - zu II 2 der Gründe mwN; in aktuellerer Rspr. aber wieder offengelassen: vgl. zB BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 64, 62; BGH 13. März 2014 - IX ZR 147/11 - Rn. 22) .
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98

    Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts;

    Dazu gehören auch betriebsrentenrechtliche Versorgungsverbindlichkeiten (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62 , vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - NJW 1992, 708 sowie vom 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - NZA 1993, 643).

    Diese Rechtsprechung betrifft jedoch die Fälle eines gesetzlichen Schuldbeitritts des neuen Betriebsinhabers gemäß § 28 HGB (vgl. BAG, Urteile vom 23. Januar 1990, a.a.O. S. 70 sowie vom 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 - BAGE 67, 105 ).

    Unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 BetrAVG gehen die Ansprüche oder Anwartschaften des Berechtigten gegen den Arbeitgeber auf den Beklagten über; in entsprechender Anwendung des § 401 BGB werden von dem Übergang auch Mithaftungsansprüche der in Rede stehenden Art erfaßt (vgl. BAG, Urteile vom 12. Dezember 1989 - 3 AZR 540/88 - BAGE 63, 393 und vom 23. Januar 1990, a.a.O. S. 73).

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89

    Insolvenzschutz für eine Betriebsrente - Eintritt des Sicherungsfalls beim

    Der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer muß sich im Fall der Insolvenz der (neuen) KG zunächst an seinen ursprünglichen Versorgungsschuldner halten und kann nicht den PSV in Anspruch nehmen (Bestätigung des Urteils vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Er wird zwar häufig für die schon bei der Übernahme bestehenden Versorgungsverbindlichkeiten mithaften, wird er aber insolvent, so muß sich der Versorgungsberechtigte zunächst an den halten, der sein Arbeitgeber war, bevor er in den Ruhestand trat (Urteil des Senats vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 3c der Gründe).

    Zur zeitlichen Haftungsbegrenzung des bisherigen Einzelunternehmers im Falle des § 28 HGB (Eintritt eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen) hat der Senat im Urteil vom 23. Januar 1990 (- 3 AZR 171/88 - zu II 1c der Gründe) Stellung genommen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 298/04

    betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung

    Dieser und die Gesellschaft haften als Gesamtschuldner, und zwar für die im Geschäftsbetrieb des Einzelkaufmanns vorhandenen Altschulden, nämlich jene Schulden, die im Betrieb vor Gründung der neuen Gesellschaft entstanden sind (Ammon, a. a. O., § 28 Rn 28, 29; BAG, Urteil vom 23.01.1990, Az.: 3 AZR 171/88, unter II. 2.a der Entscheidungsgründe; zitiert nach Juris).

    Mit Urteil vom 23.01.1990 (3 AZR 171/88) hat das Bundesarbeitsgericht eine Übertragung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Haftungsbeschränkungen auf die Fälle der Begründung einer gesamtschuldnerischen Haftung nach § 28 HGB abgelehnt.

    Als Arbeitgeberin im Sinne des Insolvenzschutzes ist die Kommanditgesellschaft aber nicht schon deshalb anzusehen, weil sie aufgrund gesellschaftsrechtlicher Regelungen neben dem früheren Einzelkaufmann (Beklagter) für die Versorgungsverbindlichkeiten nach § 28 Abs. 1 HGB haftet (vgl. dazu BAG, Urteil vom 23.01.1990 3 AZR 171/88, II. 3. c).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 297/04

    betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung

    Dieser und die Gesellschaft haften als Gesamtschuldner, und zwar für die im Geschäftsbetrieb des Einzelkaufmanns vorhandenen Altschulden, nämlich jene Schulden, die im Betrieb vor Gründung der neuen Gesellschaft entstanden sind (Ammon, a. a. O., § 28 Rn 28, 29; BAG, Urteil vom 23.01.1990, Az.: 3 AZR 171/88, unter II. 2.a der Entscheidungsgründe; zitiert nach Juris).

    Mit Urteil vom 23.01.1990 (3 AZR 171/88) hat das Bundesarbeitsgericht eine Übertragung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Haftungsbeschränkungen auf die Fälle der Begründung einer gesamtschuldnerischen Haftung nach § 28 HGB abgelehnt.

    Als Arbeitgeberin im Sinne des Insolvenzschutzes ist die Kommanditgesellschaft aber nicht schon deshalb anzusehen, weil sie aufgrund gesellschaftsrechtlicher Regelungen neben dem früheren Einzelkaufmann (Beklagter) für die Versorgungsverbindlichkeiten nach § 28 Abs. 1 HGB haftet (vgl. dazu BAG, Urteil vom 23.01.1990 3 AZR 171/88, II. 3. c).

  • LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99

    Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Ruhegeldansprüche, die bereits

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 3. Senats des BAG vom 23.01.1990 - 3 AZR 171/88 - müsse der Beklagte weiterhin für die von ihm begründeten Rentenverpflichtungen einstehen.

    Bisheriger Geschäftsinhaber und Gesellschaft werden Gesamtschuldner (BAG 23.01.1990 ­ 3 AZR 171/88 ­ DB 1990, 1466 = NZA 1990, 685 = BB 1990, 2412).

    Auch für die Nachhaftung des Einzelkaufmanns, der sein Unternehmen veräußert oder im Wege der Sachgründung in eine Gesellschaft einbringt, wollte das BAG eine Enthaftung des Firmenveräußerers jedenfalls für Ruhegeldverbindlichkeiten nicht anerkennen, weil Versorgungsschulden aufgrund von § 26 HGB a. F. entgegen § 613 a Abs. 1 BGB nicht auf den Betriebserwerber übergingen (BAG AP Nr. 1 zu § 26 HGB; BAG AP Nr. 64 zu § 7 BetrAVG = NZA 1991, 555, 557), was auch für den in § 28 HGB geregelten Fall der Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine GmbH & Co. KG gilt (BAG NZA 1990, 685 = AP Nr. 56 zu § 7 BetrAVG = DB 1990, 466).

  • LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 12 Sa 806/17

    Rechtsfolgen des gesetzlichen Anspruchsübergangs gem. § 9 Abs. 2 S. 1 BetrAVG

    Streitgegenstand ist dabei nicht die angemeldete Gesamtforderung, sondern sind die einzelnen Versorgungansprüche der einzelnen Versorgungsberechtigten, die der Kläger unstreitig erfüllt hat und die auf ihn in Höhe der geleisteten Zahlungen übergangen sind und zu denen er bezogenen auf jeden einzelnen Versorgungsberechtigten den Beklagten unmittelbar in Anspruch annimmt (vgl. BAG 23.01.1990 - 3 AZR 171/88, juris Rn. 55 f.).

    Dann ist die entsprechende Anwendung von § 401 Abs. 1 BGB geboten, unabhängig davon, dass es sich um eine Gesamtschuld handelt (BAG 23.01.1990 - 3 AZR 171/88, juris Rn. 46 ff.; s.a. BAG 27.06.2006 - 3 AZR 85/05, juris Rn. 69).

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 95/10

    Haftung nach dem AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04

    betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Kommanditist, Altarbeitgeber,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2009 - 8 Sa 544/08

    Haftung des Erben des Arbeitgebers für Betriebsrentenansprüche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 6 Sa 219/09

    Bürgenhaftung

  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis,

  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 6 Sa 1858/98

    Vertragliche Nachhaftungsbegrenzung; Miterben-Nachhaftung für eine

  • LAG Hamm, 08.05.2001 - 6 Sa 1858/98

    Haftung für eine Versorgungszusage; Unternehmensfortführung nach Erbfall;

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 594/89

    Insolvenzschutz der Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 595/89

    Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der

  • LAG Köln, 09.05.2003 - 11 Sa 1145/02

    Betriebliche Altersversorgung: Nicht insolvenzgeschützte Versorgunszusage

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 597/89

    Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn Sicherungsfall

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 596/89

    Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 814/09

    Haftung nach dem AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 111/10

    Haftung nach dem AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 263/10

    Haftung nach dem AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers

  • LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00

    Anpassung der Betriebsrente bei stillgelegtem einzelkaufmännischen Unternehmen

  • LAG Köln, 06.08.1993 - 13 Sa 327/93

    Betriebsübernahme; Rechtsnachfolger; GmbH; GmbH & Co. KG; Scheingeschäft;

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