Rechtsprechung
BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 35/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Rechtliche Bewertung der Zustimmung zu einer Kündigung unter einer Bedingung - Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten wegen einer Betriebsstillegung - Anforderungen an die Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten durch die ...
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchwbG § 19; SGB X §§ 32, 33
Zustimmung zur Kündigung nach § 19 SchwbG unter einer Bedingung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Schwerbehinderte: Zustimmung zur Kündigung nach § 19 SchwbG unter einer "Bedingung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zustimmung zur Kündigung nach § 19 SchwbG unter einer Bedingung
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 13.04.1989 - 3 (2) Ca 328/89
- LAG Düsseldorf, 06.09.1989 - 11 Sa 782/89
- BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 35/90
Papierfundstellen
- ZIP 1991, 677
- NZA 1991, 348
- BB 1991, 1122
- BB 1991, 770
- DB 1991, 1731
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.03.1955 - I B 61.54
Rechtsmittel
Auszug aus BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 35/90
Es ist vielmehr auch bei einem Beschluß nach § 19 SchwbG zu prüfen, ob erkennbar eine falsa demonstratio vorliegt und sachlich die gesetzte Bedingung nur eine Auflage im Rechtssinne enthält (vgl. Walz, Anm. zum Urteil des ArbG Augsburg vom 18. Dezember 1954 - Pr.R. I B 61/54 - SAE 1955, 62, 63 ff.;… mit dieser Einschränkung ist auch der Auffassung von Wilrodt/Neumann, aaO, § 19 zuzustimmen). - BAG, 14.07.1983 - 2 AZR 34/82
Schwerbehinderte - Annahmeverzug nach Kündigung
Auszug aus BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 35/90
Zu verweisen ist insoweit ohne erneute Überprüfung nur auf das nicht veröffentlichte Urteil des Senates vom 14. Juli 1983 (- 2 AZR 34/82 -), in dem der Senat die Auffassung vertreten hat, aus dem SchwbG sei kein über die vertraglichen Vereinbarungen oder die für alle Arbeitnehmer geltenden gesetzlichen Vorschriften hinausgehender Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit herzuleiten und der früheren abweichenden Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (vgl. ARS 3, 16; 10, 349 und 46, 336) sei zum SchwbG vom 29. April 1974 nicht mehr zu folgen.
- LAG Hessen, 02.12.2013 - 16 Sa 1248/12
Verletzung der Nachweispflicht als Kündigungsgrund
Dem steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Juli 1990 (2 AZR 35/90) nicht entgegen, denn dort ging es nicht um eine Bedingung, sondern um eine Auflage; die Wirksamkeit der behördlichen Zustimmung hing gerade nicht von der Erfüllung der Nebenbestimmung ab. - OVG Brandenburg, 17.10.2003 - 4 B 59/03
Rechtsschutzbedürfnis für Eilrechtsschutz gegen Zustimmung zur Kündigung eines …
Die damit aufgeworfene Frage nach der Konkretisierung dieser in § 89 Abs. 1 SGB IX (bzw. dem bis zum 31. Juni 2001 geltenden und insoweit gleichlautenden § 19 SchwbG) enthaltenen Voraussetzung, d.h. danach, ob die erforderliche "Zahlung" von Lohn oder Gehalt einer vertraglichen Verpflichtung des Arbeitgebers gleichzusetzen ist, ob auf die tatsächliche Fortgewährung der Vergütung abzustellen ist, ob die Voraussetzung der Fortzahlung der Vergütung zwar an sich gegeben ist, wenn die einzuhaltende individuelle Kündigungsfrist die Dreimonatsfrist umspannt oder eine entsprechende vertragliche Zusage des Arbeitgebers vorliegt, die Zustimmung aber gleichwohl ihre Wirksamkeit verliert, wenn feststeht, dass der Arbeitgeber nicht zahlen kann oder will, oder ob es für die Erfüllung der Bedingung genügt, wenn die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt für drei Monate fortzuzahlen, erst im Klagewege durchgesetzt wird, ist höchstrichterlich bisher nicht geklärt und wird auch in der einschlägigen Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. den Überblick in BAG, Urteil vom 12. Juli 1990 - 2 AZR 35/90, BB 1991, 1122 ff; ähnlich Dörner, SchwbG, Stand 15. April 2001, § 19 Rn 16 ff, jeweils mit zahlreichen Nachweisen). - LAG Berlin, 12.11.1991 - 10 Sa 40/91
Tarifvertrag: Wirksamkeit - Bestätigung und Registrierung nach DDR-Recht
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