Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.12.1990 - 10 U 84/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1991, 446
- BB 1991, 159
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97
Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …
bb) Diese im Gewerberaummietrecht angelegte Risikoverteilung ändert sich nicht dadurch, daß das vermietete Geschäft in einem Einkaufszentrum liegt und nicht nur der Mieter, sondern auch der Vermieter erwartet, die notwendige geschäftsbelebende Funktion des Einkaufszentrums werde verwirklicht werden können (…BGH aaO NJW 1981, 2406; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 400, 401; OLG Düsseldorf BB 1991, 159, 160; OLG München ZMR 1996, 256, 257; teilweise anderer Ansicht für ein projektiertes Einkaufszentrum: OLG Celle NJW 1978, 2510, 2511; allgemein zur Risikoverteilung: BGH Urteil vom 20. Mai 1970 - VIII ZR 197/68 = WM 1970, 907, 908 f.). - AG Berlin-Lichtenberg, 11.01.2006 - 3 C 466/05
Wohnraummiete: Bei Vertragsschluss vorhersehbare Bautätigkeit auf dem …
Für die Frage, ab wann die Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch Bauarbeiten nicht hinzunehmen und damit als Mangel der Mietsache im Sinn des § 536 Abs. 1 BGB anzusehen ist, wird von einem Teil der Rechtsprechung die Regelung des § 906 BGB entsprechend herangezogen und darauf abgestellt, ob der Vermieter die Störungen verhindern oder von dem Störer einen Ausgleich für die Mietminderung beanspruchen kann (so z.B. BGH WM 1961, 654, 657; OLG Düsseldorf BB 1991, 159).