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OLG Zweibrücken, 19.11.1990 - 3 W 119/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 3, 35 a, 4; HGB § 18
Festlegung des Sitzes und Aufnahme eines Ortsnamens in die Firma einer GmbH - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 35a GmbHG
Wahl einer nahen Großstadt als Sitz einer GmbH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1509
- BB 1991, 1730
- DB 1991, 1663
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 29.06.1979 - BReg. 3 Z 83/76
Keine nachträgliche Nichtigkeit der Firma durch Änderung des Firmengegenstandes
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.1990 - 3 W 119/90
Dabei dürfte sich ein Verfahren nach § 144 a FGG nur dann empfehlen, wenn die Firmenbezeichnung bereits von Anfang an unzulässig gewesen ist; ansonsten dürfte sich nur das Verfahren nach § 140 FGG anbieten (vgl. etwa BayObLGZ 1979, 207 = DNotZ 1980, 118 ). - LG Köln, 27.02.1990 - 11 T 318/89
Einseitiger Weisungswiderruf und Vollzug eines Übertragungsvertrages
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.1990 - 3 W 119/90
6. Notarrecht/Liegenschaftsrecht - Einseitiger Weisungswiderruf und Vollzug eines Übertragungsvertrages (LG Köln, Beschluß vom 27.2.1990 -11 T 318/89 - mitgeteilt von Notar Dr. Eberhard Geiecke, Pulheim) BNotO § 15 BeurkG § 53 Bei mehrseitigen Beurkundungen darf der Notar im Grundsatz von der Einreichung der Urkunde zum Vollzug (Umschreibung) dann nicht absehen, wenn nur einer von mehreren Beteiligten den dem Notar gemeinsam erteilten Vollzugsauftrag zurücknimmt oder widerruft. - BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 3 Z 72/87
Satzungssitz einer GmbH
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.1990 - 3 W 119/90
Dies entspricht der weitaus überwiegenden Auffassung in Rspr. und Schrifttum (vgl. die eingehend begründete Entscheidung des BayObLGZ 1987, 267 = DNotZ 1988, 53 mit umfassenden Nachweisen), die vom Senat geteilt und auch von der Rechtsbeschwerde im Ansatz nicht in Zweifel gezogen wird.
- OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 8 W 153/99
Firmenzusatz - Ortsangabe - "Stuttgart" - Unternehmenssitz in Nachbargemeinde
Für den Fall der Sitzverlegung hatte das der Senat schon zum alten Firmenrecht vertreten (OLGZ 1973, 410; vgl. auch OLG Zweibrücken BB 1991, 1730). - BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 4/89
Erbeinsetzung einer Stiftung und Testamentsvollstreckerzeugnis bei beschränktem …
5. Gesellschaftsrecht/GmbHG - Festlegung des Sitzes und Aufnahme eines Ortsnamens in die Firma einer GmbH (OLG Zweibrücken, Beschluß vom 19.11.1990 -3 W 119/90 - mitgeteilt von Rechtsanwalt Dr. Georg Liessem, Wiesbaden) GmbHG §§ 3 Abs. 1 Nr. 1; 35 a; 4 HGB § 18 Abs. 2 1. Die Angabe des Sitzes einer Gesellschaft bezweckt auch die Ermöglichung und Vereinfachung der geographischen Einordnung der Gesellschaft.