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   LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 22/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3704
LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 22/91 (https://dejure.org/1991,3704)
LAG Berlin, Entscheidung vom 24.06.1991 - 9 Sa 22/91 (https://dejure.org/1991,3704)
LAG Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 1991 - 9 Sa 22/91 (https://dejure.org/1991,3704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 339, § 343, HGB § 84 Abs. 1, § 89, § 348; AGBG § 11 Nr. 6
    Zulässigkeit von Vertragsstrafenregelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Handelsvertreter; Vertragsstrafe; Wirksamkeit; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Zeugenvernehmung; Berufungsinstanz

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenregelung in einem HVV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsvertrag: Zulässigkeit eines Vertragsstrafenversprechens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 1867
  • DB 1992, 744
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Ob auch ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der benachteiligenden Maßnahme des Arbeitgebers und dem Anzeigen der Schwangerschaft durch die Arbeitnehmerin, die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF entfaltet und damit zu einer Beweislastumkehr (§ 611a Abs. 1 Satz 3 2. Halbs. BGB aF) führt (so Mauer BB 1991, 1867; KR/Pfeiffer 7. Aufl. § 611a BGB Rn. 139; HWK/Thüsing 2. Aufl. § 611a BGB Rn. 55; aA zur entsprechenden Regelung im AGG: Diller/Kern FA 2007, 103; Meinel/Heyn/Herms AGG § 22 Rn. 20; ErfK/Schlachter 8. Aufl. § 22 AGG Rn. 4), kann im Streitfalle dahinstehen.
  • ArbG Duisburg, 14.08.2002 - 3 Ca 1676/02

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe; Vertragswidrige Nichtaufnahme der

    Mit der Fallgruppe Lösung vom Vertrag habe man in erster Linie den im Geschäftsverkehr verbreiteten Missbrauch von Reuegeldern und Abstandssummen ein Ende bereiten wollen (vgl. auch LAG Berlin, Urteil vom 24.06.1991 - 9 Sa 22/91, LAGE § 339 BGB Nr. 8) Das Vertragsstrafenverbot des § 309 Nr. 6 BGB sei zudem auf solche Konstellationen zugeschnitten, bei denen dem Verwender der Nachweis etwa eingetretener Vermögensschäden typischerweise nicht schwer fallen wird, und es ihm mithin zugemutet werden kann, sich auf die Geltendmachung seiner Schadensersatzforderung zu beschränken (Stoffels, a.a.O., vgl. auch Stoffels, Der Vertragsbruch des Arbeitnehmers 1994, S. 203 ff).
  • LAG Sachsen, 25.11.1997 - 9 Sa 731/97

    Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichtantritts zur Arbeit;

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