Weitere Entscheidung unten: AG Aachen, 26.05.1992

Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,645
BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92 (https://dejure.org/1993,645)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1993 - X ZR 67/92 (https://dejure.org/1993,645)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1993 - X ZR 67/92 (https://dejure.org/1993,645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kfz - Gewährleistung - Mängelnachweis - Gewährleistungsfrist - Frist - Beschränkung - AGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 9, 24; BGB § 638 Abs. 1
    Fahrleistungsbezogene Gewährleistungsauschlüsse bei Kfz-Reparatur

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf die Gewährleistungsfrist für Verschleißteile durch AGB verkürzt werden? (IBR 1994, 11)

Papierfundstellen

  • BGHZ 122, 241
  • NJW 1993, 2054
  • ZIP 1993, 1091
  • MDR 1994, 349
  • NZV 1993, 344
  • WM 1993, 1416
  • BB 1993, 1395
  • DB 1993, 1716
  • JR 1994, 189
  • ZfBR 1994, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 194/80

    Verstoß gegen AGB-Gesetz: Einschränkung der Gewährleistung; Verkürzung der

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Verkürzung gesetzlicher Gewährleistungsfristen grundsätzlich auch bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten (BGHZ 90, 273, 276; BGH ZIP 1981, 620, 621; BGH WM 1992, 661, 662) [BGH 19.02.1992 - VIII ZR 65/91].

    Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist ist nicht nur dann unwirksam, wenn sie die Durchsetzung von Ersatzansprüchen praktisch ausschließt (vgl. dazu BGH NJW 1981, 1510, 151l; BGHZ 64, 238, 243), sondern auch dann, wenn eine Behinderung des Anspruchsberechtigten infolge der Verkürzung bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage eintritt (vgl. BGHZ 90, 273, 277) oder wenn dieser sich gar zu einem voreiligen Prozeßbeginn genötigt sieht, um Rechtsnachteile zu vermeiden (vgl. BGH VersR 1980, 40, 41).

  • BGH, 08.03.1984 - VII ZR 349/82

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist; Benachteiligung von Kaufleuten

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Verkürzung gesetzlicher Gewährleistungsfristen grundsätzlich auch bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten (BGHZ 90, 273, 276; BGH ZIP 1981, 620, 621; BGH WM 1992, 661, 662) [BGH 19.02.1992 - VIII ZR 65/91].

    Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist ist nicht nur dann unwirksam, wenn sie die Durchsetzung von Ersatzansprüchen praktisch ausschließt (vgl. dazu BGH NJW 1981, 1510, 151l; BGHZ 64, 238, 243), sondern auch dann, wenn eine Behinderung des Anspruchsberechtigten infolge der Verkürzung bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage eintritt (vgl. BGHZ 90, 273, 277) oder wenn dieser sich gar zu einem voreiligen Prozeßbeginn genötigt sieht, um Rechtsnachteile zu vermeiden (vgl. BGH VersR 1980, 40, 41).

  • BGH, 24.09.1979 - II ZR 38/78

    Verlade und Transportbedingungen - Konnossementbedingungen - Verjährung -

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92
    Für eine, auch mittelbare Verkürzung der auf nur sechs Monate bemessenen Verjährungsfrist (§ 638 Abs. 1, § 477 BGB) kann deshalb nur aus besonderen Gründen ein Bedürfnis anerkannt werden, wenn diese Zeitdauer nach Lage der Dinge generell zur Entdeckung verborgener Mängel nicht erforderlich ist und deshalb die Interessen des anderen Vertragsteils durch die Verkürzung nicht in einer Weise beeinträchtigt werden, die gegen die Grundgedanken der gesetzlichen Regelung verstößt (vgl. Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 2. Aufl. § 11 Nr. 10 f Rdn. 17; vgl. auch BGH NJW 1978, 1314 [BGH 20.03.1978 - II ZR 19/76]; BGH VersR 1980, 40, 41).

    Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist ist nicht nur dann unwirksam, wenn sie die Durchsetzung von Ersatzansprüchen praktisch ausschließt (vgl. dazu BGH NJW 1981, 1510, 151l; BGHZ 64, 238, 243), sondern auch dann, wenn eine Behinderung des Anspruchsberechtigten infolge der Verkürzung bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage eintritt (vgl. BGHZ 90, 273, 277) oder wenn dieser sich gar zu einem voreiligen Prozeßbeginn genötigt sieht, um Rechtsnachteile zu vermeiden (vgl. BGH VersR 1980, 40, 41).

  • BGH, 19.02.1992 - VIII ZR 65/91

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährung der kaufrechtlichen

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Verkürzung gesetzlicher Gewährleistungsfristen grundsätzlich auch bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten (BGHZ 90, 273, 276; BGH ZIP 1981, 620, 621; BGH WM 1992, 661, 662) [BGH 19.02.1992 - VIII ZR 65/91].

    Die gegen die Verkürzung gesetzlicher Fristen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erhebenden Bedenken werden um so größer, je knapper die gesetzlichen Fristen bemessen sind (vgl. BGH WM 1992, 661, 662) [BGH 19.02.1992 - VIII ZR 65/91].

  • BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76

    Unwirksamkeit von Konossementsbedingungen

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92
    Für eine, auch mittelbare Verkürzung der auf nur sechs Monate bemessenen Verjährungsfrist (§ 638 Abs. 1, § 477 BGB) kann deshalb nur aus besonderen Gründen ein Bedürfnis anerkannt werden, wenn diese Zeitdauer nach Lage der Dinge generell zur Entdeckung verborgener Mängel nicht erforderlich ist und deshalb die Interessen des anderen Vertragsteils durch die Verkürzung nicht in einer Weise beeinträchtigt werden, die gegen die Grundgedanken der gesetzlichen Regelung verstößt (vgl. Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 2. Aufl. § 11 Nr. 10 f Rdn. 17; vgl. auch BGH NJW 1978, 1314 [BGH 20.03.1978 - II ZR 19/76]; BGH VersR 1980, 40, 41).
  • BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 233/71

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92
    Für die kurzen Verjährungsfristen der §§ 477 und 638 Abs. 1 BGB von sechs Monaten werden der Gesichtspunkt der raschen Wiederherstellung des Rechtsfriedens (BGHZ 60, 9, 11), die Schwierigkeit der Ermittlung und Feststellung von Qualitätsmängeln nach längerer Zeit (vgl. Westermann in MünchKomm z. BGB, 2. Aufl. § 477 Rdn. 1) sowie die Vermeidung von Auseinandersetzungen über Mängelansprüche zu solchen Zeiten angeführt, zu denen es gar nicht mehr oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist festzustellen, ob eine Werkleistung einen Mangel aufweist oder der in Erscheinung getretene Mangel nicht auf einer anderen Ursache beruht, z.B. auf von dritter Seite vorgenommener Beschädigung, auf Alterung oder Verschleiß (vgl. dazu Soergel in MünchKomm z. BGB aaO § 638 Rdn. 1).
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92
    Nach der Werkabnahme trägt der Besteller gemäß § 363 BGB die Beweislast für die Mangelhaftigkeit des Werkes (vgl. BGHZ 61, 42, 47; BGHZ 96, 111, 121; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, Bd. 1 2. Aufl. § 633 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84

    Nachbesserungsanspruch: Neuherstellung

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92
    Nach der Werkabnahme trägt der Besteller gemäß § 363 BGB die Beweislast für die Mangelhaftigkeit des Werkes (vgl. BGHZ 61, 42, 47; BGHZ 96, 111, 121; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, Bd. 1 2. Aufl. § 633 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.1975 - II ZR 147/73

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer sog. Publikums-KG

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92
    Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist ist nicht nur dann unwirksam, wenn sie die Durchsetzung von Ersatzansprüchen praktisch ausschließt (vgl. dazu BGH NJW 1981, 1510, 151l; BGHZ 64, 238, 243), sondern auch dann, wenn eine Behinderung des Anspruchsberechtigten infolge der Verkürzung bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage eintritt (vgl. BGHZ 90, 273, 277) oder wenn dieser sich gar zu einem voreiligen Prozeßbeginn genötigt sieht, um Rechtsnachteile zu vermeiden (vgl. BGH VersR 1980, 40, 41).
  • BGH, 25.07.2017 - VI ZR 222/16

    Allgemeiner Auskunftsanspruch: Verjährung vor dem Hauptanspruch

    b) Die Verjährung beruht auf den Gedanken des Schuldnerschutzes, des Rechtsfriedens (BGH, Urteil vom 23. November 1994 - XII ZR 150/93, BGHZ 128, 74, 82 f.; ferner Urteil vom 20. April 1993 - X ZR 67/92, BGHZ 122, 241, 244 f.; jeweils mwN) und der Rechtssicherheit (MüKoBGB/Grothe, 7. Aufl., BGB vor § 194 Rn. 7; zum Aspekt der Rechtssicherheit vgl. ferner Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2014, Vorbemerkungen zu §§ 194-225).

    Das vom Institut der Verjährung geschützte Interesse des Schuldners, nicht wegen länger zurückliegender Vorgänge, die er nicht mehr aufklären kann, weil ihm die Beweismittel für etwa begründete Einwendungen abhandengekommen oder Zeugen nicht mehr auffindbar sind, in Anspruch genommen zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1993 - X ZR 67/92, BGHZ 122, 241, 244), bezieht sich erkennbar auf den Hauptanspruch und nicht auf bloße Hilfsansprüche, die allein den Zweck haben, dem Gläubiger die Durchsetzung des - noch nicht verjährten - Hauptanspruchs zu ermöglichen.

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 104/09

    Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar

    Die Verjährung soll den Schuldner davor schützen, wegen länger zurückliegender Vorgänge in Anspruch genommen zu werden, die er nicht mehr aufklären kann, weil ihm Beweismittel für etwa begründete Einwendungen abhanden gekommen oder Zeugen nicht mehr auffindbar sind (BGHZ 122, 241, 244).
  • BGH, 19.12.2018 - XII ZR 5/18

    Verjährung des Anspruch eines Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines

    Sie soll den Schuldner davor schützen, wegen länger zurückliegender Vorgänge in Anspruch genommen zu werden, die er nicht mehr aufklären kann, weil ihm Beweismittel für etwa begründete Einwendungen abhanden gekommen oder Zeugen nicht mehr auffindbar sind (BGHZ 184, 253 = NJW 2010, 1292 Rn. 18 und BGHZ 122, 241 = NJW 1993, 2054, 2055).
  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Die Verjährungseinrede dient auch dazu, behauptete, in Wirklichkeit aber nicht oder nicht mehr bestehende Forderungen abzuwehren (BGHZ 122, 241, 244; MünchKomm/Grothe, BGB 4. Aufl. § 194 Rdn. 6; Staudinger/Peters, BGB Neubearb. 2001 Vorbem. zu §§ 194 ff. Rdn. 5).

    Dieses Vertrauen ist auch schutzwürdig, denn die Verjährung dient vor allem dem Interesse des Schuldners, nicht bei einer späten Geltendmachung einer Forderung in Beweisnot zu kommen (BGHZ 122, 241, 244; MünchKomm/Grothe, aaO; Staudinger/Peters, aaO).

  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11

    Wohnungseigentum: Verjährung des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung

    Die Verjährung soll den Schuldner davor schützen, wegen länger zurückliegender Vorgänge in Anspruch genommen zu werden, die er nicht mehr aufklären kann, weil ihm Beweismittel für etwa begründete Einwendungen abhandengekommen oder Zeugen nicht mehr auffindbar sind (BGH, Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 104/09, BGHZ 184, 253 Rn. 18; Urteil vom 20. April 1993 - X ZR 67/92, BGHZ 122, 241, 244).
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Ihr Zweck ist es im Allgemeinen, dem Schuldner die Abwehr unbegründeter Ansprüche zu erleichtern (vgl Materialien zum BGB, Bd I, S 512 zu § 291: "verdunkelnde Macht der Zeit"; BGH BB 1993, 1395 f; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl, Überbl vor § 194 RdNr 4, 4a), zumal die Aufklärung der tatsächlichen Umstände im Laufe der Zeit erfahrungsgemäß immer schwieriger wird.
  • LG Tübingen, 29.06.2018 - 4 O 220/17

    Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in einem "Riester"-Sparvertrag

    Dabei dürfen die Transparenzanforderungen nicht überspannt werden (BGHZ 112, 119; BGH NJW 1993, 2054).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 18/04

    Verjährung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    Auch mit den Verjährungszwecken läßt sich dies nicht begründen, gleich, ob man die strafrechtliche (dazu LK/Jähnke aaO Vor § 78 Rn. 7 ff. m.w.N.) oder die zivilrechtliche Sicht (dazu BGHZ 59, 72, 74; 122, 241, 244; 128, 74, 82 f.) zugrunde legt.
  • OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 5 U 49/17

    Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Kostenschätzung/-ermittlung für

    Grundsätzlich gilt das Verbot des § 309 Nr. 8b) ff) über § 307 BGB auch im unternehmerischen Verkehr (BGH, Urteil vom 20. April 1993 - X ZR 67/92 -, BGHZ 122, 241-250, Rz. 19; BGH, Urteil vom 03. Dezember 1998 - VII ZR 109/97 -, Rz. 7f, juris).
  • LAG Niedersachsen, 18.03.2005 - 10 Sa 1990/04

    Verfall von Entgeltansprüchen aus Arbeitsvertrag; Anforderungen an die

    Schließlich soll den Parteien auch genügend Zeit für eine gütliche Einigung bleiben (BTDs. 14/6040, S. 100; BGH, 20.04.1993, X ZR 67/92, BGHZ 122, 241 ).

    Für die Angemessenheit von einzelvertraglich vereinbarten Ausschlussfristen ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH zur Verkürzung der sechsmonatigen Verjährungsfristen nach §§ 477, 638 Abs. 1 BGB, § 26 AGNB (BGH, 19.05.1988, I ZR 147/86, NJW 1988, S. 2888; BGH, 20.04.1993, X ZR 67/92, BGHZ 122, 241 ) ausschlaggebend, ob durch sie ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an schneller Klärung von Ansprüchen des Arbeitnehmers gegen ihn verfolgt oder ob der Arbeitnehmer durch die Kürze der Ausschlussfrist dazu gezwungen wird, ohne abschließende Klärung der Sach- und Rechtslage voreilig Klage zu erheben beziehungsweise ob dadurch die Durchsetzung von Ansprüchen des Arbeitnehmers praktisch ausgeschlossen wird (vgl. ErfK-Preis, a.a.O., §§ 194-218 BGB, Rz. 49).

  • OLG Naumburg, 21.05.2010 - 10 U 60/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verkürzung der fünfjährigen Verjährungsfrist in

  • VGH Bayern, 10.09.2014 - 22 ZB 14.1756

    Mit Mineralöl kontaminierte Grundstücke

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 3/03 R

    Einrede der Verjährung beim Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1996 - 20 A 2640/94

    Ordnungspflicht des Gesamtrechtsnachfolger; abstrakte Polizeipflicht;

  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 11 Sa 26/05

    Unwirksamkeit einer 1-monatigen Ausschlussfrist in Formulararbeitsvertrag

  • OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 206/02

    Durch Luftfahrtunternehmen verwendete Beförderungsbedingungen; Zugänglichkeit der

  • OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07

    Anforderungen an die Vermeidung des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit im

  • OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99

    Anforderungen an die Form einer Nutzungsbeschränkung für aus Anlaß einer

  • OLG Bamberg, 09.08.2022 - 5 U 134/21

    Sicherungsabtretung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Abtretungserklärung,

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2001 - 22 U 218/00

    Werkvertrag - Bauwerksarbeiten - Lieferung und Montage einer aus zwei

  • OLG Hamm, 08.06.2012 - 19 U 169/11

    Fünfjährige Verjährungsfrist für Siloteile

  • LG Kassel, 20.08.2015 - 11 O 4173/15

    Geschäftsflächen in Fachmarktzentren: Betriebspflichtklausel ist üblich!

  • LG München I, 23.12.2010 - 12 O 14109/10
  • BSG, 29.07.2003 - 12 AL 1/02 R
  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 158/06

    Callunen-Sorten III (Sortenschutz)

  • LG Kassel, 02.12.2021 - 11 O 1009/21

    Ist die im Mietvertrag enthaltene Konkurrenzschutzklausel wirksam?

  • OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 98/95

    Wirksamkeit von Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Aachen, 26.05.1992 - 80 C 98/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3540
AG Aachen, 26.05.1992 - 80 C 98/92 (https://dejure.org/1992,3540)
AG Aachen, Entscheidung vom 26.05.1992 - 80 C 98/92 (https://dejure.org/1992,3540)
AG Aachen, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 80 C 98/92 (https://dejure.org/1992,3540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer verschuldensunabhängigen Haftung im Rahmen des Verlustes einer EC-Karte auf Grund der Sonderbedingungen für den EC -Service; Anspruch auf Zahlung von Aufwendungsersatz durch einen Girokunden einer Bank bei auf seine Weisungen veranlassten ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3308 (Ls.)
  • NJW-RR 1992, 1323
  • MDR 1992, 1051
  • WM 1993, 291
  • BB 1993, 1395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 28/95

    Barabhebung bei nicht kontoführender Bankfiliale mit ec-Karte und Personalausweis

    Die Frage, ob das Mißbrauchsrisiko für die Verwendung der ec-Karte als "Verfügungs- oder Legitimationskarte" für Bargeldauszahlungen am Bankschalter verschuldensunabhängig durch eine entsprechende Klausel in den Sonderbedingungen für den ec-Service wirksam auf den Kunden abgewälzt werden kann (verneinend AG Aachen, NJW-RR 1992, 1323 = WM 1993, 291 mit krit. Anm. Harbeke in WuB I D 5. - 4.93), stellt sich hier nicht, da die Bedingungen der Beklagten für die ec-Karte eine derartige Zusatzklausel nicht enthalten.

    Ob dies auch für den vom AG Aachen (NJW-RR 1992, 1323 = WM 1993, 291) entschiedenen Fall gilt, daß Trickdiebe die in einem Nebengelaß eines Verkaufsraums abgestellte Handtasche stehlen, indem einer der Täter die Verkäuferin mit einem vermeintlichen Verkaufsgespräch ablenkt, während ein zweiter Täter in den Nebenraum eindringt, mag dahinstehen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht